Beginn: 17 Uhr
Ort: Feuerwehrgebäude, Austraße 26, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Verkaufsoffene Sonntage 2026
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen maximal drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festgesetzt werden. Die Gemeinden bestimmen diese Tage in eigener Zuständigkeit. Vom Handels- und Gewerbeverein wurden die Sonntage 17. Mai und 11. Oktober 2026 als verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Kirchen haben den beiden Terminen zugestimmt.
TOP 2: Schulkindbetreuung – Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagesbetreuung
Durch die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 sind neue Regeln für den Betreuungsbedarf einzuführen. Bisher sind weite Teile des Betreuungsangebots für die Eltern kostenfrei; mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs sollen die Eltern stärker an der Finanzierung des städtischen Betreuungsangebots beteiligt werden. Der Rechtsanspruch erstreckt sich auf 8 Zeitstunden pro Tag und bezieht sich auch auf die Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Um-fang Sie den Betreuungsanspruch für ihr Kind wahrnehmen möchten.
In der Darstellung des Betreuungsangebots gibt es folgende Differenzierung:
Die Ganztagesschule ist eine schulische Betreuung mit Beteiligung von Lehrpersonal. Für die Zeiten des verbindlichen Ganztagesschulbetriebs gilt die Schulgeldfreiheit nach § 93 Abs. 1 Schulgesetz. Die Finanzierung erfolgt aus mehreren Töpfen: Monetarisierte Lehrerstunden, Jugendbegleiter-Programm, Mittagsbudget. Der städtische Finanzierungsanteil beträgt 450.000 Euro pro Schuljahr. Für die Betreuungszeiten innerhalb des Zeitmodells der Ganztagesschule erhält die Stadt keine Betriebskostenförderung des Landes.
In Oberndorf sind folgende Ganztagesschulen in Wahlform eingerichtet: – Schulverbund, Zeitmodell: 4 x 8 Stunden – Grundschule Lindenhof, Zeitmodell: 4 x 7 Stunden – Grundschule Hochmössingen, Zeitmodell: 4 x 7 Stunden
An diesen Schulen soll ab dem kommendem Schuljahr der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass das Betreuungsangebot durch zusätzliche kommunale Betreuung kostenpflichtig auf 8 Stunden an 5 Tagen ergänzt wird. Der Schulträger ist verpflichtet, das vollumfängliche Betreuungsangebot vorzuhalten; er ist jedoch nicht verpflichtet, dies an jedem vorhandenen Schulstandort anzubieten. Es gilt das Gebot der „zumutbaren Entfernung“.
Kommunales Betreuungsangebot
Ergänzend zum Betreuungsangebot an den Ganztagesschulen ist beabsichtigt, ein kostenpflichtiges kommunales Betreuungsangebot einzurichten. Dieses orientiert sich an dem bisherigen Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ und der gemeinsamen Ganztagesbetreuung der Sekundarstufen 1 von Schulverbund und Gymnasium, die bisher im Bonhoefferhaus stattfand. Während Letzteres schon immer gebührenpflichtig war, sollen die Angebote der Frühbetreuung und das Mittagsband an den Grundschulen nun erstmalig in die Kostenpflicht übergehen.
Betreuungsumfang: In Absprache mit den einzelnen Schulleitungen ist es gelungen, die bisher unterschiedlichen Betreuungszeiten der Grundschulen auf den einheitlichen 6-stündigen Zeitkorridor 7:15 Uhr bis 13:15 Uhr festzulegen.
Gebühr: Bei der Bemessung der Gebühr haben wir uns an den vom Land Baden-Württemberg entwickelten kalkulatorischen Gesamtbetriebskosten orientiert. Das Land wird sich für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030 mit einem Betrag in Höhe von 68 Prozent dieser kalkulierten Betriebskosten an den kommunalen Aufwendungen beteiligen. Es ist angedacht, dies mit einem pauschalierten Verfahren über das Finanzausgleichsgesetz abzuwickeln. Auf dieser Basis wird folgende Gebührenstruktur vorgeschlagen:
Modul Monatsgebühr
Frühbetreuung 7:15 Uhr bis Beginn 2. Schulstunde 30 Euro
Mittagsband bis 13:15 Uhr 30 Euro
Nachmittagsbetreuung bis 1 Stunde 30 Euro
Nachmittagsbetreuung bis 1,5 Stunden 40 Euro
Nachmittagsbetreuung bis 2 Stunden 50 Euro
Nachmittagsbetreuung bis 2,5 Stunden 60 Euro
Die genannten Gebührensätze bewegen sich im Rahmen der Gebühren in den Umlandgemeinden.
Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung richtet sich an die Kinder der Oberndorfer Grundschulen, die die Klassenstufe 1 bis 4 besuchen. Sie findet an schulfreien Tagen gemäß dem Ferien-plan der Oberndorfer Schulen statt. Die Ferienbetreuung ist pro Schuljahr an 20 Ta-gen geschlossen. Der Rechtsanspruch von 5 x 8 Betreuungsstunden gilt auch für die Ferienbetreuung. Die Gebühren für Ferienbetreuung weichen von den für Schultage dargestellten Gebührensätzen ab. Die zusätzlichen Gebühren pro Betreuungsplatz müssen noch kalkuliert werden. Die wöchentliche Gebühr für 40 Stunden Ferienbetreuung wird voraussichtlich bei 100,00 Euro liegen.
Kosten und Finanzierung
Die Stiftung LFA wird weiterhin mit der Schulkindbetreuung beauftragt. Die von der Stiftung LFA für das Schuljahr 2026/2027 insgesamt kalkulierten Betreuungskosten belaufen sich auf 610.000 Euro. Davon entfallen 460.000 Euro (=75 %) auf die drei Ganztagesschulen und 150.000 Euro (25 %) auf die Kommunale Betreuung. Eine Kostendeckung kann nur bezogen auf die kommunale Schulkindbetreuung ermittelt werden. Die folgenden Zahlen sind in hohem Maße von der tatsächlichen Inanspruchnahme abhängig und können nur ansatzweise geschätzt werden:
Personalkosten Kommunale Betreuung: 150.000
Zuschüsse Land: 70.000
Künftige Gebühreneinnahmen: 75.000 Euro
TOP 3: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Der Verwaltungsausschuss muss bei der Stadt eingegangene Spenden förmlich annehmen.
Im Zeitraum vom 28.08.2025 bis 4.12.2025 sind Geldspenden in Höhe von 6.537,83 Euro eingegangen; darunter 3.000 Euro für die Jugendkunstschule Kreisel.
Im Zeitraum vom 8.01.2026 bis 26.01.2026 sind Geldspenden in Höhe von 3.390 Euro eingegangen; darunter 3.000 Euro für die Meisterkonzerte.
Für Aistaig wurden Nordmann- Tannen im Wert von 847 Euro gespendet (Sachspende) .
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte