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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 18.03.2020

Beginn: 17 Uhr

Ort: Seminarraum, Zimmer Nr. 2 im EG des Rathauses

Top 1: Gründung und Beitritt zum Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen (Vorberatung)

Die Entsorgung der bei der kommunalen Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlämme unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung). Seit 03.10.2017 ist die Neuordnung der Klärschlammverordnung in Kraft. Mit dieser Neufassung verbietet der Gesetzgeber aus Vorsorgegründen die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, z.B. als Dünger. Auf diese Weise soll die Einbringung von giftigen und/oder belastenden Stoffen (z.B. Nitraten) und Mikroplastik in die Böden und damit in die Nahrungskette nachhaltig vermieden werden.

Mit der Neufassung der Klärschlammverordnung werden die Betreiber größerer Kläranlagen je nach Größenklasse ab den Jahren 2029 bzw. 2032 darüber hinaus zur Rückgewinnung des Phosphors aus Klärschlämmen und Klärschlammaschen verpflichtet. Ausnahmen gibt es lediglich für kleinere Kläranlagen, die zudem eng gesetzte Mindestmengen an Phosphorrückständen im Klärschlamm unterschreiten. Umweltschutzgründe allein waren für diese Verpflichtung jedoch nicht ausschlaggebend. Phosphor ist einer der weltweit wichtigsten Rohstoffe überhaupt. Er muss aus begrenzten Lagerstätten, die zudem vornehmlich in Schwellenländern liegen, bergmännisch abgebaut werden.

Mit dem Wegfall der Möglichkeit zur Ausbringung des Klärschlamms und der Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung, reduzieren sich die Entsorgungswege. Dies erhöht die Nachfrage nach Mitverbrennung und Monoverbrennung von Klärschlamm, wodurch die Entsorgungskosten bereits jetzt steigen.

Der Klärschlamm unserer Kläranlage Aistaig wird seit dem Jahr 2012 über den landwirtschaftlichen Betrieb des Herrn Alexander Buhl, Leinstetten, getrocknet und anschließend im Zementwerk Holcim, Dotternhausen, verbrannt (Kosten 2019: 96,35 Euro/t, einschl. Transport). Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2025.

Wie lange die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken und Zementwerken noch möglich sein wird, ist wegen eines möglichen Kohleausstiegs Deutschlands nicht sicher, zumal durch die Vermischung der Aschen die Phosphorrückgewinnung erschwert oder unmöglich gemacht wird. Die Monoverbrennung von Klärschlamm, also die ausschließliche thermische Behandlung von Klärschlamm in einer Verbrennungsanlage unter Ausschluss anderer Brennstoffe, wird die zentrale Rolle in der Klärschlammentsorgung einnehmen.

Bereits jetzt sind die in Baden-Württemberg bestehenden Klärschlammmonoverbrennungsanlagen auf den Klärwerken Stuttgart und Karlsruhe sowie auf der Kläranlage Steinhäule (Neu-Ulm, Bayern) weitgehend ausgelastet. Mit der Novelle der Klärschlammverordnung und der Forderung nach einer Phosphorrückgewinnung wird die Nachfrage nach Monoverbrennungskapazitäten erheblich zunehmen. Der zusätzliche Bedarf kann nur durch die Neuschaffung von Monoverbrennungskapazitäten an anderen Standorten gedeckt werden.

Mit Ausblick auf die dargestellte Entwicklung wurde bereits im Jahr 2016 eine Machbarkeitsstudie für eine Klärschlammverbrennungsanlage am Standort des Restmüllheizkraftwerks in Böblingen vorgestellt. In enger Zusammenarbeit zwischen Betreibern und dem Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen wurde für das Projekt Klärschlammverwertung Böblingen eine interkommunale Lösung erarbeitet, die durch ihre Struktur für alle Beteiligten kaum Risiken aber sehr viele Chancen birgt. Das enorme Synergiepotential am Standort macht dieses Projekt, insbesondere anderen vergleichbaren Projekten gegenüber, wirtschaftlich und politisch überlegen. Die Organisation in Form eines Zweckverbands verspricht dabei neben der langfristigen Entsorgungssicherheit auch eine faire Preisbildung im Sinne der Mitglieder.

Die Stadt Oberndorf a. N. will nun diesem Zweckverband zur Klärschlammverwertung (Verbrennung) in Böblingen beitreten und ihren Klärschlamm zukünftig in Böblingen entsorgen.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät dieses Vorhaben für den Gemeinderat vor.

TOP 2: Bebauungsplan “Boller Halde Mitte, 2. Änderung, Altoberndorf – Entwurfsfeststellung (Vorberatung)

In der ursprünglichen Planung „Boller Halde Mitte 1. Änderung“ von 1971 war im östlichen Bereich des Plangebiets eine Straße geplant. Die Straße ist entbehrlich, da die Grundstücke 960/3 und 960/5 durch eine Stichstraße erschlossen sind und die Erschließung des Flurstück 969 aufgrund der Topographie von Süden her erfolgen müsste.

Durch die Lage der geplanten Straße ist eine Fläche an der „Sonnenhalde“ derart tangiert, dass eine Bebauung nicht möglich ist. Dem kann nur durch eine Bebauungsplanänderung entgegen gewirkt werden. Der Ortschaftsrat Altoberndorf unterstützt die Planung. Die Stadt Oberndorf schafft dadurch die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere bebaubare Flächen im Innenbereich.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät dieses Vorhaben für den Gemeinderat vor.

TOP 3: Bebauungsplan “Vogelloch Erweiterung”, Bochingen- Satzungsbeschluss (Vorberatung)

In Bochingen soll das Gewerbegebiet “Vogelloch” erweitert werden. Hierzu muss ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät den Satzungsbeschluss für den Gemeinderat vor.

TOP 4: Weitere Entwicklung ehemaliges Brauereiareal (Vorberatung)

Nachdem die Bebauung des Brauereiareals durch den bisherigen Investor gescheitert ist, möchte die Stadt das nun baureife Gelände zur Entwicklung neu ausschreiben . Folgende Vorgaben sind Bestandteil der Ausschreibung:

1. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 3845 qm.

2. Der Kaufpreis ist projektbezogen und durch einen Gutachter zu ermitteln (sanierungsbedingter Neuordnungswert entsprechend der baulichen Nutzung).

3. Das Bauprojekt muss sich städtebaulich in die Umgebungsbebauung einfügen.

4. Die Neuprojektierung soll eine barrierefreie Verbindung zwischen Talstadt und Oberstadt beinhalten.

5. Im Zuge der erforderlichen Parkierung für das Quartier sind zugleich mindestens 30 öffentliche Stellplätze herzustellen.

6. Der Sudhausturm kann abgebrochen werden, sofern dessen Sanierung wirtschaftlich nicht darstellbar ist.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät dieses Vorhaben für den Gemeinderat vor.

TOP 5: Ersatzbeschaffung eines Werkstattbusses für den Eigenbetrieb Wasserversorgung – Außerplanmäßige Ausgabe (Vorberatung)

Das Fahrzeug der Gärtnerei, Fiat Ducato (RW O 432, Baujahr 2005, 220.125 km), welches hauptsächlich für Reparaturen und Montage von Geräten der städtischen Spielplätze eingesetzt wird, hat vom TÜV aktuell keine neue Prüfplakette zugeteilt bekommen. Die Mängelliste ist sehr lang; Reparaturen sind teils unwirtschaftlich, teils auch unmöglich. Die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist dringend erforderlich.

In der Gesamtbetrachtung des städtischen Fahrzeugpools gibt es seit einiger Zeit bei der Wasserversorgung Diskrepanzen dahingehend, dass durch Personalwechsel neue Mitarbeiter den Werkstattbus nicht fahren dürfen, weil dafür ein Führerschein über 3,5 to benötigt wird. Die älteren Kollegen haben meist den „alten“ PKW-Führerschein bis 7,5 to. Der Werkstattbus ist jedoch das wichtigste Fahrzeug der Wasserversorgung, den jeder bedienen muss. Qualifiziertes Personal ist ohnehin nur sehr schwierig zu finden. Die Bedingung eines LKW-Führerscheins ist dann nahezu ein Ausschlusskriterium, was unsere Wasserversorgung zwischenzeitlich in enorme Schwierigkeiten bringt.

Die Überlegung ist deshalb folgende: Der Werkstattbus der Wasserversorgung (RW O 1375, MB Sprinter 513 CDI, Baujahr 2012, 87.000 km) erfüllt ausgeräumt die Anforderung des abgängigen Fahrzeuges der Stadtgärtnerei. Das Führerscheinproblem besteht dort nicht. Für die Wasserversorgung wird ein neuer Werkstattbus MB Sprinter 314 in abgelasteter Ausführung beschafft. Sämtliche Einbauten, Regale und Aggregate werden übernommen. Durch den Austausch der Fahrzeuge ist beiden Abteilungen geholfen und die Einsatzbereitschaft bei der Wasserversorgung wird deutlich verbessert.

Die Kosten für einen neuen Werkstattbus für die Wasserversorgung betragen 47.538,12 Euro und müssen außerplanmäßig genehmigt werden.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät dieses Vorhaben für den Gemeinderat vor.

TOP 6: Vergabe, insbesondere

6.1. Bestattungsdienstleistungen

Die für die Stadt nötigen Bestattungsdienstleistungen, z.B. das Ausheben von Gräbern, wurden neu ausgeschrieben und sollen nun vergeben werden.

TOP 7: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 8: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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