Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses , Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Bürger/innen können Fragen an die Verwaltung stellen. Allerdings nicht zu den Themen, die auf der Tagesordnung stehen.
TOP 2: KiTa- Projekt WABE e.V. an der Von -Gunzert- Straße
Beim Neubau des WABE-Kindergartens auf dem Lindenhof gibt es erneut massive Kostensteigerungen. Die Gründe dafür werden in der Sitzung erläutert.
TOP 3: Freiwillige kommunale Wärmeplanung für Oberndorf a. N. (Gastvortrag)
Die Stadt unterstützt die nationalen und internationalen Ziele zur Klimaneutralität. Sie
selbst hat sich durch die Unterstützungserklärung zum Klimaschutzpakt verpflichtet,
bis 2040 in der Verwaltung klimaneutral zu sein.
Der kommunale Wärmeplan stellt zur Erreichung der Klimaziele ein unverzichtbares
Instrument dar. Er verknüpft die energetische Gebäudesanierung mit einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Dabei ist die Kommunale Wärmeplanung in folgenden Schritten aufgebaut:
- Erstellung einer Bestandsanalyse
- Erstellung einer Potenzialanalyse
- Aufstellung eines Zielszenarios
- Entwicklung einer Wärmewendestrategie
Aus den Untersuchungen ergibt sich eine Maßnahmensammlung. Daraus werden 5
konkrete Maßnahmenfelder priorisiert.
Ziel ist die klimaneutrale Wärmeversorgung in Oberndorf bis 2040.
Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden die Bürger durch öffentliche Beteiligung mit eingebunden.
Die Planung bietet Bürgern eine Entscheidungshilfe bei einer Heizungssanierung.
Auf der Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können in geeigneten Quartieren Quartierskonzepte erstellt werden. Diese sind wiederum für den Aufbau bzw. die
Vergabe von Nahwärmenetzen an Energieversorgungsunternehmen notwendig.
Dadurch kann der Ausbau effizient und gezielt vorangetrieben werden. Derzeit besteht in Baden-Württemberg die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung für Kommunen mit über 20.000 Einwohnern. Im geplanten Wärmeplanungsgesetz des Bundes könnten alle Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden. Aktuell wird eine Erstellung der kommunalen Wärmeplanung mit 80% durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Bei einer Verpflichtung der Kommunen, ist davon auszugehen, dass die Förderung entfällt.
Kosten und Finanzierung
Kosten: 75.000 Euro
Finanzierung: 60.000 Euro Haushalt 2024
15.000 Euro Haushalt 2025
Förderung: 80% (60.000 Euro beantragt)
TOP 4: Personalangelegenheiten, insbesondere
4.1 Einführung des Firmenfitness- Programms mit Hansefit
Im Rahmen des Gesundheitsmanagements ist beabsichtigt, mit Hansefit einen Rahmenvertrag abzuschließen, über den alle Mitarbeitenden am Hansefit-Best Firmenfitness-Programm für betriebliche Gesundheitsförderung teilnehmen können. Nicht zuletzt dient ein solches Angebot auch der Zufriedenheit der Mitarbeitenden und steigert die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin.
Die Einführung des Hansefit-Angebotes wird auch vom Personalrat begrüßt und unterstützt.
Hansefit hat sich auf präventives Gesundheitsmanagement für Großkunden spezialisiert. Immer mehr Unternehmen, aber auch Kommunen sind mittlerweile Verbundpartner. Auch die Landkreisverwaltung Rottweil hat vor Kurzem die Einführung beschlossen.
Hansefit bietet neben zahlreichen Angeboten der Kooperationspartner (Fitnessstudios, Freibäder, Hallenbäder, Kletterhallen und andere Einrichtungen) auch Zugang
zu vielen Online-Kursen.
In Oberndorf direkt sind sowohl das Freibad als auch zwei Fitnessstudios Verbundpartner. Im Umkreis von ca. 30 km um Oberndorf stehen aktuell 70 Angebote verschiedener Verbundpartner zur Verfügung.
Der Gemeinderat berät über die Einführung des Programms. Der Beschlussvorschlag lautet:
- Die Stadt Oberndorf a. N. schließt mit Hansefit zum nächstmöglichen Termin einen Einzellizenzvertrag mit dem Leistungspaket Hansefit-Best ab.
- Alle Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte sowie Beamte und Beamtinnen – unabhängig vom Beschäftigungsumfang, Mitarbeitende in Elternzeit und Auszubildende) können am Hansefit-Angebot teilnehmen.
- Die Eigenbeteiligung beträgt pro teilnehmenden Mitarbeitenden 30,00 Euro/Monat, pro teilnehmenden Auszubildenden 25,00 Euro/Monat. Der Einmalbetrag (Servicebeitrag und Trainingseinweisungsgebühr) von derzeit 69,50 Euro ist
von den teilnehmenden Mitarbeitenden zu tragen.
TOP 5: Beteiligungsbericht der Stadt Oberndorf a. N. 2019
Die Stadt Oberndorf a. N. ist gesetzlich verpflichtet jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder
mittelbar mit mehr als 50% beteiligt ist, zu erstellen. Im Jahr 2029 waren dies:
A: Beteiligungen mit mehr als 25 vom Hundert:
- Oberndorfer Wohnungsbau GmbH
B: Beteiligungen mit 25 vom Hundert und weniger:
SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH
Sozialstation Raum Oberndorf gGmbH
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Schwarzwald-Baar-Heuberg mbH
Zweckverband 4IT (ehemals KIRU)
Schwarzwald Musikfestival gGmbH
Darunter sind geringfügige Beteiligungen (Ausleihungen):
Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar eG
Volksbank Rottweil eG
Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG
C: Mittelbare Beteiligung über den Eigenbetrieb Wasserwerk
Oberndorf a. N.:
badenova AG & Co. KG
TOP 6: Rechenschaftsbericht der Stadt Oberndorf a. N. 2019
Nach § 95 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist der
Jahresabschluss der Gemeinde durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Durch den Rechenschaftsbericht soll die Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage
der Gemeinde dargestellt werden.
Die wirtschaftliche Lage der Stadt Oberndorf a. N. im Jahr 2019 wird in der Sitzung
dargestellt.
Die Stadt Oberndorf a. N. schließt das Haushaltsjahr 2019 mit einem Ergebnis
von rund 5,5 Mio. Euro ab. Gegenüber der Planung von rund -1,6 Mio. Euro stellt
dies eine Verbesserung von rund 7,1 Mio. Euro dar. Die 5,5 Mio. Euro werden der
Rücklage zugeführt.
TOP 7: Beschaffung MLF Einsatzabteilung Aistaig – Aufhebung Sperrvermerk
Im Haushaltsplan 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen zur Ersatzbeschaffung
zweier Feuerwehrfahrzeuge in Höhe von insgesamt 800.000 € eingestellt. Es stehen
ein Fahrzeug der Einsatzabteilung Oberndorf und eines der Einsatzabteilung Aistaig
zum Austausch an. Für Aistaig ist ein Mittleres Löschfahrzeug mit Beschaffungskosten
von 300.000 € geplant. Auf Grund offener Fragen zum Standort Aistaig wurde dieser
Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk versehen. Strukturkommission und Technischer Ausschuss haben über den Standort Aistaig beraten und die Verwaltung mit
der Standortsuche für ein neues Feuerwehrgerätehaus beauftragt.
Die Ersatzbeschaffung soll deshalb wie geplant abgewickelt werden.
TOP 8: Museum, Anpassung der Gebührenordnung
Das Besucherverhalten im Museum hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend
gewandelt. Es ist deshalb notwendig, verschiedene Anpassungen im Museumsangebot vorzunehmen.
Die Stornierungsgebühren werden entfernt, da sich ihre Notwendigkeit nicht gezeigt
hat. Gestrichen werden sollen die Stadtführungen, sowohl die für alle offenen Termine, als auch die Gruppenführungen.
Die Besucherfrequenz der zur Streichung vorgesehenen Führungen rangiert mittlerweile konstant bei 0-1. Die bisherigen Erfahrungen mit Doppelführungen haben zudem gezeigt, dass sie die Aufmerksamkeitsspanne der Besucher übersteigen.
Die vorhandenen Ressourcen werden für die Wiederbelebung des Kernangebots
(Heimat- und Waffenmuseum) benötigt. Die Pflege des Stadtarchivs hat zudem an
Stellenwert gewonnen, was in der zukünftigen Gestaltung des Angebotsumfangs Berücksichtigung finden muss.
TOP 9: Vergaben
Anstehende Vergaben sollen getätigt werden.
TOP 10: LZP Talstadt, Umsetzung 1. und 2. Bauabschnitt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 beschlossen den 1. Bauabschnitt „Schweizermühlegässle“ auszuschreiben und durchzuführen. Dies wurde bisher nicht umgesetzt. Das Büro Capatti&Staubach, Berlin, schlägt nunmehr vor die Bauabschnitte 1 „Schweizermühlegässle“ und 2 „Talplatz“ zusammen auszuschreiben.
Dies kann Synergieeffekte durch nur eine bauleitende Firma und wegfallende
Schnittstellen ergeben und durch ein höheres Vergabevolumen sind wirtschaftlichere
Ausschreibungsergebnisse zu erwarten.
Durch die geänderte Situation im Brauereiareal ergab sich zudem die Möglichkeit eine neue Höhe, die dem natürlichen Geländeverlauf angepasst ist, für die Trasse des
Schweizermühlegässle zu planen.
Aufgrund des Förderzeitrahmens ist eine bauliche Umsetzung in den Jahren 2024
und 2025 erforderlich. Die Vergabe der Gesamtmaßnahme soll im Frühjahr 2024 erfolgen.
Während der Bauzeit werden auf dem Brauereiareal Stellplätze zur Verfügung gestellt.
Das Wasserspiel ist ein prägendes Element im zentralen Bereich des Talplatzkonzeptes des Büros Capatti&Staubach.
Für die geplante Realisierung wurden nun verschiedene Varianten untersucht.
Von Beginn an schlägt das Büro Capatti&Staubach sogenannte Jumping Jets vor, bei
denen glatte, kristallklare Wasserstrahlen in Bögen verlaufen – Variante 1C (Kosten:
533.120 Euro).
In der Variante 2C sind klassische Wasserfontänen mit Klarstrahldüsen geplant (Kosten: 467.670 Euro).
In der Variante 3C werden beide Varianten kombiniert (Kosten: 549.780 Euro).
Alle drei Varianten werden durch Nebeldüsen unterstützt.
Die geplante Wassertechnik im unterirdischen Technikbauwerk ist in allen Varianten
vergleichbar.
Die Verwaltung und der Ausschuss für Technik und Umwelt schlägt die günstigste Variante 2C mit Klarstrahldüsen vor.
Kosten und Finanzierung
Kostenberechnung:
Gesamtkosten: ca. 5,9 Mio Euro
Baukosten: 5,1 Mio Euro für beide Bauabschnitte
Davon Kosten Klarstrahldüsen – Variante 2C 467.670 Euro
Planungskosten: 800.000 Euro
Finanzierung in den Haushaltsjahren 2024-2025;
2,1 Mio Euro in HH 2024, davon 230.000 Euro Planungskosten
3,5 Mio Euro in HH 2025, davon 270.000 Euro Planungskosten
Die veranschlagten Mittel von 1,6 Mio Euro im HH 2023 werden nur teilweise in Anspruch genommen (300.000 Euro Planungskosten)
Die Baumaßnahme Schweizermühlegässle und Talplatz wird im Rahmen der Städtebauerneuerungsmaßnahme LZP Talstadt gefördert.
Diese Maßnahmen werden mit voraussichtlich 1 Mio Euro (2024: 450.000 Euro und
2025: 550.000 Euro) gefördert.
TOP 11: 3. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 – Entwurfsfeststellung
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat den Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 3. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 gefasst.
Die Stadt Oberndorf a.N., die Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln führen aktuell verschiedene städtebauliche Planungen durch, die auch im Flächennutzungsplan
zu berücksichtigen sind. Zusätzlich dient die 3. punktuelle Änderung dazu, notwendige redaktionelle Anpassungen zur Plausibilisierung und Aktualisierung der Plandarstellung aufzunehmen. Mittelfristig ist eine generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Hierzu sind entsprechende vorbereitende Planungen z.B. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans, des städtebaulichen Entwicklungsplans und des Gewässerentwicklungsplans erforderlich.
TOP 12: Grundstücksangelegenheiten, insbesondere
12.1 Erwerb der landwirtschaftlichen Grundstücke FlSt-Nr. 3380, 3381, 3382, 3387, Gemarkung Bochingen
Im Anschluss an das Gewerbegebiet “Vogelloch” sollen weitere landwirtschaftliche Flächen gekauft werden. Im Erweiterungsgebiet soll nach Vollzug des Grunderwerbs und Vorliegen einer Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Gipsabbau der Gips durch einen Abbaubetrieb abgebaut werden. Langfristig stehen so auch nach dem Abbau und Wiederverfüllen weitere Gewerbeflächen zur Verfügung.
TOP 13: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (24. Juli 2023 bis 13. September 2023)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2023 folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst:
Festsetzung der Besoldung des neu gewählten Bürgermeisters Matthias Winter.
Zulassung des Privatfahrzeugs von Herrn Matthias Winter für den Dienstreiseverkehr.
Verkürzung der Probezeit eines Beamten, Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Beförderung.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. September 2023 folgende
nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
Die beiden Mietverträge in der Bahnhofstraße 12 und der Wasserfallstraße
16/18 zur Unterbringung von Flüchtlingen, werden bis zum 31.12.2026 verlängert.
Der Mietvertrag mit der katholischen Kirchengemeinde (Übergangskindergarten
Lindenhof), wird bis zum 30.06.2023 verlängert.
TOP 14: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 15: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte