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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Verwaltungsausschuss Di 12.10.2021

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstraße 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Haushalt 2022 – Forstlicher Betriebsplan

Die Stadt Oberndorf ist auch Waldbesitzer. So werden die Arbeiten im Wald jedes Jahr in einem forstlichen Betriebsplan festgelegt. Das geplante Betriebsergebnis für 2022 mit + 123.000 Euro fließt als Einnahme in den Haushaltsplan 2022 ein.

Der Nutzungsplan für 2022 sieht einen Gesamteinschlag von 9.910 fm (Vorjahr
10.210 fm) vor.
Der Kulturplan 2022 beinhaltet u.a. folgendes (in Klammern die Vorjahreszahlen):
A) Kulturmaßnahmen
Gepflanzt werden: 3.600 Pflanzen (3.760 Pflanzen)
davon: Nadelhölzer 2.350 Pflanzen (3.400 Pflanzen)
Laubbäume 1.250 Pflanzen (360 Pflanzen)
Die Bäume werden auf einer Fläche von insgesamt 2,1 ha (6,5 ha) für Vorbau- und
Anbaumaßnahmen sowie für Nachbesserungsmaßnahmen gesetzt.
Kosten: ca. 5.400 Euro entspricht ca. 1,50 Euro/Pflanze
B) Forstkulturenvorbereitung
Unkrautbekämpfung auf 2,7 ha (0,8 ha)
C) Forstkulturensicherung
Mechanische Unkrautbekämpfung auf 6,7 ha (4,2 ha)
Für den Waldschutz und die Bestandspflege sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
D) Wildschutz
Verbissschutz (chem. Einzelschutz) auf 96 ha (46,4 ha)
Kosten: 20.280 Euro (14.990 Euro

E) Jungbestandspflege auf 11,5 ha (13,7 ha)
Kosten: 16.380 Euro (15.390 Euro)
F) Insektenschutz (Borkenkäfer)
Kosten: 5.000 Euro (18.470 Euro)
Allgemeine Wegeunterhaltung auf ca. 10 km
Kosten: 40.000 Euro (5.420 Euro)
Hier ist insbesondere ein Waldwegabschnitt in Altoberndorf zu nennen, der durch ein
Starkregenereignis zerstört wurde.
Investitionen im Finanzhaushalt:
Im Haushalt 2022 ist die Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Waldarbeiter vorgesehen (VW Pritsche Allrad, geschätzt 52.000 Euro). Das alte Fahrzeug ist 15 Jahre alt (EZ 2006) mit 157.000 Kilometern und hat einen Getriebeschaden. Es ist mit einem Ausfall zu rechnen.
Der forstliche Betriebsplan wird stadtteilbezogen in den einzelnen Ortschaftsräten
beraten.
Kosten und Finanzierung
Voraussichtlicher Überschuss 2022 ca. 123.000 Euro.

TOP 2: LEADER Förderperiode 2023-2029 (Vorberatung)

Seit 1991 unterstützt die Europäische Union mit LEADER („Liaison entre actions de
développement de l’ économie rurale“, übersetzt: Verbindung von Aktionen zur
Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) modellhafte Projekte im ländlichen Raum. Ziel
ist, die vorwiegend ländlich geprägten Regionen sozial, kulturell und wirtschaftlich zu
stärken. LEADER zeichnet sich durch den Bottom-Up-Ansatz aus. Das bedeutet,
dass ausschließlich die örtliche LEADER Aktionsgruppe über die zu fördernden
Projekte entscheidet.
In der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 gibt es in Baden-Württemberg 18
LEADER-Regionen, die sich in einem vorgeschalteten landesweiten Wettbewerb mit
den ausgearbeiteten Regionalen Entwicklungskonzepten durchgesetzt haben. Die
LEADER Region Oberer Neckar, mit vier Kommunen aus dem Landkreis
Freudenstadt und 11 Kommunen aus dem Landkreis Rottweil, wurde am 7. Januar
2015 zum ersten Mal als Aktionsgebiet ausgewählt. Bis dato konnten in der LEADER
Region Oberer Neckar 3,225 Mio. EUR an EU-Mitteln sowie zusätzliche Landesmittel
in Höhe von circa einer Million EUR gebunden werden.

Der Stadt Oberndorf a. N. wurden bislang zwei Projekte bewilligt. Die Platzgestaltung
des Bürgerhaus Krone in Bochingen in Höhe von 93.600 EUR (Fördersatz 60 %) und
das aktuell laufende Projekt „Öffentliches Wohnzimmer“ in der Lindenstraße 13 in
Höhe von 223.920 EUR (Fördersatz 60 %).
Darüber hinaus wurden vier private Vorhaben gefördert. In der regulären
Förderperiode wurde die Anschaffung einer Mostpresse in Boll mit 55 %
bezuschusst. Die anderen drei Projekte erhielten im Rahmen des Regionalbudgets
einen Zuschuss in Höhe von jeweils 80 %. Dabei handelt es sich um die Projekte
„Kauf im Ort – Fahr nicht fort!“, die Stromversorgung der Wanderhütte Bochingen
und die Professionalisierung des Kulturforums. Insgesamt erhielten diese vier
Vorhaben eine Bewilligung in Höhe von 107.421,52 EUR.
In Summe ergeben sich somit für das Stadtgebiet Oberndorf seit 2015 Bewilligungen
im Rahmen des LEADER-Programms von rund 425.000 EUR. Darüber hinaus
profitierte die Stadt Oberndorf a. N. jährlich vom Regionalmanagement und weiteren
Förderungen von Streuobstprojekten oder Kulturveranstaltungen.

Die LEADER Region Oberer Neckar strebt die Bewerbung für eine weitere Förderperiode an und steht mit
diesem Bestreben in Konkurrenz zu anderen ländlich geprägten Regionen in Baden Württemberg. Die Anwendung des Regionalbudgets für Kleinprojekte ist auf Grundlage eines Regionalen Entwicklungskonzepts auch in abgegrenzten Gebieten möglich, die nicht als LEADER Kulisse ausgewählt werden.
Für die neue Förderperiode soll die Förderkulisse etwas angepasst werden. Unter
anderem wird die Kulisse im Zollernalbkreis mit den Städten Geislingen und Rosenfeld sowie den Gemeinden Zimmern u. d. Burg, Dautmergen und Dormettingen erweitert.

Nun sollen die bisher beteiligten Kommunen, so auch die Stadt Oberndorf beraten, ob sie sich dieser Bewerbung für die neue Förderperiode anschließen und auch die dafür benötigten finanziellen Mittel bereit stellen.

Für die Stadt Oberndorf würden folgende Kosten anfallen:

Für die Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) und die personelle
Begleitung durch die LEADER Geschäftsstelle in den Jahren 2021 und 2022 ist ein
finanzielles Engagement der beteiligten Landkreise und Kommunen erforderlich
sowie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die jährlichen Folgekosten für die
Mitfinanzierung der LEADER Geschäftsstelle (Höhe abhängig von Förderkonditionen
und der endgültigen Förderkulisse). Beim Kostenverteilschlüssel, sowohl für die
Erstellung des REK als auch für die jährlichen Kosten zur Mitfinanzierung der
LEADER Geschäftsstelle, ist der gleiche Ansatz wie in der laufenden Förderperiode
vorgesehen:

  1. Die Kostenverteilung erfolgt nach Anteilen der Einwohner und der
    Gemarkungsfläche an der Gebietskulisse.
  2. Der jeweilige Landkreis trägt 10% der Kosten.
  3. Die restlichen Kosten werden gemäß gewichtetem Faktor (Einwohner und
    Fläche) auf die einzelnen Kommunen verteilt.
    Ausgehend von den aktuell gültigen Konditionen liegt der finanzielle Anteil der Stadt
    Oberndorf a. N. bei einmalig 7.449,05 EUR in den Jahren 2021 und 2022 und der
    jährliche Beitrag ab dem Jahr 2023 bei 5.429,53 EUR. Somit entstehen bis 2029
    Kosten in Höhe von 45.455,74 EUR. Diese Kosten könnten sich in Abhängigkeit der
    teilnehmenden Gemeinden und den angestrebten Förderungen noch geringfügig ändern.

TOP 3: Campus Schule-Wirtschaft; Projekt “Arbeitswelten erleben”

Die Campus Schule-Wirtschaft geG unterstützt im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung junge Menschen auf dem Weg in die Arbeitswelt.
Mit dem Vorhaben „Arbeitswelten erleben“ soll die Vielfalt der Arbeitswelten in der Region attraktiv erlebbar werden und damit junge Menschen auf unterschiedliche Berufe und deren Anforderungen neugierig machen. Das Projekt hat ein Gesamtvolumen von 500.000 Euro.
2020 hat die Einrichtung mit Hilfe einer LEADER-Förderung in einem ersten Schritt 41 Exponate mit mathematischen, geometrischen, physikalischen und visuellen Anforderungen zum Thema „Experimentierwelten Schule-Wirtschaft“ am Campus in Rottweil aufgebaut.
Für das neue Projekt, das ebenfalls am Campusstandort in Rottweil entstehen soll, können bis 13.10.2021 ebenfalls LEADER-Förderungen beantragt werden. Um eine Förderung von 60 % (300.000 Euro) zu erhalten, müssen allerdings kommunale Mittel von 10 % bereitgestellt werden, insgesamt sind das 50.000 Euro. Der Eigenanteil des Campus Schule-Wirtschaft beträgt 150.000 Euro. Ohne entsprechende kommunale Mittel könnten lediglich 40 % Zuschuss erreicht werden, damit wäre das Projekt für die Campus Schule-Wirtschaft geG nicht zu verwirklichen.
Die Stadt Rottweil hat als Standortkommune eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro in Aussicht gestellt. Dem Projekt kommt aus Sicht der Verwaltung eine große überörtliche Bedeutung zu, weshalb auch eine Förderung durch die Stadt Oberndorf a.N. gerechtfertigt erscheint.

Kosten und Finanzierung
Kosten: 5.000 Euro
Der Verwaltungsausschuss berät über den Antrag und die überplanmässige Bereitstellung der Kosten.

TOP 4: Volkshochschule – Digitalisierungsmaßnahmen

Die Landesregierung stärkt durch das Förderprogramm WEITER.mit.BILDUNG@BW
die Volkshochschulen (für die Jahre 2021 und 2022 stehen insgesamt rund 6,3 Mio.
Euro zur Verfügung). Davon erhält die vhs Oberndorf a.N. für Digitalisierungsmaßnahmen auf Antrag einen Sockelbetrag in Höhe von 12.000 €. Hinzu kommen 1,59 € pro Unterrichtseinheit, die sich nach den geleisteten förderfähigen Unterrichtseinheiten des geltenden Dreijahresschnitts bemisst. Die Fördersumme für die vhs Oberndorf a.N. beläuft sich demnach für das Jahr 2021 auf 13.924,92 Euro und für das Jahr 2022 auf 12.200,64 Euro.
Als Digitalisierungsmaßnahmen zählen sowohl die Digitalisierung der Unterrichtsangebote als auch technische Ausstattungen der Unterrichtsräume. Die Fördermittel müssen im jeweiligen Haushaltsjahr ausgegeben werden. Übertragungen sind nicht möglich. Förderanträge sind bis zum 31.10.2021 zu stellen.

Für dieses Jahr beabsichtigt die Volkshochschule Oberndorf a.N. einen Relaunch der
Homepage mit ca. 3.000 Euro. Dabei werden unter anderem zusätzliche Funktionen wie „leichte Sprache“ oder auch Videofunktionen implementiert.
Des Weiteren soll für 2.500 Euro das E-Payment-Verfahren für Volkshochschulkurse eingerichtet werden. Über die Online-Anmeldung ist dann künftig auch die Rechnungsstellung elektronisch möglich. Der Dienst unterstützt Giropay, die Zahlung per Kreditkarte, Paypal und Paydirekt. Die Volkshochschule Oberndorf a.N. kann dadurch
ihren Verwaltungsaufwand verringern, insbesondere durch den Wegfall des aufwändigen Mahnverfahrens.
Schließlich sollen von den Mitteln, die in diesem Jahr zur Verfügung stehen, Laptops für die VHS-Kurse angeschafft werden. Es sind zehn Geräte vorgesehen, die für eigene EDV-Kurse verwendet werden, aber auch für einen Onlinesprachunterricht verliehen werden können. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 8.000 Euro.
Mit den Fördermitteln, die im kommenden Jahr abgerufen werden können, sind Anschaffungen für die Seminarräume vorgesehen. Der Seminarraum 1 im ersten OG und der Vortragsaal im dritten OG sollen mit digitalen Lerntafeln (whiteboards) und intergriertem Beamer, zur Unterstützung digital angereicherter Unterrichtsszenarien ausgestattet werden. Die Tafeln sind zudem auch ohne Beamer mit Markern und Magneten nutzbar. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf etwa 6.000 Euro pro Tafel. Die nötige Verkabelung ist nicht förderfähig. Diese Kosten in Höhe von 7.000 Euro sind in die Planungen für das kommende Jahr aufzunehmen.
Die Kosten für Software und Hardware sind förderfähig.


Kosten und Finanzierung:
Kosten: 13.924,92 Euro überplanmäßig in 2021 und
12.200,64 planmäßig Euro in 2022
Finanzierung: durch Fördermittel insgesamt gedeckt: 26.125 Euro,
zusätzlich zu finanzieren im Haushalt 2022: 7.000 Euro.

TOP 5: Änderung der Hauptsatzung (Vorberatung)

Die Hauptsatzung stellt so etwas wie eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat dar. Rechtliche Grundlage dafür ist die Gemeindeordnung (GemO). Nun soll die Hauptsatzung der Stadt Oberndorf an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Es geht es insbesondere um die Einführung des neuen § 37a GemO (Durchführung von Sitzungen in
Form von Videokonferenzen). Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden oder wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen (z.B. bei Naturkatastrophen oder aus Gründen des Seuchenschutzes) nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Gemäß § 37a Abs. 3 GemO bedarf es ab
01.01.2021 einer Hauptsatzungsregelung für die Anwendung dieser neuen Bestimmung.
Ferner schlagen wir vor, die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses bei Personalangelegenheiten erst ab der Entgeltgruppe EG 10, bzw. EG S 10 (bisher EG 9, bzw. EG S 9) festzulegen. Bis zur Entgeltgruppe EG 9, bzw. EG S 9 wäre dann der Bürgermeister zuständig.

Im Zuge dieser Hauptsatzungsänderung soll auch die Gültigkeit der Regelungen zur
Ortschaftsverfassung um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Zur Ergänzung:
In der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2021 wurde dem Antrag des Ortschaftsrats
Bochingen zugestimmt, die Wertgrenzen bei der Entscheidung der Ortschaftsräte über die Veräußerung von Wohnbaugrundstücken von 80.000 Euro auf 120.000 Euro zu erhöhen (§ 9 Abs. 3 Buchstabe b).
Allerdings wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung – in der gleichen Sitzung – aufgrund der fehlenden qualifizierten Mehrheit (gem. § 4 Abs. 2 GemO) nicht beschlossen.
Aus diesem Grund erfolgt eine erneute Behandlung auch von diesem Punkt in den Gremien.

TOP 6: Adelheid Bathe/Dr. Karl Wider Stiftung – Vermögensentwicklung in 2020

Die Adelheid Bathe/Dr. Karl Wider Stiftung fördert talentierte Schüler/innen mit einem Stipendium beim anschließenden Studium oder der Berufsausbildung. Im Verwaltungsausschuss wird nun ein Überblick über das Stiftungsvermögen, zudem neben Geld auch einen Gewerbeeinheit im Gebäude Hafenmarkt 4 gehört, gegeben.

Das Stiftungsvermögen weist zum 31.12.2020 einen Stand von 548.985,71 Euro aus.
Davon sind 464.298,70 Euro Geldvermögen und 84.687,01 Euro Sachvermögen.
Dies ist eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 535,95 Euro. Das erhaltungspflichtige Vermögen (576.660,30 Euro) wird noch um 27.674,59 Euro unterschritten.
Die Gewerbeeinheit im Gebäude Hafenmarkt 4 war in 2020 wieder ganzjährig vermietet. Mit den Gesamterträgen von 17.126,98 Euro konnten die Aufwendungen für die Immobilie (Hausgeld, Strom, Versicherungen u.ä.) in Höhe von 4.390,87 sowie die Abschreibungen mit 12.000 Euro vollständig erwirtschaftet werden.
Das Geldvermögen brachte in 2020 keine Rendite, das im Fonds angelegte Kapital ging um 200,16 Euro zurück. Durch die Einnahmen aus der Vermietung konnte dieser Betrag ausgeglichen werden.

Der Ertrag von 535,95 Euro wird dazu verwendet, den Verlust aus dem Vorjahr teilweise auszugleichen.

TOP 7: Bekanntgaben der Verwaltung, insbesondere

7.1 Quartalsbericht (Fortschreibung Haushaltszwischenbericht)

In der Sitzung wird über die aktuelle finanzielle Situation der Stadt Oberndorf informiert.

7.2 Geldanlagen

Auch über die aktuellen Geldanalagen der Stadt und deren Entwicklung wird der Verwaltungsausschuss unterrichtet.

TOP 8: Anfragen und Anregungen der Stadträte



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