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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 20.10.2020

Beginn: 18 Uhr

Ort: Neckarhalle, Austr. 12, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Informationen zur Mobilfunkversorgung Telekom

In der Sitzung wird die Telekom über ihre Pläne zur Mobilfunkversorgung für Oberndorf informieren. Spannend ist sicherlich die Frage, ob die “weißen Flecken” nun auch adäquat versorgt werden sollen und wie der Ausbau des 5 G-Netzes in Oberndorf geplant ist.

TOP 2: badenova AG & CO. KG – Kapitalerhöhung, Aufstockung der Kommanditanteile und Änderung des Gesellschaftervertrages

Die Stadt Oberndorf ist seit 2012 an der badenova AG & CO. KG beteiligt. Der Gemeinderat hat am 25.09.2012 für den Eigenbetrieb Wasserwerk Oberndorf a. N. eine Beteiligung mit einem KG-Anteil in Höhe von 505.000 Euro und zusätzlich eine stille Beteiligung in Höhe von 1 Mio. Euro an der badenova AG & Co. KG beschlossen .

Ausgangslage
Bei Gründung der badenova AG & Co. KG im Jahr 2001 hatten die Gründungsgesellschafter bereits vorgesehen, dass die Gesellschaft für die Beteiligung weiterer Gesellschafter offen sein solle. In der Folge erweiterte sich die Anzahl der Gesellschafter von ursprünglich sechs auf nunmehr 98. Insbesondere durch das Projekt KOMPAS konnte eine Vielzahl an neuen Kommanditisten gewonnen werden.
Im Rahmen des Projektes KOMPAS wurde den neuen Gesellschaftern nicht nur die Möglichkeit geboten, sich direkt durch den Erwerb von Kommanditanteilen an der badenova AG & Co. KG zu beteiligen. Darüber hinaus konnten auch stille Beteiligungen begründet werden. Hintergrund war, dass nicht genügend Kommanditanteile zur Verfügung standen, um allen Kommunen/Kommanditisten eine ihrer Größe adäquate Beteiligung anzubieten. Die stille Beteiligung konnte im Verhältnis 1:2 (Erwerbspreis Kommanditbeteiligung zu stille Beteiligung) begründet werden.
Von den 81 Kommunen, die im Rahmen des KOMPAS Projekts neue Kommanditisten der badenova AG & Co. KG geworden sind, haben 48 daneben noch stille Beteiligungen begründet in einem Gesamtwert von 41,881 Mio. Euro. Die Stadt bzw. der Kommanditist Oberndorf a. N. hat einen Kommanditanteil in Höhe von 505.000 Euro erworben und zudem noch eine stille Gesellschaft in Höhe von 1.000.000 Euro begründet (Beschluss des Gemeinderats vom 25.09.2012).
Seit 2015 hat die Energiekartellbehörde des Landes Baden-Württemberg (EKartB) Ermittlungen gegen die badenova AG & Co. KG aufgenommen, da aus Sicht der EKartB Teile des KOMPAS Projektes nicht zulässig gewesen sein sollten. Das KOMPAS Projekt wurde seinerzeit von vielen Stellen geprüft, beispielsweise vom Innenministerium, der Regierungspräsidien, aber auch vom Steinbeis-Institut und für zulässig erachtet. Allerdings wurde damals nicht das Hauptaugenmerk auf das Kartellrecht gelegt und insofern wurde die EKartB nicht beteiligt. Im Zuge der Ermittlungen der EKartB konnte eine Einigung zur Beendigung der Verfahren gefunden werden. Ein wesentlicher Punkt der Einigung war die Beendigung aller stillen Gesellschaften. Zwischenzeitlich wurden auch die stille Beteiligungen der Stadt Oberndorf a. N. zum 31.03.2020 gekündigt.
Um den Kommanditisten, die stille Beteiligungen gezeichnet hatten, aber trotzdem in einem adäquaten Umfang an der badenova AG & Co. KG zu beteiligen, soll diesen die Möglichkeit gegeben werden, bis zur Höhe ihrer bisherigen stillen Einlage an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen. Insgesamt kann das Eigenkapital also nominal um bis zu 41,881 Mio. Euro erhöht werden. Die Stadt Oberndorf a. N. kann daher bis zu 1 Mio. Euro in eine Aufstockung ihres Kommanditkapitals investieren. Neben der Stärkung der kommunalen Beteiligung soll mit der Erhöhung des Eigenkapitals auch die Kapitalstruktur der badenova AG & Co. KG gestärkt werden. Dies wird sich nachhaltig positiv auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens auswirken.
Aufgrund der Beendigung der stillen Beteiligungen und der Erhöhung des Kommanditkapitals muss zudem der Gesellschaftsvertrag der badenova AG & Co. KG geändert werden. Zum einen sieht der Gesellschaftsvertrag in § 4 Abs. 3 vor, dass eine Änderung der Kapitalanteile nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrags möglich ist. Zum anderen durften bisher gem. § 11 Abs. 2 lit. d) die ehemals stillen Gesellschafter ein Aufsichtsratsmitglied stellen. Aufgrund der Beendigung der stillen Gesellschaften muss hier eine neue Regelung gefunden werden.
Die erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrags soll zum Anlass genommen werden, auch weitere sinnvolle Anpassungen vorzunehmen.

Grundlage und Umsetzung Kapitalerhöhung
Zur Durchführung der Kapitalerhöhung musste zunächst der Unternehmenswert der badenova AG & Co. KG ermittelt werden. Auf Basis des IDW S 1 Standards hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH den Ertragswert der badenova AG & Co. KG zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt und kommt zu einem Unternehmenswert in Höhe von 998,7 Mio. Euro. Das Gesamtvolumen der Kapitalerhöhung von 41,881 Mio. Euro entspricht also einem Anteil von 4,193 Prozent an diesem Unternehmenswert.
Auf dieser Grundlage sollen die ehemaligen stillen Gesellschafter neue Kapitalanteile zusätzlich zu ihrer bisher bestehenden Kapitalbeteiligung zeichnen können. Sofern einzelne ehemalige stille Gesellschafter ihr ehemaliges stilles Beteiligungskapital nicht bzw. nicht in voller Höhe als neues Eigenkapital einzahlen, fällt die gesamte Kapitalerhöhung um das nicht bzw. nicht in voller Höhe eingezahlte Eigenkapital niedriger aus. Dieses Recht soll also nicht ersatzweise durch andere Gesellschafter ausgeübt werden.
Für die Stadt bzw. den Kommanditist Oberndorf a. N. bedeutet dies, dass sie für ihre ehemaliges stilles Beteiligungskapital in Höhe von 1 Mio. Euro weitere Kommanditanteile in Höhe von 1 Mio. Euro erwerben kann. In der Anlage 1 der Beratungsvorlage ist eine Übersicht beigefügt, aus der eine mögliche Renditeentwicklung bei der Erhöhung der Kommanditanteile im vorgenannten Umfang ersichtlich ist. Hierbei wird in 2021 von einem Jahresergebnis in Höhe von 85.888 Euro ausgegangen.
Da die Kapitalerhöhung begrenzt auf die ehemaligen Einlagen der stillen Gesellschafter sein soll, sollen die weiteren Gesellschafter nicht von ihrem Recht auf eine entsprechende anteilige Kapitalerhöhung Gebrauch machen. Insofern bedarf es von jedem Gesellschafter, der keine stille Beteiligung an der badenova AG & Co. KG gezeichnet hatte, einer Verzichtserklärung bezüglich seines Aufstockungsrechts.

Änderung des Gesellschaftsvertrags
Aufgrund der notwendigen Anpassung des Gesellschaftsvertrags allein wegen der Kapitalerhöhung, soll dieser insgesamt überarbeitet und auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die Grundlage des Gesellschaftsvertrags stammt aus dem Gründungsjahr 2001 der badenova AG & Co. KG. Im Laufe der Jahre haben sich die Rahmenbedingungen und die Konzernstrukturen der badenova AG & Co. KG verändert, so dass einzelne Regelungen im Gesellschaftsvertrag nunmehr durch zeitgemäße Regelungen zu ersetzen sind.

Der Gemeinderat soll nun folgende Beschlüsse fassen:

  1. Zur Stärkung und zur Ausweitung der engeren kommunalen Zusammenarbeit stimmt der Gemeinderat der Kapitalerhöhung bei der badenova AG & Co.KG um maximal 41.881.000 Euro auf Grundlage dieser Sitzungsvorlage zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Kommanditanteile der Stadt Oberndorf a. N. von 505.000 Euro um 1.000.000 Euro auf 1.505.000 Euro zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG gemäß Anlage 2 der Beratungsvorlage zu.
  4. Der Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufstockung der Kapitalerhöhung einzelner Kommanditisten erforderlichen Änderungen des Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG, zu.
  5. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. seinen Stellvertreter oder anderweitig Bevollmächtigten die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2, 3 und 4 in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.

TOP 3: Gymnasium – Sanierung Dach und Fassade Turnhalle G1 bis G3 (Baubeschluss)

Die Turnhallen G1 bis G3 müssen saniert werden. Im Zuge der Ausführungsplanung für die Dach- und Fassadensanierung der Turnhallen G1/G2 wurde festgestellt, dass zum einen die vorhandenen Betonbauteile eine deutlich größere Schädigung aufweisen, wie ursprünglich angenommen. Zum andern wurde ersichtlich, dass nicht nur die vorhandenen Fassadenplatten aus asbesthaltigen Faserzementplatten bestehen, sondern auch weitere Bauteile schadstoffbelastet sind, die im Zuge der Sanierung entfernt werden müssen.
Die Untersuchungsergebnisse sowie die Planung für die Instandsetzung des Daches und der Fassade des Gymnasiums werden in der Sitzung vorgestellt.
Die geplante Bauzeit der Maßnahme beträgt voraussichtlich ein Jahr. Auf Grund der Witterung und um den Schulbetrieb so wenig wie möglich einzuschränken, ist ein Baubeginn derzeit im Mai 2021 vorgesehen (nach dem schriftlichen Abitur). Die Sanierung soll dann zum Schuljahresbeginn 2022 abgeschlossen sein.

Die Kosten der erforderlichen Sanierung des Daches, der Fassade und der Betonbauteile setzen sich nach den Kostenberechnungen der Fachplaner wie folgt zusammen:
Gerüst, einschließlich Einhausung Schadstoffsanierung: ca. 806.500 Euro
Rückbau Schadstoffe Dach + Fassade: ca. 643.500 Euro
Betoninstandsetzung: ca. 1.502.000 Euro
Dachinstandsetzung: ca. 133.000 Euro
Fassadenverkleidung: ca. 506.000 Euro
Baunebenkosten: ca. 647.000 Euro
Kosten gesamt Dach, Fassade, Betonbauteile ca. 4.238.000 Euro.
Diese Kosten beinhalten zugleich die Instandsetzung der schadhaften Außenstütze im Zugangsbereich der Halle.
Im Zuge der Dach- und Fassadensanierung werden die erforderlichen noch ausstehenden Brandschutzmaßnahmen aus der Sanierung des Gymnasiumsgebäudes mit ausgeführt (Bauabschnitt 14 der Brandschutzsanierung). Die Kosten hierzu betragen etwa 97.000 Euro.
Das Hochbauamt schlägt in diesem Zusammenhang vor auch den Sportboden, die die Hallenbeleuchtung, die Prallwände und die Deckenverkleidung mit zu erneuern. Denn bei gleichzeitiger Ausführung mit der Hallensanierung sind auf Grund geringer Anforderungen an die Schutzmaßnahmen Kosteneinsparungen im Bereich der Beton-instandsetzung möglich. Die Kosten hierfür betragen:
Erneuerung Sportboden und Hallenbeleuchtung: ca. 267.000 Euro
Erneuerung Prallwände und Hallendecke: ca. 328.000 Euro
Einsparungen im Bereich notwendige Hallensanierung: ca. – 94.000 Euro
Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich damit auf insgesamt etwa 4.836.000 Euro.
Alternativ wurde überprüft, ob ein Abbruch und Neubau der Turnhalle wirtschaftlicher wäre. Die Kosten für einen Abbruch und einen Hallenneubau in ähnlicher Größe und Kubatur belaufen sich auf etwa 7,2 Mio. Euro und 9,2 Mio. Euro bei einer Planungs- und Bauzeit von mindestens 3 Jahren.
Ein Abbruch und Neubau der Halle stellt sich insgesamt als nicht wirtschaftlich und aktuell auch als nicht finanzierbar dar.
Mit ein Ziel der städtebaulichen Erneuerung im Sanierungsgebiet ASP Talstadt ist es, die Bereiche der Ober- und Talstadt durch Maßnahmen im Gebiet zu verbinden. Dabei kommt dem Schul-Campus eine zentrale Funktion zu. Bereiche der Oberstadt und der Talstadt sind insbesondere der Einzugsbereich der Grundschule und des Kindergarten im Bonhoeffer Haus (das Gebäude des Kindergartens liegt im Sanierungsgebiet). Die Grundschule und der Kindergarten nehmen damit auch eine zentrale Ver-sorgungsfunktion für die Bewohner des Sanierungsgebietes ein. Da im Sanierungsgebiet Talstadt keine eigenen Turnhallen für Schulen und Vereine vorhanden sind, haben auch die weiterführenden Schulen und die Turnhallen wichtige Versorgungsaufgaben für das Gebiet.

Die Turnhallen G1 bis G3 des Gymnasiums grenzen unmittelbar an das Sanierungsgebiet ASP-Maßnahme Talstadt an. Direkt an das zu entwickelnde Areal der ehemaligen Brauerei grenzt das Gebäude der Turnhallen G1 bis G3 an. Zwei der Außenwände des Gebäudes liegen direkt auf der Grenze zum Sanierungsgebiet. Das Gebäude thront prägnant über der Talstadt und prägt mit seinem markanten Kubus das städtische Erscheinungsbild auf einzigartige Weise.
Die unter anderem dringend notwendige Sanierung der Außenfassade der Turnhallen ermöglicht nun das Erscheinungsbild dieses markanten Gebäudes am Rande des Sanierungsgebietes zu verändern und gestalterisch zu verbessern. Zudem wird mit der Fortführung der Sanierung der Turnhallen der Campusgedanke der Schulen weiter gestärkt. Die Sanierung unterstützt somit unmittelbar die Sanierungsziele der ASP-Maßnahme Talstadt.
Im Juli 2020 wurde vom Bund und den Ländern als ergänzendes Programm zur Städtebauförderung ein Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten geschlossen, die sich innerhalb von Sanierungsgebieten befinden. Ausnahmsweise können auch Sportstätten gefördert werden, die sich zwar außerhalb eines Sanierungsgebietes befinden, jedoch dem Gebiet und seinen Sanierungszielen dienlich sind. Eine Erweiterung des Sanierungsgebietes zu diesem Zwecke ist nicht möglich.
Der Investitionspakt soll einen möglichst raschen Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes bewirken. Daher gilt für das Programm 2020 und das Programm 2021 ein verkürzter Bewilligungszeitraum bis zum 30. April 2024. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen bei der Erneuerung vorhandener Bausubstanz 60 % der Gesamtbaukosten. Aufgrund dessen hat die Verwaltung bereits einen Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm gestellt.
Ferner wurden im August 2020 vom Bund, als Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket), weitere Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel stehen dabei für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen dabei auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten; der Förderanteil des Bundes liegt bei 45 % der förderfähigen Kosten. Die Zuwendungsbescheide werden bei dieser Förderung voraussichtlich im 4. Quartal 2021 erteilt. Somit wäre bei einer Bezuschussung aus diesem Programm ein Baubeginn erst Ende 2021 möglich.
Die Verwaltung bemüht sich darum, in eines der Förderprogramme aufgenommen zu werden, vorrangig in den „Investitionspakt zur Förderungen von Sportstätten“. Eine Kombination beider Förderprogramme ist nicht möglich.

III. Kosten und Finanzierung
Kosten:
Instandsetzung Dach, Fassade, Betonbauteile: ca. 4.238.000 Euro
Brandschutzmaßnahmen ca. 97.000 Euro
Erneuerung Sportboden und Hallenbeleuchtung: ca. 267.000 Euro
Erneuerung Prallwände und Hallendecke: ca. 234.000 Euro
Gesamtkosten ca. 4.836.000 Euro
Finanzierung:
Haushalt 2020: 190.000 Euro
Haushalt 2021: 2.500.000 Euro
Haushalt 2022: 2.146.000 Euro (VE)
Bisher beschlossene Mittel: 660.000 Euro
darin enthalten Dachinstandsetzung und Fassadenverkleidung mit Rückbau der Fassadenplatten
Budgeterhöhung: 4.176.000 Euro
darin enthalten zusätzlich erforderliche Maßnahmen wie oben beschrieben (Schad-stoffsanierung, Betoninstandsetzung, aufwendigere Gerüstkonstruktion, Innenin-standsetzung)
Mögliche Förderungen:
Investitionspakt Sportstätten 2020 2.611.440 Euro
Eigenfinanzierungsanteil: 2.224.560 Euro
alternativ
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen: 2.176.200 Euro
Eigenfinanzierungsanteil: 2.659.800 Euro

