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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat 19.11.2024

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Resolution Notfallpraxis

In Oberndorf am SRH-Krankenhaus soll die Notfallpraxis, die am Wochenende zuständig ist, geschlossen werden. Die Kassenärztliche Vereinigung will diese Leistung einsparen. Im Kreis Rottweil wäre damit allein die Notfallpraxis an der Helios- Klinik in Rottweil übrig. Es drohen weitere Anfahrtswege und längere Wartezeiten. Der Gemeinderat will eine entsprechende Resolution gegen die Schließung der Notfallpraxis in Oberndorf verabschieden.

TOP 2 : SRH Klinikum, Vorstellung neue Geschäftsführung, Bericht

Die neue Leitung der in Oberndorf ansässigen SRH-Klinik stellt sich vor und gibt auch einen Bericht über die aktuelle Lage des Krankenhauses ab.

TOP 3: Rechenschaftsbericht der Stadt Oberndorf a. N. 2021

Die Stadt Oberndorf a. N. schließt das Haushaltsjahr 2021 mit einem Gesamtergebnis von rund 3,8 Mio. Euro ab. Gegenüber der Planung von rund -2,1 Mio. Euro stellt dies eine Verbesserung von rund 5,9 Mio. Euro dar. Die 3,8 Mio. Euro werden der Rücklage zugeführt.

TOP 4: Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N. – Jahresabschluss 2022

Im Jahr 2022 hat der Eigenbetrieb einen Jahresgewinn von 79.630,52 Euro erwirtschaftet.

TOP 5: Eigenbetrieb Freibad Oberndorf a. N. – Jahresabschluss 2022

Der Eigenbetrieb Freibad hat im Jahr 2022 einen Jahresverlust von 227.553,31 Euro eingefahren. Der Jahresverlust muss aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt ausgeglichen werden.

TOP 6: Ausübung des Vorkaufsrechts im Gebiet “Kapellenäcker II” in Bochingen

Der Bebauungsplan „Kapellenäcker II“ weist das FlSt-Nr. 2846/14 als allgemeines
Wohngebiet (WA) aus. Das Grundstück ist unbebaut. Mit Kaufvertrag vom
04.09.2024 wurde das Grundstück veräußert.
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB steht der Stadt ein Vorkaufsrecht zu bei unbebauten Grundstücken, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und
vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können (Innenbereichsvorkaufsrecht). Diese Voraussetzungen liegen vor.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss gemäß § 24 Abs. 3 BauGB durch das Wohl
der Allgemeinheit gerechtfertigt sein. Insbesondere die Deckung eines Wohnbedarfs
in der Gemeinde dient dem Wohl der Allgemeinheit. Im gesamten Stadtgebiet sind
nahezu keine städtischen Wohnbauflächen mehr vorhanden

Sollte eine Bebauung durch den Käufer vorgesehen sein, kann der Käufer das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 27 BauGB abwenden, indem er sich zu einer entsprechenden Bebauung selbst verpflichtet.
Da diese Erklärung einseitig erfolgt und für beide Seiten mit Unsicherheiten behaftet
ist, bietet sich der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung über diese Pflichten an.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der Käufer, das Grundstück innerhalb einer Frist
mit einer bestimmten Anzahl von Wohnungen zu bebauen. Im Gegenzug verzichtet
die Stadt auf die Ausübung des Vorkaufsrechts, behält sich jedoch ein Ankaufsrecht
bei Nichterfüllung nach Fristablauf vor.
Im Rahmen der Anhörung teilten die ortsansässigen Käufer mit, dass der Bauplatz
für die Kinder vorgesehen sei, die diesen zu gegebener Zeit bebauen und den Käufern im Alter im Rahmen eines „Generationenvertrags“ zur Verfügung stehen werden.
Aufgrund des Alters der Kinder wurde zu einer Bauverpflichtung bis Ende 2034 (Baubeginn) Zustimmung signalisiert. Es ist zu entscheiden, ob eine Bebauung bis 2035 (Bezugsfertigkeit) oder aus Gleichbehandlungsgründen nur innerhalb eines kürzeren Zeitraums zugelassen wird. Nach Auffassung
der Verwaltung sollte die Bauverpflichtung weiterhin an der Bezugsfertigkeit statt am
Baubeginn festgemacht werden.

TOP 7: Windkraft Bochingen, Vorstellung Badenova

In Bochingen sollen von der Badenova Windkraftanlagen errichtet werden. Die Grundsatzentscheidung dazu ist schon gefallen und die Badenova hat in den letzten zwei Jahren Messungen der Windstärke und die Artenschutzuntersuchungen durchgeführt. Nun soll im Gemeinderat der Stand des Verfahrens vorgestellt werden.

TOP 8: Vergaben

Anstehende Bauleistungen oder Anschaffungen sollen beauftragt wqerden.

TOP 9: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse bis 07.11.2024

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05. November 2024 folgende
nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:

  • Nachbesetzung der Stelle der Sachbearbeitung in der Straßenverkehrsbehörde
    und Bußgeldstelle
  • Besetzung der Stelle der Architektin im Praktikum für das Bauamt
  • Verlängerung der Frist für die Förderung eines Abbruch-Vorhabens

TOP 10: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 11: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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