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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Verwaltungsausschuss Di 14.09.2021

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Gesamtstädtisches Mitteilungsblatt – Vergabe (Vorberatung)

Der Gemeinderat hat am 09.02.2021 die Verwaltung beauftragt, ein gesamtstädtisches Mitteilungsblatt auszuschreiben.

Es sollen nun die einzelnen Blättle für jede Ortschaft entfallen und ein Mitteilungsblatt für die Gesamtstadt an alle Haushalte, auch in der Kernstadt und auf dem Lindenhof verteilt werden. Gleichzeitig wird das Mitteilungsblatt auch als ePaper auf der verlagseigenen Onlineplattform veröffentlicht.

Auf die Ausschreibung gingen drei Angebote ein. Das Angebot, das entsprechend den Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses die höchste Punktzahl erreicht hat, soll nun den Zuschlag erhalten.

Es ist dies die Nussbaum Medien Rottweil GmbH & Co. KG zum Gesamtpreis von 22.717,10 Euro pro Jahr (23 Ausgaben).

Bisher hatte die Stadt für die einzelnen Ortsteilblättle Austrägerkosten von 20.000 Euro und die Blättle mussten auf der Stadt kopiert werden. Dies entfällt nun mit der Vergabe an die Nussbaum Medien Rottweil GmbH. Es ist davon auszugehen, dass auch diese Firma das Mitteilungsblatt von örtlichen Austrägern*innen verteilen lässt.

TOP 2: Integrationsmanagement – Tätigkeitsbericht 01.09.2019 bis 31.08.2021

Das städtische Integrationsmanagement ist derzeit mit zwei Vollzeitstellen besetzt.
Karin Schmidtke ist seit 01.01.2018 hier tätig. Tobias Baumgartner war ab 01.01.2018 zunächst als Flüchtlingsbeauftragter eingesetzt, nach Ablauf der Förderung wechselte er ins Integrationsmanagement.
Die Büros im Schwedenbau erfreuen sich eines regen Zulaufs. Für über 400 Personen in Oberndorf a.N. ist das Integrationsmanagement zuständig. Die Gemeinde Epfendorf wird ebenfalls von dort betreut.
Trotz großer Erfolge bei der Integration ist ein Teil dieser Menschen weiter unterstützungsbedürftig. Auffällig sind auch Personen, die nur geduldet sind und mit denen auch Rückkehrmanagement zu betreiben ist. Wie auch bei anderen Personengruppen machen oft „einige überproportional Arbeit“.
Die Coronapandemie hat auch diese Personen getroffen. Als zuletzt eingetretene Mitarbeiter oder über Leiharbeitsfirmen Beschäftigte waren sie zuerst von Kündigungen betroffen.
Zuweisungen vom Landkreis (zuletzt auch von Personen mit Behinderungen), Familiennachzüge bzw. –zusammenführungen, Wohnraumbeschaffung außerhalb der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung und vieles mehr sorgen für eine sehr gute Auslastung des Integrationsmanagements.
Außerdem hat das Integrationsmanagement weitere Aufgaben im Bereich Unterbringung und Gebäudemanagement mit übernommen, die sonst von der Stadtverwaltung
geleistet werden müssten.

Im Verwaltungsausschuss werden Frau Schmidtke und Herr Baumgartner ausführlich über ihre Arbeit berichten.

TOP 3: Änderung der Wasserversorgungssatzung (Vorberatung)

Das bisherige Veranlagungsverfahren KMV des Rechenzentrums Komm.One für Wasser- und Abwassergebühren wird zum 01.01.2022 auf das Verfahren KMStA umgestellt. Durch diese Umstellung wird auch eine Änderung der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung der Stadt erforderlich.
So waren bisher drei Vorauszahlungen (jeweils zum 01.04.; 01.07. und zum 01.10. des Jahres) festgesetzt, mit denen jeweils ein Viertel des Jahresbetrags berechnet wurde. Die vierte Rate erfolgte mit der Abrechnung im Folgejahr.
Durch die Umstellung auf das neue Abrechnungsverfahren muss mit den Vorauszahlungen die gesamte Jahressumme berechnet werden. Die Zahl der Vorauszahlungen muss dem Teiler der Jahressumme entsprechen. Damit wird statt wie bisher je ein Viertel künftig je ein Drittel des Jahreswasserverbrauchs zugrunde gelegt. Mit der
Abrechnung im Folgejahr wird dann lediglich die Abweichung des Wasserverbrauchs
gegenüber dem Vorjahr berechnet, die Abrechnungsbeträge sind somit im Regelfall
geringer als bisher.

TOP 4: Änderung der Abwassersatzung (Vorberatung)

Das bisherige Veranlagungsverfahren KMV des Rechenzentrums Komm.One für Wasser- und Abwassergebühren wird zum 01.01.2022 auf das Verfahren KMStA umgestellt. Durch diese Umstellung wird, wie bei der Wasserversorgungssatzung, auch eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt erforderlich.
Bisher waren drei Vorauszahlungen (jeweils zum 01.04.; 01.07. und zum 01.10. des Jahres) festgesetzt, mit denen jeweils ein Viertel des Jahresbetrags berechnet wurde. Die vierte Rate erfolgte mit der Abrechnung im Folgejahr.
Durch die Umstellung auf das neue Abrechnungsverfahren muss mit den Vorauszahlungen die gesamte Jahressumme berechnet werden. Die Zahl der Vorauszahlungen muss dem Teiler der Jahressumme entsprechen. Damit wird statt wie bisher je ein Viertel künftig je ein Drittel der Jahresgebühren zugrunde gelegt. Mit der Abrechnung
im Folgejahr wird dann lediglich die Abweichung bei der Schmutzwassergebühr beziehungsweise bei der Niederschlagswassergebühr gegenüber dem Vorjahr berechnet.

TOP 5: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 6: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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