Gemeinderat Dienstag 22.11.16
Beginn 17.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal
TOP 1: „Östliche Oberstadt“ – Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Die Stadt Oberndorf hat am 21.04.2004 ein Sanierungsgebiet „Östliche Oberstadt“ durch Satzung förmlich festgelegt. Das bedeutet, dass in dem Gebiet Sanierungsmassnahmen durchgeführt und auch durch Fördermittel bezuschusst worden sind. Sämtliche Sanierungsmassnahmen sind zwischenzeitlich abgeschlossen und deshalb wird das Sanierungsgebiet vom Gemeinderat förmlich aufgehoben. Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist einer Karte in den Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem zu entnehmen.
Im Sanierungsgebiet „Östliche Oberstadt“ wurden z.B. Vorhaben, wie der Bau des Parkhauses, der Durchgang mit teilweisem Neubau des Gebäudes „Schuhmarktplatz 13“, sowie die Sanierung der „Schwabogebäude“ umgesetzt.
TOP 2: Jahresrechnung 2015 (Stadt) und Feststellung der Jahresabschlüsse 2015 der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad
Im Gemeinderat wird die Jahresrechnung 2015 vorgestellt und verabschiedet. Es wird aufgezeigt, wie viel die Stadt ausgegeben und eingenommen hat und welche Abweichungen es von der Planung für das Jahr 2015 gegeben hat.
Die Stadt hat 2015 gut gewirtschaftet und es konnten Verbesserungen in Höhe von 2,962 mio € erzielt werden.
Weil es so gut lief, musste die Stadt im Jahr 2015 keine neuen Schulden machen. Zum Ende des Jahres 2015 hatte die Stadt Oberndorf noch Schulden in Höhe von 1,081 mio €.
Die Stadt hat zwei extra Betriebe, sogenannte Eigenbetriebe, nämlich das Wasserwerk und das Freibad. Für beide Betriebe wird ein separater Jahresabschluss erstellt. Im Jahr 2015 hat das Wasserwerk einen Gewinn von 10.786,93 € erzielt. Das Freibad hat allerdings einen Verlust von 257.015,04 € gemacht. Der Verlust des Freibads muss aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen werden und ist in die Jahresrechnung 2015 der Stadt eingerechnet.
TOP 3: Haushaltsplan 2017 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad
Der Haushaltsplan der Stadt ist die Planung der Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr 2017. Die Verwaltung stellt den Haushaltsplan, sowie den Plan für das Wasserwerk und das Freibad dem Gemeinderat vor. Bis zum 20.12.16 berät der Gemeinderat nun über das umfangreiche Zahlenwerk. Dann wird endgültig beschlossen, für was im nächsten Jahr Geld ausgegeben wird. Ein Haushaltsplan umfasst den sogenannten Verwaltungshaushalt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben enthalten, die die Stadt Oberndorf für den laufenden Betrieb braucht, z. B. die Personalkosten, für die Leute, die bei der Stadt arbeiten, die Kosten für die Bewirtschaftung der städtischen Gebäude (Rathäuser, Schulen , Kindergärten). Im sogenannten Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben aufgeführt, die die Stadt Oberndorf für ihre Investitionen braucht. Darunter fallen sämtliche Baumassnahmen und der Kauf/Verkauf von Grundstücken und die Anschaffung von Gegenständen, wie z.B. ein Feuerwehrauto oder Computer für die Schulen.
Nur wenn im Verwaltungshaushalt Geld übrig bleibt, kann im Vermögenshaushalt Geld für Baumassnahmen und Anschaffungen ausgegeben werden. Hinzu kommt noch Geld aus Fördermitteln und Zuweisungen vom Land Baden-Württemberg. Außerdem hat die Stadt auch noch eine Sparkasse, sogenannte Rücklagen, aus der sie Geld entnehmen kann, um wichtige Vorhaben zu finanzieren. Reicht das alles nicht aus, muss die Stadt neue Schulden machen.
Im Entwurf des Haushaltsplans 2017, der im Ratsinfosystem angeschaut werden kann, steht alles drin, für was die Stadt Oberndorf im nächsten Jahr Geld ausgeben und welche Baumassnahmen und Anschaffungen sie tätigen will.