Wo: Seminarraum, EG Rathaus
Wann: 18:00 Uhr
TOP 1: Alt- und Totholzkonzept im Stadtwald
Um Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, ist die Stadt Oberndorf verpflichtet, ein sogenanntes Alt- und Totholzkonzept im Stadtwald umzusetzen. Das Forstamt weist hierzu sogenannte Habitate und Refugien im Wald aus. Refugienflächen sind zusammenhängende Waldflächen die, nicht mehr bewirtschaftet und der Natur überlassen werden. Habitatflächen sind Baumgruppen, bestehend aus 10 bis 15 Einzelbäumen die pro 3 ha Waldfläche gekennzeichnet und ausgewiesen werden und auch nicht gefällt werden dürfen. Bei der Ausweisung von Habitaten und Refugien im Stadtwald sollen langfristig ca. 5 % der Waldfläche aus der aktiven Bewirtschaftung entnommen und der Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht derzeit ca. 44,4 ha Refugienfläche und ca. 15,5 ha Habitatflächen. Dadurch, dass auf diesen Flächen kein Holz mehr geschlagen und verkauft werden darf, rechnet das Forstamt mit jährlich 5000 Euro weniger Einnahmen.
TOP 2: Bericht der Stadtjugendpflege
Die Stadtjugendpflege berichtet alljährlich über ihre Arbeit im Verwaltungsausschuss des Gemeinderates.
Schwerpunktthemen sind das Sommerferienprogramm und die Veranstaltungen im Jahr 2016/2017, der Betrieb des Jugendtreffs „Don Bosco Haus“ und die Vorstellung des zukünftigen Jugendprojekts „Lindenstraße 13“.
Weiter wird über die Jugendbeteiligung „Junges Oberndorf“ informiert. Außerdem wird noch einmal auf die Jugendversammlung aus dem Jahr 2016 eingegangen.
Neben unserer Beteiligungshomepage wird es 2017 wieder eine Aktionswoche Jugendbeteiligung an den Oberndorfer Schulen geben. Vom 10. -14.07.2017 wird die Stadtjugendpflege ab der 8. Klasse in Unterrichtseinheiten über Kommunalpolitik und Jugendbeteiligung informieren. Unmittelbar zum Abschluss der Aktionswoche wird dann die zweite Jugendversammlung statt finden.
TOP 3 : Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat muss Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen per Beschluss förmlich annehmen.
TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltungen
TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte