Beginn 17.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal
TOP 1 Bebauungsplan „Breite“, 3. Änderung, Beffendorf (Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung)
In Beffendorf wird gerade das neue Baugebiet „Breite II“ (links der Hochmössingerstr.) erschlossen. Im Rahmen der Ausführungsplanung zur Erschließung wurde festgestellt, dass für die Gestaltung der Zufahrt eine erneute Änderung der bestehenden Bebauungspläne nötig ist. Unter anderem soll die Lage der Planstraße angepasst und der Gehweg entlang der „Hochmössinger Straße“ ergänzt und weitergeführt werden. Auch sollen Vorschriften zur künftigen Bebauung überarbeitet und gelockert werden. So entfällt z.B. die Vorgabe zur Farbe der Dacheindeckung und Dachform.
TOP 2 Bebauungsplan „Wöhrd, 3. Änderung“ (Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung)
Die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH will an der Wasserfallstraße ein 3 –geschossiges Gebäude als Wohnheim für behinderte Menschen bauen. Im Erdgeschoß soll ein Cafe entstehen, das sich durch eine Terrasse zur Teichlandschaft öffnet. Das Wohnheim soll auf den Schotterparkplätzen unterhalb der Wasserfallturnhalle entstehen. Der Gemeinderat hat einer Kaufoption unter Vorgabe dieser Planung bereits im Juli 2017 zugestimmt. Um das Vorhaben verwirklichen zu können, ist nun noch eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes notwendig. Unter anderem werden die bebaubaren Flächen erweitert und eine 3-geschossige Bebauung ermöglicht.
TOP 3 Nutzung des Steinbruchs Bochingen als Erddeponie mit Verkauf von Betriebsfläche (Teilfläche FlSt-Nr.4151) und Anpassung des Pachtvertrages (Rekultivierungsverpflichtung)
Weil der Gemeinderat eine weitere Annahme von 500.000 Tonnen S21- Material für die Rekultivierungsfläche Bochingen (ehemaliger Gipsbruch Schwenk) beschlossen hat, fehlt für Erdaushub von städtischen und privaten Baumaßnahmen aus dem Stadtgebiet eine Erddeponie. Deshalb soll ab Oktober 2018 bis zum Abschluss der Rekultivierung (derzeit 30.06.2034) der Steinbruch Bochingen als Erddeponie für Erdaushub aus dem Stadtgebiet verwendet werden. In der Sitzung soll ein entsprechender Vertrag mit der Firma Bau- Union GmbH & Co. Schotterwerk Bochingen KG abgeschlossen werden, die die Erddeponie dann betreiben soll. Hierzu ist auch noch eine Betriebsfläche mit ca. 12.000 qm an die Firma zu verkaufen. Nach Abschluss der Rekultivierung erhält die Stadt das Recht, diese Fläche zurückzukaufen. Die Rekultivierung ist innerhalb von 10 Jahren durchzuführen.
TOP 4 Verkauf des Grundstücks Kameralstr. 10 zur Neubebauung durch die Martin immobilienverwaltungs-und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Die Firma Martin Immobilienverwaltungs-und Dienstleistungsgesellschaft mbh will das Gebäude Kameralstr. 10, neben dem Gasthaus „I-dipfele“ erwerben. Die Firma besitzt schon das Nachbargebäude Kameralstr. 12. Nach dem Abriss beider Gebäude will sie dort ein 4-stöckiges großes Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten errichten. Das Gebäude im modernen Stil soll ein Flachdach mit Photovoltaikanlage erhalten.
Der Verwaltungsausschuss hat das Vorhaben in nichtöffentlicher Sitzung am 11. September 2018 abgelehnt. Nun hat die Fraktion der Freien Wähler eine öffentliche Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat beantragt.
TOP 5 Vorläufiges Ergebnis der Jahresrechnung 2017
Die Jahresrechnung 2017 wird letztmals nach dem alten Haushaltsrecht kameral abgeschlossen. Es können nun keine Haushaltsreste (also Übertragungen z.B. von geplanten Ausgaben in das Folgejahr 2018) mehr gebildet werden. Neben sehr guten Einnahmen aus Steuern und im Finanzausgleich aufgrund der boomenden Wirtschaftslage führt das zu erheblichen Verbesserungen im Jahresabschluss 2017.
Auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushalts können voraussichtlich rund 6,7 Mio. Euro Verbesserungen ausgewiesen werden. Dies ist vor allem auf höhere Finanzausgleichsleistungen von knapp 950.000 Euro und auf rund 3,8 Mio. Euro höhere Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen. Hinzu kommen aus der gesetzlichen Verzinsung der Gewerbesteuer noch höhere Zinszahlungen von rund 450.000 Euro.
Bei den Gebühren beträgt das Mehraufkommen rund 1,1 Mio. Euro. Die größten Abweichungen sind hier hohe Anlieferungen von Stuttgart 21 Material auf der Rekultivierungsfläche Bochingen mit +770.000 Euro und höhere Volkshochschulgebühren mit + 240.000 Euro (u.a. Integrationskurse).
Auch auf der Ausgabenseite gibt es überwiegend Verbesserungen. Neben geringeren Personalaufwendungen wirkt sich hier die Auflösung von Haushaltsresten aus 2016 mit insgesamt rund 530.000 Euro aus. Mehrausgaben sind vor allem bei der Gewerbesteuerumlage und der höheren Abmangelbeteiligung an den kirchlichen Kindergärten festzustellen. Insgesamt betragen die Verbesserungen auf der Ausgabenseite rund 1,6 Mio. Euro.
Zusammen mit den höheren Einnahmen steigt damit die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt auf rund 10,1 Mio. Euro; das sind rund 8,4 Mio. Euro mehr als geplant.
Im Vermögenshaushalt wurden auf der Ausgabenseite Haushaltsreste in Höhe von rund 4,9 Mio. Euro aufgelöst. Die Baumaßnahmen bleiben um ca. 4 Mio. Euro unter den Planzahlen. Die Zahlungen für die Feuerwehrdrehleiter verschoben sich ins laufende Haushaltsjahr 2018. In der Summe kommt es somit in 2017 zu Verbesserungen auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushalts in Höhe von rund 5,5 Mio. Euro.
Mit der sehr hohen Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt kann auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushalts auf die geplante Rücklagenentnahme von 1,4 Mio. Euro und die geplante Kreditaufnahme mit 3,8 Mio. Euro vollständig verzichtet werden. Haushaltseinnahmereste wurden bei den Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von rund 700.000 Euro aufgelöst. Die Einnahmenseite verbessert sich um rund 1,5 Mio. Euro.
Das Gesamtergebnis verbessert sich voraussichtlich um rund 7 Mio. Euro. Der Schuldenstand geht zum 31.12.2017 auf rund 722.000 Euro zurück.
Durch Entscheidungen des Landratsamts Rottweil vom 03.11.2010 und vom 18.11.2013 hat die Stadt Oberndorf a. N. insgesamt eine ZVK-Rücklage (Zusatzversorgungskasse für ihre Mitarbeiter/innen) in Höhe von 2.600.000 Euro zu bilden. Bis spätestens 2020 sind 2 Mio. Euro und bis 2025 weitere 600.000 Euro in die Rücklage einzuzahlen. Bis Ende 2016 wurden der ZVK Rücklage bereits 733.333,33 Euro zugeführt. Damit sind noch insgesamt 1.866.666.67 Euro zuzuführen.
In 2017 zeichnet sich ein sehr gutes Ergebnis der Jahresrechnung ab, das es ermöglicht, die noch ausstehenden Zahlungen in die ZVK-Rücklage ohne Kreditaufnahme in einer Summe zu leisten. In den Folgejahren müssten dann keine Mittel mehr bereitgestellt werden.
TOP 6 Haushaltszwischenbericht 2018
Im Ergebnishaushalt 2018 zeichnen sich insbesondere auf der Ertragsseite deutliche Verbesserungen ab. So können nach dem aktuellen Stand (22.08.2018) höhere Steuereinnahmen und Leistungen aus dem Finanzausgleich von rund 870.000 Euro erwartet werden, davon rund 535.000 Euro mehr Gewerbesteuer, hinzukommen Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuerveranlagung mit rund 350.000 Euro. Die Daten der Mai-Steuerschätzung sind in der Hochrechnung enthalten. Bei Erträgen aus Gebühren sind bei der Rekultivierungsfläche in Bochingen Verbesserungen von über 500.000 Euro und bei der Volkshochschule von über 160.000 Euro zu erwarten.
Die Ertragsseite verbessert sich um rund 2 Mio. Euro.
Auf der Aufwandsseite sind durch diese Mehreinnahmen auch höhere Aufwendungen verbunden, so bei der Rekultivierungsfläche und der Gewerbesteuerumlage. Insgesamt muss von höheren Aufwendungen von rund 550.000 Euro ausgegangen wer-den.
Damit verbessert sich der Ergebnishaushalt insgesamt um rund 1,43 Mio. Euro.
Die eingeplanten hohen Investitionen für Hoch -und Tiefbaumaßnahmen können nicht vollständig umgesetzt werden. So kommen in 2018 im Hochbau voraussichtlich rund 1,5 Mio Euro weniger zur Auszahlung (Straßenbau Auf dem Stein, Grundschule Lindenhof, Brauereiareal usw.). Diese Mittel sind im Haushalt 2019 neu zu veranschlagen. Der Grundstücksverkehr wird aller Voraussicht nach wie geplant mit rund 1 Mio Euro zur Finanzierung der Investitionen beitragen.
Insgesamt bleiben die Auszahlungen für Investitionen somit rund 5,8 Mio. Euro unter den Planzahlen.
Auf der Einzahlungsseite werden die Investitionszuwendungen damit ebenfalls anteilig deutlich unterschritten. Insgesamt fallen die Einzahlungen für Investitionen im Finanzhaushalt rund 1,4 Mio. Euro geringer aus.
Im Haushaltsplan ist eine Kreditaufnahme von 6.004.000 Euro ausgewiesen.
Mit den Verbesserungen von rund 4.410.000 Euro reduziert sich diese auf 1.594.000 Euro. Aufgrund des voraussichtlich sehr guten Rechnungsergebnisses 2017 kann aus heutiger Sicht auf die Kreditaufnahme vollständig verzichtet werden.
TOP 7 Vergabe der Schulbetreuung
Die der Kommune obliegende Schulbetreuung (verlässliche Grundschulen, Betreuung außerhalb der Ganztagesschulen, Essensausgabe/–aufsicht) und die Grundschulferienbetreuung soll ab dem 1. Januar 2019 an die Pro Job gGmbH vergeben.
Bekanntlich hat in den letzten Jahren die schulische und außerschulische Betreuung stark zugenommen. Die Organisation der verlässlichen Grundschulen, der Ganztagesschulen und der Ferienbetreuung erfordern daher einen immer größeren Verwaltungs- und Personalaufwand. Dieser kann durch den Personalbestand im städtischen Amt für Kultur, Bildung und Sport nicht mehr abgedeckt werden.
Die Durchführung der Schulsozialarbeit, eine Teilbetreuung im Schulverbund und die Nachmittagsbetreuung an der Förderschule wurden in der Vergangenheit bereits zufriedenstellend an den sozialen Dienstleister Lernen-Fördern-Arbeiten (Pro Job gGmbH) übertragen. Es wird deshalb vorgeschlagen, nunmehr auch die der Stadt obliegende Schulbetreuung und die Grundschulferienbetreuung an die Pro Job gGmbh zu vergeben.
Das Angebot von „Pro Job“ beinhaltet die gesamten Personalkosten (inkl. Vertretung) samt Projektleitung, Fortbildung, Verwaltungspauschale und Sachkosten. Die Firma übernimmt das bislang von der Stadt eingesetzte Personal.
Die Leistungen umfassen Kosten von 117.500 Euro; bisher hat die Stadt dafür 135.000 Euro ohne Verwaltungskosten aufgewendet.
TOP 8 Aufnahme der Stadt Dornhan in den gemeinsamen Gutachterausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N.
Wenn man ein Haus oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen will, kann man den Wert durch einen sogenannten Gutachterausschuss schätzen lassen. Seit 2013 hat die Stadt Oberndorf zusammen mit den Gemeinden Fluorn-Winzeln und Epfendorf (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf) einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Nun will die benachbarte Stadt Dornhan auch mitmachen. Dies soll in der Sitzung vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Geschäftsführung übernimmt die Stadt Oberndorf und die Stadt Dornhan bezahlt die nicht gedeckten Kosten nach einem Verteilungsschlüssel gemäß der Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen.
TOP 9 Bekanntgaben, insbesondere
9.1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen folgende Themen beraten und Beschlüsse gefasst:
Grundstücksangelegenheiten
- Beschlüsse über drei Anträge im Rahmen des städtischen Förderprogramms für Innenentwicklung „Leben mittendrin“
- Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks FlSt-Nr. 178/4, ehemaliger Langer Weg 5
Personalangelegenheiten
- Ausweisung von Ausbildungsplätzen in 2019
TOP 10 Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte