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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Di 13.06.2023

Beginn: 16 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Freiflächen-Photovoltaik Konzeption für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Die Stadt Oberndorf a. N. hat mit den Gemeinden Fluorn-Winzeln und Epfendorf eine sogenannte vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Das ist eine vertraglich festgelegte Zusammenarbeit, in der Themen geregelt werden, die alle drei Kommunen betreffen. Die Planung, wo Freiflächen- Photovoltaik- Flächen ausgewiesen werden sollen, ist so ein übergreifendes Thema.

Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutz erfordern ganz
wesentlich den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien. So sollen
mit dem Landesflächenziel in Baden-Württemberg auch die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund wurde das Büro Gfrörer aus Empfingen beauftragt, einen
Suchlauf nach geeigneten Freiflächen im gesamten Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft durchzuführen. Tabuflächen, wie Siedlungsgebiete, Naturschutz- oder Hochwassergefahrengebiete wurden dabei zunächst ausgeschlossen. Nach weiterer Abgrenzung durch Standortkriterien, wie Waldabstand, Landschaftsbild usw. wurden Vorrangflächen für die besondere Eignung mit Photovoltaik festgelegt und planerisch ausgewiesen. Zusätzlich wurden Flächenanfragen von Gewerbetrieben geprüft.
Die Abstimmung fand in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ämtern des Landratsamtes statt.
Die Freiflächen-Photovoltaik Konzeption wird in der Sitzung vorgestellt

Der Gemeinderat der Stadt Oberndorf a. N. hat sich am 25.04.2023 gegen eine Entwicklung der folgenden drei Flächen ausgesprochen:
 Altoberndorf, Harthauser Berg (O-Ao-N01/No2)
 Oberndorf-Lindenhof, Gewerbebetrieb (O-Ob-N01)
 Oberndorf, Schloßzeig (O-Ob-No2)

Diese sollen nicht weiter verfolgt werden.

TOP 2: 6. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010- Entwurfsfeststellung

Ein Investor beabsichtigt in der Gemeinde Epfendorf die Errichtung einer Photovoltaik
Freiflächenanlage. Zur planungsrechtlichen Genehmigung dieses Vorhabens hat der
Gemeinderat der Gemeinde Epfendorf, mit Beschluss vom 26.10.2021, ein Verfahren
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan durch die Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln in diesem Teilbereich geändert werden.
Entstehen soll eine sogenannte Agri-Photovoltaikanlage. Hierbei handelt es sich um
ein innovatives Anlagenkonzept aus sogenannten „bifazialen“ (beidseitig aktiven) und
senkrecht in Reihen stehenden Modulen. Die Module sind dabei nach Osten und
Westen ausgerichtet. Dieses Konzept eignet sich besonders dazu, um Landwirtschaft
und Photovoltaik miteinander zu verbinden und so den Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu verringern.
Am 13.03.2023 wurde im Gemeinderat Epfendorf der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren beschlossen.


TOP 3: 7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 – Aufstellungsbeschluss

In der Freiflächen-Photovoltaik Konzeption wurden verschiedene Flächen identifiziert
auf denen man PV-Anlagen errichten kann. Für eine abschließende Genehmigung der
Anlagen müssen ein Flächennutzungsplanverfahren und einzelne Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft weist in einem zentralen FNP-Verfahren die
Flächen für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaik Anlagen aus. Für die einzelnen Anlagen werden anschließend noch Bebauungsplanverfahren benötigt.

TOP 4: Bekanntgaben

TOP 5: Anfragen und Anregungen aus dem Gremium

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