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Aktuell / Gemeinderat

Gemeinderat 20.12.16

Gemeinderat Dienstag 20.12.16

Beginn 17.00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal

TOP 1: Bebauungsplan „Whörd“ – 2. Änderung (Satzungsbeschluss)

Auf dem „Wöhrd“ will die „Volksbank“ das bestehende Gebäude erweitern und die jetzt als Parkplatz genutzte Fläche weiter bebauen. Es sollen dreigliedrige Gebäude erstellt werden. Die für die Nutzung der Gebäude nötigen Parkplätze können auf dem Gelände untergebracht werden. Öffentliche Parkplätze stehen nicht mehr zur Verfügung. Mit der Änderung des Bebauungsplans schafft der Gemeinderat die rechtlichen Voraussetzungen für diese Bebauung. Der Gemeinderat hat dem Kaufantrag unter Vorgabe dieser Planung bereits zugestimmt.

TOP 2: Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung Bruckgasse in Beffendorf (Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung)

In Beffendorf in der Bruckgasse soll auf einer Teilfläche des Flurstücks 673 im Anschluss an die bestehende Bebauung die Errichtung eines Wohngebäudes ermöglicht werden. Hierzu hat der Gemeinderat durch die Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung die rechtliche Grundlage zu schaffen.

TOP 3: Änderung der Hallengebühren

Wenn ein Verein oder eine Privatperson die städtischen Hallen oder sonstige städtischen Räume für eine Veranstaltung mieten will, verlangt die Stadt dafür sogenannte Hallenbenutzungsgebühren. Diese sollen nun um 30% erhöht werden. Was das im Einzelnen ausmacht, ist im Ratsinformationssystem nachzulesen.

 TOP 4: Verabschiedung des Haushaltsplanes 2017 einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad

 Der Haushaltsplan der Stadt ist die Planung der Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr 2017. Ein Haushaltsplan umfasst den sogenannten Verwaltungshaushalt. Darin sind alle Einnahmen und Ausgaben enthalten, die die Stadt Oberndorf für den laufenden Betrieb braucht, z. B. die Personalkosten, für die Leute, die bei der Stadt arbeiten, die Kosten für die Bewirtschaftung der städtischen Gebäude (Rathäuser, Schulen , Kindergärten). Im sogenannten Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben aufgeführt, die die Stadt Oberndorf für ihre Investitionen braucht. Darunter fallen sämtliche Baumassnahmen und der Kauf/Verkauf von Grundstücken und die Anschaffung von Gegenständen, wie z.B. ein Feuerwehrauto oder Computer für die Schulen.

Nur wenn im Verwaltungshaushalt Geld übrig bleibt, kann im Vermögenshaushalt Geld für Baumassnahmen und Anschaffungen ausgegeben werden. Hinzu kommt noch Geld aus Fördermitteln und Zuweisungen vom Land Baden-Württemberg. Außerdem hat die Stadt auch noch eine Sparkasse, sogenannte Rücklagen, aus der sie Geld entnehmen kann, um wichtige Vorhaben zu finanzieren. Reicht das alles nicht aus, muss die Stadt neue Schulden machen.

Nach ausgiebigen Beratungen wird nun der Haushaltsplan für das nächste Jahr vom Gemeinderat beschlossen.

Im Entwurf des Haushaltsplans 2017, der im Ratsinfosystem angeschaut werden kann, steht alles drin, für was die Stadt Oberndorf im nächsten Jahr Geld ausgeben und welche Baumassnahmen und Anschaffungen sie tätigen will.

TOP 5: Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen am Gymnasium

Im kommenden Jahr sollen im Gymnasium, dem Fachklassenbau und den Turnhallen im Schulzentrum Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Hierfür wurden bzw. werden vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanverabschiedung, die ebenfalls am Dienstag in der öffentlichen Sitzung erfolgt, Finanzmittel in Höhe von über 1,7 Millionen Euro bereitgestellt.

Um hierfür staatliche Fördermittel beantragen zu können, bedarf es eines förmlichen Beschlusses des Gemeinderats, dem sogenannten „Baubeschluss“,  dass die geplanten Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden

 

 

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