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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 22.03.2022

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010, Entwurfsfeststellung

Ein Investor beabsichtigt in der Gemeinde Epfendorf die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Zur planungsrechtlichen Genehmigung dieses Vorhabens hat der Gemeinderat der Gemeinde Epfendorf, mit Beschluss vom 26.10.2021 ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet.
Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in diesem Teilbereich geändert werden.
Entstehen soll eine sogenannte Agri-Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich um
ein innovatives Anlagenkonzept aus sogenannten „bifazialen“ (beidseitig aktiven) und
senkrecht in Reihen stehenden Modulen. Die Module sind dabei nach Osten und
Westen ausgerichtet. Dieses Konzept eignet sich besonders dazu, um Landwirtschaft
und Photovoltaik miteinander zu verbinden und so den Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern.
Das Verfahren zur 3. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 wurde
im Juni 2015 begonnen. Vom 15.03.2021 bis 23.04.2021 fand nach der frühzeitigen
Entwurfsfeststellung die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

TOP 2: Vergaben, insbesondere

2.1 Brauereiareal: Rückbau und Entsorgung

Das Brauereiareal in der Talstadt soll weiter baureif gemacht werden. Hierzu muss auch das letzte verbliebene Gebäude der Brauerei, der Turm, abgebrochen werden. Die Rückbau- und Entsorgungsarbeiten sollen in der Sitzung beschlossen werden.

TOP 3: Allgemeine Finanzprüfung 2015 -2017

Die Gemeindeprüfungsanstalt Karlsruhe (GPA) hat in der Zeit vom 16.03.2021 bis
11.05.2021 eine Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2015 bis 2017, einschließlich
der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad durchgeführt.
Der Prüfungsbericht der GPA vom 12.10.2021 umfasst auf 35 Seiten insgesamt 45
Prüfungsbemerkungen, von denen 22 zu beantworten sind.
Nach § 114 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten. Dies ist in der Sitzung des Gemeinderats
am 26.10.2021 bereits erfolgt.

Nun werden dem Gemeinderat die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Feststellungen des Prüfungsberichtes der Allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2015 bis 2017 vorgestellt.

Kosten und Finanzierung
Die Kosten der Prüfung beliefen sich auf rund 35.000 Euro.

TOP 4: Bestellung der ehrenamtlichen Beisitzer bei der Enteignungsbehörde

Die Amtszeit der vom Regierungspräsidium Freiburg 2018 bestellten Beisitzer der
Enteignungsbehörde nach dem Baugesetzbuch und dem Landesenteignungsgesetz
endet am 30.6.2022. Die Beisitzer sind deshalb zum 1. Juli 2022 neu zu bestellen.
Das Landratsamt Rottweil hat nun mit Schreiben vom 08.02.2022 gebeten, mindestens 2 ehrenamtliche Beisitzer vorzuschlagen. Hierbei ist es grundsätzlich möglich,
die bisherigen Amtsinhaber/in Ursula Schilling, Manfred Schwanzer und Wolfgang
Hauser erneut vorzuschlagen.
Die Beschlussvorschläge wurden von den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen
unterbreitet.

Als ehrenamtliche Beisitzer bei der Enteignungsbehörde werden die Stadträte Günter
Danner, Thomas Hartmann und Wolfgang Hauser vorgeschlagen.

TOP 5: ICAN-Städteappell

Stadtrat Sven Pfanzelt (DIE LINKE) hat mit Schreiben vom 18.01.2022 beantragt, der Gemeinderat möge beschließen, dass sich die Stadt Oberndorf am Neckar dem ICAN Städteappell für einen Beitritt zum Vertrag der Vereinten Nationen zum Verbot von Atomwaffen anschließt.
Bisher hatte die Bundesregierung einem Beitritt des Atomwaffenverbotsvertrags der
Vereinten Nationen nicht zugestimmt. Der Nichtbeitritt der Bundesrepublik Deutschland und eine Nichtunterzeichnung des Städteappells bedeutet aber nicht, dass man
den Einsatz nuklearer Waffen in kriegerischen Auseinandersetzungen befürwortet.
Die Frage stellt sich aber, ob man einer Atommacht und ihren nuklearen Drohungen
mit einer starken Nato und mit Waffengleichheit – auch mit nuklearen Waffen – zur
Abschreckung entgegentritt und damit den Frieden zumindest auf dem Territorium
der Natomitgliedsstaaten sichert, so wie es in den teils schwierigen Zeiten des „kalten Krieges“ der Fall war.
Die vergangenen Tage mit dem Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine,
haben zu einem grundlegenden Umdenken geführt. Der Bundestag misst der Verteidigungspolitik wieder eine ganz neue Bedeutung zu – es wurde eine deutliche Stärkung der Bundeswehr durch eine umfassende Nachrüstung beschlossen. Der Atomstaat Russland droht mit nuklearer Vergeltung. Dem kann nach Ansicht der Verwaltung nicht mit dem Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag begegnet werden.
Der einseitige Verzicht auf nukleare Teilhabe bietet keine Garantie für eine sicherere
Welt. Solange die Atomwaffenstaaten nicht selbst an der nuklearen Abrüstung mitwirken und sich nicht an den Vertragsverhandlungen für ein Atomwaffenverbot beteiligen, bleibt der Städteappell leider unwirksam.
Die Verwaltung schließt sich deshalb der bisherigen klaren Haltung der Realpolitik der
Bundesregierung an, die ihre vordringlichste Aufgabe darin sieht, den Atomwaffensperrvertrag, auch in dieser schwierigen Zeit, zu fördern und im Rahmen der nuklearen Abrüstung voranzutreiben.
Der Gemeinderat muss nun über den Antrag von Sven Pfanzelt beraten und entscheiden.

TOP 6: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (24. Februar – 21. März 2022)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8. März 2022 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Besetzung einer IT-Administratorenstelle im Bereich Organisation,
 Besetzung einer Teilzeitstelle mit Schwerpunkt service-bw im Bereich Digitalisierung/Organisation.

TOP 7: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 8: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte


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