Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Bebauungsplan Sulzbachstraße – Entwurfsfeststellung (Vorberatung)
In der Talstadt will das Kino umbauen und erweitern. Es soll eine neue, moderne Kinolandschaft mit Gastronomie entstehen, die vor allem auch junge Menschen anspricht. Durch die Schaffung von Wohnungen in den oberen Geschossen trägt die Planung dazu bei, dass Wohnen in der Talstadt attraktiv und zukunftsorientiert stattfingen kann.
Hierzu muss der bestehende Bebauungsplan “Sulzbachstraße ” in einigen Punkten geändert und angepasst werden.
Die wesentlichen Kosten werden vom Investor getragen.
TOP 2: Gymnasium – Erneuerung Trafostation: Entkopplungsschutz PV-Anlage
Um die neue, auf das Dach des Gymnasiums montierte PV-Anlage mit einer geplanten Erzeugerleistung von mehr als 135kW sicher an das Stromnetz anschließen zu können, muss die vorhandene veraltete 20kV -Anlage aus dem Jahr 1974 ersetzt werden.
Da die elektronischen Komponenten einer solchen Anlage Lieferzeiten von etwa 10
bis 15 Monaten besitzen, wurde zusammen mit dem Netzbetreiber eine Lösung gesucht, die PV-Anlage unter Wahrung von Mindestanforderungen hinsichtlich der Betriebssicherheit bis zur vollständigen Erneuerung der Anlage bereits jetzt anschließen zu können. Um dies zu gewährleisten, ist bei der Anlage unter anderem der übergeordnete Entkopplungsschutz herzustellen sowie die Strom- und Spannungswandler zu tauschen. Die hierfür erforderlichen Bauteile sind kurzfristig lieferbar.
Der Netzbetreiber hat dieser Vorgehensweise unter der Maßgabe zugestimmt, dass
die Erneuerung der 20KV-Anlage in 2025 erfolgt. Die Kosten für die Erneuerung der
20kV-Anlage werden derzeit ermittelt und im Haushalt 2025 eingeplant.
Für die Herstellung des übergeordneten Entkopplungsschutzes sowie dem Austausch
der Strom- und Spannungswandler wurde von der Firma Engie Deutschland GmbH
ein Nachtragsangebot in Höhe von 20.732,18 Euro brutto vorgelegt. Die benötigten
Wandler wurden dabei so ausgewählt, dass diese auch nach einem späteren Austausch der 20kV-Anlage weiterverwendet werden können.
TOP 3: Vergaben
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte