Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Radwegenetzkonzeption Oberndorf a. N. – Sachstand
Das von der Stadt beauftragte Planungsbüro Modus Consult stellt den bis jetzt erarbeiteten Stand der Radwegekonzeption für die Gesamtstadt Oberndorf a. N. vor.
TOP 2: Wahl des Bürgermeisters (m/w/d)
Im nächsten Jahr findet in Oberndorf a. N. eine Bürgermeisterwahl statt. Der Wahltag wird auf Sonntag, den 25. Juni 2023 festgelegt. Eine eventuell erforderliche Neuwahl findet am Sonntag, den 16. Juli 2023 statt.
Die Stellenausschreibung wird am 14. April 2023 veröffentlicht. Bewerbungen können dann bis spätestens Dienstag, den 30. Mai 2023, 18 Uhr abgegeben werden.
Die Bewerber erhalten Gelegenheit, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung am Freitag, 16. Juni 2023 in der Neckarhalle und weiteren Terminen in den Stadtteilen vorzustellen.
Näheres dazu wird vom Verwaltungsausschuss bestimmt.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und drei
Beisitzern. Für den Vorsitzenden und die Beisitzer werden Stellvertreter
benannt.
Vorsitzender: Stellvertretende Vorsitzende:
Lothar Kopf, Erster Beigeordneter, Manuela Schumann
Beisitzer/in: Stellvertretende Beisitzer:
Ruth Hunds, Günter Danner
Ralf Heinzelmann, Christoph Seidel
Günter Niethammer, Gerhard Melber
Weitere Hilfskräfte können nach Bedarf hinzugezogen werden.
Insbesondere soll ein Schriftführer benannt werden.
Schriftführerin: Irene Heim
TOP 3: Wahl des Stellvertreters des Bochinger Ortsvorstehers
Am 08.11.2022 teilte Peter Gaberle mit, dass er aus zeitlichen und beruflichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers auszuüben. Er hat sich deshalb dazu entschlossen, dieses Amt mit sofortiger Wirkung nieder zu legen.
Peter Gaberle ist 1. Stellvertreter des Ortsvorstehers, Thorsten Ade ist 2. Stellvertreter. Peter Gaberle legt das Amt des 1. Stellvertreters nieder, bleibt jedoch Mitglied
des Ortschaftsrates.
Nun soll Thorsten Ade zum 1. Stellvertreter des Ortsvorstehers und Martin Federer zum 2. Stellvertreter des Ortsvorstehers gewählt werden.
TOP 4: Stadtinfo – Erhöhung des Seitenkontingents und einer weiteren Ausgabe
Der Vertrag mit der Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co.KG zur Herausgabe des städtischen Mitteilungsblattes, der “Stadtinfo”, beinhaltet für den
Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2023 eine 14-tägige Erscheinungsweise, in der Regel
mind. 23 Ausgaben pro Jahr, mit einem Kontingent von 384 Seiten. Diese Dienstleistung wird zu einem Preis von 888,10 € brutto pro Ausgabe in Rechnung gestellt.
Bereits mit der 16. Ausgabe der Stadtinfo vom 16.9.22 wurde das zur Verfügung stehende Seitenkontingent überschritten. Mehrseiten werden derzeit mit 95,23 € brutto
pro Seite nach Ablauf des Kalenderjahres berechnet.
Um dies zu verhindern, haben wir rechtzeitig mit dem Nussbaum Verlag Kontakt aufgenommen und um eine Vertragsänderung gebeten.
Für unsere bisherigen Ausgaben (Stand inklusive 17. Ausgabe) ergibt sich eine
durchschnittliche Seitenzahl von 25,6 (geplant: 16,7).
Hochgerechnet auf 24 Ausgaben ergibt sich daraus ein Bedarf von 614 Seiten pro
Jahr. Um einen gewissen Spielraum zu haben und am Ende des Jahres keine Mehrkosten wegen benötigter Mehrseiten zu haben, schlägt die Verwaltung ein jährliches
Seitenkontingent von 650 Seiten vor. Dies bedeutet eine Erhöhung der Seitenzahlen
um 70 %.
Hinzu kommt der Wunsch aus den Reihen der Ortsvorsteher, am Ende der Sommerferien eine weitere Ausgabe zu haben. Damit sind wir bei 24 Ausgaben pro Jahr.
Der Gemeinderat soll nun folgende Beschlüsse fassen:
- Der bestehende Vertrag mit der Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co.KG wird
dahingehend geändert, dass
- die Ausgaben pro Jahr von bisher 23 auf 24 Ausgaben erhöht werden,
- das Seitenkontingent pro Jahr von 384 Seiten auf 650 Seiten ausgedehnt wird.
2. Die übersteigenden Ausgaben in Höhe von 4.940,31 € für das Haushaltsjahr 2022
werden überplanmäßig genehmigt.
Kosten und Finanzierung
Für die Herausgabe des Amtsblattes sind im Haushaltsplan 2022 Sachkosten in Höhe
von 23.000 € eingestellt. Die planbaren Kosten auf bisheriger Basis liegen bei
20.426,30 €. Die übersteigenden Ausgaben in Höhe von 4.940,31 € sind überplanmäßig zu genehmigen.
TOP 5: Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht für Grundstücke in der Heckler und Koch-Straße, Pfäfflinstraße und Alte Steige in Oberndorf
Wenn entsprechende städtische Belange tangiert sind, also Grundstücke z.B. in den Bereichen von Bebauungsplänen liegen, hat die Stadt ein Vorkaufsrecht, wenn solche Grundstücke verkauft werden.
Nun haben die Eigentümer der unten im Beschlussvorschlag genannten Grundstücke die Stadt gebeten, für die Dauer von 5 Jahren auf das Vorkaufsrecht zu verzichten.
Die Stadtverwaltung schlägt dies dem Gemeinderat auch vor, da in absehbarer Zeit keine Umsetzung der bestehenden Planungen, die diese Grundstücke tangieren, geplant ist.
Der Beschlussvorschlag lautet also:
Auf das gemeindliche Vorkaufsrecht für die Grundstücke FlSt-Nr. 1445, Heckler und
Koch-Straße 1, FlSt-Nr. 1446/2, Alte Steige 1, FlSt-Nr. 1446/16, Pfäfflinstraße 2, FlStNr. 1446/17, Pfäfflinstraße 2/1 und FlSt-Nr. 1446/7, Pfäfflinstraße 6, wird für eine Dauer von fünf Jahren verzichtet.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung über den Verzicht abzuschließen.
TOP 6: Bebauungsplan “Hinter der Kirche”, Hochmössingen – Aufstellungsbeschluss
Die Stadt Oberndorf a. N. hat mit der katholischen Pfarrstelle Hochmössingen ein
notarielles Kaufangebot über den Kauf des Flst.-Nr. 755 abgeschlossen. Auf dieser
Grundlage kann nun der Bebauungsplan „Hinter der Kirche“ für das geplante neue
Wohnbaugebiet entwickelt werden.
Für den kurzfristigen Bedarf an Wohnbauflächen hat die
Bundesgesetzgebung den § 13b BauGB geschaffen. Hier kann in einem sogenannten
beschleunigten Verfahren eine städtebauliche Planung in einen Bebauungsplan überführt werden. Der § 13b BauGB sieht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
das beschleunigte Verfahren vor.
Da im Stadtteil Hochmössingen die Wohnbausituation sehr angespannt ist, und
Wohnbauflächen fehlen, macht sich die Stadt Oberndorf die vorgenannte Gesetzgebung zu eigen und schafft durch ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB
kurzfristig Wohnbauflächen.
TOP 7: KiTa-Projekt WABE e.V. an der Von-Gunzert-Straße
Der Bau des neuen Kindergartens in der Von -Gunzert-Strasse steht angesichts immenser Kostensteigerungen auf der Kippe. Nun hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob trotzdem mit dem Träger WABE e.V. gebaut werden soll oder vom Vertrag zurückgetreten und nach Alternativen gesucht wird.
Nach den wiederholten Zusicherungen von WABE e.V. könnte das geplante KiTaProjekt von WABE e.V. an der Von-Gunzert-Straße zum kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 zunächst mit zwei Gruppen in Betrieb gehen, um den aktuellen Bedarf an KiTa-Plätzen im Stadtgebiet abzudecken.
Nun hat WABE e.V. mitgeteilt, dass sich die Gesamtkosten für die Herstellung
der neuen Kindertagesstätte (einschließlich Grundstück und Ausstattung), mit einem
Platzangebot für 114 Kinder (32 Krippenkinder), von ursprünglich im Vertrag vom
09.04.2021 kalkulierten 4.859.100 Euro auf 9.059.852 Euro erhöhen. Kostensicherheit besteht hierbei aus vorliegenden Angeboten für einen Betrag in Höhe von 7,4 Mio. Euro (für den Modulbau und die Grundstückskosten).
Diese immense Kostenerhöhung ließe für die Stadt den Rücktritt aus dem Vertrag mit WABE e.V. zu, wofür WABE e.V. aufgrund der geänderten Situation durchaus Verständnis hätte. Im Falle des Vertragsrücktrittes steht aber keine zeitnahe Alternative zur Verfügung, d.h. die Stadt könnte dann bis auf Weiteres – für die nächsten 2-3 Jahre, bis Alternativen entwickelt und umgesetzt sind – die hohe Nachfrage auf dem Lindenhof, einschließlich Beffendorf und Hochmössingen, nicht befriedigen.
Inwieweit eine Neukonzeption oder sonstige Alternativen zu anderen Kostensituationen führen würden, kann noch nicht beurteilt werden.
TOP 8: Notstromkonzept – Planung Einspeisepunkte und Beschaffung Notstromaggregate
Für die weitere Vervollständigung des Krisenhandbuchs und die Vorbereitung eines
Krisenfalls ist die Versorgung wichtiger Infrastruktur mit Notstrom ein wesentlicher
Bestandteil. Dazu gehören nach Auffassung von Feuerwehr, Ordnungsamt und
Hochbauamt die Ausstattung des Rathauses, der Feuerwehrhäuser sowie der im Krisenhandbuch definierten Notunterkünfte mit sogenannten Einspeisepunkten für Notstrom und die Beschaffung dazu gehörender entsprechender Notstromerzeuger.
In der Vorbereitung der durch das Land unterstützten sogenannten Notfalltreffpunkte
soll außerdem die Halle Hochmössingen mit einem Einspeisepunkt ausgerüstet werden, um das vom Land zur Verfügung gestellte Musterausstattungsset, das ein zweckorientiertes Notstromaggregat enthalten wird, beantragen und nutzen zu können.
Die Nachrüstung von Einspeisepunkte für die Notstromversorgung wäre demnach an
folgenden Gebäuden sinnvoll und notwendig:
Gebäude Funktion im Krisenfall
Rathaus Oberndorf Krisenstabsraum
Kronesaal Bochingen Ausweich-Krisenstabsraum
Sämtliche Feuerwehrgerätehäuser Aistaig, Beffendorf, Bochingen, Boll,
Hochmössingen*
Neckarhalle Oberndorf Zentrale Notunterkunft gem. Krisenhandbuch
Gymnasiumturnhallen G1-G4 Notunterkunft gem. Krisenhandbuch
Turn- und Festhalle Beffendorf Notunterkunft gem. Krisenhandbuch
Mehrzweckhalle Boll Notunterkunft gem. Krisenhandbuch
Turn- und Festhalle Hochmössingen geplanter Notfalltreffpunkt mit Musterausstattungsset des Landes
- Das Feuerwehrgerätehaus Oberndorf ist bereits ausgestattet. Für das Feuerwehrgerätehaus Aistaig steht zwar ggf. ein Neubau an, dies ist jedoch zeitlich noch nicht
einzugrenzen.
Mittelfristig wäre außerdem eine Nachrüstung mit Einspeisepunkten erweiternd für
die Turnhalle Aistaig und die Flößerhalle Altoberndorf möglich.
Zu den Einspeisepunkten ist eine entsprechende Anzahl an Notstromerzeugern zu
beschaffen und vorzuhalten. Jeder Einspeisepunkt – außer die zwei Standorte für den
Stabsraum – sollten separat ausgestattet werden, um bei einem flächendeckenden
Stromausfall alle Standorte gleichzeitig betreiben zu können. Eine gemeinsame Nutzung eines Aggregats für mehrere Standorte ist nicht zielführend, da im Fall einer
Krise sicherlich keine Kapazitäten für einen Austausch der Geräte vorhanden sind und
keiner der Räume sinnvollerweise nur zeitweise mit Notstrom versorgt werden sollte.
Kosten und Finanzierung
Je Einspeisepunkt ist nach Erfahrungen des Hochbauamtes mit ca. 15.000 € zu rechnen, insgesamt also mit 180.000 €. Für die Aggregate sind nach einem ersten aktuellen Informationsangebot ebenfalls Kosten von 180.000 € zu veranschlagen.
Insgesamt fallen bei dem oben dargestellten Vorgehen im ersten Schritt Kosten i. H
v. ca. 360.000 € an.
Diese werden in den Haushalt 2023 eingestellt.
Im Vorgriff auf den Haushalt 2023 soll bereits mit der Umsetzung der Notstromkonzeption in diesem Jahr begonnen werden. Gerade für die Aggregate ist von einer Lieferzeit bis zu 12 Monaten auszugehen.
TOP 9: Nahwärme Rathaus und Schwedenbau
TOP 10: Haushalt 2023 – Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände
TOP 11: Haushalt 2023 – Hoch- und Tiefbauprogramm
TOP 12: Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N. – Jahresabschluss 2020
TOP 13: § 2b Umsatzsteuergesetz – Anpassung kommunaler Vorschriften
TOP 13.1: Gymnasium am Rosenberg – Nachträge Schulbausanierung
TOP 14: Vergaben, insbesondere
TOP 14.1: Erweiterung Kindergarten Bochingen – Baubeschluss und Vergabe Planungsleistungen
TOP 14.2: Digitalpakt, Beschaffung von WLAN-Komponenten und Präsentationsmedien für den Schulverbund und die Ivo-Frueth-Schule
TOP 15: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
(25. Oktober – 28. November 2022)
TOP 16: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 17: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte