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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 24.03.2026

Beginn: 17 Uhr

Ort: Feuerwehrgebäude, Austr. 26, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Schulverbund Gebäude B und Neckarhalle – Beauftragung Machbarkeitsstudie

Für das Gebäude des Kindergarten St. Raphael in der Teckstraße liegt bereits ein
Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass dieses Gebäude nicht wirtschaftlich saniert
werden kann, sondern abgebrochen und neu gebaut werden sollte.
Die Neckarhalle stammt aus den früher 80er Jahren. Seit dem Neubau der Halle
wurde in die Bausubstanz nicht mehr grundlegend investiert. Daher ist mittlerweile
der Hallenboden so stark beschädigt, dass er eine ernste Verletzungsgefahr darstellt.
Das Dach ist in Teilen beschädigt, so dass es immer wieder zu Wassereintritten führt.
Die technische Gebäudeausstattung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik,
für die Leuchten gibt es mittlerweile nicht einmal mehr Ersatzleuchtmittel. Die Heizung stammt ebenfalls noch aus dem Jahr 1982 und hat immer wieder Ausfälle. Die Heizung läuft das gesamte Jahr hindurch, da mit der Heizung aus der Neckarhalle im Sommer das Freibad beheizt wird.
Die Bühnentechnik ist veraltet, weshalb sie kaum noch benutzt wird. Die Veranstalter
bringen ihre externe Technik mit.
Die Oberflächen in den Umkleiden sind stark abgenutzt.
Die Summe der zu behebenden Punkte ergibt letztendlich eine Generalsanierung, die
vom Umfang her mit der Sanierung der G-Hallen vergleichbar ist.
Auch das Gebäude B des Schulverbundes (Realschule) weist einen ähnlichen Sanierungsstau wie die Neckarhalle auf. Hier kommen erschwerend noch grundlegende Anforderungen an den Brandschutz dazu, die momentan übergangsweise nur provisorisch hergestellt wurden, um eine Nutzungsuntersagung zu verhindern. Ferner besteht laut dem Schulleiter Herrn Schwarz ein höherer Platzbedarf, da die Schülerzahlen leicht steigen. Dies kann im Bestandsgebäude ohne eine bauliche Vergrößerung
nicht mehr abgebildet werden.
In Anbetracht der anzunehmenden Kosten für die 3 Objekte und der gleichzeitigen
Dringlichkeit der Maßnahmen kam die Idee auf, die 3 Nutzungen in einem Neubau
am Standort der Neckarhalle zusammenzufassen und somit auch Synergien zu nutzen und durch die Verlagerungen des Schulverbundes und des Kindergartens freie
Flächen innerhalb der Stadt für anderweitige Nutzungen zu gewinnen.
Um die Vor- und Nachteile sowie den Kostenaufwand der beiden Varianten zu unter
suchen und gegenüberzustellen haben wir Kontakt mit dem Büro „Kubus 360“ aus
Stuttgart aufgenommen. Das Büro wurde uns empfohlen, da es sich auf die Themen
Schulen, Hallen und öffentliche Bauten spezialisiert hat und schon andere Machbarkeitsstudien für ähnliche Objekte erstellt hat. Die erforderlichen Fachplaner (Schadstoffe, Statik, Brandschutz, TGA) werden hinzugezogen. Die Leistungen für Statik und TGA sind im Angebot von „Kubus 360“ bereits enthalten. Das Erstellen eines Schadstoff-Katasters für beide Gebäude und die Untersuchungen für den Brandschutz werden direkt beauftragt. Die Summe für diese Leistungen belaufen sich zusammen auf rund 40.000,00 Euro.

Im Haushalt 2026 ist eine Planungsrate für die Neckarhalle mit 65.000,00 Euro und
eine Planungsrate für den Schulverbund Gebäude B mit 50.000,00 Euro vorgesehen.
Summe Planungsrate: 115.000,00 Euro
Angebot Machbarkeitsstudie: 64.355,20 Euro (inkl. Statik und TGA)
Finanzierung: planmäßig

Der Beschlussvorschlag lautet:
Zum Angebotspreis von 64.355,20 Euro erhält das Büro Kubus 360 aus Stuttgart den
Auftrag zur Erstellung einer vergleichenden Machbarkeitsstudie für folgende Varianten:
1) Sanierung/Neubau der Gebäude Kindergarten St. Raphael, Neckarhalle und
Schulverbund Gebäude B am jeweiligen Standort
2) Abbruch der Gebäude Kindergarten St. Raphael, Neckarhalle und Gebäude B
Schulverbund und Neubau am Standort Neckarhalle, der alle 3 Nutzungen beinhaltet.
Im Angebot enthalten sind auch die Fachplaner für Statik und die technische Gebäudeausstattung.

TOP 2: Abschluss Gesamtstädtisches Aktivierungskonzept

Das „Gesamtstädtische Aktivierungskonzept“ zur Innenentwicklung von Oberndorf a.
N. wurde nun vollständig abgeschlossen. Das Projekt begann im Mai 2025 mit dem
Ziel, im Sinne der dreifachen Innenentwicklung für alle Stadtteile konkrete Aktivierungspotenziale für Baulücken und Potenzialflächen zu identifizieren und eine zukunftsorientierte gesamtstädtische Entwicklungsstrategie zu erarbeiten.

Am 10.07.2025 wurde das Projekt sowie die Ausgangslage den Gemeinderätinnen,
Gemeinderäten und den Ortsvorstehenden vorgestellt. In einem ersten aktiven Arbeitsschritt wurden Stärken und Schwächen der städtebaulichen sowie infrastrukturellen Entwicklung analysiert und darauf aufbauend Ziele und Maßnahmenansätze diskutiert.
Zur aktiven Einbindung der Bürgerschaft fand am 23.07.2025 eine öffentliche Auftaktveranstaltung in der Klosterkirche in Oberndorf statt. Ergänzend wurde über einen Zeitraum von 1,5 Monaten eine Online-Befragung durchgeführt, an der Bürgerinnen und Bürger teilnehmen konnten, um ihre Wünsche, Bedarfe und Vorstellungen zur zukünftigen Stadtentwicklung einzubringen. Die Ergebnisse wurden ausgewertet
und ebenfalls in den weiteren Planungsprozess integriert. Im September und Oktober
2025 wurden in jedem Stadtteil Stadtteilspaziergänge in Verbindung mit Planungswerkstätten durchgeführt. Dabei wurden die jeweiligen örtlichen Besonderheiten vertieft betrachtet sowie konkrete Potenzialflächen, Entwicklungshemmnisse und Maßnahmenansätze gemeinsam erarbeitet.

Am 21.01.2026 wurden die Ergebnisse aus den vorherigen Beteiligungen dem Gemeinderat im Rahmen einer Klausur vorgestellt. In dieser Klausur erfolgte eine Priorisierung der erarbeiteten Projekte und Maßnahmen sowie eine vertiefte Diskussion der kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven der Stadt.

Zur transparenten Kommunikation der Ergebnisse ist eine öffentliche Informations
veranstaltung für die Bürgerschaft vorgesehen. Die Ergebnisse werden auch auf der
städtischen Homepage veröffentlicht.


TOP 3: Parkhaus Wettestraße – Parkhaussatzung

Zuletzt wurde die Parkhaussatzung zum 01.04.2022 geändert. Mit Beschluss vom
26.07.2022 wurde durch den Gemeinderat außerdem die Einführung eines Monatstickets beschlossen. Dies hat sich bewährt und soll nun auch mit dem neuen Bewirtschaftungssystem so fortgeführt werden.
An der Tarifstruktur und den Tarifen selbst werden keine Änderungen vorgenommen,
lediglich die Darstellung der Tarife soll verständlicher werden. Darüber hinaus werden Ergänzungen bei den besonderen Benutzungsregeln, zum Gebührenschuldner
sowie bei den Ordnungswidrigkeiten vorgenommen.

TOP 4: Hauptsatzung – Neufassung 2026 – vertagt

TOP 5: Haushalt 2026 – Zeitstrahl Hoch- und Tiefbauprojekte

TOP 6: Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N. – Autonome Energieversorgung mittels Photovoltaik, Antrag Freie Wähler

Die Fraktion der Freien Wähler stellte in der Sitzung vom 10.02.2026 den Antrag, den
Eigenbetrieb des städtischen Wasserwerks mit einer autonomen Energieversorgung
auf Basis von Photovoltaik, gegebenenfalls ergänzt durch eine Speicherlösung, aus
zustatten. Ziel ist es, Energiekosten zu senken, die Wassergebühren langfristig zu
stabilisieren, die Verschuldung des Eigenbetriebs zu reduzieren und die Versorgungssicherheit des Wasserwerks als kritische Infrastruktur auch bei Stromausfällen zu
stärken.
Das Wasserwerk Mühlberg leistet neben der Trinkwasseraufbereitung auch die Pumpenförderung zu den verschiedenen Hochbehältern im Versorgungsgebiet. Der
Stromverbrauch liegt bei circa 700.000 Kilowattstunden jährlich. Bei einem Stromausfall hält das stationäre Notstromaggregat im Wasserwerk Mühlberg den Betrieb über
bis zu 80 Stunden aufrecht. Wenn Dieselkraftstoff nachgetankt werden kann, verlängert sich die Betriebsstundenzeit.
Auf dem Dach des Parkhaus Wettestraße kann eine 229 kWp Photovoltaik Anlage in
stalliert werden. Der erzeugte Strom kann zu 83 Prozent im Wasserwerk Mühlberg
genutzt werden. Das entspricht circa 23 Prozent des dortigen Strombedarfs. Ein zusätzlicher Batteriestromspeicher könnte den Autarkiegrad, sprich den Anteil an Photovoltaikstrom am Gesamtstromverbrauch des Wasserwerk Mühlberg erhöhen. Zudem könnte der Batteriestromspeicher bei entsprechender Auslegung, die Versorgungszeit in Zusammenspiel mit dem vorhandenen Dieselgenerators verlängern.
Eine vollständige Notstromversorgung des Wasserwerks Mühlberg zu jedem Zeitpunkt ausschließlich über den Strom der Photovoltaikanlage ist jedoch auch bei Einsatz eines Batteriespeichers nicht möglich.


Variante 1, Energy Sharing mit dem Wasserwerk Mühlberg:
Bei dieser Variante wird die Dachfläche des Parkhauses Wettestraße mit einer Photovoltaikanlage belegt. Der erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und
über ein Energy-Sharing-Modell dem Wasserwerk Mühlberg bilanziell zugeordnet.
Über zwei Lastgangzähler wird der im Wasserwerk verbrauchte Strom mit dem ein
gespeisten Strom der Photovoltaik Anlage verrechnet. Dem Netzbetreiber ist eine
Durchleitungsgebühr zu entrichten. Der Strom wird somit durch das öffentliche Netz
zum Wasserwerk Mühlberg geleitet und dort verbraucht.
Bei einem Stromausfall kann kein Strom der Photovoltaik Anlage im Wasserwerk
Mühlberg genutzt werden. Für die Umsetzung ist eine Netzverträglichkeitsprüfung
notwendig. Die Photovoltaik Anlage kann anschließend innerhalb weniger Monate installiert werden und in Betrieb gehen.

Variante 2, Direkte Stromnutzung im Wasserwerk Mühlberg:
Auch bei dieser Variante wird die Dachfläche des Parkhauses Wettestraße mit einer
Photovoltaikanlage belegt. Zusätzlich wäre die Verlegung eines Stromkabels zum
Wasserwerk Mühlberg erforderlich, um den erzeugten Strom direkt vor Ort zu nutzen. Der Leistungsverlust beträgt laut Auskunft der EnBW auf die Entfernung circa 8
Prozent. Der produzierte Strom könnte im Falle eines Stromausfalls weiterhin direkt
im Wasserwerk Mühlberg genutzt werden. Die Umsetzung erfordert weitere Planungen bezüglich E-Technik und Tiefbau. Die sonstige Umsetzung entspricht Variante 1.
Fördermittel stehen keine zur Verfügung.

Der Beschlussvorschlag lautet:

Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der Variante 1,
dem Bau einer Photovoltaikanlage mit Ausrichtung auf Energy Sharing mit dem Wasserwerk Mühlberg.
Der Einbau eines Batteriestromspeicher soll weiter untersucht werden.
Zudem soll die Netzverträglichkeitsprüfung beim Netzbetreiber angestoßen werden.

TOP 7: Bebauungsplan “Hinter der Kirche”, Hochmössingen – Sachstandsbericht und Aufhebung des Bebauungsplans

Um die weitere, insbesondere kurzfristige Wohnbauentwicklung gewährleisten zu
können, hat sich der Gemeinderat der Stadt Oberndorf a. N. dazu entschlossen, im
Bereich „Hinter der Kirche“ in Hochmössingen weiteres Bauland zu entwickeln.

Bereits zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens war bekannt, dass sich das Plangebiet im Bereich denkmalrelevanter Objekte befindet, da diese vom Landesamt für Denkmalpflege im Suchraum kartiert waren.

In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LAD) wurde eine Denkmalsondage beauftragt. Die Arbeiten fanden im Zeitraum vom 28.07.2025 bis 13.08.2025 statt. Insgesamt wurden sechs Sondageschnitte angelegt.
Dabei konnten neun Gräber, 13 Pfostengruben, zehn unsichere Befunde, eine Grube und ein Graben dokumentiert werden. In Schnitt 02 wurden exemplarisch zwei Gräber freigelegt. Das Skelett aus Grab 01 war dabei vollständig erhalten. Das für die Sondage vorgesehene Budget in
Höhe von rund 50.000 € wurde vollständig ausgeschöpft, sodass die Arbeiten zu
nächst eingestellt wurden. Aufgrund der festgestellten Befunde und der örtlichen Gegebenheiten hat das LAD jedoch zusätzliche Sondageschnitte gefordert.
Für diese weiteren Untersuchungen liegt ein ergänzendes
Angebot in Höhe von mindestens 30.000 € vor. Voraussichtlich wird dieser Betrag je
doch nicht ausreichen, da der nördliche Schnitt solange fortgeführt werden muss, bis
keine weiteren Funde mehr auftreten.
Vor diesem Hintergrund wurde eine umfassende Kostenaufstellung erstellt, um die
Wirtschaftlichkeit des Baugebiets insgesamt bewerten zu können. Bislang sind Kosten
in Höhe von rund 111.000 € angefallen. Diese umfassen insbesondere die Sondage
arbeiten, Absteckungen, Luftbildauswertungen, ein hydrologisches Gutachten, das
Bebauungsplanverfahren, artenschutzrechtliche Prüfungen, Kaufoptionen und vertragliche Regelungen, Notarkosten sowie Genehmigungsgebühren. Darüber hinaus sind weitere Kosten zu erwarten, insbesondere für die Erschließung, den Grunderwerb sowie weitere archäologische Untersuchungen. Die noch zu erwartenden Gesamtkosten werden derzeit auf rund 3,3 Mio € geschätzt.
Parallel wurde mit dem LAD erörtert, ob durch alternative Maßnahmen weitere Sondageschnitte vermieden werden können. Als mögliche Variante wurde die Aussparung einer Teilfläche geprüft. Nach Auskunft des LAD dürfte diese Fläche jedoch ausschließlich als Grünfläche genutzt werden. Jegliche bodeneingreifenden Maßnahmen tiefer als 0,50 m wären daher unzulässig. Damit wären
unter anderem die Errichtung eines Spielplatzes, Gebäude – selbst ohne Keller – oder
Baumpflanzungen ausgeschlossen. Zudem kann auch bei einer Flächenaussparung
nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Untergrund weitere archäologische Befunde, beispielsweise Gräber, befinden. Aus Sicht des LAD ist eine weitere Sondage daher zwingend erforderlich.
Auf Grundlage der aktuellen Kostensituation wurde durch den Bereich Liegenschaften
eine Bauplatzkalkulation erstellt. Zur vollständigen Kostendeckung wäre ein Bauplatz
preis von mindestens 300 €/m² Wohnbaufläche erforderlich. In dieser Kalkulation
sind mögliche Kosten für Bebauungsplanänderungen oder Umplanungen sowie eventuelle zusätzliche Aufwendungen für die Bergung weiterer Funde nicht berücksichtigt.

Vergleichbare Bauplatzpreise liegen im Baugebiet „Breite“ in Beffendorf bei rund
140 €/m² und im Baugebiet „Am Rathausplatz“ in Boll bei rund 195 €/m². Seitens
Liegenschaften wird ein Bauplatzpreis von maximal 210 pro m² als marktgängig ein
geschätzt. Bei einem Verkauf zu diesem Preis verbliebe für die Stadt ein Defizit von
rund 1,5 Mio €.

Selbst bei Umsetzung des Baugebiets unter Inkaufnahme der dargestellten finanziellen Belastungen besteht weiterhin das Risiko, dass im Zuge einzelner Bauvorhaben
weitere archäologische Funde auftreten. In diesem Fall wären die Kosten für notwendige Grabungen und Bergungen vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen.

Die geplante Entwicklung des Wohngebiets erweist sich auf Grundlage der aktuellen
Kostenberechnungen als nicht kostendeckend und würde für die Stadt ein erhebliches finanzielles Defizit bedeuten. Eine Realisierung unter diesen Rahmenbedingungen ist daher wirtschaftlich nicht vertretbar.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ aufgehoben werden.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alternative Möglichkeiten für die Wohnbauentwicklung in Hochmössingen zu prüfen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, in
wieweit bestehende Baulücken in Privatbesitz genutzt werden können, sei es durch
Verkauf an Bauinteressierte oder durch Eigenbebauung. Insgesamt stehen hierfür
rund 21 Baulücken zur Verfügung.

TOP 8: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd I, 5. Änderung” – Satzungsbeschluss

Die Firma Heckler & Koch plant am südlichen Rand des Betriebsgeländes einen mehr
geschossigen Neubau mit Produktions- und Büroflächen. Der Neubau soll an drei Seiten an bestehende Gebäude angeschlossen werden. In nordwestlicher Richtung soll gleichzeitig ein Anbau entstehen.
Die Bebauungsplanänderung beinhaltet insbesondere die Neuregelung der Baugrenzen. Im südlichen Bereich soll die bislang teilweise auf Privatgrundstück ausgewiesene Straße reduziert und als Geh- und Radweg an den tatsächlichen Zustand angepasst werden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung brachte das Landratsamt Rottweil hinsichtlich
des eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe), in dem nur „nicht wesentlich störende
Betriebe“ im Sinne eines Mischgebiet zulässig sind, Bedenken vor. Der vorhandene
metallverarbeitende Betrieb sei typischerweise als „wesentlich störend“ einzustufen und entspreche damit nicht der geplanten Festsetzung als GEe, unabhängig von der konkreten Lärmsituation. Es wurde angeregt, die Einschränkung auf „nicht wesentlich störende Betriebe“ entfallen zu lassen und stattdessen ein Gewerbegebiet festzulegen, in dem „Gewerbebetriebe aller Art“ nur ausnahmsweise zulässig sind (GE 2).
Diese Ausnahme wäre im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Eine Voraussetzung
für die Erteilung der Ausnahme ist der Nachweis, dass die maßgeblichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden.
Im Bebauungsplanentwurf war eine Regelung zu zulässigen Schallleistungspegeln
enthalten, die aus dem bisherigen Bebauungsplan übernommen wurde. Das Landratsamt Rottweil wies darauf hin, dass eine solche Regelung nach der heutigen Rechtslage nicht zulässig sei und regte an, die Einhaltung der Immissionsrichtwerte stattdessen in die Hinweise aufzunehmen.
Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die wesentlichen Kosten des Bebauungsplanverfahrens werden vom Vorhabenträger
übernommen.

TOP 9: Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N. – Jahresabschluss 2023

Beschlussvorschlag
In der vorliegenden Form wird entsprechend der Anlage festgestellt:

  1. Der Jahresabschluss 2023 des Wasserwerks gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes, insbesondere der Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.758,58 Euro.
    Der Jahresfehlbetrag ist mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
  2. Die erhaltenen Zuweisungen für das Wasserwerk sind von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzusetzen.
  3. Die Werkleitung wird entlastet.
  4. Kassenkredite (Kassenmehreinnahmen) der Stadt Oberndorf a. N. an das
    Wasserwerk werden mit dem jährlichen Durchschnittszinssatz der Geldanlagen
    der Stadt Oberndorf a. N. verzinst. Vorab werden 40.000 Euro der Kassenmehreinnahmen kontokorrentmäßig mit 0,25 % verzinst.
    Kassenmehrausgaben werden mit dem jährlichen Durchschnittszinssatz der
    Fremddarlehen der Stadt Oberndorf a. N. verzinst. Vorab werden 40.000 Euro
    der Kassenmehrausgaben kontokorrentmäßig mit 7,5 % verzinst.

TOP 10: Vergaben

10.1 Kläranlage Aistaig, Erneuerung der Mittelspannungsschaltanlage 20 KV mit 400 KVA Transformator – Vergabe

10.2 Klärwerk Aistaig, elektrotechnische Ausrüstung Belebungsbecken – Vergabe

10.3 Ersatzneubau Krainerwände Tuchbergstraße und Hochbehälter Mühlberg – Vergabe

TOP 11: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

TOP 12: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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