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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Ausschuss für Technik und Umwelt Mi 11.11.2020

Beginn: 17:00 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: 3. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der aktuell geltende Flächennutzungsplan, der den rechtlichen Rahmen für die bauliche Entwicklung für die Gemeinden Oberndorf, Epfendorf und Fluorn-Winzeln (Verwaltungsgemeinschaft) bildet, ist nicht mehr aktuell und muss überarbeitet werden.

Am 30.06.2015 wurde im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 3. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 gefasst.
Die Stadt Oberndorf a.N., die Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln führen aktuell verschiedene städtebauliche Planungen durch, die auch im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen sind. Zusätzlich dient die 3. punktuelle Änderung dazu, notwendige redaktionelle Anpassungen zur Plausibilisierung und Aktualisierung der Plandarstellung aufzunehmen.
Mittelfristig ist eine generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Das gesamte Verfahren kostet 100.000 Euro.

Der Verwaltungsausschuss berät nun über die Änderungspunkte, die den Verwaltungsbereich Oberndorf betreffen. Es handelt sich dabei um eine Vorberatung für den Gemeinderat.

TOP 2: Aufhebungssatzung “Bitzenwiesen, 2. Änderung”, Beffendorf; Entwurfsfeststellung (Vorberatung)

Das erste Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Bitzenwiesen“ wurde 1998 abgeschlossen. Dieser Bebauungsplan wurde in einem Normenkontrollverfahren angegriffen. Daraufhin erfolgten eine erste Teilaufhebung und die Bildung von 2 Teilgebieten (Oberer Brühl II und Bitzenwiesen, 1. Änderung). 2015 wurde dann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Fuchsgrube“ für nordwestlich angrenzende Flächen eine zweite Teilaufhebung durchgeführt. Für die Flächen im daraus resultierenden Geltungsbereich des Gebiets „Bitzenwiesen“ soll nun ein Aufhebungsverfahren durchgeführt werden.
Mittlerweile wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Ausschuss berät nun über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung und die entsprechenden Beschlussvorschläge dazu. Es handelt sich auch um eine Vorberatung für den Gemeinderat.

TOP 3: Bebauungsplan “Appelau I, 4. Änderung “, Boll- Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung (Vorberatung)

Der Gemeinderat hat am 05.05.2020 die Errichtung eines einfachen Modulbaus zur Erweiterung des Kindergartens in Boll beschlossen. Als Baugrundstück ist das städtische Flurstück 112 vorgesehen. Gemäß des Bebauungsplans Appelau I 2. Änderung mit Rechtskraft vom 01.02.1992 ist das bisherige Baufenster hierfür nicht ausreichend. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Appelau I soll nun die Baugrenze angepasst werden, um die Errichtung des Modulbaus beim Kindergarten in Boll zu ermöglichen.


TOP 4: Bebauungsplan “Fluorner Straße, 2. Änderung”; Satzungsbeschluss (Vorberatung)

Im Umfeld des Baugebiets „Strüten“, Lindenhof, besteht ein erhöhter Bedarf an Garagenplätzen, der nicht zuletzt aus der flächenoptimierten Bauweise mit Kettenhäusern resultiert, die die Errichtung von Garagen auf den vorhandenen Baugrundstücken deutlich erschwert. Deshalb ist beabsichtigt auf einer städtischen Grundstücksfläche zwischen der Fluorner Straße und der Landesstraße L 415 insgesamt 5 Bauplätze für Doppelgaragen schaffen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes„Fluorner Straße“ erforderlich.

TOP 5: Boll Kindergarten Erweiterung – Erhöhung Projektbudget und Vergabe Gebäude (Vorberatung)

Die Erweiterung des Boller Kindergartens um eine Gruppe wird mehr als doppelt so teuer.

Am 28.07.2020 hat der Gemeinderat die Erstellung eines Modulbaus zur Erweiterung des Kindergartens in Boll beschlossen. Hierbei wurde von Kosten in Höhe von ca. 200.000 Euro ausgegangen.
Bei der beschränkten Ausschreibung zur schlüsselfertigen Erstellung des Gebäudes wurden 13 Firmen (Modulbaufirmen, Holzbaufirmen, Containerfirmen) kontaktiert. Die Ausschreibung war so offen wie möglich gestaltet. Insbesondere wurde auch die Möglichkeit zur Abgabe von Nebenangeboten ohne Hauptangebot zugelassen. Außerdem haben wir alle Firmen schriftlich auch auf die Möglichkeit zur Abgabe eines Alternativangebots auf Basis einer gebrauchten Modulbau- oder Containeranlage hingewiesen.
Aufgrund dieses sehr weit geöffneten Angebotsspektrums der Ausschreibung wurde in Abstimmung mit den Architekten zusätzlich zum Preis ein Punktesystem mit genau definierten Kriterien zur Angebotsbewertung entwickelt.
Das Ergebnis der Submission mit sehr wenigen Angeboten spiegelt die aktuelle Marktlage wider. Als Gründe für die Absagen haben einige Firmen angegeben, dass ihre Kapazitäten für 2021 bereits ausgereizt sind. Die Modulbau- und Containerfirmen wiesen außerdem darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Bauweise vor allem bei größeren Einrichtungen zum Tragen kommt. Bei Kleinprojekten, wie der eingruppigen Erweiterung in Boll, seien ihre Lösungen eher teurer als die konventionelle Bauweise.


Submissionstermin: 23.10.2020
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der gewerteten Angebote: 2
Günstigstes Angebot: Zimmerei Heinzelmann GmbH
Höhe Angebot: 298.309,20 Euro
Auf Basis des nun vorliegenden Angebots für das Gebäude wurde vom Architekturbüro Glück & Partner eine aktuelle Kostenberechnung erstellt. Zur Umsetzung des Projekts ist eine Erhöhung des Projektbudgets auf 480.000 Euro erforderlich. Die Mittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.


Kosten und Finanzierung
Kosten: 298.309,20 Euro (vorliegendes Angebot)
Kostenberechnung: 480.000 Euro, Stand 28.10.2020
Bisher beschlossene Mittel: 200.000 Euro
Erhöhung Projektbudget: 280.000 Euro
Finanzierung: Haushalt 2021

Der Ausschuss für Technik und Umwelt berät nun über die Erhöhung des Budgets um 280.000 Euro und die Vergabe zur Erstellung des Gebäudes an die Firma Heinzelmann GmbH aus Boll zum Angebotspreis in Höhe von 298.309,20 Euro. Es handelt sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat.

TOP 6: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 7: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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