Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Jahresberichte Amt für Kultur, Jugend und Senioren 2024
1.1 Seniorenbüro – Jahresbericht 2024
Die Seniorenbeauftragten Kathrin Armbruster und Gabriele Schneider berichten über ihre Arbeit im Jahr 2024. Ihre Tätigkeit setzt sich zusammen aus Sprechzeiten und terminierten Einzelberatungen, Gesprächen mit ehrenamtlich Tätigen, Kriseninterventionen, der Geschäftsführung der Mitmachinitiative MIO e.V., der Teilnahme und Organisation/Mitorganisation von Gruppenveranstaltungen wie Ausflügen oder Seniorenweihnachtsfeiern, Besuch von Fachtagungen und Fortbildungen, Halten von fachlichen Vorträgen, Aufführungen mit dem Präventionstheaterstück der eigenen generationenübergreifenden Theatergruppe, und der Organisation und Programmgestaltung des “Öffentlichen Wohnzimmers” in der LINDE 13.
Frau Armbruster ist zu 100 % in der Gesamtstadt Oberndorf tätig, Frau Schneider ist auch in der Verwaltungsgemeinschaft für Fluorn-Winzeln und Epfendorf zuständig.
1.2 Stadtjugendpflege – Jahresbericht 2024
Die Stadtjugendpflege, zuständig für die offenen Kinder-und Jugendarbeit der Stadt Oberndorf, berichtet über ihre Arbeit im Jahr 2024. Die Hauptarbeitsfelder sind die Betreuung und Begleitung von acht Jugendräumen, Schwerpunkt ist der betreute Jugendtreff in der LINDE 13. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Organisation und Durchführung des Sommerferienprogramms. Im Jahr 2024 gab es wieder das Großspielprojekt Kinderspielstadt OKIDORF. Im Rahmen der Jugendbeteiligung und politischen Bildung gab es Workshops zur Kommunal-und Europawahl an den Schulen und die 8. Klassen wurden zu kommunalen Strukturen und Beteiligungsmöglichkeiten informiert.
1.3 Kulturamt – Jahresbericht 2024
Die Kulturbeauftragte Anna – Maria Altmann berichtet über die kulturellen Veranstaltungen der Stadt im Jahr 2024. Die durchgeführten 33 Veranstaltungen umfassen ein breites Spektrum: Konzerte in der Klosterkirche (Klassik bis Rock und Pop), Ausstellungen in der Klosterbaugalerie, Kabarett im Kronesaal, Veranstaltungen in der LINDE 13 mit Eröffnung des Kellers, einem Rockkonzert in der Halle in Beffendorf, Gartenlesungen und weiteren Veranstaltungen wie das Eastercross in der Neckarhalle oder der Empfang zum Narrentag in der Klosterkirche.
TOP 2: Stadtverkehr ab 2026 – Auftrag Nahverkehrsberater (Vorberatung)
Der Landkreis Rottweil schreibt den Nahverkehrsplan des Landkreises fort. Im Zuge dessen will die Stadt Oberndorf auch den Stadtverkehr Oberndorf überarbeiten, weil auch der Vertrag mit der RVS zum 12.12.2026 ausläuft. Es soll nun die Chance genutzt werden, den bestehenden Stadtverkehr auf Auslastung und Streckenführung hin zu überprüfen.
Die Verwaltung plant die Betrachtung des Stadtverkehrs unter Beachtung des Angebots des regulären ÖPNV bzw. der Regionallinien. Dieser wird auch durch den Landkreis Rottweil stetig ausgebaut und bedient künftig laut Nahverkehrsplan insbesondere die Ortsteile und die Kernstadt im 30 bzw. 60-Minuten-Takt. Der Stadtverkehr bindet bislang v.a. Teile der Stadt an, die durch den Regionalverkehr nicht direkt angefahren werden.
Eine Potentialanalyse soll aufzeigen, welche Möglichkeiten der Stadtverkehr bieten
kann. Analysiert werden sollen nicht nur Streckenführung, Haltestellennetz und Takt,
sondern auch die aktuellen Fahrgastzahlen. Die Analyse wird auch Auskunft zu den
jeweiligen Umsetzungskosten geben.
Mit der Potentialanalyse soll die nbsw nahverkehrsberatung beauftragt werden. Die nbsw nahverkehrsberatung berät bereits den Landkreis Rottweil u.a. bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und der Planung der Fahrpläne der einzelnen Linienbündel. Die tiefen Kenntnisse der ÖPNV-Landschaft im Landkreis Rottweil, sollen auch für die Oberndorfer Planungen genutzt werden.
TOP 3: Erlass einer Katzenschutzverordnung für Oberndorf a. N. und Teilorte (Vorberatung)
Durch die Verordnung soll das unkontrollierte Vermehren der Streunerkatzen eingedämmt werden, um diese vor Krankheiten, Hunger und Leid zu schützen. Große Populationen können so gemindert und der Schutz von Leben und Gesundheit der freilebenden Katzen gewährleistet werden.
Aufgefundene Katzen können dem Besitzer durch die Kennzeichnung und Registrierung entsprechend zugeordnet werden. Entstandene Kosten für Tierarzt und evtl.
Unterbringung können außerdem dem Besitzer in Rechnung gestellt werden. Die Besitzer können durch die Registrierungspflicht schneller ausfindig gemacht werden, die
Verweildauer des Tieres im Tierheim wird somit deutlich verkürzt und verursacht entsprechend geringere Kosten.
Durch die Kastration werden zudem Revierkämpfe gemindert und damit entsprechende Verletzungen, auch bei den Freigängerkatzen, vermieden. Kastrierte Katzen
haben in der Regel einen kleineren Bewegungsradius, so dass die Gefahr beim Überqueren von Straßen ebenfalls gemindert wird. Dies stellt somit Vorteile für die Katzenhalter dar. Auch die schnellere Rückführung an den Besitzer nach Aufgreifen einer Katze wird als positiv erachtet.
Der Tierschutzverein hat der Verwaltung dargelegt, dass die Voraussetzungen zur
Einführung der Katzenschutzverordnung vorliegen und diese zum Wohle der Katzen,
der Besitzer und der Gemeinde zwingend angeraten ist.
Der Stadt Oberndorf a. N. entstehen keine Mehrkosten. Der Tierschutzverein erhält
für seine Arbeit weiterhin einen Zuschuss und wickelt selbständig die Maßnahmen
gegenüber freilebenden Katzen ab. Werden Kastrationen von Halterkatzen durchgeführt, werden diese nach § 4 Abs. 2 der Satzung den Haltern in Rechnung gestellt.
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte