Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Kommunale Wärmeplanung, Abschlusspräsentation
Die kommunale Wärmeplanung ist ein umsetzungsorientierter, strategischer Planungsprozess mit dem Ziel, den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand der Kommunen bis zum Jahr 2040 aufzuzeigen. Die Kosten für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden vom Land Baden-Württemberg mit bis zu 80 % gefördert. Die Landesregierung gibt damit den Kommunen ein Werkzeug an die Hand, um die lokale Wärmewende gemeinsam mit lokalen Partnern, wie zum Beispiel den lokalen Energieversorgern, voranzutreiben.
Die Stadt Oberndorf a. N. hat die kommunale Wärmeplanung freiwillig erstellt und dazu die badenovaNETZE GmbH beauftragt. Die Projektleitenden von badenova-NETZE Herr Manuel Gehring und Herr Marc Krecher werden in der Sitzung die finalen Ergebnisse und den weiteren Verlauf der kommunalen Wärmeplanung präsentieren.
Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung folgendermaßen:
Bestands- und Potenzialanalyse
Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 26. März 2025 präsentiert. Zentrales Ergebnis ist die Energie- und Treibhausgasbilanz für die Stadt, sowie die räumliche Darstellung der Ergebnisse als „digitaler Zwilling“ in einem GIS-Portal. Außerdem wurde aufgezeigt, welche Potenziale beim Ausbau erneuerbarer Energieträger vor Ort bestehen und wie hoch das energetische Sanierungspotenzial bei Bestandsgebäuden ist.
Zielszenario und Wärmewendestrategie
Mit den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse wurden im nächsten Schritt Eignungsgebiete für die zentrale und dezentrale Wärmeversorgung der Stadt definiert. Diese zeigen auf, in welchen Bereichen perspektivisch Wärmenetze ausgebaut werden könnten und in welchen Bereichen sich hingegen dezentrale Heizungslösungen eignen. Außerdem wurde ein Szenario der Wärmeversorgung bis 2040 mit Zwischenziel 2030 entwickelt, welches einen möglichen Pfad für die Zielerreichung der klimaneutralen Wärmeversorgung nach Sektoren und Energieträgern darstellt.
Im Rahmen der Wärmewendestrategie wurden schließlich fünf Maßnahmen erarbeitet, welche die Stadt in den kommenden Jahren angehen möchte. Nach KlimaG BW muss die Stadt in den nächsten fünf Jahren mit der Umsetzung von mindestens fünf Maßnahmen beginnen.
Beteiligung und Information
Ein wichtiger Teil der kommunalen Wärmeplanung ist die Beteiligung aller relevanten Akteure sowie der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Das Projektteam arbeitet eng mit der Stadtverwaltung zusammen. Im Projektverlauf wurde unter anderem ein Stakeholder-Workshop mit relevanten Akteuren durchgeführt. Sämtliche Inhalte und Ergebnisse wurden stets mit dem Klimaschutzmanagement besprochen und diskutiert, sowie mit weiteren Entscheidungsträgern der Stadtverwaltung abgestimmt.
Vom 1. – 22. Oktober 2025 wird das Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung, offengelegt. Dies wird über die städtische Webseite erfolgen.
In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 7. Oktober 2025 werden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung öffentlich präsentiert und durch Fachvorträge ergänzt. Dabei soll über das Projekt informiert und die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen, sowie Anmerkungen zu geben.
Nach Abschluss der Offenlage des Fachgutachtens und Abwägung der Anmerkungen, soll im Rahmen einer Gemeinderatssitzung die kommunale Wärmeplanung in einem Feststellungsbeschluss öffentlich beschlossen werden.
