Monat: Januar 2022

Betreuer*innen für das OKIDORF gesucht!

2022 sollen sich für 230 Kinder zwischen acht und 13 Jahren wieder die Tore der Kinderspielstadt Okidorf öffnen. Hierfür sucht die Stadtjugendpflege wieder Betreuer und Betreuerinnen ab 16 Jahren. Die Planungen für den Höhepunkt des diesjährigen Sommerferienprogramms sind am laufen. Die beliebte Kinderspielstadt „OKIDORF“ wird vom 15. bis zum 20. August auf dem Schulgelände in der Oberstadt aufgebaut. Eine Woche lang gestalten Kinder ihre eigene Stadt. Im OKIDORF gibt es alles, was zu einer richtigen Stadt gehört: ein Rathaus mit einem Bürgermeister und Bürgermeisterin, Arbeitsstellen und Freizeitangebote. Die Bürger vom OKIDORF arbeiten für ihre OKI’s und geben diese wie im richtigen Leben im Freizeitpark, in der Pizzeria oder der Saftbar aus. Um dieses Projekt zu ermöglichen, suchen wir ...

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Wir suchen eine*n Freiwillige*n!!! Du hast deinen Schulabschluss in der Tasche und nun erst einmal genug von Schule? So richtig weißt du aber noch nicht, wie es für dich weitergehen soll? Erste Arbeitsluft zu schnuppern und gleichzeitig etwas Sinnvolles für dich selbst und für andere zu tun – das wäre dein Ding? Dann nutze deine Chance zu einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bei der Stadtjugendpflege und dem Seniorenbüro im Generationenhaus LINDE 13 der Stadt Oberndorf a.N. Unsere Aufgaben sind vielfältig und bieten dir so auch die Möglichkeit dich mit deinen Fähigkeiten und Interessen einzubringen. Deine Aufgaben in der Stadtjugendpflege könnten sein: Die regelmäßige Mitarbeit im Offenen Jugendtreff LINDE 13  und die Gestaltung eigener Angebote und Projekte (natürlich mit Anleitung...

Gemeinderat Di 25.01.2022

Beginn: 18 Uhr Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N. TOP 1: Bebauungsplan “Im Gehrn Süd, 1. Änderung”, Bochingen – Satzungsbeschluss Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Im Gehrn Süd“ wird aus städtebaulicher Sicht dadurch begründet, eine gewisse Gestaltungsfreiheit für die vorgesehenen Mehrfamilienhäuser im nördlichen Teil des Baugebiets (Flst. 4255, 3961/1 und 3961/2) zu ermöglichen und dadurch eine Optimierung der Traufhöhe zu erzielen.Ergänzend soll auf dem Flurstück 4255 durch eine speziell festgesetzte Fläche, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, eine Tiefgarage (erdüberdeckt und begrünt) umsetzbar sein.Alle anderen Festsetzungen bleiben vollumfänglich bestehen. TOP 2: Gemeinsamer Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N. &...

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