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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Do 5.02.2026

Beginn: 17 Uhr

Ort: Feuerwehrgebäude, Austr. 26, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Fortschreibung Lärmaktionsplan 2025 – 4. Stufe, Beschluss

Aufgrund der Verpflichtung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 BImSchG
haben die Gemeinden Lärmaktionspläne (LAP) für Hauptverkehrsstraßen aufzustellen. Daher hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in der „Lärmkartierung 2022“ alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h neu analysiert.
Aufgrund der Verkehrsbelastungen der A 81, der L 415 und der L 424 ist die Stadt
Oberndorf am Neckar verpflichtet, für diese Straßen einen Lärmaktionsplan aufzustellen („Pflichtstecken“).
Seit der am 19.11.2019 beschlossenen 3. Stufe der Lärmaktionsplanung 2019 haben sich kaum Veränderungen in den Verkehrsströmen ergeben.
Daher soll die 4. Stufe des LAP im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben werden.

Vom Oberndorfer Gemeinderat und von einigen Ortschaftsräten werden an ausgewählten Stellen des Stadtgebiets für 2026 über den Untersuchungsumfang des Lärmaktionsplans 2025 hinausgehende freiwillige Verkehrszählungen und Lärmkartierungen gewünscht. Diese sollen in einem nächsten Schritt konkretisiert werden.

Kosten Lärmaktionsplan: Netto ca. 6.000 €
Finanzierung Lärmaktionsplan: planmäßig

TOP 2: 7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 2010 – Entwurfsfeststellung

In der Freiflächen-Photovoltaik Konzeption wurden verschiedene Flächen identifiziert
auf denen man PV-Anlagen errichten wollte. Auf dieser Basis wurde die FNP-Änderung gestartet.

Von ursprünglich 12 Flächen , die für Freiflächen- Photovoltaikanlagen vorgesehen waren, bleiben nach Herausnahme der Fläche “Hohen Egert”, die in einem besonderen Verfahren beschleunigt behandelt wird, und den Anregungen der Teilnehmer öffentlicher Belange, sowie privater Entscheidungen noch 4 Teilflächen übrig.

TOP 3: Bebauungsplan “Härle-Sommerhalde, 8. Änderung” – Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung

Der Vorhabenträger plant, auf dem Flurstück 1534/1 der Gemarkung Boll das Firmengebäude der Firma Mauth im Verwaltungsbereich um ein zusätzliches Geschoss zu erweitern. Dieses soll als multifunktionaler Glasbaukörper ausgeführt werden.
Die Vorhabenfläche befindet sich derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Härle-Sommerhalde, 2. Änderung“. Der Bebauungsplan weist eine maximale Firsthöhe von 10 m auf. Das geplante Vorhaben ist auf Basis des derzeitigen Bebauungsplans nicht realisierbar, weshalb eine Bebauungsplanänderung angefragt wurde.
Die Änderung beinhaltet insbesondere die Änderung der maximalen Gebäudehöhe im
Bereich der geplanten Aufstockung. Die übrigen Festsetzungen (z.B. Baugrenzen, Art
der baulichen Nutzung) werden zu großen Teilen übernommen.

TOP 4: Karl-Wider-Schule Umbau Ganztagesbetreuung – Vergabe Abbrucharbeiten

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht der gesetzliche Anspruch auf Ganztagesbetreuung
an Grundschulen. Deshalb wird das Gebäude Karl-Wider-Schule entsprechend umgebaut. Für den Umbau der Ganztagesbetreuung wurden die Abbrucharbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Die Firma BERB GmbH aus Sulz soll den Zuschlag für das Gewerk „Abbrucharbeiten“ zum Angebotspreis von 79.878,73 Euro erhalten.

Die Kostenberechnung belief sich auf 107.500 Euro. Es gibt eine Förderung aus dem Investitionsprogramm Ganztagesausbau des Landes.

TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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