TOP 2: E-Carsharing Firma Deer GmbH, Gestattungsvertrag
Die Stadt Oberdorf am Neckar hat die Möglichkeit, im Rahmen eines Netzwerkzusammenschluss im Landkreis Rottweil ein E-Carsharing Projekt mit der Firma Deer GmbH zu realisieren. Derzeit ist geplant, dass sich insgesamt neun Kommunen im Landkreis dem stations-flexiblen E-Carsharing-Netzwerk anschließen. Stationsflexibel bedeutet, dass auch Einwegfahrten mit dem E-Carsharing-Fahrzeug getätigt werden können. Ausgangs- und Endpunkt einer Buchung ist dabei immer eine Ladesäule an einem der über 400 Standorte in Süddeutschland. Gebucht werden können die Fahrzeuge für private, o-der auch dienstliche Zwecke. Neben der Buchung über die App „deer e-carsharing“ steht auch rund um die Uhr eine Service-Hotline zur Verfügung.
Durch den Anschluss an das E-Carsharing-Netzwerk im Verbund (mehr als 4 Kommunen), werden ca. 10.000 Euro eingespart.
Zum Aufbau des Standorts schlägt die Stadt Oberndorf a.N. zwei Stellplätze am Bahnhof vor, und überlässt diese der Deer GmbH. Dazu wird ein Gestattungsvertrag geschlossen. Die Deer GmbH errichtet eine Normalladesäule mit zwei Ladepunkten (jeweils max. 22 kW) und betreibt diese über die Laufzeit von mindestens 10 Jahren. Sofern die Ladesäule nicht durch die E-Carsharing-Fahrzeuge belegt ist, stehen die Ladepunkte auch der Öffentlichkeit zum Laden des privaten E-Fahrzeugs zur Verfügung. Die Schwesterngesellschaft „Schwarzwald Energy“ wird die Ladeinfrastruktur mit 100% Ökostrom beliefern.
III. Kosten und Finanzierung
Kosten (brutto), außerplanmäßig
Baukostenzuschuss für eine AC-Ladesäule: 5.834 Euro
Projektierungspauschale: 1.190 Euro
Fundamentpauschale: 2.737 Euro
Zzgl. Kosten für den Netzanschluss

TOP 3: Gemeinsamer Flächennutzungsplan 2010 der VVG Oberndorf a. N. – 8. punktuelle Änderung im Bereich der Freiflächen-PV-Anlage “Hohe Egert”, Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
Ein Investor beabsichtigt in der Gemeinde Epfendorf die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage im Gewann Hohe Egert auf der Gemarkung Trichtingen.
2.1 Bebauungsplan-Verfahren
Zur Herstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit dieses Vorhabens hat der Gemeinderat von Epfendorf mit Beschluss vom 30.01.2024 ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „EWS Solarpark“ Hohe Egert eingeleitet.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 06.05. bis 06.06.2024, am 24.09.2024 wurde die Auslegung und Trägerbeteiligung beschlossen und vom 07.10. bis 07.11.2024 durchgeführt; die dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden eingearbeitet.
Am 22.07.2025 hat der Gemeinderat Epfendorf den Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen.
2.2 Flächennutzungsplanänderung
Um den Bebauungsplan ohne zusätzliche Genehmigung durchs Landratsamt zur Rechtskraft zu führen, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.
2.3 Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 8. punktuellen FNP-Änderung
Aus den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) ergibt sich kein Änderungsbedarf. Einzelne vorgebrachte Anregungen wurden auf Ebene des Bebauungsplanes bereits eingearbeitet. Von der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen ein.
In der Begründung wurden daher lediglich die Verfahrensdaten ergänzt und der Planausschnitt mit dem verkleinerten Geltungsbereich aktualisiert.
Somit kann der Feststellungsbeschluss für die 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. gefasst werden.
III. Kosten und Finanzierung
Kosten: Die wesentlichen Verfahrenskosten trägt der Vorhabeninvestor.
TOP 4: Vergaben, insbesondere
4.1 Gymnasium am Rosenberg – Vergabe Instandsetzung Außenjalousien
Bei Gymnasium am Rosenberg und dem angrenzenden Fachklassenbau sind zahlrei-che Jalousien altersbedingt defekt und sind wieder instand zu setzen. Hierfür wurden die erforderlichen Arbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Es ging ein Angebot der Firma Rebstock Sonnenschutzanlagen aus Aichhalden zum Preis von 32.828,53 Euro ein.
Für den Haushalt 2026 wurden hierfür bereits 22.000 EUR mittelfristig eingeplant. Der Zustand der Anlagen erfordert jedoch eine Instandsetzung bereits im laufenden Jahr, da sich in mehreren Klassenzimmern insbesondere auf der Südseite des Gebäu-des die Anlagen nicht mehr nach unten bewegen lassen. Ein Unterrichten in den Klassenzimmern bei entsprechender Sonneneinstrahlung ist somit nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Die Maßnahme soll nun im Jahr 2025 durch Restmittel aus der Gebäudeunterhaltung finanziert werden.
4.2 Gymnasium – Sanierung Turnhallen G1 bis G3, Vergabe Außenanlagen
Für die Sanierung der Turnhallen G1 bis G3 wurden die Arbeiten zur Wiederherstellung der Außenanlagen bestehend aus restlichen Betoninstandsetzungsarbeiten und Abdichtungsarbeiten im Sockelbereich der Nordfassade und Pflasterarbeiten an der Ostseite der Halle sowie weiterer erforderlichen Anschlussarbeiten beschränkt ausgeschrieben mit Ausführungszeitraum der Arbeiten zwischen September und Oktober 2025.
Submissionstermin: 09.07.2025
Anzahl der Angebotsaufforderungen: 7 Stück
Anzahl der eingegangenen Angebote: kein Angebot eingegangen
Als Grund für die Nicht-Abgabe eines Angebotes wurde von den Firmen Kapazitätsprobleme im ursprünglich vorgesehenen Ausführungszeitraum genannt. Auf Nachfrage und unter einer Verschiebung des Ausführungszeitraumes haben drei der angefragten Firmen nun ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot ist das Angebot der Firma Baus-Steeb GmbH, Sulz a. N. in Höhe von 173.386,07 EUR brutto.
Die Angebotspreise wurden von dem beteiligten Fachplanungsbüro Letsch, Korntal-Münchingen, hinsichtlich Auskömmlichkeit und Angemessenheit geprüft und liegt unterhalb des Kostenanschlags in Höhe von 214.818,21 EUR (-19,3 %).
4.3 Schulcampus Oberndorf a. N. – Ertüchtigung ELA-Anlage
Im Nachgang zum Amok-Fehlalarm im Januar 2024 und auf Grund der zum 1. April 2024 neue erlassenen Verwaltungsvorschrift „Krisenereignisse an Schulen“ wurden zusammen mit der Firma Laauser & Vohl GmbH die ELA-Anlagen (Elektroakustische Lautsprecher-Anlagen) der einzelnen Schulen am Schulcampus Oberndorf (Gymnasium am Rosenberg, Ivo-Frueth-Schule und Schulverbund Oberndorf) überprüft, in-wieweit die Anlagen den nun geltenden Anforderungen entsprechen. Die Firma Laauser & Vohl GmbH betreut und wartet die Anlagen.
Hierbei wurde festgestellt, dass derzeit nicht überall sogenannte Havariegeräte vorhanden sind. Das bedeutet, dass im Falle eines Geräteausfalls die Funktion der Anlage an der betroffenen Schule nicht mehr gewährleistet wäre. Ebenso wurde der Support der Sprechstellen vor geraumer Zeit eingestellt.
Für die Ertüchtigung der ELA-Anlagen der einzelnen Schulen wurde von der Firma Laauser & Vohl GmbH ein Angebot in Höhe von 47.125,43 EUR vorgelegt. Das Angebot umfasst die Ausstattung der Schulen mit neuen Sprechanlagen und Havariegeräten. Da die vier Schulen des Schulcampus bei der ELA-Anlage miteinander vernetzt sind, ist die gleichzeitige Ertüchtigung der vier Anlagen erforderlich.
Bei der vorgesehenen Maßnahme handelt es sich um die Ertüchtigung einer bestehenden Anlage mit dem Austausch einzelner Anlagenkomponenten und es ist nicht vorgesehen die Gesamtanlage der Technik auszutauschen. Auf Grund der derzeitigen Lieferzeiten der einzelnen Komponenten erfolgt die Umsetzung im Frühjahr 2026.
TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte