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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Verwaltungsausschuss Di 13.06.2023

Beginn: 18 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Stadtbücherei, Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnung (Vorberatung)

Die aktuell verwendete Gebührenordnung wurde im Oktober 2020 beschlossen. Die
derzeitige Benutzungsordnung gilt seit April 2004. Durch die neuen Angebote in der
Bücherei (u.a. Rückgabekasten, WLAN, Selbstverbucherterminal) sind einige Aktualisierungen nötig.
Eine Anpassung der Jahresgebühren ist nicht vorgesehen. Hier befindet sich die
Stadtbücherei bereits auf dem Gebührenniveau der vergleichbaren, umliegenden Bibliotheken.

TOP 2: Bauplatzvergaberichtlinien – Antrag auf Änderung (Vorberatung)

Der Ortschaftsrat Bochingen hat einen Antrag auf Änderung der städtischen Bauplatzvergaberichtlinien mit folgenden Punkten (sinngemäß) gestellt:

  1. Es soll ein ausgeklügeltes Punktesystem ausgearbeitet werden, welches den
    sozialen Status sowie das ehrenamtlichen oder bürgerschaftlichen Engagement und die berufliche Bindung an die Stadt Oberndorf a. N. berücksichtigt.
  2. Jedes Baugebiet bzw. jeder Bauabschnitt soll mindestens 5 Jahre lang Bauplätze zum Verkauf bereithalten. Dementsprechend soll, je nach Größe des Gebietes, der Verkauf von Bauplätzen jährlich begrenzt werden. Kaufanträge würden jeweils zum Stichtag 30.06. gesammelt und nach dem Punktesystem vergeben. Gäbe es danach noch freie Plätze erfolge eine Vergabe nach dem
    Punktesystem bis 31.12.
  3. Sollten bei einem Stichtag mehr Nachfragen als zu vergebende Bauplätze vorhanden sein, sollen Einheimische bzw. in Oberndorf a. N. Arbeitende den Vorzug vor auswärtigen Bewerbungen erhalten.

    Der Antrag wird mit der Vermeidung von Abwanderung junger, einheimischer und in
    der Dorfgemeinschaft engagierten sowie verwurzelten Familien, begründet.
    Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 17.10.2022, Az. 7 K 98/21
    ist die Gestaltung von Bauplatzvergaberichtlinien im Punktsystem nicht rechtssicher
    umzusetzen, da diese bereits zur Feststellung ihrer gesamten Rechtswidrigkeit führt,
    wenn sie an einem einzigen Fehler leidet. Im Urteil wurden nur einzelne Punkte
    überprüft. Viele andere Punkte waren nicht vom Prüfungsumfang erfasst. Somit können keine Schlüsse über die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit gezogen werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Bauplatzvergaberichtlinien nicht zu ändern.

Der Verwaltungsausschuss berät dieses umstrittene Thema für den endgültigen Beschluss im Gemeinderat vor.

TOP 3: Antrag auf Genehmigung einer Zusatzbezeichnung für die Stadt Oberndorf a.N. (Vorberatung)

Die Stadt Oberndorf a. N. möchte sich in Zukunft “Klosterstadt” nennen lassen.

Mit der vorgeschlagenen Zusatzbezeichnung „Klosterstadt“ soll die Erinnerung an die
historische Verknüpfung des ehemaligen Augustinerklosters mit seiner besonderen
Bedeutung als Grundstein für die Industrialisierung Oberndorfs wachgehalten und in
die Zukunft getragen werden. Die aus dem Jahr 1264 stammende Klosterkirche mit
den Freskomalereien von Johann Baptist Enderle ist als Sehenswürdigkeit ein besonderer Anziehungspunkt für Besucher aus nah und fern und gleichzeitig ein kultureller
Mittelpunkt, der unsere Stadt Oberndorf a. N. über die Grenzen der Region hinaus
bekannt macht.

Das Besondere in der Stadtgeschichte Oberndorfs ist jedoch die Tatsache, dass die
spätbarocke Anlage nur ein Vierteljahrhundert nach ihrer Vollendung als Kloster und
Sakralbau eine historische Zäsur erfuhr. Mit der Aufhebung des „Heiligen römischen
Reiches deutscher Nation“ durch Napoleon, wurde das Augustinerkloster im Jahr
1806 geschlossen und beherbergte ab 1811 die Königlich Württembergische Gewehrfabrik.
In dieser Funktion wurde das ehemalige Kloster zur Ausbildungsstätte der weltbekannten Brüder Wilhelm und Paul Mauser, die schließlich Eigentümer wurden und dort die Waffenfabrik Mauser gründeten – ein Unternehmen, das Weltgeltung erreichte und die weitere Entwicklung der Stadt Oberndorf a. N. entscheidend prägte.
In diesem geschichtlichen Kontext ist das ehemalige Kloster mehr als ein heutiges
Kultur-und Veranstaltungszentrum; es wird zum identitätsstiftenden Element, das die
neue Stadt Oberndorf bis heute untrennbar mit der Vergangenheit verbindet.
Durch diese besondere Historie verdient das ehemalige Augustinerkloster in seiner
maßgeblichen stadtgeschichtlichen Prägung den besonderen Fokus in der Zusatzbezeichnung „Klosterstadt“ Oberndorf a. N.
Neben dem Augustinerkloster existierte in der Zeit von 1341 bis 1602 in Oberndorf
a. N. auch ein Dominikanerinnenkloster, was die geschichtliche Bedeutung von
Oberndorf a.N. als Klosterstadt um ein weiteres unterstreicht.

Das Genehmigungsverfahren sieht vor, dass der begründete Antrag mit einer Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde dem Innenministerium zur Entscheidung
vorgelegt wird.

TOP 4: Grundstücksangelegenheiten

TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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