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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 23.01.2024

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Jugendkunstschule, Verlängerung Interkommunale Vereinbarung

Die Jugendkunstschule KREISEL im Landkreis Rottweil besteht seit dem Jahr 2002
auf Initiative des Lions-Club Rottweil. Seit April 2005 arbeiten die Großen Kreisstädte
Rottweil und Schramberg, die Stadt Oberndorf am Neckar und die Gemeinde Dunningen zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung zusammen, indem sie gemeinsam die bestehende Jugendkunstschule als öffentliche Einrichtung betreiben.
Seit 2010 ist die Stadt Sulz am Neckar ebenfalls Mitglied im interkommunalen Verbund der Jugendkunstschule. Im Jahr 2022 feierte der KREISEL sein 20-jähriges Bestehen als fest etablierte Institution für die künstlerische Jugendbildung in der Region.

Die Lenkungsgruppe hat sich in ihren Sitzungen vom 29. Juni 2023 und 9. November
2023 über folgende Eckdaten für die künftige Zusammenarbeit und Ergänzungen in
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Trägerschaft der Jugendkunstschule
KREISEL verständigt:
 Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Trägerschaft der Jugendkunstschule KREISEL im Landkreis Rottweil wird ab 01.01.2025 für die Laufzeit von 10
Jahren abgeschlossen. Damit werden der Kontinuität der kunstpädagogischen Arbeit und der Stabilität der interkommunalen Einrichtung unter der Trägerschaft der Stadt Oberndorf am Neckar Rechnung getragen.
 Das bisherige Kurskontingent von insgesamt 32 Jahreskursen an allen Standorten wird auf 36 Jahreskurse angehoben.
 Die Höhe der Kursgebühren bleibt zunächst unverändert (28,00 Euro/Monat).
Über eine eventuelle Erhöhung in der Zukunft entscheidet die Lenkungsgruppe.
Die Geschäftsabwicklung am Standort Oberndorf erfolgt weiterhin über die eigene
Geschäftsstelle des KREISEL.

Der Landkreis Rottweil wird seinen Zuschuss auf die Hälfte des gemeinsamen Zuschusses der Kommunen (Gesamt 70.000 Euro) anheben und liegt dann bei 35.000 Euro.
Die bisherigen und künftigen Zuschüsse der Stadt Oberndorf a. N. decken, wie in der
Vereinbarung festgehalten, jährlich 12 Kurse ab. In den vergangenen Jahren hat die
Jugendkunstschule regelmäßig gut nachgefragte Kurse in ihren eigenen Räumlichkeiten durchgeführt. Angefangen von den „Kleinen Erfindern“ ab fünf Jahren über die
„Großen Erfinder“, verschiedene Malkurse, eine Holzbauwerkstatt sowie ein Mode und ein Keramik-Atelier spricht das Angebot eine breite Zielgruppe vom Vorschul- bis ins junge Erwachsenenalter an.
Die Jugendkunstschule kooperiert mit Schulen und der offenen Jugendarbeit, wie
z.B. im Schilderprojekt für die Linde 13 und die Mauserstraße 1. Aktuell läuft eine
Schulkooperation mit der Ivo-Frueth-Schule im Bereich Theater; grundsätzlich bietet
sich der KREISEL für Kooperationen mit Grund- und weiterführenden Schulen im
Ganztag an. Regelmäßig finden am Standort Oberndorf a. N. Kurse für die Hector
Kinderakademie statt.
Der Beschluss erfolgt zum Haushalt 2024, er wird jedoch erst ab 01.01.2025 wirksam. Damit erhalten die Verbundpartner den nötigen Vorlauf für ihre Beschlüsse.

Kosten und Finanzierung
Nachdem sich der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Rottweil einstimmig für eine
kommunale Beteiligung im gleichen Umfang wie die Große Kreisstadt Schramberg
ausgesprochen hat (Erhöhung von 12,5 % auf 22,22 %), ergibt sich für Oberndorf
a. N. eine verringerte Beteiligung von bisher 37,5% auf 33,34% .

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung in 10 Jahren erhöhen sich die bisherigen Gesamtkosten ab 2025 um 2.628,90 Euro auf 22.837,90 Euro/Jahr;
ab 2030 um weitere 3.425,69 Euro auf 26.263,59 Euro/Jahr.

Der Beschlussvorschlag für den Gemeinderat lautet:

  1. Der auf zehn Jahre befristeten (01.01.2025 bis 31.12.2034) öffentlich-rechtlichen
    Vereinbarung zwischen den Städten Oberndorf am Neckar, Schramberg, Rottweil,
    Sulz sowie der Gemeinde Dunningen und der damit verbundenen Budgeterhöhung
    für die Jugendkunstschule KREISEL auf einen Gesamtbetrag von 22.837,90 Euro
    (Kommunenzuschuss und Verwaltungskostenpauschale Oberndorf a. N.) ab dem
    Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Lenkungsgruppe der Jugendkunstschule
    eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Trägerschaft der Jugendkunstschule im Landkreis Rottweil KREISEL ab 01.01.2025 für die Laufzeit von 10 Jahren
    mit den unten genannten Eckdaten im ersten Quartal 2024 auszuarbeiten und abzuschließen.

TOP 2: Feststellung Jahresabschluss 2020

Die Schlussbilanz der Stadt Oberndorf a. N. zum 31.12.2020 fasst ein Bilanzvolumen
von insgesamt rund 140.244.400 Euro. Eine bedeutende Größe ist dabei das Vermögen auf der Aktivseite mit rund 139,6 Mio. Euro. Auf der Passivseite der Bilanz bildet das Eigenkapital mit rund 78 Mio. Euro den größten Posten.

Die Stadt Oberndorf a. N. schließt das Jahr 2020 mit einem ordentlichen Ergebnis
von 2.948.465,49 Euro und einem außerordentlichen Ergebnis von 990.654,00 Euro
ab. Das Gesamtergebnis von 3.939.119,49 Euro wird der Rücklage zugeführt.

Der Finanzhaushalt 2020 der Stadt Oberndorf a. N. war mit einem Finanzierungsmittelbedarf von insgesamt rund 8,6 Mio. Euro geplant, tatsächlich beläuft sich der Finanzierungsmittelbedarf 2020 auf rund 672.400 Euro. Verbesserungen beim Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung von rund 3,1 Mio. Euro sowie beim Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit von rund 4,8 Mio. Euro führen zu einer Gesamtverbesserung von rund 7,9 Mio. Euro.

Durch das verbesserte Ergebnis konnte im Jahr 2020 auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von rund 8,6 Mio. Euro verzichtet werden.
Bei Kredittilgungen in Höhe von rund 63.458 Euro ergibt sich zum 31.12.2020 ein
Stand an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 423.184 Euro.

Aus dem Kassenvorgriff des Freibads besteht im Kernhaushalt eine Forderung gegenüber dem Eigenbetrieb in Höhe von rund 389.862 Euro.

TOP 3: Vorbereitung der Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Am 09.06.2024 finden die Europawahl und in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen – in Oberndorf a. N. Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und in den Stadtteilen die Ortschaftsratswahlen – statt.

1.Wahl des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung und die Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeindewahlen (Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen). Bei der
Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt
bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit (§ 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz
KomWG)).
Der Gemeindewahlausschuss besteht laut § 11 Abs. 2 KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern.
Bürgermeister Matthias Winter beabsichtigt, für den Kreistag zu kandidieren. Die
Amtszeit des Ersten Beigeordneten Lothar Kopf endet am 30.06.2024. Beide stehen
für das Amt des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses nicht zur Verfügung.
Somit wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Die Beisitzer und deren Stellvertreter in
gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2
KomWG).
Als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sollen folgende Personen gewählt werden:
Vorsitzende: Ursula Schilling
Stv. Vorsitzende: Manuela Schumann
Beisitzer: Wolfgang Maier, Gerhard Melber, Rolf Lübke
Stv. Beisitzer: Annette Elben, Johannes Moch, Verena Jaburg

  1. Informationen zum Ablauf
    Öffentliche Bekanntmachung und Einreichung von Wahlvorschlägen
    Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen erfolgt
    am 01.02.2024 auf der städtischen Homepage. Wahlvorschläge können frühestens
    am Tag danach und spätestens bis Donnerstag, 28.03.2024, 18.00 Uhr, eingereicht
    werden.
    Bildung der Wahlbezirke und Berufung der Mitglieder der Wahlvorstände
    Der Bürgermeister bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind (§ 4 KomWG).
    Es werden wie bisher 12 Urnenwahlbezirke gebildet. Gegenüber früheren Wahlen hat
    die Anzahl der Briefwähler stark zugenommen und bei der Kommunalwahl wird mit
    einer deutlich höheren Wahlbeteiligung als bei der Bürgermeisterwahl 2023 gerechnet. Daher werden für die Kommunalwahl erstmals 3 Briefwahlvorstände gebildet,
    die für die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung des Briefwahlergebnisses der
    Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen in ihren jeweiligen Bezirken zuständig sind. Briefwahlbezirk I umfasst das Gebiet der Kernstadt. Briefwahlbezirk II umfasst die Stadtteile Altoberndorf, Bochingen und Boll sowie Briefwahlbezirk III die Stadtteile Aistaig, Beffendorf und Hochmössingen.

Druck und Versand der Stimmzettel

Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sind den Wahlberechtigten auch für die persönliche Stimmabgabe im Wahlraum spätestens am Tag vor der Wahl zuzustellen (§ 18 Abs. 3 S. 1 KomWG).

Der Stimmzetteldruck für die kommende Kommunalwahl inklusive Einkuvertierung und Versand wird an einen Dienstleister vergeben.

Vorgehensweise bei der Auszählung

Am Sonntag, 09.06.2024, ist ab 18.00 Uhr zunächst das Ergebnis der Europawahl zu

ermitteln. Dies erfolgt in den jeweiligen Wahlräumen.

Im Anschluss werden die Wahlvorstände in der Kernstadt und in den Stadtteilen, deren Wahlräume sich nicht in den Rathäusern befinden, in die jeweiligen Rathäuser umziehen. Hier erfolgt per EDV die Auszählung der Kommunalwahlen. In Abstimmung mit dem Landratsamt Rottweil ist – wie bei früheren Wahlen – folgende Reihenfolge vorgesehen: Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsräte. Geplant ist, die erste Wahl am Sonntagabend zu erfassen. Die Ermittlung der Ergebnisse wird am Montag ab 9.00 Uhr wiederum in allen Rathäusern fortgesetzt. Erforderlichenfalls entscheidet der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses über die Änderung der Reihenfolge der Ermittlung der Kommunalwahlergebnisse (§ 51 Abs. 3 KomWG).

Die Rathäuser bleiben am Montag, 10.06. und Dienstag, 11.06.2024 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse ist öffentlich.

TOP 4: LZP Talstadt, Sicherungs- und Rückbauarbeiten Schweizermühlegässle – Nachtrag

Die Firma Bombardi ist mit den Sicherungs- und Rückbauarbeiten im Schweizermühlegässle beauftragt.

Bis jetzt erfolgte nur einen temporäre Sicherung des Hanggeländes.

Nachdem der Investor im Frühjahr 2023 aus dem Projekt ausgestiegen ist und unter Berücksichtigung der mittlerweile vergleichsweise langen Dauer der temporären Sicherungen, wird aus statischer Sicht die Ausführung der dauerhaften Sicherung nun zwingend erforderlich.
Nach Absprache hat die Firma Bombardi ein Nachtragsangebot über 113.087,97 Euro
im Projekt Sicherungs- und Rückbauarbeiten im Schweizermühlegässle mit den dort
gültigen Konditionen über die erforderlichen Sicherungsarbeiten im Brauereiareal gestellt.

Die ausstehenden Arbeiten können im Zuge des noch laufenden Projektes ausgeführt
werden.
Die Firma Bombardi hat für die ARGE die Sicherungsarbeiten im Brauereiareal bis zur
Kündigung des Auftrags durchgeführt. Durch eine Fertigstellung der Arbeiten von
derselben Firma ist eine lückenlose technische Bearbeitung aus einer Hand möglich
und es besteht die Möglichkeit eine Gewährleistung der Arbeiten zu erhalten.

Kosten und Finanzierung
Kosten: 113.087,97 Euro
Finanzierung: außerplanmäßig
Die Maßnahmen werden über das Landessanierungsprogramm LZP „Talstadt“ zu
60% gefördert.

TOP 5: Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Wüstfeld, 4. Änderung“, Altoberndorf – Entwurfsfeststellung

Mit der Verlagerung des Aldi-Markts vom Standort in der Austraße in Oberndorf am
Neckar an den Bereich Rosenfelderstraße / Hochbrücke / Neckarstraße ist im Gewerbegebiet Wüstfeld ein Leerstand entstanden. Dieser soll einer Folgenutzung zugeführt werden. Aktuell hat ein Non-Food-Discounter Interesse an diesem Standort.
Aufgrund der bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans, welche
an dieser Stelle zentrenrelevante Sortimente ausschließen, wird eine Änderung des
verbindlichen Bauleitplans erforderlich. Außerdem wird die Grundflächenzahl von 0,5
auf 0,9 erhöht und so einer möglichen baulichen Erweiterung innerhalb der gegenüber der unverändert geltenden Baugrenzen des bisher geltenden Bebauungsplanes Rechnung getragen und der aktuelle Versiegelungsgrad berücksichtigt.

TOP 6: Vergaben

TOP 7: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (12.12.2023 – 22.01.2024)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.12.2023 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Verkauf eines Bauplatzes im Gewerbegebiet „Brandäcker III“, Hochmössingen.
 Zustimmung zur Aufnahme der evang. Kirchengemeinde Rottweil als neue Gesellschafterin und zu den Änderungen der Beteiligungen bei der Sozialstation
Raum Oberndorf gGmbH.

TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 9: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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