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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 26.04.2022

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal im Rathaus, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Kindergarten Bochingen – Entwurfsplanung zur Erweiterung

In Bochingen fehlen Kindergartenplätze. Deshalb soll der Kindergarten “Villa Kunterbunt” um 3 Gruppen erweitert werden. In der Sitzung werden die Architekten Glück und Partner, Dornhan ihre Entwurfsplanung vorstellen.

Kosten: Die Baukosten werden im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung detailliert ermittelt.
Finanzierung :
Haushalt 2022 50.000 Euro Planungskosten
50.000 Euro Rückbau Scheuergasse 14
Mittelfristige Finanzplanung: 2023 1.000.000 Euro
2024 600.000 Euro

TOP 2: Verkaufsoffene Sonntage 2022

In Oberndorf a. N. sollen am 8. Mai und am 9. Oktober 2022 wieder verkaufsoffene Sonntage durchgeführt werden.

TOP 3: Änderung der Feuerwehrsatzung der Feuerwehr Oberndorf a. N.

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Oberndorf a. N. stammt aus dem Jahr 1992 und
wurde zuletzt am 15.02.2008 geändert. Änderungsbedarf ergibt sich zum einen daraus, dass im Jahr 2015 das Feuerwehrgesetz novelliert wurde. Die Schaffung der Stelle des hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten im Jahr 2018 war darüber hinaus ebenso noch in der Satzung zu berücksichtigen, wie die im vergangenen Jahr vorgenommenen Änderungen an der Mustersatzung, die vom Gemeindetag in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landesfeuerwehrverband erstellt wurde. Letztere bedeutet die Anpassung der Feuerwehrsatzung in Hinblick auf alternative Möglichkeiten, eine Hauptversammlung, zum Beispiel während einer Pandemie wie der Corona-Pandemie, durchzuführen, wenn Präsenzveranstaltungen nicht möglich sind.
Durch den langen Zeitraum, der seit der letzten Änderung der Feuerwehrsatzung
vergangen ist, ergab sich einiges an Änderungs- und Anpassungsbedarf. Der vorliegende Entwurf wurde vom Feuerwehrkommandanten Manuel Suhr in enger Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Der Feuerwehrausschuss der Feuerwehr Oberndorf hat den Änderungen und dem Entwurf bereits zugestimmt.
Auf Grund der Vielzahl an Änderungen wird keine Änderung sondern eine Neufassung der Satzung vorgeschlagen.

Zu § 7 ist zu erläutern, dass die bisher bestehende Jugendsatzung aufgehoben werden soll. Stattdessen sollen die Hauptversammlung der Jugendfeuerwehr und die Hauptversammlung der Feuerwehr in ihren nächsten Versammlungen eine neue Jugendordnung beschließen. Diese übernimmt die Regelungen der bisherigen Jugendsatzung und orientiert sich an der Musterordnung der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg zum Stand 2022. Die Regelungen der Feuerwehrsatzung geben für die Jugendordnung den Rahmen vor, die Jugendordnung selbst gestaltet die Regelungen für die Jugendabteilungen aus. Die Aufhebungssatzung soll zum 1. August in Kraft treten, ebenfalls die neue Jugendordnung. Entsprechend soll auch die neue Feuerwehrsatzung zum 1. August 2022 in Kraft treten.

TOP 4: Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen

Die aktuell gültige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen sieht
grundsätzlich die Internetbekanntmachung vor. Abweichend hiervon erfolgen die öfentlichen Bekanntmachungen zu Bauleitplänen durch Einrücken in die Tageszeitung „Schwarzwälder Bote“.
Eine Bekanntmachung von Bauleitplänen ausschließlich im Internet ist nach wie vor
nicht zulässig.

Zum Jahresbeginn wurde das gesamtstädtische Amtsblatt „Stadtinfo Oberndorf a. N.“
eingeführt. Künftig sollen die öffentlichen Bekanntmachungen der Bauleitpläne im
Amtsblatt erfolgen.

TOP 5: Schulverbund Gebäude B (Realschule) – Lüftungsanlage

Bei der bisherigen Sanierung der Raumlufttechnischen (RTL) -Anlagen mit dem Einbau der neuen Wärmerückgewinnung (WRG) und dem Austausch der Ventilatoren
einschließlich der Sanierung der Regelungstechnik, wurde der Schwerpunkt auf die
Zentralanlage in der Technikzentrale gelegt. Im Hinblick auf die Pandemie konnte
durch die Maßnahme ein definierter Luftaustausch in den Räumen (funktionierende
Zu- und Abluft) bei gleichzeitiger Reduzierung des Wärmeverbrauchs (Erneuerung
WRG) erreicht werden. Hierfür wurde eine Fördermöglichkeit von ca. 80% der Maßnahme über die Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Anspruch genommen.
Bei den Begehungen im Vorfeld der Maßnahme wurde auch über mögliche bauliche
Maßnahmen in den Räumen bzw. im weiteren Lüftungskanalnetz, z.B. einer bedarfsabhängigen Regelung der CO2-Fühler in den Räumen oder ein Umbau des Lüftungskanalnetzes diskutiert. Da mittelfristig eine Entscheidung über eine mögliche Sanierung der Realschule ansteht, wurden diese Überlegungen jedoch bisher zurückgestellt.
Bei der Inbetriebnahme der sanierten Zentralanlage gab es jedoch Schwierigkeiten,
die Klassenzimmer warm zu bekommen. Dies ist nur bei hohen Drehzahlen der Ventilatoren möglich. Selbst bei der maximalen Drehzahl der Ventilatoren und einem sehr
hohen Druck am Anlagenaustritt wurde eine deutliche Differenz zwischen der Zulufttemperatur der Anlage und der Austrittstemperatur in den Räumen gemessen. Es wurde festgestellt, dass zusätzlich zu den bestehenden Mischboxen innerhalb des Lüftungskanals noch zusätzliche mechanische Volumenstromregler (VSR) eingebaut sind. Diese VSR waren ohne weiteres nicht zu erkennen, da es keine außenliegenden Antriebe o.ä. gibt. Die begutachteten VSR sind nicht mehr funktionsfähig und verursachen zudem einen enorm hohen Druckverlust.
Im aktuellen Zustand muss somit unnötig Energie in Form von Strom und Wärme
aufgewendet werden, um die warme Luft in die Räume zu bekommen. Durch Rückbau und Demontage der Mischboxen und dem Austausch der defekten VSR durch neue mechanische Regler mit deutlich geringerem Druckverlust, kann sowohl auf der Strom- als auch auf der Wärmeseite eine Einsparung gegenüber dem Ist-Zustand realisiert werden. Dadurch ist es bereits jetzt sinnvoll, diese Maßnahmen vorab trotz einer mittelfristig angedachten Generalsanierung durchzuführen.
Bei der Ermittlung der möglichen Einsparung wurden sowohl die Stromeinsparung
durch die möglich Absenkung des Anlagendrucks berücksichtigt, als auch eine Absenkung der Zulufttemperatur im Winter durch die bessere Versorgung der Räume.
Die jährliche Energieeinsparung beläuft sich auf etwa 62,5 MWh und einer jährliche
Reduktion des CO2-Ausstoßes um etwa 3,85 Tonnen. Für den Rückbau der Mischboxen und die Erneuerung der VSR wurde durch den Anlagenbetreiber (Engie) Kosten
in Höhe von 30.000 Euro berechnet. Den Kosten steht eine mögliche Kosteneinsparung von etwa 6.400 Euro jährlich gegenüber, welche einer Amortisationszeit von etwa 4,7 Jahren entspricht. Durch eine mögliche BAFA-Förderung verkürzt sich die Amortisationszeit auf 3,7 Jahre.
Kosten und Finanzierung
Kosten: ca 30.000 Euro, eine BAFA-Förderung in Höhe von 20% der
Kosten wird beantragt
Finanzierung: überplanmäßig

TOP 6: Finanzbericht 1. Quartal 2022

Das laufende Jahr 2022 ist wesentlich durch die Auswirkungen des Krieges in der
Ukraine sowie die noch anhaltende Corona-Pandemie beeinflusst. So sind hohe Kostensteigerungen im Energiebereich und wegen anhaltender Lieferengpässe in verschiedensten Wirtschaftsbereichen festzustellen, die zu einer deutlichen Korrektur der Wachstumsprognosen für 2022 geführt haben. Voraussichtlich werden erst mit der Frühjahrs-Steuerschätzung einige wichtige Auswirkungen im Finanzausgleich näher beziffert werden können.
Die Gewerbesteuer liegt, Stand 12.04.2022, bei einem Jahresaufkommen von 13,5 Mio. Euro und somit 1,5 Mio. Euro über dem Planansatz. Die übrigen städtischen Steuereinnahmen weichen zu diesem Zeitpunkt nicht nennenswert von den Planansätzen ab.
Die Aufwendungen werden voraussichtlich bei der Gebäudebewirtschaftung, der
Fahrzeughaltung und den Unterhaltungsmaßnahmen im Hoch- und Tiefbau deutlich
ansteigen.
Bei einer zuletzt prognostizierten Kostensteigerung von 6 % muss bei den entsprechenden Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von knapp 15 Mio. Euro ein Mehrbedarf von rund 900.000 Euro entstehen. Da bei den Energiekosten jedoch eine deutlich höhere Kostensteigerung zu verzeichnen ist, wird einschließlich der höheren Gewerbesteuerumlage insgesamt mit einem steigenden Gesamtaufwand
von rund 1,3 Mio. Euro gerechnet, der über die aktuell höhere Ertragsseite noch gedeckt werden kann.
Inwieweit die eingeplanten Investitionen im Baubereich in 2022 wegen der hohen
Auslastung in der Baubranche, des teilweise bestehenden Materialmangels, der anhaltenden Lieferengpässe und der Unterbesetzung im Bauamtsbereich tatsächlich
umgesetzt werden können, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Einerseits muss mit
deutlichen Kostensteigerungen gerechnet werden, andererseits haben sich bei einzelnen Baumaßnahmen bei Ausschreibungen keine nennenswerten Abweichungen von den Kostenberechnungen ergeben.
Insgesamt sind bisher in 2022 über- und außerplanmäßige Ausgaben von rund
200.000 Euro beschlossen worden.
Über die Auswirkungen der anstehenden Frühjahrs-Steuerschätzung und bei sich abzeichnenden anderen finanziellen Auswirkungen des Ergebnis- oder Finanzhaushalts wird der Gemeinderat weiterhin regelmäßig unterrichtet.

TOP 6: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (22. März – 25. April 2022)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2022 folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst:
 Verpachtung des Jagdreviers 2, Hochmössingen, an Uwe Blankenhorn (Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.02.2022) und Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Oberndorf a. N. durch die Stadt Oberndorf a. N., vorbehaltlich des Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung;
 Vom Ankauf der Flächen im „Aitenried“ in Altoberndorf zur Entwicklung eines
neuen Wohnbaugebietes zum Preis von 1.024.250 Euro zuzüglich eines Inflationsausgleichs wird Abstand genommen;
 Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung qualifizierter
Fachkräfte im Einzelfall erforderlich ist, kann Beschäftigten zusätzlich zu dem
ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage in Höhe von maximal 20
v. H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gewährt werden;
 Die Forderungen gegen den Schuldner A in Höhe von 19.207,18 Euro werden
gemäß § 32 Absatz 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wegen Uneinbringlichkeit unbefristet niedergeschlagen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. April 2022 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Erlass von Abwassergebühren einer Firma für nachweislich nicht eingeleitetes
Abwasser;
 Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des städtischen Förderprogramms
für Innenentwicklung „Leben mittendrin“;
 Besetzung der Stelle Sachgebietsleitung Personalamt;
 Höhergruppierung zweier Mitarbeiter;
 Umwandlung eines Angestelltenverhältnisses in ein Beamtenverhältnis;
 Verkürzung der Probezeit eines Beamten, Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Beförderung;
 Aufhebung der Befristung zweier Arbeitsverhältnisse.

TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 9: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

TOP 10: Bürgerfragestunde


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