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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 10.12.2024

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Bürgerfragestunde

Wenn Bürger oder Bürgerinnen einen Frage an die Verwaltung haben, können sie sich bei diesem Tagesordnungspunkt melden.

TOP 2: Bebauungsplan “Hinter der Kirche” in Hochmössingen – Satzungsbeschluss

Im Stadtteil Hochmössingen soll das neue Wohnbaugebiet „Hinter der Kirche“ realisiert werden.
Es ist geplant, ca. 16 Wohnbauplätze zu entwickeln, von denen drei Grundstücke
maßvolle Mehrfamilienhäuser mit max. 8 Wohneinheiten ermöglichen, während die
übrigen Wohnbaugrundstücke auf max. 4 Wohneinheiten pro Gebäude begrenzt sind.

Bisheriger Verfahrensablauf:
Aufstellungsbeschluss (GR): 29.11.2022
Vorberatung im OR Hochmössingen: 02.07.2024
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (GR): 09.07.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentl. Belange: 29.07. bis 09.09.2024

Dennoch bleiben im Anschluss ans Bebauungsplanverfahren einige konkretere Planungsschritte erforderlich, um das Baugebiet zu entwickeln: Erschließungsplanung mit Verkehrsflächen, Grüngestaltung, Kanal, Bodendenkmale etc. Die Gremien werden dann weiter informiert.

TOP 3: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd I 4. Änderung” – Aufstellungsbeschluss mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Damit die Firma Heckler & Koch erweitern kann, ist einen Änderung des geltenden Bebauungsplanes notwendig.
Der bestehende Gewerbebetrieb im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Lindenhof I, Änderung“ errichtet derzeit auf einer bisher als Parkplatz genutzten Teilfläche von Flurstück Nr. 1445 ein Schieß- und Montagezentrum. Westlich davon wird teilweise Ersatz für die entfallenen Stellplätze geschaffen. Die Baugenehmigung hierfür konnte auf der Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes erteilt werden.
Da die Parkplätze im Lindenhof gut ausgelastet sind, sollen weitere Stellplätze für Betriebsangehörige zwischen dem neuen Gebäude und der festgesetzten Grünfläche ermöglicht werden.

Planungs- und bauordnungsrechtliche Eckpunkte:
Laut dem geltenden Bebauungsplan waren diese Stellplätze aus Lärmschutzgründen
bisher nicht zulässig, weshalb nun die Lärmthematik genauer untersucht wurde:

Gemäß den Vorgaben des Gutachtens von Gerlinger + Merkle, Ingenieurgesellschaft
für Akustik und Bauphysik mbH, Schorndorf, ist bei der Errichtung eines Lärmschutzwalls oder einer Lärmschutzwand mit vorgegebener Dimensionierung der Schutz der Wohnbebauung gewährleistet.
Im Zuge der jetzigen Bebauungsplanänderung wird das auf dem Betriebsgelände geltende Baurecht vereinheitlicht. Neu geregelt werden insbesondere: zulässige Gebäudehöhe, Einfriedungen und wasserdurchlässige Beläge. Ein Retentionsbereich wird festgesetzt. Der bestehende, diagonal verlaufende öffentliche Geh- und Radweg am südwestlichen Rand des Plangebietes wird planungsrechtlich gesichert.

Die wesentlichen Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt der Investor.

TOP 4: Erarbeitung eines gesamtstädtischen Aktivierungskonzepts im Förderprogramm “Flächen gewinnen durch Innenentwicklung” – Grundsatzbeschluss

Der Stadtentwicklungsplan der Stadt Oberndorf a. N. stammt aus dem Jahr 2004.
Allerdings verändert sich die Welt rasant, so dass neue Themenfelder wie Innenentwicklung, Klimaanpassung, Energie- und Mobilitätswandel hinzugekommen sind.
Daher soll ein aktuelles räumlich-strategisches Handlungskonzept mit Zielen und Leitlinien der künftigen Stadtentwicklung formuliert werden.
Vorgesehen ist die Erstellung eines gesamtstädtischen Aktivierungskonzepts im Sinne
der dreifachen Innenentwicklung inklusive Beteiligung. Ein solches Konzept ist die
Voraussetzung für die Förderung neuer Sanierungsgebiete. Auch kann es als Basis
für die Gewinnung weiterer Fördermittel herangezogen werden.
Mit dem Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ unterstützt
das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Konzepte zur Förderung einer
flächeneffizienten Siedlungsentwicklung im Sinne einer dreifachen Innenentwicklung
(Wohnen und Gewerbe, Grün- und Freiflächen, Mobilität).
Das beantragte gesamtstädtischen Aktivierungskonzept der dreifachen Innenentwicklung dient der ganzheitlichen Aktivierung, Aufwertung und der effizienteren Nutzung
unterschiedlichster Flächen unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen städtischer Lebensbereiche.
In Phase 1 ist eine umfassende Bestandsaufnahme des gesamten Siedlungsbereichs
und der bestehenden Planungskonzepte vorgesehen. Zugleich vorgesehen sind eine
Bürgerinformationsveranstaltung, digitale und innovative Beteiligungsformate, eine
Klausurtagung mit dem Gemeinderat, Beteiligung der Ortschaftsräte, sowie Schlüsselgespräche und eine Projektwebseite.

Dabei sollen insbesondere ungenutzte und untergenutzte Flächen gefunden werden,
um den städtebaulichen Handlungsbedarf in der Kernstadt und in den Teilorten zu
ermitteln. Konkrete Aktivierungspotenziale (z. B. Baulücken, Brachflächen, Leerstände, verschiedene Potenzialflächen) sollen erfasst und im Hinblick auf Nutzungsund Aktivierungsmöglichkeiten bewertet werden.
In Phase 2 sollen räumliche Entwicklungsschwerpunkte definiert werden, für die planerische Zielkonzepte entwickelt werden. Außerdem sollen strategische Förder- und
Umsetzungsempfehlungen abgeleitet werden, so dass nach entsprechender Antragstellung bauliche Investitionen mit Zuschüssen unterstützt werden können.
Der Zeitablauf, der Handlungsbedarf sowie die Fördermöglichkeiten zur Erarbeitung
eines gesamtstädtischen Aktivierungskonzepts wurden mit Vertretern der Wüstenrot
Haus- und Städtebau GmbH (WHS), Ludwigsburg, besprochen und der Antrag fürs
Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ eingereicht.
Am 20.11.2024 ging ein positiver Zuwendungsbescheid vom Ministerium ein. Die
Stadtverwaltung Oberndorf a. N. freut sich darüber sehr, zumal lediglich zwanzig
ausgewählte Maßnahmen in Baden-Württemberg gefördert werden.


Für die Erarbeitung des „Gesamtstädtischen Aktivierungskonzept“ ist mit Kosten in
Höhe von 77.094,15 € zu rechnen. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 38.547 €. Grundlage für die Kostenerhebung
im Förderantrag ist das Angebot der WHS vom 08.05.2024. Weil der Förderzeitraum
bis Ende 2025 geht, soll die Vergabe im Januar 2025 erfolgen.

Der Beschlussvorschlag für den Gemeinderat lautet:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis Januar 2025 die Vergabe für ein gesamtstädtisches Aktivierungskonzept für Flächen und Bestandsimmobilien im Sinne der dreifachen Innenentwicklung inklusive Bürgerbeteiligung vorzubereiten.

Die Kosten und Finanzierung sind wie folgt im Haushalt 2025 einzuplanen:

Voraussichtliche Kosten: 77.094,15 Euro brutto

Zuschuss Land: 38.547,00 Euro brutto (50 %)
Eigenanteil Stadt: 38.547,15 Euro brutto (50 %)

TOP 5: Festsetzung der Abwassergebühren ab 01.01.2025

Die Einnahmen und Kosten der Abwasserbeseitigung, die auf Kanalisation und Klärwerk aufgeteilt sind, müssen bei der Gebührenermittlung auf Niederschlagswasser
und Schmutzwasser umgelegt werden.

Im Ergebnis kann die Gebühr bei der Niederschlagswassergebühr auf 5 Cent/m² gesenkt werden.
Bei der Schmutzwassergebühr wäre eine kostendeckende Gebühr von 2,84 Euro/m³
erforderlich. Da aber aus Vorjahren noch Gebührenüberschüsse gegengerechnet
werden können, wird die Beibehaltung der bisherigen Gebühr von 2,70 Euro/m³ vorgeschlagen. Zum Ausgleich wird eine Entnahme aus der Gebührenüberschussrücklage in Höhe von 95.000 Euro erforderlich.
Aus dem Abschluss 2020 kann beim Niederschlagswasser die Kostenüberdeckung in
Höhe von 34.498,40 Euro der Gebührenüberschussrückstellung zugeführt werden.

TOP 6: Fasnet 2025 – Verkürzung der Sperrzeit

Der Verwaltungsausschuss berät über die Verkürzung der Sperrzeit an der Fasnet 2025. Es geht also darum, wie lange gefeiert werden darf.

Der Vorschlag der Verwaltung lautet wie in den vergangenen Jahren:

In der Nacht vom Schmotzigen 27.02.2025 auf Freitag, den 28.02.2025: bis 4 Uhr

In der Nacht vom Fasnetsfreitag 28.02.2025 auf Fasnetssamstag 01.032025: bis 5 Uhr

In der Nacht vom Fasnetssamstag 01.03.2025 auf Fasnetssonntag 02.03.2025: bis 5 Uhr

In der Nacht vom Fasnetssonntag 02.03.2025 auf Rosenmontag 03.03.2025: bis 3 Uhr

In der Nacht vom Rosenmontag 03.03.205 auf Fasnetsdienstag 04.03.2025: 5 Uhr

TOP 7: Anpassung des Freibadeintritts – Benutzungsordnung für Sport- und Freizeitanlagen

Die Eintrittsgelder für das Freibad werden erhöht:

TOP 8: Vergaben, insbesondere

8.1 Werkhof – Ersatzbeschaffung eines Mehrzwecktransporters – Vergabe

Der im Jahr 2011 angeschaffte Hansa APZ 1003K (RW-O 370, Fahrzeugnummer
W37), der im Werkhof überwiegend im Stadtgebiet im Bereich der Stadtreinigung mit
Wildkrautbesen und im Winterdienst als Streu- und Räumfahrzeug eingesetzt wird,
weist große Verschleißerscheinungen auf und muss ersetzt werden.

Der Beschlussvorschlag für den Gemeinderat lautet:

Der Ersatzbeschaffung eines Hansa Mehrzwecktransporters für den Werkhof, Model
APZ 1003K, bei der Firma Knoblauch GmbH, Immendingen, zum Bruttoangebotspreis
von 155.130,47 Euro wird zugestimmt.

TOP 9: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

TOP 10: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 11: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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