Beginn: 17.00 Uhr
Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Gemeinsamer Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a. N. – Aufnahme der Gemeinde Vöhringen (Vorberatung)
Gutachterausschüsse ermitteln den Wert einer Immobilie und eines Grundstücks, wenn Käufe oder Verkäufe anstehen und die Eigentümer dies verlangen. Seit der Novellierung der Gutachterausschussverordnung im Jahr 2017 besteht die Möglichkeit, dass sich benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises zusammenschließen, um die Aufgaben des Gutachterausschusses mit den dazugehörigen Auswertungen wahrnehmen und erfüllen zu können.
Das Ziel der Änderung war, durch die Zusammenschlüsse eine Qualitätsverbesserung bei der Erfüllung der Aufgaben und eine Reduzierung der Anzahl der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg zu erreichen.
Seit dem 20.02.2019 bilden die Kommunen Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Oberndorf a.N. einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Die Zusammenarbeit erfolgt mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Gemäß § 7 Absatz 1 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung v. 19.12.2018 können jederzeit weitere Kommunen aufgenommen werden. Hierzu erfolgt eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Oberndorf a.N. und der beizutretenden Kommune. Eine Änderung der bisherigen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mitsamt der Erstreckungssatzung ist notwendig.
Die Gemeinde Vöhringen beantragt mit Schreiben vom 29.10.2020 die Aufnahme in den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N. .
Der zeitliche Mehraufwand durch die Kooperation beträgt ca. 20 %. Zur sachgerechten Aufgabenerfüllung ist eine Personalaufstockung der Geschäftsstelle von 50 % erforderlich. Das Personal wird entsprechend bereitgestellt.
Die nicht gedeckten Kosten der gemeinsamen Geschäftsstelle werden nach dem Verhältnis der nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen unter den beteiligten Kommunen aufgeteilt.
Der Verwaltungsausschuss berät die Aufnahme von Vöhringen in den gemeinsamen Gutachterausschuss vor und soll folgende Beschlüsse fassen:
- Die Gemeinde Vöhringen wird ab 01.01.2021 in den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N. aufgenommen, vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Kommunen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Vöhringen abzuschließen.
- Der Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit angefügter Erstreckungssatzung wird zugestimmt.
- Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N. werden für die neue Amtsperiode ab Februar 2021 folgende Personen aus Vöhringen bestellt:
a) als stellvertretender Vorsitzender
Bernd Thiel, Zimmermannsmeister, Wittershausen
b) als Mitglieder im Gutachterausschuss
Friedrich Springer, Landwirt, Vöhringen
Emil Stocker, Maurermeister, Vöhringen
TOP 2: Änderung der Gebührenordnung für das Museum (Vorberatung)
Die Gebührenordnung des Museums im Schwedenbau wurde zuletzt im Jahre 2016 geändert. Die Verwaltung schlägt eine Anpassung ab dem Jahre 2021 vor, die sich hauptsächlich auf Führungen bezieht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Vergleichs mit der Stadtführung in Rottweil (90 €), der Führung im Dominikanermuseum (50 € pauschal zzgl. 4 € per Person), der Führung im Stadtmuseum Rottweil (50 € pauschal zzgl. 2 € p.P) und der Führung im Museum KMZ Schloss Glatt (40 € pauschal zzgl. 3,50 € p.P.).
Führungen erfordern grundsätzlich einen erhöhten Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Buchungen, der Koordination, der Abrechnung und auch einen entsprechenden Personaleinsatz. Für eine Führung erhält der ehrenamtliche Referent eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 €, bei Kombiführen mit zwei Referenten fallen 80 € an. Für die Angestellten der Stadtverwaltung entstehen oftmals Überstunden.
Änderung unter § 2 (1)
Bei den Ermäßigungen werden neu aufgenommen:
Dienstleistende im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 50%)
Änderungen unter § 3:
Die neuen Gebührensätze sind nachfolgend in kursiv dargestellt. Die aktuelle Gebühr ist in der Klammer angegeben.
Für öffentliche Führungen werden folgende Gebühren erhoben:
4,00 € pro Person im Museum oder bei anderen Sehenswürdigkeiten außer: 6,00 € (5,00 €) pro Person bei Stadtrundgängen
2,00 € pro Person für alle Angebote bei Ermäßigungen nach § 2
Für gebuchte Führungen werden folgende Kostenpauschalen je Gruppe erhoben:
a)
Heimat- oder Waffenmuseum
45,00 € (40,00 €) zzgl. Eintritt – max. 20 Personen
b)
Sehenswürdigkeiten
45,00 € (40,00 €) maximal 40 Personen
c)
Stadtrundgang
80,00 € (65,00 €) maximal 40 Personen
d)
Kombination von zwei Führungen aus a und b
80,00 € (65,00 €) maximal 20 Personen
e)
Kombination von zwei Führungen aus a oder b mit c
110,00 € (90 €) maximal 20 bzw. 40 Personen
Als Stornierungsgebühren werden erhoben: Bei Absage in weniger als 24 Stunden vor dem Termin (bei Wochenendterminen: nach dem davorliegenden Freitag, 12 Uhr) sowie bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Abmeldung: volle Kostenpauschale ohne
Eintrittsgebühren.
§ 5 neu:
Die Gebührenordnung gilt ab dem 1. Januar 2021.
Der Verwaltungsausschuss berät die geplante Gebührenerhöhung für den Gemeinderat vor.
TOP 3: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Bei der Stadt eingegangene Spenden müssen vom Verwaltungsausschuss förmlich angenommen werden. Von Ende September bis Ende Oktober sind 150 Euro für das Kinderferienprogramm BoBo und 3.000 Euro für die Jugendkunstschule Kreisel eingegangen.
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte