Beginn: 18.30 Uhr
Ort: Seminarraum (Zimmer Nr. 2) im EG des Rathauses
TOP 1: Flüchtlingsunterbringung/Integrationsmanagment
1.1 Bericht der Integrationsmanager
Das städtische Integrationsmanagement ist mit zwei Vollzeitstellen besetzt, die bis 31.12.2020 verlängert wurden. Karin Schmidtke und Tobias Baumgärtner sind in Oberndorf und in Epfendorf für fast 400 Personen zuständig. Vor allem bei der Unterbringung der geflüchteten Menschen ist die Arbeit der Integrationsmanager sehr gefragt. 323 Menschen leben in pivaten Wohnungen, 55 Personen wohnen in städtischen Gebäuden. Die meisten Flüchtlinge leben in der Oberndorfer Kernstadt.
Die Integrationsmanager sind sowohl erste Ansprechpartner für die Geflüchteten selbst, als auch für Vermieter und Arbeitgeber. Eng zusammen arbeiten sie mit den Ehrenamtlichen aus dem AK “Offene Hände”.
Besondere Herausforderungen bei ihrer Arbeit sind sprachliche und kulturelle Hürden. Die meisten Geflüchteten mit 150 Personen kommen aus Syrien, 41 Menschen aus dem Irak, gefolgt von 37 Menschen mit ungeklärter Staatbürgerschaft. Viele der geflohenen Menschen sind auch traumatisiert.
Die Integrationsmanager berichten im Verwaltungsausschuss ausführlich über ihre Arbeit.
1.2 Flüchtlingsunterbringung
Im Rahmend der Anschlussunterbringung ist die Stadt Oberndorf a. N. verpflichtet, für weitere Flüchtlinge Wohnraum zu schaffen. Nach den aktuellen Zahlen des Landratsamtes Rottweil ist von bis zu 50 Flüchtlingen bis Ende 2019 auszugehen. Nach der Erstunterbringung durch den Landkreis kommen die Menschen in die sogenannte Anschlussunterbringung, für die die Städte und Gemeinden zuständig sind.
Da es auf dem privaten Markt keinen Wohnraum für Flüchtlinge gibt, sieht die Stadt die einzige Möglichkeit zur Unterbringung der Personen in der Übernahme von Mietverträgen, die das Landratsamt einst für die Erstunterbringung abgeschlossen hat. Dies betrifft die Gebäude Bahnhofsstr. 12 und die Wasserfallstr. 18. Zusätzlich soll das städtische Gebäude “Scheuergasse 14” in Bochingen für die Flüchtlingsunterbringung instandgesetzt werden. Hierzu wird der Ortschaftsrat am 18. September angehört.
TOP 2: Leitungsfreistellung Kindertageseinrichtungen
Auf Antrag der CDU- Fraktion sollen ab Januar 2020 für die Leitung von Kindertageseinrichtungen Leitungsfreistellungen in folgendem Umfang gewährt werden:
für eine zweigruppige Kita: 6 Stden/Wo
für eine dreigruppige Kita: 8 Stden/Wo
für jede weitere Gruppe: 2 Stden/Wo
Kosten ca. 100 000 Euro Jährlich, die in den Haushalt 2020 aufzunehmen sind.
TOP 3: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Die Gemeinderäte müssen der Annahme von Spenden förmlich zustimmen. Im Juni und Juli sind Spenden für das Jubiläumskonzert 20 Jahre Meisterkonzert, das Gymnasium und die Grundschule Hochmössingen eingegangen.
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte