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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 26.07.2022

Beginn: 18 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Kindergarten Bochingen – Entwurfsplanung zur Erweiterung

Der Kindergarten in Bochingen muss erweitert werden.
Das Architekturbüro Glück und Partner hat in der Gemeinderatssitzung am
26.04.2022 einen ersten Entwurfsvorschlag unterbreitet. Die Architekten haben diese Planung inzwischen,
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduzierung, nochmals überarbeitet.
Auf Grund des aktuellen Bedarfs, der Praktikabilität und der Situation im Bestand, soll
die Erweiterung nun um 2 Gruppen mit einem zusätzlichen Bewegungsraum erfolgen.
Diese Entwurfsplanung wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik am
13.07.2022 vorgestellt. Sie wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Kindergartenbedarfsplanung sieht für die kommenden Jahre einen weiteren Bedarf an Kindergartenplätzen im Bereich der Stadt Oberndorf vor. Bereits jetzt sind auf den Wartelisten der einzelnen Kindertagesstätten 174 Kinder vermerkt, für die kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Allein im Bereich Bochingen und Boll wurden in den letzten drei Jahren durchschnittlich 30 Geburten verzeichnet. Der Altersdurchschnitt der Bevölkerung in Bochingen liegt derzeit bei etwa 43 Jahren, im ersten Abschnitt des Neubaugebietes „Im Gehrn Süd“ aktuell bei 27 Jahren. Zusätzlich sind in Bochingen mehrere innerörtliche Bauvorhaben in der Planung und Umsetzung, bei denen Leerstände beseitigt und Baulücken geschlossen werden.
Es ist davon auszugehen, dass durch die weitere Entwicklung des Neubaugebietes
„Im Gehrn Süd“ und durch die zusätzliche innerörtliche Verdichtung weiterhin mit einem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen zu rechnen ist.
Um den Bedarf in Bochingen decken zu können, sieht die Verwaltung das Erfordernis zwei Krippen und zumindest weitere 2 Kindergartengruppen einzurichten.
Derzeit sind im Kindergarten Bochingen drei Gruppen vorhanden – zwei Regelgruppen mit 25 Kindern über 3 Jahren und eine Nestgruppe mit 10 Kindern über 3 Jahren zuzüglich 5 Kindern unter drei Jahren. Alle Plätze dieser Gruppen sind belegt. Auf der Warteliste für Bochingen sind derzeit 16 Kinder über 3 Jahren und 11 Kinder unter drei Jahren vermerkt. Mit einer Erweiterung des Kindergartens um nur einen Gruppenraum kann der vorhandene Bedarf jedenfalls nicht gedeckt werden.
Bei der Einrichtung neuer Kindergartengruppen ist insbesondere auch dem sich veränderten gesellschaftlichen Wandel, der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf, zu entsprechen. Aufgrund dessen sind künftig auch Ganztagesplätze vorzuhalten.
Bei der Einrichtung einer Ganztagesgruppe reduziert sich die maximale Anzahl der
Kinder auf 20 Kinder pro Gruppe.
In der vorliegenden Planung des Büros Glück und Partner sind die für den Ganztagesbetrieb im Kindergarten erforderlichen Flächen berücksichtigt.
Im neu geplanten Erweiterungsbau sollen neben den allgemeinen Nebenräumen für
Personal und Verwaltung zwei Kindergartengruppen für insgesamt bis zu 55 Kinder
untergebracht werden – eine herkömmliche Regelgruppe und eine Ganztagesgruppe.
Die Planung sieht ferner vor, dass die erforderlichen 2 Krippen mit maximal jeweils
10 Kleinkindern im bestehenden Kindergartenbau verbleiben; die vorhandene Nestgruppe wird in eine Krippe umgewandelt. Ebenso soll dort bis auf weiteres eine Regelgruppe mit 25 Kindern verbleiben. Damit verfügt die Kindertagesstätte in Bochingen künftig über 75 Plätze für Kinder über 3 Jahre und 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren (derzeit sind es 60 Plätze Ü3 und 5 Plätze U3).
Von Varianten mit Anbauten an den Bestand wurde abgesehen, denn die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben aufgezeigt, dass diese kaum kalkulierbar und extrem kostenintensiv sind (Beispiel Kindergarten Pfäfflinstraße und Ringstraße auf dem Lindenhof).

Kostenberechnung: 3.150.000 Euro
Inwiefern Förderungen über den Ausgleichsstock bewilligt werden oder über neue
Kita-Förderprogramme möglich sind, kann derzeit nicht beurteilt werden.

TOP 2: LZP Talstadt

2.1 Sicherungs- und Rückbauarbeiten Schweizermühlegässle, Vergabe

Im Zuge der Talplatzsanierung wird das Schweizermühlegässle verlängert und an die
Talstraße angebunden. Hierbei werden die drei bestehenden Gebäude und die Garage rückgebaut und parallel der anstehende Hang gesichert. Das bestehende
Schachtbauwerk des ehemaligen Turbinenhauses wird saniert und die Zuleitungen
werden neu verlegt.

Die Firma Bombardi Tiefbau GmbH aus Titisee-Neustadt soll den Zuschlag für die
Abbruch- und Hangsicherungsarbeiten im Schweizermühlegässle zum Angebotspreis
von 854.687,37 Euro erhalten. Der Angebotspreis ist um 11% teurer als die Kostenschätzung.

2.2 Entwurfsplanung Talplatz, Planungsstand und Beschluss zur Ausführung der Spritzbetonwand

Der aktuelle Planungsstand zur Sanierung des Talplatzes wird durch das Planungsbüro capattistaubach, PartGmbB Berlin, dargestellt.

Das Vorhaben Kinoerweiterung mit Café und Lounge wird von den Kinoeigentümern
vorgestellt.

Aktuell zu entscheiden ist die Ausführung der Verkleidung der Spritzbetonwand im Schweizermühlegässle.

Als Varianten für die Verkleidung stehen zur Auswahl:

  1. Natursteinmauerwerk (unregelmäßig (1.1) oder regelmäßig (1.2))
  2. Stampfbetonwand
  3. Architekturstahlgewebe

Der Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 13.07.2022 für die Variante
1.2 Natursteinmauerwerk (regelmäßig) ausgesprochen.

Die Verkleidung mit Natursteinen kostet zwischen 80.920 -97.580 Euro. Das Architekturstahlgewebe ist günstiger, die Stampfbetonwand wesentlich teurer.

TOP 3: Durchführung des Bebauungsplans “GE Lindenhof-Süd I, Änderung” im Bereich der Verbindungsstraße Agathe-Heim-Straße/Dolinenweg und Ausübung eines Vorkaufsrechts

Der Bebauungsplan „GE Lindenhof Süd I, Änderung“ aus 1987 sieht eine Verbindungsstraße (öffentliche Verkehrsfläche) mit einer Breite von 3,00 m zwischen der Agathe-Heim-Straße und dem nördlichen Ende des Dolinenwegs vor. Die geplante Straße befindet sich zum Großteil auf städtischem Grund, zu 84 m² auf dem Privatgrundstück FlSt-Nr. 1445, Heckler und Koch-Straße 1, sowie zu 30 m² auf dem Privatgrundstück FlSt-Nr. 1660/2, Agathe-Heim-Straße 14.
Anlässlich eines Vorkaufsrechts steht zur Entscheidung, ob die Herstellung der Verbindungsstraße weiterhin beabsichtigt ist.

Für die Herstellung der Verbindungsstraße spricht eine bessere Erreichbarkeit der nördlichen Grundstücke der Agathe-Heim-Straße und des Dolinenwegs, die derzeit über die Spiegelhalterstraße angefahren werden müssen. Durch die geplante Straße werden keine weiteren Grundstücke neu erschlossen.
Bei Herstellung der Straße wäre neben dem oben beschriebenen Grunderwerb von
30 m² bzw. 84 m² der Rückbau der Garage und der Umzäunung erforderlich. Neben
dem fehlenden Nutzen erscheint auch deshalb ein Festhalten am Bebauungsplan
nicht zielführend.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt sprach in seiner Sitzung vom 13.07.2022 die
Empfehlung aus, diese Verbindungsstraße nicht zu bauen.

TOP 4: Parkhaus “Wettestraße” – Einführung eines Monatstickets und Parkhaus “Teich” – Vermietung des 1. OG

Mit der Einführung von Parkgebühren im Parkhaus Wettestraße hat sich das Parkverhalten in der Oberstadt grundsätzlich verändert.
Für Arbeitnehmer, Schüler und Anwohner, die bis April d.J. die Möglichkeiten hatten ihr Fahrzeug kostenfrei im Parkhaus Wettestraße abzustellen, sind diese Parkplätze jetzt kostenpflichtig. Das hat zur Folge, dass sich das Parkgeschehen in der Oberstadt zu den kostenfreien und zeitlich unbegrenzten Parkflächen verschoben hat.
Insbesondere die freien Stellplätze in der Brandeckerstraße, der Wasserfallstraße sowie der Mauserstraße sind aktuell stark frequentiert und ausgelastet.
Andere kostenfreie Parkmöglichkeiten sind durch Umnutzung von Parkflächen entfallen bzw. stehen aufgrund von Bau-/Sanierungsmaßnahmen derzeit nicht mehr zur Verfügung.
Um den vermehrten Wunsch der betroffenen Anwohner, Arbeitnehmer, des Handel – und Gewerbevereins Oberndorf a.N. und den in der Oberstadt ansässigen Unternehmen Rechnung zu tragen, schlagen Kernstadtbeirat und Verwaltung die Einführung eines verbilligten Monatstickets vor. Dieses soll zunächst testweise bis Ende Dezember 2022 eingeführt werden.

Mit der Einführung des Monatstickets versprechen sich Kernstadtbeirat und Verwaltung eine Entlastung der angespannten Parksituation. Sollte sich das Ticket bewähren, steht einer endgültigen Einführung ab Januar 2023 nach abschließendem Gemeinderatsbeschluss nichts entgegen. Das Ticket hat eine Gültigkeit von einem Monat. Es kann direkt am Kassenautomaten oder in der Parkster-APP gebucht und bezahlt werden.
Darüber hinaus haben sich Verwaltung und Kernstadtbeirat darauf geeinigt, die frei gewordenen Parkplätze im Obergeschoß des Parkhauses „Im Teich“ zu vermieten.
Die 17 Stellplätze sollen bevorzugt den in der Oberstadt ansässigen Ärzten zur Nutzung angeboten werden. Hiermit möchten Verwaltung und Kernstadtbeirat ein Zeichen zur Stärkung des Gesundheitsstandortes Oberndorf a.N. setzen.
Übrige Parkflächen, die nicht von den Ärzten benötigt werden, sollen an andere Interessenten vergeben werden. Die Stellflächen im Untergeschoß des Parkhauses „Im Teich“ werden künftig bewirtschaftet.

TOP 5: Neufassung der Polizeiverordnung

Da die Gültigkeit der aktuellen Polizeiverordnung nach 20 Jahren ausläuft, ist diese neu zu verfassen und zu beschließen. Die örtliche Polizeiverordnung umfasst einen Vielzahl von Bestimmungen, wie z.B. umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit (u.a. Ruhestörung) und den Schutz von Grün-und Erholungsanlagen.

Insbesondere hatte sich Änderungsbedarf bei den Regelungen zu Kinderspielplätzen ergeben.

TOP 6: Vergaben, insbesondere

6.1 Schulverbund Gebäude A (Karl-Wider-Schule), Schulraumlüftung UG

Im Verlauf der Corona/COVID-19-Pandemie wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die Raumluftqualität in Schulen und Kindergärten zu verbessern. Hierzu zählen der Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten oder auch der Einsatz von Lüftungsanlagen bzw. raumlufttechnischen Anlagen. Die Diskussionen um die Luftqualität in den Räumen zeigten auch auf, dass eine Reinigung der Luft nicht ausreichend ist und auch nicht das Lüften von Räumen ersetzt (CO2-Gehalt). In den Klassenräumen im
UG des Gebäudes A (Karl-Wider-Schule) besteht zudem durch die Nähe zum angrenzenden Lehrschwimmbecken ein erhöhter Feuchtigkeitsanfall, der sich durch bestehende einfache Fensterlüftung nicht wirksam aus den Räumen abführen lässt. Für diese drei Räume wurde daher der Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten planerisch weiterverfolgt und ausgeschrieben.

  1. Die Firma Gauß GmbH, Freudenstadt, soll den Zuschlag für die Schulraumlüftung zum Bruttoangebotspreis von 79.828,67 Euro erhalten.

Das Angebot ist um 18,9 % teurer als der Kostenanschlag. Auch hier schlägt die allgemeine Teuerung und materialknappheit zu. Darüber hinaus sind noch weitere Anpassungs-und Installationsarbeiten zu tätigen.

Der Gemeinderat muss über die überplanmäßige Finanzierung von 75.000 Euro beraten und entscheiden.

6.2 Gymnasium- Lüftung Klassenzimmer

Im Verlauf der Corona/COVID-19-Pandemie wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, die Raumluftqualität in den Schulen und Kindergärten zu verbessern. Hierzu
zählten insbesondere der Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten oder auch der Einsatz
von Lüftungsanlagen bzw. raumlufttechnischen Anlagen. Die Diskussionen um die
Luftqualität in den Räumen zeigten auch auf, dass eine Reinigung der Luft nicht ausreichend ist und auch nicht das Lüften von Räumen ersetzt (CO2-Gehalt).
Auf Grund des baulichen Zustandes des Gymnasiums, wo es in den Klassenräumen
derzeit nur beschränkte Lüftungsmöglichkeiten gibt und aktuell keine RLT-Anlage (Lüftungsanlage)
verbaut ist, können derzeit alle 20 Klassenzimmer, sowie die zwei PC-Räume im UG
als „schlecht lüftbare Räume“ eingestuft werden. Die Instandsetzung der Fassade wurde bereits im Zuge der Schulbausanierung diskutiert und auf Grund der zu erwartenden Gesamtkosten sowie des voraussichtlichen erforderlichen Umsetzungszeitraumes zurückgestellt.
Da die Sanierung der Fassade erst mittel- bis langfristig in Planung ist, wurde der
Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten in den Klassenzimmern planerisch weiterverfolgt und ausgeschrieben.

Anzahl abgegebene Angebote: 1 Angebot
günstigstes Angebot: WSH Wurzinger Klimatechnik GmbH
Höhe Angebot: 417.720,94 Euro
Höhe Kostenberechnung: 374.592,63 Euro (+ 11,5 %)

Die Abweichung zwischen dem Angebot und dem Kostenanschlag des Planungsbüros
begründet sich in den derzeitigen allgemeinen Preissteigerungen bei raumlufttechnischen Anlagen.
Zu den Einbaukosten kommen noch Planungskosten in Höhe von etwa 99.000 Euro.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich somit auf etwa 516.720,94 Euro.
In 16 Klassenzimmern sind derzeit mobile Raumluftfiltergräte im Einsatz, die mit Mitteln aus dem „Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO2-Sensoren durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen“ bezuschusst wurden. Diese 16 Raumluftfiltergeräte werden zukünftig in den Räumen des Fachklassenbaus eingesetzt, in denen bisher keine Raumluftfiltergeräte vorhanden sind. Dies ist förderrechtlich möglich.
III. Kosten und Finanzierung
Kosten: 516.720,94 Euro
Finanzierung: 396.000,00 Euro planmäßig
120.720,94 Euro überplanmäßig
Förderung: Die Maßnahme wird im Rahmen der „Bundesförderung Coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/ Abluftventilatoren“ mit 316.800 Euro gefördert. Eine Erhöhung der Förderung ist nachträglich nicht mehr möglich. Die Bewilligung ist bis
zum 25.12.2022 befristet.
Die Verwaltung beantragt eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes. Wenn diesem nicht entsprochen wird oder die Fertigstellung nicht rechtzeitig gesichert ist, erfolgt keine Beauftragung.

Der Beschlussvorschlag, über den die Ausschussmitglieder im Rahmen einer Vorberatung für den Gemeinderat beraten, lautet:

  1. Die Firma WSH Wurzinger Klimatechnik GmbH, Hilpertsweiler, erhält den Zuschlag für den Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 417.720,94 Euro unter der Vorgabe, dass das Projekt bis zum 25.12.2022 fertigstellt wird oder eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums erfolgt.
  1. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 120.720,94 Euro wird genehmigt

6.3 Straßenbauarbeiten 2022

Im Tiefbauprogramm 2022 sind allgemeine Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
von Straßenoberflächen sowie die Herstellung eines Fußgängerüberwegs in der Altdorfstraße in Altoberndorf vorgesehen.

Die Firma Lupold Straßen-und Tiefbau GmbH, Vöhringen, soll den Zuschlag für die
Straßenunterhaltungsarbeiten 2022 zum Bruttoangebotspreis von 177.802,11 Euro erhalten.

Die Bauzeit läuft von August bis November 2022.

TOP 7: Verlängerung Contracting Schulzentrum; Bau einer Photovoltaikanlage

In der Sitzung des Gemeinderats vom 22.02.2022 wurde die weitere Entwicklung von
Flächen für Photovoltaiknutzung vorgestellt. Es wurde beschlossen, die Einbindung
von Flächen in das Energieeinsparcontracting mit Engie Deutschland zu prüfen. Mit dieser Firma hat die Stadt einen Vertrag, um die Schulen mit Energie (Wärme und Strom) zu versorgen und Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen.
Im Ergebnis ist eine Einbindung der Dachflächen am Gymnasium, an den Turnhallen
G 1 – G 3, am Fachklassenbau, an der Karl-Wider-Schule, am Bonhoefferhaus und an
der Südfassade der Turnhallen wirtschaftlich.
Das Angebot umfasst eine Anlageleistung von 282 kWp und einen Ertrag von rund
284.000 kWh/Jahr. Bei einer vollständigen Umsetzung des Konzepts entstehen Investitionskosten von rund 383.400 Euro, die vom Contractor finanziert werden.
Dazu ist eine Verlängerung des bestehenden Contractingvertrags um 20 Monate
notwendig, die Einspargarantie erhöht sich um 38.000 Euro jährlich. Die gesamten
Anlagen gehen nach Ablauf des Vertrags (28.02.2027) in das Eigentum der Stadt
über. Derzeit hat der Vertrag eine Laufzeit bis 30.06.2025.
Die Vollwartung der Anlage und die Vermarktung der Überschussmengen an Strom
erfolgt während der Vertragslaufzeit durch Engie.

Eine Amortisation der Investition ist innerhalb von rund 10,7 Jahren gegeben.
Entsprechend der Wirtschaftlichkeitsberechnung PV-Anlagen des Ingenieurbüros
Claus Deppert bietet sich die Laufzeitverlängerung des bestehenden Contractingvertrags an.
Mit dieser Maßnahme ist ein schnellerer Ausbau der regenerativen Energien möglich.
Damit erfolgt ein weiterer Schritt um eine zunehmende Unabhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern zu erreichen.


III. Kosten und Finanzierung
Aufwendungen: Feinanalyse 22.500 Euro, diese Aufwendungen entfallen, wenn das
Projekt mit Engie durchgeführt wird.
Mehraufwendungen durch Contractingraten:
21 Monate (ab Oktober 2023 bis Juni 2025) je 3.166,67 Euro = rund 66.500 Euro
20 Monate Verlängerung je 22.820 Euro/Monat = 456.400 Euro
Gesamtaufwendungen: = rund 522.900 Euro
Abzüglich Erträge ab Oktober 2023 (jährliche Einspargarantie 38.000 Euro/Jahr)
41 Monate je 3.166,67 rund 129.833 Euro
Nettobelastung bis Ende Laufzeit: rund 393.067 Euro
Dies entspricht den bisherigen Contractingraten.
Die Aufwendungen und Erträge werden in den jeweiligen Haushalten 2023 bis 2027
entsprechend eingestellt.

TOP 8: Finanzbericht II. Quartal 2022

Der Kämmerer berichtet über die Entwicklung der Finanzen der Stadt im II. Quartal.

TOP 9: Antrag von Stadtrat Wolfgang Schittenhelm auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Am 24.06.2022 beantragte Stadtrat Wolfgang Schittenhelm (FWV), auf 1. August
2022 aus dem Gemeinderat auszuscheiden. Seine Ämter als Ortsvorsteher sowie Ortschaftsrat in Boll sind davon nicht berührt.
Gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 GemO kann ein Mitglied sein Ausscheiden aus
dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Als wichtiger Grund gilt gemäß
§ 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO insbesondere, wenn der Bürger/die Bürgerin zehn Jahre lang
dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört hat.
Herr Wolfgang Schittenhelm gehört dem Gemeinderat seit 2009 an.
Die Voraussetzungen liegen somit vor und er kann sein Ausscheiden verlangen.

TOP 10: Nachrücken von Herrn Robin Jackl in den Gemeinderat

Aufgrund des Ausscheidens von Stadtrat Wolfgang Schittenhelm aus dem Gemeinderat rückt gemäß § 31 Abs. 2 GemO die als nächste Ersatzperson für den Wahlvorschlag festgestellte Person nach.
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Robin Jackl mit
1.802 Stimmen als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freie Wähler Vereinigung Oberndorf a.N. e.V. (FWV) festgestellt und rückt gemäß § 31 Abs. 2 GemO
zum 1. August 2022 für den ausscheidenden Stadtrat Wolfgang Schittenhelm nach.

Herr Robin Jackl teilte innerhalb der Wochenfrist mit, dass er das Amt antreten wird
und keine Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO bekannt sind.

TOP 11: Ergänzung von Ausschüssen des Gemeinderats und sonstigen Verbänden, Unternehmen und Einrichtungen

Auf seinen Antrag scheidet Stadtrat Wolfgang Schittenhelm zum 31. Juli 2022 aus
dem Gemeinderat aus. Für ihn rückt aus dem Wahlvorschlag der Freie Wählervereinigung Oberndorf a. N. e.V. (FWV) Herr Robin Jackl zum 1. August 2022 nach.
Aufgrund des Wechsels müssen Ergänzungen der Ausschüsse, sowie das Nachrücken
in verschiedene Verbände, Unternehmen und Einrichtungen erfolgen.
Stadtrat Wolfgang Schittenhelm war bisher

  • ordentliches Mitglied im Verwaltungsausschuss,
  • persönlicher Stellvertreter von Stadtrat Thomas Hartmann im Ausschuss für
    Technik und Umwelt,
  • Reihenfolgestellvertreter für die FWV-Fraktion nach Alphabet im Ausschuss für
    Vorlage-Nr.: 125/2022 Seite 2 von 2
    Technik und Umwelt,
  • ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten
    Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N.,
  • und als Mitglied des Verwaltungsausschusses auch Mitglied im Kuratorium
    der „Adelheid Bathe / Dr. Karl Wider – Stiftung“.
    In Abstimmung mit der FWV-Fraktion wird vorgeschlagen, dass Herr Robin Jackl in
    die Positionen von Stadtrat Wolfgang Schittenhelm nachrückt.
    Die Nachbesetzung der Ausschüsse und sonstigen Ämter erfolgt zum 1. August 2022.

TOP 12: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
(21. Juni – 13. Juli 2022)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 folgenden nichtöffentlichen Beschluss gefasst:
 Besetzung einer Stelle im Bereich Information und Kommunikation (IuK).
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Für die westliche, im allgemeinen Wohngebiet (WA) liegende Teilfläche des
FlSt-Nr. 1993/4, Gewann Brandäcker, mit ca. 935 m2 wird das gemeindliche
Vorkaufsrecht zum Verkehrswert von 106.875 Euro ausgeübt.
 Die Verwaltung wird beauftragt, die östliche, im Mischgebiet (MI) liegende
Teilfläche des FlSt-Nr. 1993/4, Gewann Brandäcker, mit ca. 722 m2 zu erwerben.

TOP 13: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 14: Anregungen und Anfragen der Gemeinderäte

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