Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Bebauungsplan “Hinter der Kirche”, Hochmössingen – Entwurfsfeststellung (Vorberatung)
Im Stadtteil Hochmössingen soll das neue Wohnbaugebiet „Hinter der Kirche“ realisiert werden. Nach dem Aufstellungsbeschluss vom 29.11.2022 wurde der städtebauliche Entwurf im Juni 2023 im Ortschaftsrat Hochmössingen vorgestellt und zwischenzeitlich als Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Es sind 17 Bauplätze zur Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern mit maximal
vier Wohneinheiten vorgesehen (Nr. 1 – 13 und 17 – 20). Auf den Plätzen Nr. 15 und
16 ist eine verdichtete Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit maximal acht
Wohneinheiten und bis zu drei Vollgeschossen geplant. Auf dem Platz Nr. 14 soll
ebenfalls eine Bebauung mit bis zu acht Wohneinheiten ermöglicht werden,
allerdings mit geringeren Gebäudehöhen auf Grund der Nähe zur denkmalgeschützten Kirche.
Die Erschließung soll über eine Zufahrt aus der Dornhaner Straße und eine Ringstraße im Gebiet erfolgen. Zur Kirche mit Friedhof ist ein Fußweg vorgesehen. Am
Friedhof sind öffentliche Parkplätze und ein Platz für die Abfallcontainer des Friedhofs
vorhanden.
Für die Straßenraumgestaltung entlang der Friedhofsmauer wird eine zweite Variante
vorgeschlagen, bei der die 12 Parkplätze am Friedhof unter Alleebäumen platziert werden. Dadurch entsteht eine durchlässige grüne Raumkante, die einen räumlichen Filter zwischen der Wohnbebauung und der Kirche mit Friedhof bildet und das denkmalgeschützte Ensemble räumlich stärker fasst und
betont. Zusätzlich hätte die Verschiebung der Bäume Vorteile in Bezug auf Schattenparken, Mikroklima, Nachbarschutz und räumliche Fassung des neuen Fußweges.
Die Entwässerung des Niederschlagswassers erfolgt über einen neuen Regenwasserkanal und die folgende Retentions- und Versicherungsfläche im Süden des Gebiets.
Dem artenschutzrechtlichen Beitrag kann entnommen werden, dass voraussichtlich
ein Ausgleich für Baumhöhlen (z.B. durch Kästen) und Maßnahmen für die Fledermäuse erforderlich sind. Diese werden im Zuge der Behördenbeteiligung abgestimmt.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät den Bebauungsplanentwurf für die Beschlussfassung im Gemeinderat vor.
TOP 2: Vergaben, insbesondere
2.1 Kindergarten Maria Königin – Dachsanierung
Bei den Containern des katholischen Kindergartens „Maria Königin“ in Aistaig kam es
in den letzten Wochen zu starkem Wassereintritt entlang der Abdichtungsfugen im
Dach. Die betroffenen Räume können momentan nicht benutzt werden.
Das Dach wurde schnellstmöglich provisorisch abgedichtet und es tritt mittlerweile
kein Wasser mehr ein. Diese Abdichtung ist aber nicht als längerfristige Maßnahme
geeignet. Bei der provisorischen Abdichtung handelt es sich bereits um die 2. Reparatur der Abdichtung. Das gesamte Material der vorhandenen Dachbahnen ist stark beansprucht, so dass es technisch nicht mehr möglich ist, Reparaturen an der Dachabdichtung vorzunehmen.
Die Ausführung der Dachsanierung als leicht geneigtes Pultdach aus Sandwich-Paneelen ist somit die schnellste und dauerhafteste Lösung, die auch günstiger ist als mehrmals mit Flüssigkunststoff nachzubessern.
Die Kosten in Höhe von 20.303,16 Euro müssen außerplanmäßig finanziert werden.
2.3 Mehrzweckhalle Boll – Erneuerung Duschpaneele (Vorberatung)
Die technische Ausstattung der Duschanlagen in der Mehrzweckhalle in Boll entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die alten Ventile lassen einen Rücklauf des
heißen Wassers in die Kaltwasser-Leitung zu. Dadurch kommt es zu erhöhter Legionellengefahr. Bei der letzten Trinkwasser-Untersuchung wurden bereits Legionellen festgestellt, daher wurden die Duschen geschlossen. Erschwerend kommt hinzu, dass die zulässigen Grenzwerte laut Trinkwasser-Verordnung deutlich verschärft wurden.
Dieser Wert kann mit den vorhandenen Duschen nicht erreicht werden.
Daher ist es notwendig die Duschpaneele zu erneuern um ein Mischen des Heißwassers mit Kaltwasser zu verhindern.
Die Kosten in Höhe von 28.139,05 Euro müssen außerplanmäßig finanziert werden. Beauftragt werden soll die Firma Völkle aus Oberndorf – Bochingen.
TOP 3: LZP Talstadt, Sicherungs- und Rückbauarbeiten Schweizermühlegässle – Nachträge (Vorberatung)
Aufgrund von Planänderungen, Unvorhergesehenem und höheren Entsorgungskosten werden die Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen im Schweizermühlegässle um knapp 300.00 Euro teurer.
Am 26.07.2022 wurde die Vergabe für die Sicherungs- und Rückbauarbeiten Schweizermühlegässle an die Firma Bombardi vergeben.
Die Vorgaben für die Ausführungsplanung des Schweizermühlegässle durch das Büro
Capatti&Staubach erfolgten parallel zur Ausschreibung und wurden in derselben Sitzung beschlossen. Im weiteren Bauverlauf wurden durch die Investorenplanung und
die Abstimmung mit Anliegern weitere Anpassungen vorgenommen. So wurde zum
Beispiel der Stahltreppenturm am nördlichen Ende der Stützmauer gestrichen. Des
Weiteren wurde die Anbindung an die Parkierung des Inverstors angepasst. Nach der
Insolvenz des Investors wurde diese Anbindung erneut umgeplant und der Höhenverlauf der Straße optimiert (Nachträge 1-3).
Im Projektverlauf wurde festgestellt, dass ein städtisches Schachtbauwerk der ehemaligen Turbinenanlage, das sich auf einem privaten Grundstück befindet, im Zuge
der Hangsicherungsarbeiten erneuert werden muss (Nachtrag 5).
Die Richtlinie für die Entsorgung von Erdaushub wurde 2023 geändert. Diese Änderung führte zu einer Neubewertung des anfallenden Materials und daraus entstehenden erhöhten Entsorgungskosten (Nachträge Nr. 2 und 6).
III. Kosten und Finanzierung
Auflistung Nachträge:
NA 1 Gerüsttunnel Abdecken Haufwerke 14.02.2023 6.301,20 €
NA 2 Verwertung DKll 23.03.2023 56.960,00 €
NA 3 Geometrie Rohbau 05.03.2023 51.122,24 €
NA 5 Schachtbauwerk 19.03.2024 73.327,16 €
NA 6 Entsorgung nach neuen Vorschriften 16.05.2024 60.414,60 €
Die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 295.268,99 Euro werden im Haushalt 2025
nachveranschlagt.
Die Maßnahmen werden über das Bundes- und Landessanierungsprogramm LZP Talstadt zu 60% gefördert.
Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät den Sachverhalt für den Gemeinderat vor.
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte