Beginn 17.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal
TOP 1: Bebauungsplan „Breite“, 3. Änderung , Beffendorf; (Satzungsbeschluss)
In Beffendorf wird gerade das neue Baugebiet „Breite II“ (links der Hochmössingerstr.) erschlossen. Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Erschließung wurde festgestellt, dass für die Gestaltung der Zufahrt eine erneute Änderung der bestehenden Bebauungspläne nötig ist. Unter anderem soll die Lage der Planstraße angepasst und der Gehweg entlang der „Hochmössinger Straße“ ergänzt und weitergeführt werden. Auch sollen Vorschriften zur künftigen Bebauung überarbeitet und gelockert werden. So entfällt z.B. die Vorgabe zur Farbe der Dacheindeckung und Dachform. Nach der öffentlichen Auslegung der Pläne soll nun der Satzungsbeschluss erfolgen, damit die Sache rechtskräftig ist.
TOP 2: Bebauungsplan „Neckar – Talaue, 7. Änderung“, (Satzungsbeschluss)
Der Discounter ALDI plant, seine Filiale von Altoberndorf (Talaue) an den Standort des derzeitigen Parkplatzes an der Hochbrücke (gegenüber Friedhof) zu verlagern. Die Verkaufsfläche von derzeit 800 qm soll auf 1210 qm erweitert werden. Um dies zu ermöglichen ist eine Änderung des gegenwärtig gültigen Bebauungsplanes notwendig. Der aktuelle Plan weist an dieser Stelle den öffentlichen Parkplatz aus.
In der Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt war vor allem die verkehrliche Erschließung ein Kritikpunkt. Die Einmündung vom Parkplatz aus in die L415 (nach Bochingen – Boll) wird als gefährlich betrachtet. Auch eine Entlastung über die Sägewerkstrasse unter der Hochbrücke hindurch sehen die Räte als nicht ausreichend an, obwohl in einem extra von der Stadt beauftragten Gutachten keine Verschlechterung der jetzigen Situation bescheinigt wurde.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat mehrheitlich beschlossen, den bisherigen Beschlussvorschlägen nicht mehr zu folgen, obwohl das Grundstück bereits an die Firma „ALDI“ verkauft wurde. Nun muss der gesamte Gemeinderat endgültig entscheiden, ob und wie es weitergehen soll.
TOP 3: Grundschule Lindenhof – Sanierungsmaßnahmen (Baubeschluss Förderung Ausgleichstock)
Die umfassende Sanierung der Grundschule Lindenhof geht weiter. Nachdem 2013 eine energetische Sanierung der Gebäudehülle am Gebäude I durchgeführt wurde, sollen nun das Dach, die Fenster und die Fassade am Gebäude II erneuert werden. Zusätzlich werden die Toilettenanlagen und die Heizungsanlage erneuert und Leitungen für neue Medientechnik verlegt.
Mit folgenden Kosten wird gerechnet:
Energetische Gebäudesanierung Gebäude II: 560.000 Euro
Sanitärsanierung Gebäude I und II: 288.000 Euro
Erneuerung Heizungsanlage und Nahwärmenetz: 313.000 Euro
Installation für neue Medientechnik: 50.000 Euro.
Es wird also mit Gesamtkosten von 1.21 mio Euro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2019 und 2020 über den Haushalt und Fördermittel.
TOP 4: Gymnasium am Rosenberg mit Fachklassenbau – zusätzliche Sanierungsmaßnahmen ( Baubeschluss)
Am Gymnasium sollen zusätzliche Sanierungsmaßnahmen beschlossen werden. Was genau gemacht werden soll, erfahren die Gemeinderäte in einer Tischvorlage in der Sitzung.
TOP 5: Grundschule Bochingen – Sanierungsmaßnahmen (Baubeschluss)
Auch an der Grundschule Bochingen sollen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Was genau gemacht werden soll, erfahren die Gemeinderäte in einer Tischvorlage in der Sitzung.
TOP 6: Feststellung der Jahresrechnung 2017
Im Jahr 2017 hat die Stadt Oberndorf gut gewirtschaftet und von der sehr guten wirtschaftlichen Lage profitiert. Die Verwaltung legt nun dem Verwaltungsausschuss die Jahresrechnung 2017 vor.
Im Verwaltungshaushalt ergeben sich Verbesserungen in Höhe von 8,25 Mio. Euro.
Mehreinnahmen gingen insbesondere bei der Gewerbesteuer (+ 3,816 Mio. Euro), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 575.000 Euro), der Vergnügungs-steuer (+ 98.000 Euro), den Schlüsselzuweisungen vom Land (+ 362.000 Euro), den Gebühren und ähnlichen Entgelten (+ 1,116 Mio. Euro), den Zuweisungen und Zu-schüssen (+ 352.000 Euro), den Säumniszuschlägen, den Erstattungszinsen Gewerbesteuer und den Ordnungswidrigkeiten (+ 457.000 Euro) ein.
Wenigerausgaben traten vor allem bei den Personalausgaben (- 380.000 Euro), der Unterhaltung von Grundstücken (- 346.000 Euro), den weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (- 409.000 Euro) und den Geschäftsausgaben (- 120.000 Euro) auf. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Umstellung des Finanz-wesens auf das Neue Kassen- und Haushaltsrecht (NKHR) im Verwaltungshaushalt Haushaltsreste in Höhe von 529.200 Euro gestrichen werden mussten.
Mehrausgaben fielen bei den Zuweisungen und Zuschüssen (+ 140.000 Euro) und bei der Gewerbesteuerumlage (+ 243.000 Euro) an.
Somit erhöht sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt gegenüber der Planung von 1,715 Mio. Euro auf 9,965 Mio. Euro.
Im Vermögenshaushalt ergeben sich Verbesserungen in Höhe von 6,947 Mio. Euro.
Auf der Einnahmenseite traten Planabweichungen bei der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (- 1,4 Mio. Euro), den Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und beweglichen Gegenständen (- 432.000 Euro), den Zuweisungen, den Zuschüssen für Investitionen (- 1,249 Mio. Euro) und bei den Kreditaufnahmen (- 3,844 Mio. Euro) auf.
Für den Erwerb von Grundstücken wurde der Planansatz um 936.000 Euro und für den Erwerb von beweglichen Gegenständen um 253.000 Euro unterschritten. Die Ausgaben für Baumaßnahmen blieben um rund 4,095 Mio. Euro unter dem Planansatz. Diese Planabweichungen sind auch auf die Streichung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt in Höhe von 4,882 Mio. Euro zurückzuführen. Tatsächlich ausgegeben wurden 663.000 Euro für Grundstückskäufe und 6,556 Mio. Euro für Baumaßnahmen.
Aufgrund des verbesserten Ergebnisses im Vermögenshaushalt konnte auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 3,844 Mio. Euro verzichtet werden. Die im Haushaltsplan veranschlagte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,4 Mio. Euro entfällt. Es können rund 6,947 Mio. Euro zugeführt werden.
Bei Kredittilgungen in Höhe von 166.000 Euro ergibt sich zum 31.12.2017 ein Schuldenstand von rund 722.000 Euro.
TOP 7: Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe
Das Wasserwerk und das Freibad werden als sogenannte Eigenbetriebe der Stadt geführt. Das bedeutet, dass sie einen separaten Jahresabschluss erstellen müssen.
Der Jahresabschluss 2017 für das Wasserwerk weist einen Gewinn in Höhe von 136.956,57 Euro aus. Dieser Gewinn soll zur Tilgung von Verlusten aus früheren Jahren verwendet werden.
Der Jahresabschluss des Freibads weist einen Jahresverlust von 282.222 Euro aus. Dieser Verlust wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Das Freibad ist also ein Zuschussbetrieb.
TOP 8: Gewährung eines Inneren Darlehens an den Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N.
Damit der Eigenbetrieb Wasserwerk im Jahr 2018 seine Investitionen finanzieren kann, braucht der Betrieb einen Kredit von 500.000 Euro. Dieser Kredit soll nun von der Stadt aus Rücklagen aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden, als sogenanntes „Inneres Darlehen“.
TOP 9: Haushaltsplan 2019 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetrieb Wasserwerk und Freibad
Nach ausgiebigen Beratungen wird nun der Haushaltsplan für das nächste Jahr vom Gemeinderat beschlossen. Im Entwurf des Haushaltsplans 2019, der im Ratsinfosystem angeschaut werden kann, steht alles drin, für was die Stadt Oberndorf im nächsten Jahr Geld ausgeben und welche Baumaßnahmen und Anschaffungen sie tätigen will.
Gleichzeitig hat die Stadt aber auch noch zwei separate Betriebe, sogenannte Eigenbetriebe, das Wasserwerk und das Freibad. Für beide Eigenbetriebe muss die Stadt einen eigenen Haushaltsplan, einen sogenannten Wirtschaftsplan aufstellen.
TOP 10: Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberndorf a. N., Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln
Wenn man ein Haus oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen will, kann man den Wert durch einen sogenannten Gutachterausschuss schätzen lassen. Seit 2013 hat die Stadt Oberndorf zusammen mit den Gemeinden Fluorn-Winzeln und Epfendorf (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf) einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Nun will die benachbarte Stadt Dornhan ab 1.1.2019 auch mitmachen.
Die Gemeinderäte verabschieden nun in ihrer Sitzung die nötigen Beschlüsse. Es muss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit angefügter Erstreckungssatzung geschlossen werden. In einer Gutachterausschussgebührensatzung werden die Kosten für Leistungen des Gutachterausschusses festgelegt, z.B. die Kosten für die Wertermittlung eines Grundstücks. Außerdem müssen die Mitglieder für den Gemeinsamen Gutachterausschuss für die restliche Amtsperiode bis 2021 bestellt werden. Dies sind
1) a) Vorsitzender:
- Erwin Barth, Straßenbaumeister, Oberndorf a.N.
- b) Stellvertretende Vorsitzende:
- Alexander Merkt, Diplom-Ingenieur (FH) Vermessung, Epfendorf
- Frank Schmid, Architekt, Fluorn-Winzeln
Rainer Rais, Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt, Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024, Dornhan
2) Mitglieder des Gutachterausschusses:
- a) Oberndorf a.N.
- Bernhard Benning, Bauingenieur
- Martin Holzer, Schreinermeister
- Ralf Heinzelmann, Zimmerermeister
- Eberhard Schmid, Schlossermeister
- Guido Söll, Malermeister
- b) Epfendorf
- Johannes Bantle, Architekt
- Jürgen Holzer, Bauhofleiter Stadt Sulz a.N.
- Hans-Walter Staiger, Zimmerermeister
- c) Fluorn-Winzeln
- Daniel Digel, Landwirtschaftsmeister/Agrartechniker
- Wolfgang Staiger, Maurermeister
- d) Dornhan
- Hans-Dieter Glück, Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt
- Horst Braun, Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt
- Artur Glück, Bautechniker i. R.
3) Bedienstete, der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanz-
Behörde:
- Martin Imhof, Amtsrat, Oberndorf a.N.
- Stellvertreterin: Annette Sigrun Kohler, Steuerhauptsekretärin, Rottweil
TOP 11: Vorberatung der Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019
Nächstes Jahr werden bei der sogenannten Kommunalwahl die Gemeinderäte und Ortschaftsräte und die Kreisräte für 5 Jahre neu gewählt. Die Wahl findet am So, den 26. Mai 2019 zeitgleich mit der Wahl zum europäischen Parlament (Europawahl) statt.
Bei der Kommunalwahl dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Bei der Europawahl darf man ab 18 Jahren seine Stimme abgeben.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen wird ein sogenannter Gemeindewahlausschuss gebildet.Der Gemeindewahlausschuss hat unter anderem die Aufgabe die Briefwahlstimmzettel für die Gemeinderats-, Kreistags- und Europawahl auszuzählen.
In den Gemeindewahlausschuss werden die Mitglieder vom Gemeinderat gewählt. Zur Wahl stehen:
Als Vorsitzender: EB Lothar Kopf
Stv. Vorsitzender: Hermann Leopold
Als Beisitzer: Oliver Hauer, Wolfgang Maier, Rolf Lübke
Stv. Beisitzer: Michael Lübke, Manfred Keller, Bettina Kuptz
TOP 12: Bekanntgaben, insbesondere
12.1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen (November 2018) folgende Themen beraten und Beschlüsse gefasst:
Grundstücksangelegenheiten
- Beschluss über einen Antrag im Rahmen des städtischen Förderprogramms für Innenentwicklung „ Leben mittendrin“
- Tausch einer Teilfläche des Gewerbebauplatzes FlSt. –Nr. 3785/12 mit einer Teilfläche des Grundstücks FlSt. – Nr. 3785/1 im Gewerbegebiet „Rankäcker“ in Bochingen
Personalangelegenheiten
- Umwandlung einer Stelle im Archiv
- Beratung des Stellenplans 2019
TOP 13: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte