Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
Beginn: 17 Uhr
Top 1: Nichtverkauf und Abbruch Härdtner’sche Villa, Wasserfallstraße 41
Nach der öffentlichen Kritik am Vorgehen der Verwaltung wird der nichtöffentlich beschlossene Nichtverkauf und Abbruch der Härdtner´schen Villa, Wasserfallstr. 41 nochmals dargelegt.
TOP 2: Ergebnisse der “Sentobib”- Büchereiumfrage
Die Nutzenden der Stadtbücherei hatten im vergangenen Sommer die Möglichkeit, an
der Sentobib-Umfrage teilzunehmen. Sentobib ist eine großangelegte öffentliche Publikumsforschung für Bibliotheken in Europa (sieben teilnehmende Länder) und wurde
in enger Zusammenarbeit mit mehreren europäischen Universtäten entwickelt und
durch die Bibliotheksverbände unterstützt.
Die Studie ist auf die lokalen Gegebenheiten in Oberndorf angepasst. Sie liefert Ergebnisse unter anderem zu Angebot und Infrastruktur, Besucherprofilen sowie Motivationen und Vorlieben der Besucher. Ferner hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, eigene Anregungen und Fragen zu formulieren. Einige Anregungen wurden bereits umgesetzt, wie die Anschaffung weiterer fremdsprachiger Romane oder die Anschaffung von zweisprachigen Kinderbüchern.
Zum Jahresende wurde der Stadtbücherei eine detaillierte Auswertung übergeben,
die auch Vergleichszahlen zu anderen Bibliotheken enthielt. Die Büchereileitung wird
im Rahmen einer Präsentation die Ergebnisse vorstellen.
TOP 3: Mountainbike-Rundkurs, Errichtung in Oberndorf a. N.
Die hiesige Ortsgruppe des Deutschen Alpenvereins (DAV) ist auf die Stadtverwaltung zugekommen, um eine Rundkurs für Mountainbikes in Oberndorf zu errichten.
Der geplante Rundkurs führt über die Höhen des Neckartals und kreuzt den Fluss in
Altoberndorf und Aistaig. Startpunkt ist beim Minigolf-Gebäude in der Dollau. Die
Wegführung ist mit dem Forst abgestimmt und wird durch den DAV beschildert. Die
Kosten für die Beschilderung trägt die Kommune. Mittel hierfür sind planmäßig im
Unterhalt eingestellt. Bis auf ein kleines Stück führen diese Wege durch städtische
Waldungen. Mit dem Eigentümer konnte eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden.
Die Stadt tritt als Betreiber des Weges auf. Mit dem DAV wird ein Patenschaftsvertrag geschlossen, der die Wegpflege und die Beschilderung durch den DAV regelt.
Mittelfristig möchten die Mountainbiker des DAV auch „Flowtrail“-Bereiche im Wald
ausweisen. Hier stehen wir in engem Kontakt mit dem Forst.
Der DAV wird in der Sitzung den geplanten Rundkurs vorstellen.

TOP 4: 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010, Entwurfsfeststellung
In der Gemeinde Epfendorf beabsichtigt ein Investor eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gewann Hohe Egert auf der Gemarkung Trichtingen zu errichten.
Zur planungsrechtlichen Genehmigung dieses Vorhabens hat der Gemeinderat der
Gemeinde Epfendorf, mit Beschluss vom 30.01.2024 ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EWS Solarpark“ Hohe Egert eingeleitet.
Die frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) dazu wurde vom
06.05. bis 06.06.2024 durchgeführt, die Auslegung und Trägerbeteiligung (§ 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB) wurden am 24.09.2024 beschlossen und vom 07.10. bis
07.11.2024 durchgeführt; die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingearbeitet.
Daher hat dieser Bebauungsplanentwurf mittlerweile Planreife erreicht.
Baubeginn ist für 2025 vorgesehen. Aufgrund einzuhaltender Fristen laufender
Grundstücksnutzungsverträge, von sich ändernder Rahmenbedingungen und von bereits getätigten Investitionen in Gutachten, Natur- und Bodenschutz, etc. besteht bei
diesem Bauvorhaben erheblicher Zeitdruck.
Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in diesem Teilbereich geändert werden.
Kosten: Die wesentlichen Verfahrenskosten trägt der Vorhabeninvestor.
TOP 5: Regionalplan Windkraft, Stellungnahme
Der Ortschaftsrat Beffendorf hat in seiner letzten Sitzung den Vorschlag eingebracht,
den Abstand der Vorrangfläche für Windkraft im Bereich Wisoch, zum Siedlungsbereich des Ortsteils Beffendorf auf 1 Kilometer zu vergrößern. Dieser Vorschlag zielt
darauf ab, private Grundstücke aus der Vorrangfläche herauszunehmen und damit
die potenzielle Errichtung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe des Siedlungsgebiets zu vermeiden. Der Ortschaftsrat schlägt daher eine Stellungnahme zum aktuellen Beteiligungsverfahren mit folgendem Wortlaut vor:
„Zur Verringerung der Vorrangfläche im Bereich Wisoch schlägt der Ortschaftsrat
Beffendorf eine Vergrößerung des Abstands im östlichen bis südöstlichen Bereich des
ausgewiesenen Gebiets zum Siedlungsbereich des Ortsteils Beffendorf auf 1 Kilometer vor.“
Im 2. Beteiligungsverfahren Teilplan “Regionalbedeutsame Windkraftanlagen” des
Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg, wird im Zeitraum 13. Januar 2025 bis 14. April 2025 den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme
gegeben.
Allerdings können nur Stellungsnahmen zu Flächen eingereicht werden, die nach der 1. Beteiligung vom 8. Januar 2024 bis 8. April 2024 vom Regionalverband geändert
wurden. Da die Fläche Wisoch nicht geändert wurde, ist eine Stellungnahme für
diese Fläche nicht möglich.
Dennoch lautet der Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:
- Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag des Ortschaftsrats Beffendorf für die Stellungnahme an den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme nach Vorschlag
des Ortschaftsrat Beffendorfs an den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg weiterzugeben.
TOP 6: Stadtverkehr ab 2026 – Auftrag Nahverkehrsberater
er Landkreis Rottweil schreibt den Nahverkehrsplan des Landkreises fort. Im Zuge dessen will die Stadt Oberndorf auch den Stadtverkehr Oberndorf überarbeiten, weil auch der Vertrag mit der RVS zum 12.12.2026 ausläuft. Es soll nun die Chance genutzt werden, den bestehenden Stadtverkehr auf Auslastung und Streckenführung hin zu überprüfen.
Die Verwaltung plant die Betrachtung des Stadtverkehrs unter Beachtung des Angebots des regulären ÖPNV bzw. der Regionallinien. Dieser wird auch durch den Landkreis Rottweil stetig ausgebaut und bedient künftig laut Nahverkehrsplan insbesondere die Ortsteile und die Kernstadt im 30 bzw. 60-Minuten-Takt. Der Stadtverkehr bindet bislang v.a. Teile der Stadt an, die durch den Regionalverkehr nicht direkt angefahren werden.
Eine Potentialanalyse soll aufzeigen, welche Möglichkeiten der Stadtverkehr bieten
kann. Analysiert werden sollen nicht nur Streckenführung, Haltestellennetz und Takt,
sondern auch die aktuellen Fahrgastzahlen. Die Analyse wird auch Auskunft zu den
jeweiligen Umsetzungskosten geben.
Mit der Potentialanalyse soll die nbsw nahverkehrsberatung beauftragt werden. Die nbsw nahverkehrsberatung berät bereits den Landkreis Rottweil u.a. bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und der Planung der Fahrpläne der einzelnen Linienbündel. Die tiefen Kenntnisse der ÖPNV-Landschaft im Landkreis Rottweil, sollen auch für die Oberndorfer Planungen genutzt werden.
Das Thema wurde im Verwaltungsausschuss vor beraten.
TOP 7: Erlass einer Katzenschutzverordnung für Oberndorf a. N. und Teilorte
Durch die Verordnung soll das unkontrollierte Vermehren der Streunerkatzen eingedämmt werden, um diese vor Krankheiten, Hunger und Leid zu schützen. Große Populationen können so gemindert und der Schutz von Leben und Gesundheit der freilebenden Katzen gewährleistet werden.
Aufgefundene Katzen können dem Besitzer durch die Kennzeichnung und Registrierung entsprechend zugeordnet werden. Entstandene Kosten für Tierarzt und evtl.
Unterbringung können außerdem dem Besitzer in Rechnung gestellt werden. Die Besitzer können durch die Registrierungspflicht schneller ausfindig gemacht werden, die
Verweildauer des Tieres im Tierheim wird somit deutlich verkürzt und verursacht entsprechend geringere Kosten.
Durch die Kastration werden zudem Revierkämpfe gemindert und damit entsprechende Verletzungen, auch bei den Freigängerkatzen, vermieden. Kastrierte Katzen
haben in der Regel einen kleineren Bewegungsradius, so dass die Gefahr beim Überqueren von Straßen ebenfalls gemindert wird. Dies stellt somit Vorteile für die Katzenhalter dar. Auch die schnellere Rückführung an den Besitzer nach Aufgreifen einer Katze wird als positiv erachtet.
Der Tierschutzverein hat der Verwaltung dargelegt, dass die Voraussetzungen zur
Einführung der Katzenschutzverordnung vorliegen und diese zum Wohle der Katzen,
der Besitzer und der Gemeinde zwingend angeraten ist.
Der Stadt Oberndorf a. N. entstehen keine Mehrkosten. Der Tierschutzverein erhält
für seine Arbeit weiterhin einen Zuschuss und wickelt selbständig die Maßnahmen
gegenüber freilebenden Katzen ab. Werden Kastrationen von Halterkatzen durchgeführt, werden diese nach § 4 Abs. 2 der Satzung den Haltern in Rechnung gestellt.
Das Thema wurde im Verwaltungsausschuss vor beraten.
TOP 8: Vergaben, insbesondere
8.1: Erweiterung Kindergarten Bochingen Vergabe Außenanlagen
Für die Erweiterung Kindergarten Bochingen wurden die Arbeiten der Außenanlagen
zur freihändigen Vergabe nach VOB ausgeschrieben.
Die Firma Greenmanufactur GmbH aus Sulz soll den Zuschlag für das Gewerk „ Außenanlagen“ zum Angebotspreis von 179.060,20 Euro erhalten.
Das Angebot liegt deutlich unter der Kostenberechnung in Höhe von 225.000 Euro.
TOP 9: Bezuschussung der Stelle eines Citymanagers (m/w/d)
Der Handels- und Gewerbeverein Oberndorf e. V. (HGV) beabsichtigt die Stelle eines Citymanagers (m/w/d) zu schaffen und hat die Stadt Oberndorf a. N. um finanzielle Unterstützung gebeten. Der Verwaltungsausschuss hat sich nichtöffentlich mit dem Anliegen befasst. Nun soll das Thema abschließend im Gemeinderat beraten und entschieden werden.
TOP 10: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
TOP 11: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 12: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte