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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 14.07.2021

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Radwegnetzkonzeption Oberndorf a.N. (Vorberatung)

Als Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes soll eine Radwegenetzkonzeption
für Oberndorf a.N. und seine Stadtteile entwickelt werden.
Die Förderung nachhaltiger Mobilität ist erklärtes Ziel des Landes Baden-Württemberg. Ziel hierbei ist es, dem stark wachsenden Fahrradverkehr Rechnung zu tragen und somit Wegbereiter einer umweltverträglichen Mobilität in der Zukunft zu werden.
Ein Ziel einer umfassenden Radwegenetzkonzeption für die Gesamtstadt Oberndorf ist das Schaffen von durchgängigen und sicheren Radwegeverbindungen zwischen den Teilorten und der Kernstadt.
Die Verwaltung hat deshalb 3 Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, wovon das Planungsbüro „Modus Consult“ aus Ulm und die Planungsgruppe SSW GmbH, Ludwigsburg ein Angebot abgegeben haben.
Die beiden Planungsbüros stellen ihre Radwegekonzepte in der Sitzung dar.

Kosten und Finanzierung

Erstellung der Konzeption: ca. 50.000 Euro
Finanzierung: planmäßig 2021 ca. 10.000 Euro
2022 ca. 40.000 Euro
Die Kosten des Radwegekonzeptes werden über das Landessanierungsprogramm
„Nachhaltige Mobilität“ mit bis zu 50% gefördert.

TOP 2: Parkraumbewirtschaftung – Parkhaus Wettestraße, schrankenfreies Parken (Vorberatung)


Mit der Inbetriebnahme des Parkhauses Wettestraße am 24.11.2014 wurde ein weiteres Bauvorhaben im Sanierungsgebiet „Östliche Oberstadt“ umgesetzt. Seitdem wird das Parkhaus sowohl von den Anwohnern als auch von in Oberndorf a.N. arbeitenden Personen sehr gut angenommen und genutzt. Eine vom Büro SSW, Ludwigsburg, erhobene Zählung kam zum Ergebnis, dass das Parkhaus zu 85 Prozent ausgelastet ist und ein regelmäßiger Umschlag nur unzureichend stattfindet.
Um den ständig steigenden Bedarf an Parkplätzen weiterhin decken zu können, sieht
sich die Verwaltung veranlasst, das Parkhaus an der Wettestraße zu bewirtschaften
und somit das freie kostenlose Dauerparken zu steuern.
Vor diesem Hintergrund hat Architekt Hopf eine Schrankenlösung mit Kassenautomat
geplant, die bislang noch nicht realisiert wurde. Die Kosten hierfür sind mit 50.000
Euro im diesjährigen Haushalt (Sperrvermerk) veranschlagt.
Anstelle der geplanten Schrankenlösung schlägt die Verwaltung nun die Einführung
eines schrankenlosen Systems mit Kennzeichenscanner vor. Hierbei werden die Nutzer des Parkhauses beim Ein- und Ausfahren künftig über eine scanner- und softwarebasierte Kennzeichenerkennung erfasst.
Die Abrechnung der Parkzeit kann mit einer App-gestützten Lösung oder mittels Kassenautomaten durchgeführt werden. Bei der App-Lösung werden die Parkvorgänge bargeldlos bequem per Smartphone abgewickelt.
Die Peter Park System GmbH ist ein junges Start-up Softwareunternehmen mit Sitz in München, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Parkbranche zu digitalisieren und damit den Weg für zukunftsweisende Mobilitätskonzepte zu bereiten. Parkscheine, Schranken und Parkscheiben werden überflüssig, so die Philosophie der Firma.
Die Peter Park System GmbH setzt entsprechende Konzepte bereits erfolgreich in der
Region um, beispielsweise in Freudenstadt, Balingen, Rottenburg, Herrenberg und
Horb.

Die Vorteile des schrankenlosen Systems gegenüber einer Schrankenlösung liegen
u.a. in den geringeren Kosten. Die technisch störanfällige Schranke, hohe Wartungskosten und das Vorhalten einer 24/7-Bereitschaft für Notfälle entfallen bei einer schrankenlosen Lösung. Erfahrungen anderer Parkhausbetreiber zeigen, dass die Schranken oftmals dem Vandalismus zum Opfer fallen.
Kosten und Finanzierung
Die Investitionskosten für die Einführung und Umsetzung einer schrankenfreien Lösung betragen 23.205 Euro incl. Kassenautomat.

TOP 3: Bebauungsplan “Neckar-Talaue, 6. Änderung” – Satzungsbeschluss (Vorberatung)

Der Bebauungsplan „Neckar-Talaue, 6. Änderung“ soll dazu dienen, dass die bestehende Lidl-Filiale im Gewerbegebiet Neckar-Talaue vergrößert werden kann. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Neckarstraße und der Sägewerkstraße. Die Verkaufsfläche erhöht sich durch den Neubau von 1.000 m² auf ca. 1.600 m².
Eine Vergrößerung auf über 1.200 m² macht die Ausweisung eines Sondergebietes
im Bebauungsplan notwendig, da der Lebensmittelmarkt dann als großflächig eingestuft wird.

TOP 4: Bebauungsplan “Bletzenfeld I, 5. Änderung” – Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung (Vorberatung)

Auf dem Lindenhof im Bletzenfeld sollen 3 Mehrfamilienhäusern gebaut werden. Hierzu ist es erforderlich den Bebauungsplan „Bletzenfeld – 3. Änderung“ in einem Teilbereich zu ändern, da sich seit der
letzten Bebauungsplanänderung die Gestaltungsansprüche und Architektur teilweise
recht stark verändert haben.
Damit schafft die Stadt Oberndorf a.N. die planungs- und bauordnungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine geordnete und rechtssichere Grundlage zur Schaffung von
dringend benötigtem Wohnraum im Bereich des Lindenhofs. Gleichermaßen kann
eine seit Jahren bestehende innerörtliche Baulücke am Robert-Gleichauf-Platz geschlossen werden.
Damit entspricht die Planung den Anforderungen an die Zukunft hinsichtlich sozialer
und gesellschaftlicher Aspekte.

TOP 5: Hochwasserschutzmaßnahme M 4 (Kernstadt) – Sachliche Behandlung des Einwohnerantrags vom 28.04.2021 (Vorberatung)

Der Gemeinderat hat am 29. Juni 2021 die Zulässigkeit des Einwohnerantrages
„Baumerhaltung trotz Hochwasserschutzmaßnahme – Hochwasserschutz mit Naturschutz verbinden“ vom 28.04.2021 beschlossen. Da der Antrag zulässig ist, hat der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln und die Vertrauenspersonen zu hören. Die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags werden zur Sitzung eingeladen.
Am 19.05.2021 fand ein „Erweiterter Erörterungstermin“ mit Vertretern der übergeordneten Behörden (Landratsamt Rottweil, Regierungspräsidium Freiburg), der Planungsbüros (Wald + Corbe, Fritz & Großmann), des Gemeinderats sowie den beteiligten, örtlichen Naturschutzvereinen und –verbänden (ANV, NABU/BUND, ÖDP) und
deren Sachverständigen Lothar Wessolly statt.
In diesem Erörterungstermin wurden die geplanten Maßnahmen sowie das weitere
Vorgehen nochmals umfassend erläutert und auch auf die inhaltlichen Ausführungen
des Einwohnerantrags eingegangen.
Es wurde ausgeführt, dass die Stadt Oberndorf a.N. bisher noch keinen Antrag zur
wasserrechtlichen Genehmigung für die geplante Maßnahmen M 4 (Kernstadt) bei
der Genehmigungsbehörde eingereicht hat.
Das Umweltschutzamt des Landratsamtes Rottweil erläuterte, dass die Art des durchzuführenden Verfahrens – Planfeststellungsverfahren oder Genehmigungsverfahren –
von der Genehmigungsbehörde festgelegt wird. Inhaltlich werden aber in beiden Verfahren sowohl die Umweltverträglichkeit geprüft als auch die Wasserrahmenrichtlinien der EU berücksichtigt. Des Weiteren wurde vom Umweltschutzamt zugesagt, dass die örtlichen Umweltverbände im Zuge des Verfahrens gehört werden.
Von der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. wurde beim Erörterungstermin zugesagt,
dass bis zur Genehmigung der Hochwasserschutzmaßnahmen, keine Baumfällungen
erfolgen.
Des Weiteren einigte man sich in dem Erörterungstermin darauf, dass die von der
Stadtverwaltung Oberndorf a.N. beauftragten Fachbüros gemeinsam mit dem Sachverständigen Lothar Wessolly, die Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Kernstadt erneut betrachten und gegebenenfalls alternative Lösungsvorschläge ausarbeiten sollen.

Die Mitglieder des Ausschusses beraten den Inhalt des Einwohnerantrages http://i1obds018/mi/getfile.asp?id=43214&type=do für den Gemeinderat vor.

TOP 6: Vergaben, insbesondere

6.1 Kanalsanierung, geschlossene Bauweise – Vergabe

Im Zuge der Kanalunterhaltung wurden Sanierungsarbeiten nach VOB ausgeschrieben, die aufgrund des Schadensbildes und der örtlichen Gegebenheiten wirtschaftlich in geschlossener Bauweise mittels Roboter und Inliner ausgeführt werden können.
Insbesondere handelt es sich um Bereiche folgender Straßen: Keplerstraße, Lindenhofplatz, Lindenhofweg und Lindenstraße. . Die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH, Aalen, ist mit einem Angebot von brutto 87.108,44 Euro günstigste Bieterin. Die Kostenberechnung ergab 82.649,07 Euro. Die Arbeiten sollen bis Jahresende fertiggestellt sein.

6.2 Lindenstraße 13, öffentliches Wohnzimmer – Vergabe Elektroinstallationsarbeiten

Für die Umbaumaßnahmen im Gebäude Lindenstraße 13 zur Einrichtung des „öffentlichen Wohnzimmers“ wurden die hierfür erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten
beschränkt ausgeschrieben.

Es wurden 13 Firmen angefragt, aber nur eine Firma, Elektro Schellenberg, Dornhan hat ein Angebot mit 103.644,89 Euro abgegeben.

Der spärliche Rücklauf an Angeboten lässt sich darauf zurückführen, dass zu einem
die Elektroinstallationsfirmen durch Mangel an Nachwuchs und einer steigenden Zahl
an Aufträgen seit Jahren dauerhaft ausgelastet sind. Erschwerend kommt bei dieser Maßnahme hinzu, dass es sich hier um die Fortführung der Arbeiten aus dem ersten Bauabschnitt handelt. Mehrere Firmen haben daher von einer Abgabe eines Angebotes abgesehen.

Der Unterschied zwischen dem Kostenanschlag von 84.168,71 Euro und günstigsten Angebot von 103.644,89 Euro lässt sich auf die seit Jahresbeginn sehr stark angestiegenen Rohstoffpreise für Kupfer und Kunststoffprodukte zurückführen, von denen das Elektroinstallationshandwerk direkt betroffen ist. In der Ausschreibung sind zudem Leistungen und Sicherheiten enthalten, die bei dieser Preisentwicklung eine zusätzliche Preissicherheit bieten sollen, jedoch nicht im gesamten Umfang zur Ausführung kommen.

6.3 Gymnasium am Rosenberg – Vergabe Akustikmaßnahmen Klassenzimmer

Bei der Brandschutz- und Schadstoffsanierung sind zusätzliche schallschutztechnische
Maßnahmen bisher nicht vorgesehen, da ursprünglich davon ausgegangen wurde,
dass die bei der Erneuerung der Decken verwendeten Einlegeplatten hinsichtlich der
Akustik ausreichend sind. Nachhallmessungen in einem sanierten Klassenzimmer haben jedoch ergeben, dass die Akustik sich zwar deutlich verbessert hat, allerdings nicht in dem Ausmaß wie es für hörgeschädigte Kinder notwendig ist.
Im unsanierten Bestand ist derzeit ein Klassenzimmer mit Akustikplatten ausgestattet, da zurzeit am Gymnasium ein hörgeschädigter Schüler unterrichtet wird. Für dieses Klassenzimmer ist vorgesehen, es wieder mit Akustikplatten auszustatten.
Im kommenden Schuljahr 2021/ 2022 wird eine weitere hörgeschädigte Schülerin eingeschult, so dass nun ein zusätzliches Klassenzimmer mit Akustikplatten ausgestattet werden sollte. Zur besseren Flexibilität der Räumlichkeiten besteht von Seiten der Schulleitung der Wunsch, ein drittes Klassenzimmer entsprechend auszustatten,
so dass nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen je Stockwerk ein akustisch ertüchtigtes Klassenzimmer zur Verfügung steht. Auch nicht hörgeschädigte Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrkräfte profitieren bei einem Unterricht in akustisch nachgerüsteten Klassenzimmern.
Für die Nachrüstung eines Klassenzimmers mit Akustikplatten wurden, bei den bei
der Sanierung beteiligten Firmen, Nachtragsangebote eingeholt. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Trockenbau Thiel, Vöhringen, abgegeben in Höhe von brutto 7.337,54 Euro je Klassenzimmer. Somit ergeben sich für drei Räume Gesamtkosten von 22.012,62 Euro (die überplanmäßigen Ausgaben für die zwei zusätzlichen
Klassenzimmer betragen 14.675,08 Euro brutto).

6.4 Schulverbund Gebäude B (Realschule) – Vergabe Sanierung der Lüftungsanlage

Die Lüftungsanlage im Gebäude B des Schulverbunds (Realschule) muss instandgesetzt werden. Es ging ein Angebot von der Firma Engie Deutschland GmbH, Stuttgart, mit einem Angebotspreis von 110.883,81 Euro ein. Die Kostenberechnung lag bei 120.000 Euro.

Die Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Bundesförderung Coronagerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen“ mit bis zu 80% der förderfähigen Kosten gefördert.

TOP 7: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 8: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte


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