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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 24.11.2020

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 1, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: 3. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 2010 (Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung)

Der aktuell geltende Flächennutzungsplan, der den rechtlichen Rahmen für die bauliche Entwicklung für die Gemeinden Oberndorf, Epfendorf und Fluorn-Winzeln (Verwaltungsgemeinschaft) bildet, ist nicht mehr aktuell und muss überarbeitet werden.

Am 30.06.2015 wurde im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 3. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 gefasst.
Die Stadt Oberndorf a.N., die Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln führen aktuell verschiedene städtebauliche Planungen durch, die auch im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen sind. Zusätzlich dient die 3. punktuelle Änderung dazu, notwendige redaktionelle Anpassungen zur Plausibilisierung und Aktualisierung der Plandarstellung aufzunehmen.
Mittelfristig ist eine generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Das gesamte Verfahren kostet 100.000 Euro.

Der Gemeinderat berät nun über die Änderungspunkte, die den Verwaltungsbereich Oberndorf betreffen und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

TOP 2: Bebauungsplan “Fluorner Straße, 2. Änderung” (Satzungsbeschluss)

Im Umfeld des Baugebiets „Strüten“, Lindenhof, besteht ein erhöhter Bedarf an Garagenplätzen, der nicht zuletzt aus der flächenoptimierten Bauweise mit Kettenhäusern resultiert, die die Errichtung von Garagen auf den vorhandenen Baugrundstücken deutlich erschwert. Deshalb ist beabsichtigt auf einer städtischen Grundstücksfläche zwischen der Fluorner Straße und der Landesstraße L 415 insgesamt 5 Bauplätze für Doppelgaragen schaffen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes „Fluorner Straße“ erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren
durchgeführt.

TOP 3: Bebauungsplan “Appelau I, 4. Änderung”, Boll (Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung)

Der Gemeinderat hat am 05.05.2020 die Errichtung eines einfachen Modulbaus zur Erweiterung des Kindergartens in Boll beschlossen. Als Baugrundstück ist das städtische Flurstück 112 vorgesehen. Gemäß des Bebauungsplans Appelau I 2. Änderung mit Rechtskraft vom 01.02.1992 ist das bisherige Baufenster hierfür nicht ausreichend. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Appelau I soll nun die Baugrenze angepasst werden, um die Errichtung des Modulbaus beim Kindergarten in Boll zu ermöglichen.

TOP 4: Kindergarten Boll Erweiterung (Erhöhung Projektbudget und Vergabe)

Die Erweiterung des Boller Kindergartens um eine Gruppe wird mehr als doppelt so teuer. Aus dem Modulbau für den evangelischen Kindergarten in Boll wird nichts. Stattdessen soll ein konventionelles Gebäude in Holzbauweise erstellt werden- Kostenpunkt rund eine halbe Million Euro.

Am 28.07.2020 hat der Gemeinderat die Erstellung eines Modulbaus zur Erweiterung des Kindergartens in Boll beschlossen. Hierbei wurde von Kosten in Höhe von ca. 200.000 Euro ausgegangen.
Bei der beschränkten Ausschreibung zur schlüsselfertigen Erstellung des Gebäudes wurden 13 Firmen (Modulbaufirmen, Holzbaufirmen, Containerfirmen) kontaktiert. Die Ausschreibung war so offen wie möglich gestaltet. Insbesondere wurde auch die Möglichkeit zur Abgabe von Nebenangeboten ohne Hauptangebot zugelassen. Außerdem haben wir alle Firmen schriftlich auch auf die Möglichkeit zur Abgabe eines Alternativangebots auf Basis einer gebrauchten Modulbau- oder Containeranlage hingewiesen.
Aufgrund dieses sehr weit geöffneten Angebotsspektrums der Ausschreibung wurde in Abstimmung mit den Architekten zusätzlich zum Preis ein Punktesystem mit genau definierten Kriterien zur Angebotsbewertung entwickelt.
Das Ergebnis der Submission mit sehr wenigen Angeboten spiegelt die aktuelle Marktlage wider. Als Gründe für die Absagen haben einige Firmen angegeben, dass ihre Kapazitäten für 2021 bereits ausgereizt sind. Die Modulbau- und Containerfirmen wiesen außerdem darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Bauweise vor allem bei größeren Einrichtungen zum Tragen kommt. Bei Kleinprojekten, wie der eingruppigen Erweiterung in Boll, seien ihre Lösungen eher teurer als die konventionelle Bauweise.


Submissionstermin: 23.10.2020
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der gewerteten Angebote: 2
Günstigstes Angebot: Zimmerei Heinzelmann GmbH
Höhe Angebot: 298.309,20 Euro
Auf Basis des nun vorliegenden Angebots für das Gebäude wurde vom Architekturbüro Glück & Partner eine aktuelle Kostenberechnung erstellt. Zur Umsetzung des Projekts ist eine Erhöhung des Projektbudgets auf 480.000 Euro erforderlich. Die Mittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.


Kosten und Finanzierung
Kosten: 298.309,20 Euro (vorliegendes Angebot)
Kostenberechnung: 480.000 Euro, Stand 28.10.2020
Bisher beschlossene Mittel: 200.000 Euro
Erhöhung Projektbudget: 280.000 Euro
Finanzierung: Haushalt 2021

Der Gemeinderat berät nun über die Erhöhung des Budgets um 280.000 Euro und die Vergabe zur Erstellung des Gebäudes an die Firma Heinzelmann GmbH aus Boll zum Angebotspreis in Höhe von 298.309,20 Euro.

TOP 5: Aufhebungssatzung “Bitzenwiesen, 2. Änderung “, Beffendorf (Entwurfsfeststellung)

Weil die tatsächlich eingetretene Flächeninanspruchnahme
weit hinter dem prognostizierten Bedarf zurückbleibt, plant die Stadt
Oberndorf die Aufhebung des Bebauungsplans »Bitzenwiesen« in Beffendorf. Durch Flächentausch sollen an anderer Stelle Wohnbauplätze ermöglicht werden.

Aufgestellt wurde der Planbereits 1998, aber in einem
Normenkontrollverfahren angegriffen.
Daraufhin war eine erste Teilaufhebung und die Bildung von zwei Teilgebieten erfolgt: »Oberer Bühl II« und »Bitzenwiesen, 1. Änderung«. 2015 wurde zudem im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens »Fuchsgrube« für nordwestlich angrenzende Flächen eine zweite Teilaufhebung durchgeführt. Nun soll ein weiteres Aufhebungsverfahren
erfolgen.
Auf rund 9000 Quadratmetern werden Dorf- und Mischgebietsflächen
in einer Größe von rund 5000 Quadratmetern und ergänzende Flächen für die Erschließung, Versorgung, einen Kinderspielplatz und eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Seit Inkrafttreten von »Bitzenwiesen, 1.
Änderung« seien gerade einmal zwei Bauvorhaben realisiert
worden.
Durch das Heranrücken der Gewerbefläche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens »Fuchsgrube« sank die
Nachfrage nach Wohnbebauung stark. Umgekehrt würde
diese auch den gewerblichen Betrieb Robert Beck Präzisionstechnik
einschränken.
Deshalb entsprächen die festgesetzten Dorf- und Mischgebietsflächen
nicht mehr den heutigen Planungszielen.
Parallel gebe es dennoch eine Nachfrage nach Wohnraum, so dass man entschieden hätte, die Fläche »Bitzenwiesen« aufzuheben und stattdessen
den entstehenden Flächenwert einem Baugebiet nördlich der Schramberger Straße zuzuschlagen.
Von den 9000 Quadratmetern können 7500 getauscht werden, der Rest ist bereits bebaut. Da 70 Prozent im Mischgebiet als Wohnbaufläche genutzt werden dürfen, können rund 5300 Quadratmeter als Wohnbauland realisiert werden.
Der geplante Spielplatz fällt ersatzlos weg.

TOP 6: Gemeinsamer Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a. N. (Aufnahme der Gemeinde Vöhringen)

Gutachterausschüsse ermitteln den Wert einer Immobilie und eines Grundstücks, wenn Käufe oder Verkäufe anstehen und die Eigentümer dies verlangen. Seit der Novellierung der Gutachterausschussverordnung im Jahr 2017 besteht die Möglichkeit, dass sich benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises zusammenschließen, um die Aufgaben des Gutachterausschusses mit den dazugehörigen Auswertungen wahrnehmen und erfüllen zu können.
Das Ziel der Änderung war, durch die Zusammenschlüsse eine Qualitätsverbesserung bei der Erfüllung der Aufgaben und eine Reduzierung der Anzahl der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg zu erreichen.
Seit dem 20.02.2019 bilden die Kommunen Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln und Oberndorf a.N. einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Die Zusammenarbeit erfolgt mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Gemäß § 7 Absatz 1 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung v. 19.12.2018 können jederzeit weitere Kommunen aufgenommen werden. Hierzu erfolgt eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Oberndorf a.N. und der beizutretenden Kommune. Eine Änderung der bisherigen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mitsamt der Erstreckungssatzung ist notwendig.

Die Gemeinde Vöhringen beantragt mit Schreiben vom 29.10.2020 die Aufnahme in den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N. .

Der zeitliche Mehraufwand durch die Kooperation beträgt ca. 20 %. Zur sachgerechten Aufgabenerfüllung ist eine Personalaufstockung der Geschäftsstelle von 50 % erforderlich. Das Personal wird entsprechend bereitgestellt.

Die nicht gedeckten Kosten der gemeinsamen Geschäftsstelle werden nach dem Verhältnis der nach § 143 GemO maßgebenden Einwohnerzahlen unter den beteiligten Kommunen aufgeteilt.

Der Gemeinderat berät die Aufnahme von Vöhringen in den gemeinsamen Gutachterausschuss und soll folgende Beschlüsse fassen:

  1. Die Gemeinde Vöhringen wird ab 01.01.2021 in den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N. aufgenommen, vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Kommunen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Vöhringen abzuschließen.
  3. Der Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit angefügter Erstreckungssatzung wird zugestimmt.
  4. Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf a.N. werden für die neue Amtsperiode ab Februar 2021 folgende Personen aus Vöhringen bestellt:
    a) als stellvertretender Vorsitzender
    Bernd Thiel, Zimmermannsmeister, Wittershausen
    b) als Mitglieder im Gutachterausschuss
    Friedrich Springer, Landwirt, Vöhringen
    Emil Stocker, Maurermeister, Vöhringen

TOP 7: Museum im Schwedenbau (Änderung der Gebührenordnung)

Die Gebührenordnung des Museums im Schwedenbau wurde zuletzt im Jahre 2016 geändert. Die Verwaltung schlägt eine Anpassung ab dem Jahre 2021 vor, die sich hauptsächlich auf Führungen bezieht. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des Vergleichs mit der Stadtführung in Rottweil (90 €), der Führung im Dominikanermuseum (50 € pauschal zzgl. 4 € per Person), der Führung im Stadtmuseum Rottweil (50 € pauschal zzgl. 2 € p.P) und der Führung im Museum KMZ Schloss Glatt (40 € pauschal zzgl. 3,50 € p.P.).
Führungen erfordern grundsätzlich einen erhöhten Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Buchungen, der Koordination, der Abrechnung und auch einen entsprechenden Personaleinsatz. Für eine Führung erhält der ehrenamtliche Referent eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 €, bei Kombiführen mit zwei Referenten fallen 80 € an. Für die Angestellten der Stadtverwaltung entstehen oftmals Überstunden.
Änderung unter § 2 (1)
Bei den Ermäßigungen werden neu aufgenommen:
Dienstleistende im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mindestens 50%)
Änderungen unter § 3:
Die neuen Gebührensätze sind nachfolgend in kursiv dargestellt. Die aktuelle Gebühr ist in der Klammer angegeben.

Für öffentliche Führungen werden folgende Gebühren erhoben:
4,00 € pro Person im Museum oder bei anderen Sehenswürdigkeiten außer: 6,00 € (5,00 €) pro Person bei Stadtrundgängen

2,00 € pro Person für alle Angebote bei Ermäßigungen nach § 2

Für gebuchte Führungen werden folgende Kostenpauschalen je Gruppe erhoben:
a)
Heimat- oder Waffenmuseum
45,00 € (40,00 €) zzgl. Eintritt – max. 20 Personen
b)
Sehenswürdigkeiten
45,00 € (40,00 €) maximal 40 Personen
c)
Stadtrundgang
80,00 € (65,00 €) maximal 40 Personen
d)
Kombination von zwei Führungen aus a und b
80,00 € (65,00 €) maximal 20 Personen
e)
Kombination von zwei Führungen aus a oder b mit c
110,00 € (90 €) maximal 20 bzw. 40 Personen
Als Stornierungsgebühren werden erhoben: Bei Absage in weniger als 24 Stunden vor dem Termin (bei Wochenendterminen: nach dem davorliegenden Freitag, 12 Uhr) sowie bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Abmeldung: volle Kostenpauschale ohne
Eintrittsgebühren.
§ 5 neu:
Die Gebührenordnung gilt ab dem 1. Januar 2021.

TOP 8: Lokaler Online- Marktplatz “LOCALgenie” (Beteiligung der Stadt Oberndorf a. N. an der Genossenschaft LOCALgenie eG und Übertragung der Onlineplattform auf die Genossenschaft LOCALgenie eG)

Die Stadt Oberndorf a. N. hat zur Durchführung des Projekts „Konzept zum Aufbau eines lokalen Online Marktplatzes in Oberndorf a. N.“ am 01.11.2018 einen Bewilligungsbescheid vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Projektförderung in Höhe von 200.000 Euro erhalten. Die Stadt Oberndorf a. N. hat einen Finanzierungsanteil von 50.000 Euro und die Gemeinde Fluorn-Winzeln 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Das Förderprojekt endet am 31.12.2020.
Am 15.06.2020 wurde die Genossenschaft LOCALgenie eG gegründet. Nach der Genehmigung durch den Genossenschaftsverband erfolgte am 06.11.2020 der Antrag auf Eintragung im Genossenschaftsregister.
Die Stadt Oberndorf a. N. wird sich mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 250 Euro an der Genossenschaft LOCALgenie eG beteiligen. Nach der Genossenschaftssatzung besteht keine Nachschusspflicht der Mitglieder, sodass maximal die Einlage in Höhe von 250 Euro haftungsrechtlich verloren gehen könnte.
Der Beteiligungsbeschluss nach § 103 GemO ist gemäß § 108 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde unter Nachweise der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen. Das Landratsamt hat im Vorfeld seine grundsätzliche Zustimmung signalisiert.
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.07.2018 festgelegt, muss sich der Online Markplatz „LOCALgenie“ nach Ablauf des Förderzeitraums selbst tragen.
Zur Weiterführung der Online-Plattform LOCALgenie wurde deshalb die Genossenschaft LOCALgenie eG gegründet.
Die im Eigentum der Stadt Oberndorf befindliche Online-Plattform „LOCALgenie“ wird deshalb zum 01.01.2021 kostenlos an die Genossenschaft LOCALgenie eG übertragen.
Somit gehen alle Rechte und Pflichten an die Genossenschaft LOCALgenie eG über. Die Stadt Oberndorf a. N. wird aus der Verpflichtung zum weiteren Betrieb der Online-Plattform LOCALgenie entlassen. Somit entstehen der Stadt künftig weder Sach- noch Personalkosten. Das bedeutet, dass sich die Genossenschaft LOCALgenie ab diesem Zeitpunkt durch Einnahmen aus der Online-Plattform selbst finanziert.
Das zuschussgebende Ministerium hat keine Einwände gegen diese kostenlose Übertragung der Online-Plattform auf die Genossenschaft. Dies hat auch das Landratsamt Rottweil signalisiert.
Kosten und Finanzierung:
Einmaliger Genossenschaftsbeitrag 250 Euro

TOP 9: Haushalt 2021 einschließlich Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad (Einbringung)

In dieser Sitzung wird der Haushaltsentwurf 2021 einschließlich der Wirt-schaftspläne 2021 der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad von der Verwaltung vorgestellt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Die Finanzlage der Stadt Oberndorf a. N. wird sich im Jahr 2021 weiter verschlechtern.

Der Ergebnishaushalt weist bei Erträgen von 36.798.000 Euro und Aufwendungen von 38.886.700 Euro ein Defizit von 2.088.700 Euro aus. Der Ergebnishaushalt beinhaltet die laufenden Ausgaben und Einnahmen der Verwaltung. Darin enthalten sind z.B. die Personalausgaben in Höhe von über 12 Mio Euro, die laufenden Unterhaltungsausgaben im Hoch-und Tiefbau in Höhe von knapp 2,5 Mio Euro und die Abschreibungen mit über 3 Mio Euro. Die Einnahmen verschlechtern sich im Vergleich zu 2020 vor allem bei der Gewerbesteuer um 1,5 Mio Euro und bei den Schlüsselzuweisungen vom Land.

Im Finanzhaushalt sind die Investitionen, die die Stadt im nächsten Jahr tätigen will, eingeplant.

Im Hochbauprogramm sind Investitionen in Höhe von 6.3 Mio Euro geplant. Die weitere Sanierung des Gymnasiums und der Grundschule Bochingen schlagen mit 1,77 Mio Euro zu Buche. Die Sanierung der Gymnasiums- Turnhallen kostet über 2,5 Mio Euro. Die weitere Hangsicherung in der Talstadt (Brauereiareal) kostet 1 Mio Euro und die Erweiterung des Kindergartens Boll 480.000 Euro. Nicht enthalten ist ein Ersatzbau für den abgebrannten Eisenbahnwaggon auf dem Lindenhof (Jugendtreff). Dieser ist erst für 2022 geplant.

Im Tiefbauprogramm sind Investitionen in Höhe von 4,1 Mio Euro veranschlagt. Darin enthalten ist die Sanierung des Talplatzes mit 370.000 Euro, der erste Bauabschnitt der Sanierung der Austraße mit 700.000 Euro, der 1. Bauabschnitt Erschließung des Industriegebiets “Vogelloch” in Bochingen mit 700.000 Euro und die Sanierung der Lindenhofbrücke mit 450.000 Euro.

Gegenstände (Ausstattungsgegenstände und Fahrzeuge) sollen in Höhe von 955.600 Euro gekauft werden. Große Posten sind dabei die Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens für die Feuerwehr mit 50.000 Euro und die Anschaffung des digitalen Sprechfunks in Höhe von 105.000 Euro für die Feuerwehr.

Um dies alles finanzieren zu können, ist eine Kreditaufnahme von 3,14 Mio Euro geplant.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus mit Investitionen von 1,65 Mio Euro und einer Kreditaufnahme von 1,2 Mio Euro.

Der Eigenbetrieb Freibad plant mit einem Verlust von 283.000 Euro, der aus dem allgemeinen Haushalt ausgeglichen werden muss. An Investitionen ist die Planung und Umsetzung eines Kinderlehrschwimmbeckens mit 100.000 Euro geplant.

TOP 10: Bekanntgaben, insbesondere

10.1 Bekanntgabe von Beschlüssen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden (20. Oktober -November 2020)

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen zu folgenden Themen beraten und Beschlüsse gefasst:
Grundstücksangelegenheiten

Verkauf von drei Bauplätzen im Baugebiet „Breite II“ in Beffendorf.

Verkauf eines Bauplatzes am Robert-Gleichauf-Platz.

Verlängerung des Erbbaurechts für den TC Oberndorf a.N. e.V.

Personalangelegenheiten
Besetzung der Stelle Amtsleitung Zentrale Dienste.

TOP 11: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte


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