Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal im Rathaus, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Verkaufsoffene Sonntage 2025
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen maximal drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festgesetzt werden. Die Gemeinden bestimmen diese Tage in eigener Zuständigkeit. Vom Handels- und Gewerbeverein wurden die Sonntage 18. Mai und 12. Oktober 2025 als verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Kirchen haben den beiden Terminen zugestimmt.
TOP 2: Kindergartenerweiterung Bochingen – Aktueller Sachstand und Ausblick
Die Erweiterung des Kindergartens Bochingen wird voraussichtlich im Herbst 2025
fertiggestellt. Dann kann nach jetzigem Stand der Umzug der bestehenden Gruppen
in den Neubau erfolgen. Bislang sah die Planung vor, nach dem Umzug der bestehenden Kindergartengruppen in den Neubau, zwei Kinderkrippengruppen (20 Plätze)
im Altbau entstehen zu lassen. Aufgrund der höheren Bedarfszahlen im Kindergartenbereich sieht die weitere Planung nun vor, eine Krippengruppe (10 Plätze) und eine altersgemischte Kindergartengruppe (bis zu 25 Plätze) in Betrieb zunehmen.
Ferner wird der Gruppenraum im Anbau des Altbaus in einen Bewegungsraum umgewidmet, der von allen Kindergartenkindern genutzt werden kann. Ein Bewegungsraum wird vom KVJS gefordert; die ursprünglich angedachte Lösung, dass die Kinder hierfür in den Kronesaal ausweichen, erfordert mehr personelle Ressourcen. Im Anbau des Altbaus muss hierfür noch die Küche entfernt werden. Weitere größere Umbaumaßnahmen im Altbau sind nicht nötig.
Gruppe Bestand –> Nach Ausbau
AM/VÖ 15 –> 22 Neubau
AM/RG 25 –> 25 Neubau
AM/RG 25 –> 25 Neubau
Krippe 0 10 * –> neu Altbau
AM/RG 0 25 *–> neu Altbau
Gesamtplätze 65 –> 107
Sollte sich der Bedarf in Bochingen ändern, ist es jederzeit möglich, anstelle der
altersgemischten Kindergartengruppe eine zweite Krippengruppe einzurichten. Die
Räumlichkeit kann ohne weiteres in einen Krippenbereich umfunktioniert werden.
Für die neuanzulegenden Gruppen sind Betriebserlaubnisse beim KVJS zu beantragen. Dies ist nach der Ertüchtigung der Räumlichkeiten möglich sobald das Personal zur Verfügung steht. Die Ausschreibungen für das Personal werden nach Genehmigung des Haushalts 2025 vorgenommen, so dass die Gruppen nach Fertigstellung sukzessive möglichst ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 in Betrieb genommen werden können. Die dafür notwendigen Personalstellen sind im Haushalt 2025 vorgesehen.