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Aktuell / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 6.02.19

Beginn: 17.00 Uhr, im Seminarraum (Zi Nr. 2) im EG des Rathauses

TOP 1: Einrichtung eines Gestaltungsbeirates – Antrag der SPD Fraktion (Vorberatung)

 Ausgelöst durch die Diskussionen um den Abriss eines Gebäudes in der Oberstadt (Pfalz) neben der Gaststätte „i –Dipfele“ und der geplanten Neubebauung des Grundstücks mit einem modernen Flachdachbau, hat die SPD – Fraktion im Gemeinderat einen Antrag auf Einrichtung eines Gestaltungsbeirates gestellt.

Ein Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, zur Vorlage im Gemeinderat eine Gestaltungssatzung, einschließlich Geltungsbereich zu erarbeiten. Der Beirat setzt sich zum Ziel, historisch geprägte Straßenzüge und Wohnquartiere der Stadt zu erhalten.

Mit einer Gestaltungssatzung soll Klarheit für Investoren und Bauherren geschaffen werden. Sie soll Grundlage sein für die zukünftige Bebauung, Sanierungen an Altbauten, Abriss, Gestaltung von Stadtbereichen und regeln, welche Gebäude erhaltenswert sind, bzw. Stadtbild prägenden Charakter haben.

Ein Gestaltungsbeirat ist ein externes Gremium und dient auch dazu, die Einwohner*innen an der Entwicklung ihrer Stadt zu beteiligen. Die Sitzungen sollen öffentlich sein und Interessierte können Anregungen einbringen.

TOP 2: Bebauungsplan „Wöhrd, 3. Änderung“; Satzungsbeschluss (Vorberatung)

Die Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH entwickelt an der Wasserfallstraße ein 3-geschossiges Gebäude als Wohnheim für behinderte Menschen. Ein geplantes Café im Erdgeschoss ist durch eine Terrasse in Richtung „Teichlandschaft“ geöffnet.

Der Gemeinderat hat einer Kaufoption unter der Vorgabe dieser Planung bereits im Juli 2017 zugestimmt.

Für das Vorhaben ist eine Bebauungsplanänderung notwendig. Unter anderem wer-den die bebaubaren Flächen erweitert und eine 3-geschossige Bebauung ermöglicht.

TOP 3: Bebauungsplan „Brauereiareal“; Entwurfsfeststellung (Vorberatung)

 Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die Neuordnung des ehemaligen Brauereiareals zur Ansiedlung eines Pflegeheims und insbesondere auch innerstädtischer Wohnungen planungsrechtlich gesichert werden. Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan ist das Ergebnis aus dem Architekten-/ Investoren-Wettbewerb „Brauereiareal“, das entsprechend den Anforderungen an die Pflegeeinrichtung fortgeschrieben wurde.

TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

 

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