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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 7.10.2020

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Aufstockung Parkhaus “Wettestraße” – Vorstellung der Planung

Um die Parksituation in der Oberstadt zu verbessern, soll das Parkhaus “Wettestraße” aufgestockt werden. Die Planungen hierzu werden im Ausschuss vorgestellt.

TOP 2: EnBW Planungen für den Netzbau

Der Energieversorger EnBW stellt die Planungen für den Ausbau seiner Stromnetze in Oberndorf vor.

TOP 3: Bebauungsplan “Webertal, 1. Änderung”- Entwurfsfeststellung (Vorberatung)

Der Bebauungsplan „Webertal“ aus dem Jahr 1957 soll geändert werden.
Die Stadt Oberndorf a.N. will damit planungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen für weitere bebaubare Flächen im Innenbereich schaffen. Dies ist durch die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen möglich. Es ist hierzu erforderlich den Bebauungsplan „Webertal“ in einem Teilbereich zu ändern.
Durch die Herabstufung der B 14 zur L 424 wird der Sicherheitsabstand auf
15 m vom Fahrbahnrand reduziert.
Die Bereiche zwischen L 424 und „Schubertstraße“ sollen nun an die Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt werden.

Die bisherigen Baulinien – hin zur Schubertstraße sollen durch umfassende Baugrenzen ersetzt werden, so dass die recht großen Grundstücke nachver-dichtet und besser genutzt werden können.
Im Rahmen des Verfahrens wurde eine „Schallimmissionsprognose „Webertal“ 1.Änderung“ durch das Büro Kurz + Fischer GmbH erstellt. Hieraus wurden Festsetzungen zu passivem Lärmschutz entwickelt und entsprechend in die planungsrechtlichen Festsetzungen eingebaut.

TOP 4: Bebauungsplan “Neckar- Talaue, 6. Änderung” – erneute Entwurfsfeststellung (Vorberatung)

Der Bebauungsplan „Neckar-Talaue“, 6. Änderung soll dazu dienen, dass die bestehende Lidl-Filiale im Gewerbegebiet Neckar-Talaue vergrößert werden kann. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Neckarstraße und der Sägewerkstraße. Die Verkaufsfläche erhöht sich durch den Neubau von 1.000 m² auf ca. 1.480 m².
Eine Vergrößerung auf über 1.200 m² macht die Ausweisung eines Sondergebietes im Bebauungsplan notwendig, da der Lebensmittelmarkt dann als großflächig eingestuft wird.
Eine schalltechnische Untersuchung wurde durch das Büro Kurz & Fischer, Winnenden ausgeführt. Die Schallimmissionsprognose kommt zum Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden und dass die zu erwartende Verkehrszunahme als geringfügig zu bewerten ist und als zumutbar betrachtet werden kann.

TOP 5: 2. Änderung der Friedhofssatzung (Vorberatung)

Mit Schreiben vom 01.07.2020 beantragte die SPD-Fraktion, die Friedhofsordnung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen . Anlass des Antrages ist die der aktuellen Satzung entgegenstehende Anbringung eines Fahrrad-Symbols auf der Frontplatte einer Mauernische in der Urnenwand auf dem Friedhof Teckstraße sowie einer Blumenvase und eines Fotos auf einer anderen Frontplatte.
Im Einvernehmen mit der SPD-Fraktion wurde die Beratung ihres Antrages auf den Herbst 2020 terminiert, da noch weitere Themen in eine Änderung der Friedhofssatzung einzuarbeiten waren.
Die Änderungen im Einzelnen:

  1. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern (§ 12)
    Bisher wird den Angehörigen nach Ablauf des Nutzungsrechtes (30 Jahre) ohne Satzungsregelung eine Verlängerung um 10, 20 oder 30 Jahre angeboten. Die Verwaltung schlägt vor, künftig außerhalb eines aktuellen Todesfalles eine Option zur Verlängerung um 5 oder 10 Jahre in die Satzung aufzunehmen, um die Planungen für Veränderungen auf dem Friedhof nicht zu lange zu blockieren. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht weiterhin nicht.
  2. Namensanbringung an Baumgräbern (§ 15 Abs. 2)
    Bisher ist geregelt, dass die Namen an einem gemeinsamen Grabmal angebracht werden. Im Kernstadtbeirat und mit den Ortsvorstehern wurde zwischenzeitlich abgestimmt, dass einheitliche Steinplatten an der Grabstelle angebracht werden sollen. Dies wird nun in der Satzung umgesetzt.
  3. Gestaltung der Frontplatten der Urnenwände (§ 15 Abs. 4)
    Bisher besteht die Vorgabe, dass außer Namen und Daten nur sakrale Zeichen zugelassen sind. Diese Regelung wurde bei der Aufstellung der ersten Urnenwand getroffen, um ein einheitliches Bild zu gewährleisten. Die Verwaltung schlägt vor, künftig für die Gestaltung der Frontplatten keine weitergehenden Regelungen als bei Grabmalen auf individuellen Gräbern zu treffen. Nur die zulässigen Materialien wären weiterhin vorgegeben. In § 14 (Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz) würden die Frontplatten zusätzlich aufgenommen: Grabmale, sonstige Grabausstattungen und Frontplatten an Mauernischen müssen der Würde der Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und in ihrer Gesamtanlage entsprechen.
    Zulässig wären nach der neuen Regelung auch Blumenvasen und Fotos an den Frontplatten.
  4. Änderungen im Gebührenverzeichnis
    a) Ziffer 1.2
    Bisher sind nur Grabmalaufsteller aufgeführt. Hier ist eine allgemeine Formulierung „Zulassung einer gewerblichen Tätigkeit“ vorgesehen.
    b) Ziffer 2
    Durch die Neuausschreibung der Grabherstellung und Durchführung von Bestattungen sind die Ausgaben der Stadt an das beauftragte Unternehmen stark gestiegen.
    Deshalb sollen die Gebühren erhöht werden. Ein normales Erdgrab würde dann statt 570 Euro nun 644 Euro kosten. Die Kosten für ein Urnenerdgrab steigen von 160 Euro auf 184 Euro. Die Grabherstellungskosten wären mit diesen Erhöhungen wesentlich teurer als in umliegenden Gemeinden, obwohl die Kosten damit nur zu 75% gedeckt sind.
    c) Ziffern 2.6 und 2.7 sowie 4.3
    Da bei muslimischen Bestattungen kein Sargabsenkapparat verwendet wird, ist hier künftig bei der Gebühr für die Grabherstellung und Beisetzung eine Unterscheidung zur üblichen Sargbestattung zu treffen. Zudem ist bisher keine Gebühr für die Beisetzung im inzwischen fertiggestellten Frühchenfeld festgesetzt.
    Für die anteilige Nutzung der Aussegnungshallen ist künftig eine besondere Gebühr in Höhe von 50,– Euro geplant, z.B. Stühle, Katafalk.
    d) Ziffer 3.4
    Künftig werden gerundete Beträge für die Verlängerungsgebühren berechnet.

TOP 6: Gymnasium – Sanierung Dach und Fassade Turnhalle G1 bis G3 (Baubeschluss) (Vorberatung)

Die Turnhalle G1 bis G3 am Gymnasium muss saniert werden. Im Zuge der Ausführungsplanung für die Dach- und Fassadensanierung der Turnhallen G1/G2 wurde festgestellt, dass zum einen die vorhandenen Betonbauteile eine deutlich größere Schädigung aufweisen, wie ursprünglich angenommen. Zum andern wurde ersichtlich, dass nicht nur die vorhandenen Fassadenplatten aus asbesthaltigen Faserzementplatten bestehen, sondern auch weitere Bauteile schadstoffbelastet sind, die im Zuge der Sanierung entfernt werden müssen.
Die Untersuchungsergebnisse sowie die Planung für die Instandsetzung des Daches und der Fassade werden in der Sitzung vorgestellt.
Die geplante Bauzeit der Maßnahme beträgt voraussichtlich ein Jahr. Auf Grund der Witterung und um den Schulbetrieb so wenig wie möglich einzuschränken, ist ein Baubeginn derzeit im Mai 2021 vorgesehen (nach dem schriftlichen Abitur). Die Sanierung soll dann zum Schuljahresbeginn 2022 abgeschlossen sein. Somit stünde die Halle auch für das Narrentreffen 2023 wieder vollumfänglich zur Verfügung.
Die Kosten der erforderlichen Sanierung des Daches, der Fassade und der Betonbauteile setzen sich nach den Kostenberechnungen der Fachplaner wie folgt zusammen:
Gerüst, einschließlich Einhausung Schadstoffsanierung: ca. 806.500 Euro
Rückbau Schadstoffe Dach + Fassade: ca. 643.500 Euro
Betoninstandsetzung: ca. 1.502.000 Euro
Dachinstandsetzung: ca. 133.000 Euro
Fassadenverkleidung: ca. 506.000 Euro
Baunebenkosten: ca. 647.000 Euro
Kosten gesamt Dach, Fassade, Betonbauteile ca. 4.238.000 Euro.
Diese Kosten beinhalten zugleich die Instandsetzung der schadhaften Außenstütze im Zugangsbereich der Halle.
Im Zuge der Dach- und Fassadensanierung werden die erforderlichen noch ausstehenden Brandschutzmaßnahmen aus der Sanierung des Gymnasiumsgebäudes mit ausgeführt (Bauabschnitt 14 der Brandschutzsanierung). Die Kosten hierzu betragen etwa 97.000 Euro.
Das Hochbauamt schlägt in diesem Zusammenhang vor auch den Sportboden, die die Hallenbeleuchtung, die Prallwände und die Deckenverkleidung mit zu erneuern. Denn bei gleichzeitiger Ausführung mit der Hallensanierung sind auf Grund geringer Anforderungen an die Schutzmaßnahmen Kosteneinsparungen im Bereich der Beton-instandsetzung möglich. Die Kosten hierfür betragen:
Erneuerung Sportboden und Hallenbeleuchtung: ca. 267.000 Euro
Erneuerung Prallwände und Hallendecke: ca. 328.000 Euro
Einsparungen im Bereich notwendige Hallensanierung: ca. – 94.000 Euro
Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich damit auf insgesamt etwa 4.836.000 Euro.
Alternativ wurde überprüft, ob ein Abbruch und Neubau der Turnhalle wirtschaftlicher wäre. Die Kosten für einen Abbruch und einen Hallenneubau in ähnlicher Größe und Kubatur belaufen sich auf etwa 7,2 Mio. Euro und 9,2 Mio. Euro bei einer Planungs- und Bauzeit von mindestens 3 Jahren. Die Hallen G1/G2 und die Hallen G3 stünden dann auch nicht beim Narrentag 2023 zur Verfügung. Ein Abbruch und Neubau der Halle stellt sich insgesamt als nicht wirtschaftlich und aktuell auch als nicht finanzierbar dar.
Mit ein Ziel der städtebaulichen Erneuerung im Sanierungsgebiet ASP Talstadt ist es, die Bereiche der Ober- und Talstadt durch Maßnahmen im Gebiet zu verbinden. Da-bei kommt dem Schul-Campus eine zentrale Funktion zu. Bereiche der Oberstadt und der Talstadt sind insbesondere der Einzugsbereich der Grundschule und des Kindergarten im Bonhoeffer Haus (das Gebäude des Kindergartens liegt im Sanierungsgebiet). Die Grundschule und der Kindergarten nehmen damit auch eine zentrale Ver-sorgungsfunktion für die Bewohner des Sanierungsgebietes ein. Da im Sanierungsgebiet Talstadt keine eigenen Turnhallen für Schulen und Vereine vorhanden sind, haben auch die weiterführenden Schulen und die Turnhallen wichtige Versorgungsaufgaben für das Gebiet.

Die Turnhallen G1 bis G3 des Gymnasiums grenzen unmittelbar an das Sanierungsgebiet ASP-Maßnahme Talstadt an. Direkt an das zu entwickelnde Areal der ehemaligen Brauerei grenzt das Gebäude der Turnhallen G1 bis G3 an. Zwei der Außenwände des Gebäudes liegen direkt auf der Grenze zum Sanierungsgebiet. Das Gebäude thront prägnant über der Talstadt und prägt mit seinem markanten Kubus das städtische Erscheinungsbild auf einzigartige Weise.
Die unter anderem dringend notwendige Sanierung der Außenfassade der Turnhallen ermöglicht nun das Erscheinungsbild dieses markanten Gebäudes am Rande des Sanierungsgebietes zu verändern und gestalterisch zu verbessern. Zudem wird mit der Fortführung der Sanierung der Turnhallen der Campusgedanke der Schulen weiter gestärkt. Die Sanierung unterstützt somit unmittelbar die Sanierungsziele der ASP-Maßnahme Talstadt.
Im Juli 2020 wurde vom Bund und den Ländern als ergänzendes Programm zur Städtebauförderung ein Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten geschlossen, die sich innerhalb von Sanierungsgebieten befinden. Ausnahmsweise können auch Sportstätten gefördert werden, die sich zwar außerhalb eines Sanierungsgebietes befinden, jedoch dem Gebiet und seinen Sanierungszielen dienlich sind. Eine Erweiterung des Sanierungsgebietes zu diesem Zwecke ist nicht möglich.
Der Investitionspakt soll einen möglichst raschen Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes bewirken. Daher gilt für das Programm 2020 und das Programm 2021 ein verkürzter Bewilligungszeitraum bis zum 30. April 2024. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen bei der Erneuerung vorhandener Bausubstanz 60 % der Gesamtbaukosten. Aufgrund dessen hat die Verwaltung bereits einen Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm gestellt.
Ferner wurden im August 2020 vom Bund, als Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket), weitere Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel stehen dabei für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen dabei auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten; der Förderanteil des Bundes liegt bei 45 % der förderfähigen Kosten. Die Zuwendungsbescheide werden bei dieser Förderung voraussichtlich im 4. Quartal 2021 erteilt. Somit wäre bei einer Bezuschussung aus diesem Programm ein Baubeginn erst Ende 2021 möglich.
Die Verwaltung bemüht sich darum, in eines der Förderprogramme aufgenommen zu werden, vorrangig in den „Investitionspakt zur Förderungen von Sportstätten“. Eine Kombination beider Förderprogramme ist nicht möglich.

III. Kosten und Finanzierung
Kosten:
Instandsetzung Dach, Fassade, Betonbauteile: ca. 4.238.000 Euro
Brandschutzmaßnahmen ca. 97.000 Euro
Erneuerung Sportboden und Hallenbeleuchtung: ca. 267.000 Euro
Erneuerung Prallwände und Hallendecke: ca. 234.000 Euro
Gesamtkosten ca. 4.836.000 Euro
Finanzierung:
Haushalt 2020: 190.000 Euro
Haushalt 2021: 2.500.000 Euro
Haushalt 2022: 2.146.000 Euro (VE)
Bisher beschlossene Mittel: 660.000 Euro
darin enthalten Dachinstandsetzung und Fassadenverkleidung mit Rückbau der Fassadenplatten
Budgeterhöhung: 4.176.000 Euro
darin enthalten zusätzlich erforderliche Maßnahmen wie oben beschrieben (Schad-stoffsanierung, Betoninstandsetzung, aufwendigere Gerüstkonstruktion, Inneninstandsetzung)
Mögliche Förderungen:
Investitionspakt Sportstätten 2020 2.611.440 Euro
Eigenfinanzierungsanteil: 2.224.560 Euro
alternativ
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen: 2.176.200 Euro
Eigenfinanzierungsanteil: 2.659.800 Euro

TOP 7: Energiebericht 2019

Alljährlich wird über den Energieverbrauch der städtischen Gebäude und sonstigen Anlagen berichtet. Dabei wird der Stromverbrauch, der Bedarf an Wärme und der Wasserverbrauch dargestellt.

TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 9. Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte


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