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Aktuell / Gemeinderat

Gemeinderat Di 19.12.17

Beginn: 17.00 Uhr  im Sitzungssaal des Rathauses

TOP 1: Bebauungsplan „Am Brühlbach“, Bochingen; Vorentwurf

 Damit zwischen Boll und Bochingen, östlich des Sportgebiets Albeckstraße ein Verbrauchermarkt angesiedelt werden kann, muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Verfahrenskosten trägt der Investor des Verbrauchermarkts.

TOP 2: 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010, (Aufstellungsbeschluss)

Die Stadt Oberndorf hat mit den Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln eine Verwaltungsgemeinschaft. Unter anderem wurde für diese Gemeinden ein gemeinsamer Flächennutzungsplan im Jahr 2010 aufgestellt. Ein Flächennutzungsplan dient dazu, Flächen auszuweisen, wo gebaut werden darf. Damit zwischen Boll und Bochingen, östlich des Sportgebiets Albeckstraße ein Verbrauchermarkt angesiedelt werden kann, muss nicht nur ein örtlicher Bebbauungsplan aufgestellt, sondern auch der aktuell gültige Flächennutzungsplan geändert werden. Die Verfahrenskosten trägt der Investor des Verbrauchermarkts.

TOP 3: Lärmaktionsplanung (Aufstellungsbeschluss)

 Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Belastung durch Umgebungslärm auf Basis standardisierter Berechnungsverfahren in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Aufgrund einer Lärmkartierung des Landes Baden – Württemberg ist die Stadt Oberndorf verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Als Hauptlärmquellen ist vor allem der Straßenverkehrslärm der Autobahn A 81 und in den Ortsdurchfahrten der Lärm der Straßen L 421 (ehemals B 14), sowie der L 415, die von Bochingen durch Oberndorf hindurch und über den Kreisverkehr Lindenhof führt zu betrachten. Als Richtzahl gelten dabei mehr als 8.200 Kraftfahrzeuge am Tag. Die Stadt Oberndorf will jedoch noch weitere Verkehrswege in den Lärmaktionsplan einbeziehen und hat deshalb durch das Planungsbüro Kölz, Ludwigsburg Verkehrszählungen im Stadtgebiet durchführen lassen. Die Zählungen wurden von Schülern/innen durchgeführt. Die Verkehrszählung mit Befragungen hat 28.500 Euro gekostet. Das weitere Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans kostet 22.500 Euro. Der Lärmaktionsplan soll dann Maßnahmen aufzeigen, wie die Bevölkerung vor Lärm geschützt werden kann.

 TOP 4: Verabschiedung des Haushalts 2018 (Stadt, Wasserwerk, Freibad)

 Der Haushaltsplan der Stadt ist die Planung der Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr 2018. Der Haushaltsplan umfasst den sogenannten Ergebnishaushalt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben enthalten, die die Stadt Oberndorf für den laufenden Betrieb braucht, z. B. die Personalkosten, für die Leute, die bei der Stadt arbeiten, die Kosten für die Bewirtschaftung der städtischen Gebäude (Rathäuser, Schulen , Kindergärten). Dafür sind Einnahmen von 37.525 mio Euro eingeplant. Dagegen stehen Ausgaben von 36.417 mio Euro. Wenn alles gut läuft bleiben 1.108. mio Euro übrig, die zum Ausgleich für das nächste Jahr verwendet werden können. Im sogenannten Finanzhaushalt sind Einnahmen und Ausgaben aufgeführt, die die Stadt Oberndorf für ihre Investitionen braucht. Darunter fallen sämtliche Baumassnahmen und der Kauf/Verkauf von Grundstücken und die Anschaffung von Gegenständen, wie z.B. ein Feuerwehrauto oder Computer für die Schulen (alles, was über 1.000 Euro kostet). Für Investitionen will die Stadt Oberndorf im Jahr 2018 15.348 mio Euro ausgeben. Darunter allein ca 14 mio Euro für Baumassnahmen. Zur Finanzierung setzt die Stadt 2.923.500 Euro  an Eigenmitteln, 6.550.600 Euro an Zuschüssen aus Förderprogrammen, Landes- und Bundesmitteln, sowie 6.004 mio Euro neue Schulden ein. Im Jahr 2018 werden jedoch nicht nur neue Schulden gemacht, sondern auch 130.000 Euro alte Schulden abbezahlt (getilgt).

Nach ausgiebigen Beratungen wird nun der Haushaltsplan für das nächste Jahr vom Gemeinderat beschlossen.

Im Entwurf des Haushaltsplans 2018, der im Ratsinfosystem angeschaut werden kann, steht alles drin, für was die Stadt Oberndorf im nächsten Jahr Geld ausgeben und welche Baumassnahmen und Anschaffungen sie tätigen will.

Gleichzeitig hat die Stadt aber auch noch zwei separate Betriebe, sogenannte Eigenbetriebe, das Wasserwerk und das Freibad. Für beide Eigenbetriebe muss die Stadt einen eigenen Haushaltsplan, einen sogenannten Wirtschaftsplan aufstellen.

Für das Wasserwerk wird mit einem Jahresgewinn von 88.600 Euro gerechnet, wobei 761.000 Euro neue Schulden gemacht werden müssen. Das Freibad kann keine kostendeckenden Gebühren erheben. Dann wäre der Freibadeintritt unbezahlbar. So wird beim Freibad mit einem Jahresverlust von 335.000 Euro gerechnet.

TOP 5: Bekanntgaben, insbesondere

 5.1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

 Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben im zweiten Halbjahr 2017 in nichtöffentlicher Sitzung folgende Themen beraten und Beschlüsse gefasst:   

 1. Grundstücksangelegenheiten

Ø Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Gebiet „Fluorner Straße“

Ø Verkauf eines Gewerbegrundstücks an der Hochbrücke

Ø Optionsverträge zum Verkauf von Bauland an der Wasserfallstraße und im Gewerbegebiet „Am Brühlbach“, Bochingen

Ø Reservierung von Baugrundstücken im Gebiet „Aspen“

Ø Festlegung der Bauplatzpreise im Neubaugebiet „Aspen“

2. Personalangelegenheiten

Ø Beratung des Stellenplans 2018

Ø Schaffung einer Stelle für eine/n Integrationsmanager/in

Ø Stellenbesetzungen

– Leiterin des Personalamtes

– Flüchtlingsbeauftragten

– Feuerwehrkommandanten

– Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen an Oberndorfer

Schulen nach § 40 Schulgesetz

Ø Ehrung von Personen, die sich besondere Verdienste um die Stadt

Oberndorf a.N. erworben haben

3. Sonstiges

Ø Jahresabschluss 2016 und Wirtschaftsplan 2018 der Oberndorfer

Wohnungsbau GmbH (OWO)

Ø Bürgschaftsübernahme zugunsten gemeinnütziger Vereine zur

Finanzierung von Baumaßnahmen an Gebäuden auf städtischem Grund

Ø Pächterwechsel im Jagdbezirk 4, Oberndorf-Süd

Ø Niederschlagung uneinbringlicher Forderungen

TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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