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Aktuell / Gemeinderat

Verwaltungsausschuss Di 4.12.18

Beginn: 17 Uhr, im Seminarraum (Zi Nr. 2) im EG des Rathauses

TOP 1: Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberndorf a.N., Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln (Vorberatung)

Wenn man ein Haus oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen will, kann man den Wert durch einen sogenannten Gutachterausschuss schätzen lassen. Seit 2013 hat die Stadt Oberndorf zusammen mit den Gemeinden Fluorn-Winzeln und Epfendorf (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf) einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Nun will die benachbarte Stadt Dornhan ab 1.1.2019 auch mitmachen.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beraten nun in ihrer Sitzung die nötigen Beschlüsse. Es muss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit angefügter Erstreckungssatzung geschlossen werden. In einer Gutachterausschussgebührensatzung werden die Kosten für Leistungen des Gutachterausschusses festgelegt, z.B. die Kosten für die Wertermittlung eines Grundstücks. Außerdem müssen die Mitglieder für den Gemeinsamen Gutachterausschuss für die restliche Amtsperiode bis 2021 bestellt werden. Dies sind

1) a) Vorsitzender:

 Erwin Barth, Straßenbaumeister, Oberndorf a.N.

  1. b) Stellvertretende Vorsitzende:

 Alexander Merkt, Diplom-Ingenieur (FH) Vermessung, Epfendorf

 Frank Schmid, Architekt, Fluorn-Winzeln

Rainer Rais, Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt, Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung DIAZert für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024, Dornhan

2) Mitglieder des Gutachterausschusses:

  1. a) Oberndorf a.N.

 Bernhard Benning, Bauingenieur

 Martin Holzer, Schreinermeister

 Ralf Heinzelmann, Zimmerermeister

 Eberhard Schmid, Schlossermeister

 Guido Söll, Malermeister

  1. b) Epfendorf

 Johannes Bantle, Architekt

 Jürgen Holzer, Bauhofleiter Stadt Sulz a.N.

 Hans-Walter Staiger, Zimmerermeister

  1. c) Fluorn-Winzeln

 Daniel Digel, Landwirtschaftsmeister/Agrartechniker

 Wolfgang Staiger, Maurermeister

  1. d) Dornhan

 Hans-Dieter Glück, Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt

 Horst Braun, Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt

 Artur Glück, Bautechniker i. R.

3) Bedienstete, der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanz-

Behörde:

 Martin Imhof, Amtsrat, Oberndorf a.N.

 Stellvertreterin: Annette Sigrun Kohler, Steuerhauptsekretärin, Rottweil

TOP 2: Feststellung der Jahresrechnung 2017

Im Jahr 2017 hat die Stadt Oberndorf gut gewirtschaftet und von der sehr guten wirtschaftlichen Lage profitiert. Die Verwaltung legt nun dem Verwaltungsausschuss die Jahresrechnung 2017 vor.

Im Verwaltungshaushalt ergeben sich Verbesserungen in Höhe von 8,25 Mio. Euro.

Mehreinnahmen gingen insbesondere bei der Gewerbesteuer (+ 3,816 Mio. Euro), dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 575.000 Euro), der Vergnügungs-steuer (+ 98.000 Euro), den Schlüsselzuweisungen vom Land (+ 362.000 Euro), den Gebühren und ähnlichen Entgelten (+ 1,116 Mio. Euro), den Zuweisungen und Zu-schüssen (+ 352.000 Euro), den Säumniszuschlägen, den Erstattungszinsen Gewerbesteuer und den Ordnungswidrigkeiten (+ 457.000 Euro) ein.

Wenigerausgaben traten vor allem bei den Personalausgaben (- 380.000 Euro), der Unterhaltung von Grundstücken (- 346.000 Euro), den weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (- 409.000 Euro) und den Geschäftsausgaben (- 120.000 Euro) auf. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Umstellung des Finanz-wesens auf das Neue Kassen- und Haushaltsrecht (NKHR) im Verwaltungshaushalt Haushaltsreste in Höhe von 529.200 Euro gestrichen werden mussten.

Mehrausgaben fielen bei den Zuweisungen und Zuschüssen (+ 140.000 Euro) und bei der Gewerbesteuerumlage (+ 243.000 Euro) an.

Somit erhöht sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt gegenüber der Planung von 1,715 Mio. Euro auf 9,965 Mio. Euro.

Im Vermögenshaushalt ergeben sich Verbesserungen in Höhe von 6,947 Mio. Euro.

Auf der Einnahmenseite traten Planabweichungen bei der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (- 1,4 Mio. Euro), den Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und beweglichen Gegenständen (- 432.000 Euro), den Zuweisungen, den Zuschüssen für Investitionen (- 1,249 Mio. Euro) und bei den Kreditaufnahmen

(- 3,844 Mio. Euro) auf.

Für den Erwerb von Grundstücken wurde der Planansatz um 936.000 Euro und für den Erwerb von beweglichen Gegenständen um 253.000 Euro unterschritten. Die Ausgaben für Baumaßnahmen blieben um rund 4,095 Mio. Euro unter dem Planansatz. Diese Planabweichungen sind auch auf die Streichung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt in Höhe von 4,882 Mio. Euro zurückzuführen. Tatsächlich ausgegeben wurden 663.000 Euro für Grundstückskäufe und 6,556 Mio. Euro für Baumaßnahmen.

Aufgrund des verbesserten Ergebnisses im Vermögenshaushalt konnte auf die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 3,844 Mio. Euro verzichtet werden. Die im Haushaltsplan veranschlagte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1,4 Mio. Euro entfällt. Es können rund 6,947 Mio. Euro zugeführt werden.

Bei Kredittilgungen in Höhe von 166.000 Euro ergibt sich zum 31.12.2017 ein Schuldenstand von rund 722.000 Euro.

TOP 3: Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 der Eigenbetriebe (Vorberatung)

Das Wasserwerk und das Freibad werden als sogenannte Eigenbetriebe der Stadt geführt. Das bedeutet, dass sie einen separaten Jahresabschluss erstellen müssen.

Der Jahresabschluss 2017 für das Wasserwerk weist einen Gewinn in Höhe von 136.956,57 Euro aus. Dieser Gewinn soll zur Tilgung von Verlusten aus früheren Jahren verwendet werden.

Der Jahresabschluss des Freibads weist einen Jahresverlust von 282.222 Euro aus. Dieser Verlust wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Das Freibad ist also ein Zuschussbetrieb.

TOP 4: Vorberatung der Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019 (Vorberatung)

Nächstes Jahr werden bei der sogenannten Kommunalwahl die Gemeinderäte und Ortschaftsräte und die Kreisräte für 5 Jahre neu gewählt. Die Wahl findet am So, den 26.Mai 2019 zeitgleich mit der Wahl zum europäischen Parlament (Europawahl) statt.

Bei der Kommunalwahl dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Bei der Europawahl darf man ab 18 Jahren seine Stimme abgeben.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen wird ein sogenannter Gemeindewahlausschuss gebildet.Der Gemeindewahlausschuss hat unter anderem die Aufgabe die Briefwahlstimmzettel für die Gemeinderats-, Kreistags- und Europawahl auszuzählen.

In den Gemeindewahlausschuss werden die Mitglieder vom Gemeinderat gewählt. Zur Wahl stehen:

Als Vorsitzender: EB Lothar Kopf

Stv. Vorsitzender: Hermann Leopold

Als Beisitzer: Ursula Schilling, Wolfgang Maier, Rolf Lübke

Stv. Beisitzer: Michael Lübke, Manfred Keller, Bettina Kuptz

TOP 6: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen

Die Gemeinderäte müssen die bei der Stadt eingegangenen Spenden förmlich annehmen. Unter anderem ging eine große Spende in Höhe von 11.993,57 Euro für den Aufbau einer Bläserkapelle an der Verbundschule ein.

TOP 7: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 8: Anfragen und Anregungen der Stadträte

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