Beginn: 17 Uhr, im Seminarraum (Zi Nr. 2) im EG des Rathauses
TOP 1: Vorberatungen zum Haushalt 2019, insbesondere
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- Forstlicher Betriebsplan
Die Stadt Oberndorf besitzt auch Wald und der muss bewirtschaftet werden. Dazu wird ein Plan aufgestellt, wie viele Bäume im nächsten Jahr gefällt werden, wie viele kleine Bäume gepflanzt werden und was für Pflegemaßnahmen im Wald notwendig sind. Der forstliche Betriebsplan gibt einen Überblick über die geplanten Ausgaben und Einnahmen dafür. Es sollen 10.130 Festmeter Holz (Vorjahr 10.100 fm) geschlagen werden. Nach Abzug aller Kosten für Baumpflanzungen, Pflegemaßnahmen, Waldwegeunterhaltung etc. wird mit einem Überschuss von 15.700 Euro für den städtischen Haushalt gerechnet.
2. Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände
Der Verwaltungsausschuss berät über die Plansummen für die Beschaffung beweglicher Vermögensgegenstände mit einem Einzelwert von über 800 Euro bei Betreiben gewerblicher Art und über 1.000 Euro bei allen weiteren Einrichtungen für das Jahr 2019. Insgesamt sollen Beschaffungen mit einer Gesamtsumme von 567.100 Euro in den Haushalt 2019 aufgenommen werden. Das Wasserwerk plant Beschaffungen in Höhe von 10.000 Euro. Die größten Posten sind Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für den städtischen Werkhof (Fumo für Aistaig; LKW mit Kipper und Kran, auch für den Winterdienst; ein Kipp-Anhänger und ein VW-Caddy) mit einer Gesamtsumme von 355.500 Euro. Für die Ausstattung der Kinderspielplätze stehen 54.300 Euro im Plan.
TOP 2: Neufassung der Friedhofssatzung (Vorberatung Gebührenkalkulation)
Durchschnittlich werden (aufgrund der Zahlen der Jahre 2011 bis 2017) 153 Bestattungen im Jahr auf den Oberndorfer Friedhöfen vorgenommen. Vor zehn Jahren wurden zum letzten Mal die Friedhofs-und Bestattungsgebühren kalkuliert und festgelegt. Der Zuschussbedarf der Stadt Oberndorf für das Bestattungswesen betrug in den Jahren 2015 -2017 durchschnittlich 177.801 Euro, was einem Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 57,18 % entspricht. Der Gemeinderat hat jedoch schon 2008 beschlossen, einen Kostendeckungsgrad von mindestens 75% anzustreben. Deshalb wurden die Gebühren neu kalkuliert und sollen nun erhöht werden. Gleichzeitig soll auch die Friedhofsordnung aktualisiert werden, da sich in den letzten Jahren gezeigt hat, dass sich das Bestattungsverhalten geändert hat. Vermehrt werden Urnenbestattungen in den verschiedensten Varianten nachgefragt. Reger Gebrauch wird von der Möglichkeit gemacht, Urnen in bestehende Gräber einzubetten. Neu aufgenommen werden auch die Möglichkeit einer „Urnenbeisetzung in einem Baumgrab“ und die „Erdbestattung im muslimischen Grabfeld“. Ergänzt wird, dass die Friedhöfe auch der Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen dienen. Geplant ist die Anlegung eines sogenannten „Frühchenfeldes“.
Bei den Kosten, die bei einer Bestattung anfallen, müssen Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren (Herstellen und Schließen des Grabes sowie Beisetzung) und sogenannte Grabnutzungsgebühren für eine Ruhezeit von 20 Jahren bezahlt werden. So sollen die Grabnutzungsgebühren z.B. für ein Reihengrab für Erdbestattung statt bisher 593 Euro nun 1.420 Euro kosten und ein Urnenreihengrab statt bisher 255 Euro nun 970 Euro. Sterben ist also ganz schön teuer! Der Verwaltungsausschuss berät über diese Gebührenkalkulation, die Friedhofsordnung wird im Technischen Ausschuss vorberaten.
TOP 3: Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberndorf a.N., Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln (Vorberatung)
Wenn man ein Haus oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen will, kann man den Wert durch einen sogenannten Gutachterausschuss schätzen lassen. Seit 2013 hat die Stadt Oberndorf zusammen mit den Gemeinden Fluorn-Winzeln und Epfendorf (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf) einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Nun will die benachbarte Stadt Dornhan auch mitmachen. Damit die Stadt Dornhan aufgenommen werden kann, müssen nun zuerst einige Formalitäten erledigt werden. So müssen die alten Verträge der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft aufgehoben, eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen und eine neue Satzung erlassen werden.
TOP 4: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Die Gemeinderäte müssen die bei der Stadt eingegangenen Spenden förmlich annehmen. Für das „OKIDORF“ sind Sachspenden im Wert von 1.048,60 Euro eingegangen und für Kinderferienprogramm BOBO der Ortsteile Bochingen und Boll 150 Euro. Für die Renovierung des Jugendclubs Bochingen wurde von den Helfern/innen des Biergartenfestes insgesamt die stolze Summe von 7.563,29 Euro gespendet!
TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 6: Anfragen und Anregungen der Stadträte