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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 23.05.2023

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Sachstandsbericht Gäubahn

Über die Bahnverbindung nach Stuttgart und Singen, also über die sogenannte Gäubahn und deren Entwicklung wird in der Sitzung Bericht erstattet. Diskussionspunkt ist vor allem der geplante Wegfall der direkten Anbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof im Zuge der Baumassnahmen für Stuttgart 21.

TOP 2: Bericht über die Sicherheitslage in Oberndorf a. N.

Das Polizeirevier Oberndorf gibt einen Bericht ab, über die Entwicklung der Straftaten im letzten Jahr in Oberndorf a.N. .

TOP 3: Parkgaragen Lindenhofplatz 9 – Planungsauftrag zur Sanierung

Im Jahr 1971 hat die Stadt Oberndorf a. N. die Oberndorfer Wohnungsbau Gesellschaft (OWO) beauftragt, auf dem städtischen Grundstück Lindenhofplatz 9 eine Parkgarage mit 48 Garagenboxen und einer Trafostation zu erstellen. Diese Maßnahme wurde 1973 fertiggestellt und die Garagenplätze im Wege von Dauernutzungsrechten an Interessenten veräußert.

Nun sind die Garagen nach einem Gutachten im höchsten Maße sanierungsbedürftig und die Kosten sollen laut untenstehendem Vertrag auf die Nutzer umgelegt werden.


Inhalt des Dauernutzungsrechts ist u. a. Ziffer 3:
„Die dem Dauernutzungsrecht unterliegenden Räume, – bei Garagen einschließlich
des Garagentors – hat jeder Berechtigte stets in einwandfreiem Zustand zu erhalten.
Eintretende Schäden sind ohne Rücksicht auf den Schädiger zu beheben. Für den
Fall, dass der Berechtigte seiner Instandsetzungspflicht und Instandhaltungspflicht
nicht nachkommt, ist der Eigentümer berechtigt, Schäden auf Kosten des Berechtigten beheben zu lassen.
Diejenigen Teile der Tiefgarage, die nicht einem Dauernutzungsrecht unterliegen,
werden vom Eigentümer instandgehalten und instandgesetzt. An diesen Instandhaltungskosten ist jeder Dauernutzungsberechtigte mit 2 Prozent beteiligt“
Danach hat die Stadt Oberndorf a. N. als Eigentümer die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen und die Dauernutzungsberechtigten der Garagenstellplätze haben die Kosten entsprechend zu übernehmen.

Im Mai 2021 wurde das Architektur-und Ingenieurbüro Letsch von der OWO beauftragt eine betontechnologische Zustandsermittlung mit nachfolgender Vorplanung
und Kostenschätzung für die Parkgaragen Lindenhofplatz 9 zu erstellen.
Zusammenfassend wurde vom Architektur- und Ingenieurbüro Letsch im April 2022
festgestellt, dass die Parkgaragen Lindenhofplatz 9 an den tragenden Bauteilen der
Stützen und Wände massive Schäden sowohl in Folge von chloridinduzierten Bewährungsstahlkorrosion sowie der Korrosion in Folge der Karbonatisierung aufweisen.
Diese Schäden schränken die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit sowie die
Standsicherheit ein.
Eine zentrale Planung der Instandsetzungsmaßnahmen ist durchzuführen, so dass
die Standsicherheit und die Dauerhaftigkeit der Parkgaragen für die geplante Restnutzungsdauer sichergestellt sind.
Aufgrund der dringenden und auch kurzfristigen Notwendigkeit einer Sanierung
schlägt das Architektur- und Ingenieurbüro Letsch, vor, die Planung und Ausschreibung 2023 und die Ausführung gleich nach der Frostperiode 2024 durchzuführen.

Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist eine Planung und eine Tragwerksplanung der Leistungsphasen 3 – 6 HOAI (Entwurfs- und Instandsetzungsplanung,
Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Ausschreiben) sowie eine Brandschutzplanung (LPH 3-5) erforderlich.
Für diese Leistungsphasen liegen Angebote von vorläufig 145.800 Euro vor. Der Planungsauftrag ist von der Stadt Oberndorf a. N. zu erteilen. Eine Kostenerstattung
erfolgt durch die Dauernutzungsberechtigten. Die Kosten für das Gutachten und für
die Vorplanung wurden bereits von den Dauernutzungsberechtigten bezahlt.
Nach der vorläufigen Kostenberechnung betragen die Sanierungskosten insgesamt
1,2 Mio. Euro.

Die Dauernutzungsberechtigten der Garagen, die den obenstehenden Vertrag 1971 unterschrieben haben, sind also verpflichtet, die Planungskosten in Höhe von 145.800 Euro und die Sanierungskosten von 1,2 Mio Euro zu übernehmen.

TOP 4: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd II, 2. Änderung” – Aufstellungsbeschluss

Die Mafell AG will auf dem Lindenhof ihr Betriebsgelände erweitern und zwar auf der Freifläche zwischen dem Betriebsgelände von Exeron und der Straße nach Beffendorf.

Hierzu ist eine Änderung des geltenden Bebauungsplans erforderlich.
Mit der Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) werden zudem die Voraussetzungen zur frühzeitigen Information und Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden geschaffen. Auf dieser Grundlage wird der Entwurf für die geplante Bebauungsplan-Änderung gefertigt.
III. Kosten und Finanzierung
Die wesentlichen Kosten des Bebauungsplanverfahrens werden vom Investor getragen.

TOP 5: “Bürgerhaus Krone”, Bochingen – Zuwendungen Platzgestaltung

Zur Umgestaltung des Kronevorplatzes in Bochingen wurde am 27.04.2017 ein Antrag aus dem Förderprogramm LEADER auf die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 93.960 Euro gestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom 24.05.2017 bewilligte das
Regierungspräsidium Freiburg einen Zuschuss in Höhe von 93.600 Euro.
Der Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag vom 17.05.2019 schloss mit Gesamtkosten von 257.564,57 Euro ab, ursprünglich lagen der Bewilligung Gesamtkosten
von 241.529 Euro zugrunde. Die Bauarbeiten wurden vom Büro Gfrörer GmbH &
Co.KG, Empfingen, in zwei Losen ausgeschrieben und zwar in Vegetationsarbeiten
(Landschafts- und Gartenbau) und Wegebauarbeiten (Tiefbau). Die Vergabe wurde
so in der Sitzung des Gemeinderats am 26.09.2017 beschlossen.
Nach Prüfung der Belege und der Vergabe teilte die L-Bank mit, dass nach ihrer Auffassung verschiedene Arbeiten wie Baustelleneinrichtung, Rodung von Gehölzen, Mauerabrissarbeiten usw. nicht Tiefbauarbeiten sondern Landschafts- und Gartenbauarbeiten beträfen und somit angeblich Vergabeverstöße vorlägen. In Folge dessen wäre beabsichtigt, die geltend gemachten Kosten um 100 % zu kürzen, was zu einer Verringerung des Zuschusses um 62.276,83 Euro geführt hätte.
Im weiteren Verfahren konnte erreicht werden, dass der Kürzungsbetrag von der LBank auf 15.569,20 Euro reduziert wurde, das entspricht einer Kürzung von 25 %.
Bedingung ist, dass die Stadt ihren Widerspruch zurücknimmt.

TOP 6: Brauerei-Areal – vorübergehende Nutzung

Nachdem der Investor, die Convivo Holding GmbH und die Convivo Parks GmbH, die das ehemalige Brauereiareal bebauen wollte, insolvent gegangen war, möchte die Stadt das freigeräumte Gelände nun anderweitig zwischennutzen.

Auf dem Brauereiareal sollen für die Dauer der Baumaßnahmen im Schweizermühlegässle und auf dem Talplatz eine provisorische Parkierungsanlage eingerichtet und auch eine Fläche zur Baustelleneinrichtung bereitgestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro (grob geschätzt)
sollen außerplanmäßig genehmigt werden.


TOP 7: Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024

Jedes Jahr muss die Stadt Oberndorf darlegen, wie sich die Kinderzahlen und die dafür erforderlichen Betreuuungsplätze in Kindertageseinrichten (Kigaplätze) entwickeln. Mit der Bedarfsplanung sollen der Ausbaustand dargestellt und die Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Aufgrund dieser Bedarfsplanung entscheidet der Gemeinderat über den weiteren Ausbau an Standorten und Plätzen und das dafür erforderliche Personal.
Nicht berücksichtigt werden können kurzfristige Ereignisse wie Fluchtbewegungen
oder gesellschaftliche Veränderungen, die den Betreuungsbedarf erhöhen oder verringern lassen – was die Aussagekraft begrenzt. Der Rechtsanspruch kann beim örtlichen Jugendhilfeträger, dem Landratsamt, eingeklagt werden.
Bestandsaufnahme (in Klammern die Vorjahreszahlen)
Die Einrichtungen in der Stadt Oberndorf a. N. bieten für das Kindergartenjahr 2023
661 (672) Plätze. Die Zahlen der Tagespflege liegen bei 28 (28). In Oberndorf a. N.
gibt es, Stand März 2023, 893 (819) Kinder, vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Der Rechtsanspruch spiegelt nicht die tatsächliche Nachfrage, da sich nicht alle Eltern für einen Betreuungsplatz entscheiden (siehe Erläuterungen zur Bedarfsquote unten).
Bedarfsermittlung und Warteliste
Die in den Kindertagesstätten derzeit vorhandenen 661 Plätze sind nach den Anmeldungen am Ende des Kindergartenjahres 2023/2024 mit 636 Kindern belegt. Durch die U3-Betreuung sind jedoch faktisch 657 Plätze belegt. Dies entspricht einer Auslastung von 98,39 %. Nach Inbetriebnahme der neuen Einrichtung an der Von Gunzert-Straße (WABE) verringert sich die Auslastung auf 86 %. Nach Auswertung der bestehenden Wartelisten werden für das Kindergartenjahr weitere Plätze für 139 Kinder benötigt (62 Kindergartenplätze, 77 im U3-Bereich und weitere zehn im U2-Bereich). Etwa die Hälfte der benötigten Kindergartenplätze wird in der Kernstadt benötigt.
Rechtsanspruch und Bedarfsquote in Oberndorf a. N.
Derzeit besitzen 836 Kinder einen Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung in Oberndorf.
17 Kinder besuchen Kindertagesstätten in anderen Gemeinden. 9 Plätze sind in den
Oberndorfer Einrichtungen durch auswärtige Kinder belegt. Weitere 661 Kinder werden in den Einrichtungen betreut. Zuzüglich der Kinder von der Warteliste (139) ist
für 800 Kinder ein Betreuungsbedarf hinterlegt/eingerichtet. Die Bedarfsquote für
Kinder mit Rechtsanspruch in Oberndorf a. N. liegt somit bei 89 %.
Bauliche Erfordernisse
Lindenhof
Die neue Einrichtung der WABE startet im September dieses Jahres zunächst mit
zwei Gruppen (mit verlängerter Öffnungszeit) und soll bis zum Jahresende mit ihrer
vollen Kapazität (112 Plätze) zur Verfügung stehen.
Bochingen
Der Projektstart für den Erweiterungsbau erfolgt im Spätherbst dieses Jahres mit
dem Rückbau des Wohngebäudes nach Auszug der dort derzeit noch untergebrachten Flüchtlinge. Die Fertigstellung ist für 2025/2026 vorgesehen. Der bislang geplante Bewegungsraum wird als Raum für eine weitere Kindergartengruppe ausgeführt,
so dass dann in Bochingen vier Kindergartengruppen mit bis zu 80 Kindern und zwei
Krippengruppen mit 20 Plätzen vorhanden sind.
Tal- und Oberstadt
Die städtischen Gebäude, in denen die Kindergärten St. Raphael (Teckstraße) und
Rosenberg untergebracht sind, weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Es
besteht zudem ein weiterer Raumbedarf. Die Strukturkommission wird sich deshalb
mit dem Sachverhalt befassen und Vorschläge für die Sanierung- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten unterbreiten.
Natur-/Waldkindergarten
Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 18.03.2023 entsprechend, wird vorgeschlagen,
zunächst einen „Suchlauf“ für geeignete Standorte durchzuführen und dann anschließend die Kosten für ein derartiges Projekt zu ermitteln. Dabei sind insbesondere
auch die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, die mit maßgebend für
die Realisierungszeit sind.
Personalsituation
Aktuell ist in allen städtischen Einrichtungen ausreichend Personal für die Abdeckung
der Betriebszeiten vorhanden. Für die vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit in der städtischen Kita im Katholischen Gemeindezentrum auf dem Lindenhof
tätig sind, besteht die Möglichkeit, in eine andere städtische Einrichtung zu wechseln.
Zentrale Vormerkung
Ab Herbst dieses Jahres können Eltern Anfragen für einen Kindergartenplatz online
durchführen und sich in allen Einrichtungen vormerken lassen. Die Vergabe erfolgt
wie bislang im Frühjahr des laufenden Kindergartenjahres. Für das kommende Kindergartenjahr erfolgen die Zusagen durch die Einrichtungen mithilfe des Portals.

Fakt ist, dass in Oberndorf nach wie vor Kindergartenplätze fehlen: Nach Auswertung der bestehenden Wartelisten werden für das Kindergartenjahr weitere Plätze für 139 Kinder benötigt (62 Kindergartenplätze, 77 im U3-Bereich und weitere zehn im U2-Bereich). Etwa die Hälfte der benötigten Kindergartenplätze wird in der Kernstadt benötigt. Es besteht also die dringende Hoffnung, dass der neue Kindergarten (WABE) auf dem Lindenhof tatsächlich im September fertig sein wird.

TOP 8: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.05.2022 den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Regelung der Kostenersätze beim Einsatz der Feuerwehren im Landkreis Rottweil zur Überlandhilfe befürwortet.
Inzwischen haben alle Kommunen des Landkreises Rottweil geprüft, ob sie sich an
diesem Vertrag beteiligen wollen. Nach aktuellem Stand sind es derzeit 11 Kommunen, die Interesse bekundet haben. Zu Grunde lag der Überlandhilfevertrag der Feuerwehren Alpirsbach, Dornhan, Loßburg und Fluorn-Winzeln.
Zur einheitlichen Regelung der Kostenersätze beim Einsatz der Feuerwehren zur
Überlandhilfe nach § 26 Abs. 2 Satz 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG) haben die Städte Dornhan und Sulz a. N., die Gemeinden Fluorn-Winzeln und Schenkenzell sowie 30 weitere Kommunen aus dem Landkreis Freudenstadt und den dort angrenzenden Kommunen mit Wirkung vom 01.01.2023 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im und außerhalb des Landkreises Freudenstadt geschlossen.
Der Inhalt dieses Vertrags soll nun, wie bereits im vergangenen Jahr befürwortet, in
gleicher Weise im Landkreis Rottweil für weitere Kommunen Anwendung finden. Dies
sind neben Oberndorf a. N. die Gemeinden Aichhalden, Bösingen, Lauterbach, Villingendorf, Vöhringen und Wellendingen.

Da für die Städte Dornhan und Sulz a. N. und die Gemeinden Fluorn-Winzeln und
Schenkenzell bereits der o.g. Vertrag über die Kreisgrenze hinaus gilt, muss ein Vertrag mit weiteren Kommunen des Landkreises Rottweil deckungsgleich mit diesem Vertrag sein.
Durch diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichten sich die Feuerwehren im Rahmen der Überlandhilfe bei Pflichteinsätzen nach § 2 Absatz 1 FwG nach
gleichen, vereinfachten Grundsätzen abzurechnen.

TOP 9: Vergaben, insbesondere

9.1 Kanalsanierung, geschlossene Bauweise

Im Zuge der Kanalunterhaltung werden Kanalschäden saniert, die aufgrund des
Schadenbildes und der örtlichen Gegebenheiten wirtschaftlich in geschlossener Bauweise mittels Roboter und Inliner ausgeführt werden können. Insbesondere handelt
es sich um Bereiche auf dem Lindenhof, in Hochmössingen und in Beffendorf (Aspenweg, Keplerstraße, Pfäfflinstraße, Bruckgasse, Hochmössinger Straße, Lohwiesenstraße, Schramberger Straße und Steigweg).

Die Firma Boger Kanalsanierung GmbH, Wurmberg,soll nun den Zuschlag für die Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise zum Bruttoangebotspreis von
172.680,90 Euro erhalten.

9.2 Online-Marktplatz LOCALgenie – Ausschreibung der Plattform

Der Online-Marktplatz LOCALgenie wurde zum 01.03.2021 an die neu gegründete
Genossenschaft übertragen. Mit Schreiben vom 23.03.2023 teilte der Vorstand der
LOCALgenie eG mit, dass die Plattform in der Form einer Genossenschaft weder finanziell noch personell wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann. Daher soll in der nächsten Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstands der Antrag zur Liquidation der Genossenschaft gestellt werden. Die Generalversammlung soll im Juni stattfinden. Geplant ist, die Plattform nahtlos weiter zu betreiben. Deshalb soll zeitnah eine Ausschreibung erfolgen.

TOP 10: Grundstücksangelegenheiten

TOP 11: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse (25.04.2023 – 10.05.2023)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. April 2023 folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst:
 Ernennung eines Ehrenkommandanten und eines Ehrenmitglieds der Feuerwehr
Oberndorf a. N.
 Verkürzung der Probezeit eines/einer Beamten/Beamtin, Ernennung zum/zur Beamten/Beamtin auf Lebenszeit und Beförderung.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 9. Mai 2023 folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
 Erlass von Abwassergebühren eines Unternehmens, für nachweislich nicht in die
Kanalisation eingeleitetes Wasser.
 Besetzung der Leitungsstelle der Volkshochschule.

TOP 12: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte


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