TOP 4: Bebauungsplan „Webertal, 1. Änderung“- Entwurfsfeststellung

Der Bebauungsplan „Webertal“ aus dem Jahr 1957 soll geändert werden.
Die Stadt Oberndorf a.N. will damit planungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen für weitere bebaubare Flächen im Innenbereich schaffen. Dies ist durch die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen möglich. Es ist hierzu erforderlich den Bebauungsplan „Webertal“ in einem Teilbereich zu ändern.
Durch die Herabstufung der B 14 zur L 424 wird der Sicherheitsabstand auf
15 m vom Fahrbahnrand reduziert.
Die Bereiche zwischen L 424 und „Schubertstraße“ sollen nun an die Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt werden.

Die bisherigen Baulinien – hin zur Schubertstraße sollen durch umfassende Baugrenzen ersetzt werden, so dass die recht großen Grundstücke nachver-dichtet und besser genutzt werden können.
Im Rahmen des Verfahrens wurde eine „Schallimmissionsprognose „Webertal“ 1.Änderung“ durch das Büro Kurz + Fischer GmbH erstellt. Hieraus wurden Festsetzungen zu passivem Lärmschutz entwickelt und entsprechend in die planungsrechtlichen Festsetzungen eingebaut.

TOP 5: Bebauungsplan „Neckar- Talaue, 6. Änderung“ – erneute Entwurfsfeststellung

Der Bebauungsplan „Neckar-Talaue“, 6. Änderung soll dazu dienen, dass die bestehende Lidl-Filiale im Gewerbegebiet Neckar-Talaue vergrößert werden kann. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Neckarstraße und der Sägewerkstraße. Die Verkaufsfläche erhöht sich durch den Neubau von 1.000 m² auf ca. 1.480 m².
Eine Vergrößerung auf über 1.200 m² macht die Ausweisung eines Sondergebietes im Bebauungsplan notwendig, da der Lebensmittelmarkt dann als großflächig eingestuft wird.
Eine schalltechnische Untersuchung wurde durch das Büro Kurz & Fischer, Winnenden ausgeführt. Die Schallimmissionsprognose kommt zum Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden und dass die zu erwartende Verkehrszunahme als geringfügig zu bewerten ist und als zumutbar betrachtet werden kann.

TOP 6: Vertragsgestaltung mi WABE e. V. (Kinderhaus an der Von- Gunzert- Straße)

Die Stadt hat beschlossen, mit dem Träger WABE e.V. auf dem Lindenhof in der Von-Gunzert-Straße (unterhalb von Mitutoyo) einen neuen Kindergarten mit 100 Plätzen zu verwirklichen. Der Träger WABE e.V. würde das Kinderhaus bauen. Nun geht es darum mit den Trägern einen Vertag über den Betrieb abzuschließen.

Sachverhalt und Begründung
Der Gemeinderat hat am 31.03.2020 beschlossen, der WABE e.V. das Grundstück Flst-Nr. 1382 an der Von-Gunzert-Straße zum Bau eines Kinderhauses zu veräußern und die WABE mit 100 Plätzen in die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Oberndorf a.N. aufzunehmen.
Inzwischen ging uns der Planentwurf für den Neubau zu . Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf ca. 4,5 Mio. Euro.
Zum Projektabschluss bedarf es nun des Abschlusses einer konkreten Betriebskostenvereinbarung. Hierfür bietet die WABE e.V. zwei Alternativen an.
Alternative 1 (Mietmodell): Hierfür wären zwei Verträge abzuschließen – ein Mietvertrag und ein Betreibervertrag. Die Stadt würde das Gebäude von der WABE e.V. auf 20 Jahre anmieten und eine Jahresmiete bezahlen, die sich jährlich in Anlehnung an den Preisindex für Lebenshaltungskosten verändert. In der Jahresmiete wären zugleich auch die Unterhaltungs- und Erneuerungskosten enthalten (klare Kalkulationsbasis für die kommenden 20 Jahre).
Alternative 2 (Betreibermodell): Es wird ein Betreibervertrag, vergleichbar mit den üblichen Vereinbarungen mit den kirchlichen Trägern, geschlossen. In den jährlichen Betriebskosten sind die Abschreibungen (Gebäude 33 Jahre, Außenanlagen 13 Jahre, Inventar 7 Jahre) und die Zinskosten enthalten. Hinzu kommen der Instandhaltungsaufwand und die Kosten für Erneuerungsmaßnahmen (nicht kalkulierbar).
Kosten und Finanzierung
Nach Einschätzung der Verwaltung ist der finanzielle Aufwand des „Mietmodells“ bei einer Gesamtlaufzeit des Vertrags über 20 Jahre bzw. auch über 33 Jahre (Gesamtabschreibungszeit) deutlich höher als beim „Betreibermodell“. Dabei wird unterstellt, dass die jährliche Erhöhung des Mietpreises nach dem Preisindex für Lebenshaltungskosten bei 1,27 Prozent liegt (Durchschnitt der letzten 20 Jahre). Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die über das „Mietmodell“ abgedeckt wären, werden nicht in dieser Größenordnung erwartet.
Das „Betreibermodell“ ist deshalb voraussichtlich die für die Stadt wirtschaftlichere Alternative.

Der Gemeinderat soll nun folgenden Beschluss fassen:

Mit der WABE e. V. wird das allgemeine „Betreibermodell“ vereinbart; von der Anmietung des Objektes wird Abstand genommen.

TOP 7: 2. Änderung der Friedhofssatzung

Mit Schreiben vom 01.07.2020 beantragte die SPD-Fraktion, die Friedhofsordnung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen . Anlass des Antrages ist die der aktuellen Satzung entgegenstehende Anbringung eines Fahrrad-Symbols auf der Frontplatte einer Mauernische in der Urnenwand auf dem Friedhof Teckstraße sowie einer Blumenvase und eines Fotos auf einer anderen Frontplatte.
Im Einvernehmen mit der SPD-Fraktion wurde die Beratung ihres Antrages auf den Herbst 2020 terminiert, da noch weitere Themen in eine Änderung der Friedhofssatzung einzuarbeiten waren.
Die Änderungen im Einzelnen:

  1. Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgräbern (§ 12)
    Bisher wird den Angehörigen nach Ablauf des Nutzungsrechtes (30 Jahre) ohne Satzungsregelung eine Verlängerung um 10, 20 oder 30 Jahre angeboten. Die Verwaltung schlägt vor, künftig außerhalb eines aktuellen Todesfalles eine Option zur Verlängerung um 5 oder 10 Jahre in die Satzung aufzunehmen, um die Planungen für Veränderungen auf dem Friedhof nicht zu lange zu blockieren. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht weiterhin nicht.
  2. Namensanbringung an Baumgräbern (§ 15 Abs. 2)
    Bisher ist geregelt, dass die Namen an einem gemeinsamen Grabmal angebracht werden. Im Kernstadtbeirat und mit den Ortsvorstehern wurde zwischenzeitlich abgestimmt, dass einheitliche Steinplatten an der Grabstelle angebracht werden sollen. Dies wird nun in der Satzung umgesetzt.
  3. Gestaltung der Frontplatten der Urnenwände (§ 15 Abs. 4)
    Bisher besteht die Vorgabe, dass außer Namen und Daten nur sakrale Zeichen zugelassen sind. Diese Regelung wurde bei der Aufstellung der ersten Urnenwand getroffen, um ein einheitliches Bild zu gewährleisten. Die Verwaltung schlägt vor, künftig für die Gestaltung der Frontplatten keine weitergehenden Regelungen als bei Grabmalen auf individuellen Gräbern zu treffen. Nur die zulässigen Materialien wären weiterhin vorgegeben. In § 14 (Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz) würden die Frontplatten zusätzlich aufgenommen: Grabmale, sonstige Grabausstattungen und Frontplatten an Mauernischen müssen der Würde der Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und in ihrer Gesamtanlage entsprechen.
    Zulässig wären nach der neuen Regelung auch Blumenvasen und Fotos an den Frontplatten.
  4. Änderungen im Gebührenverzeichnis
    a) Ziffer 1.2
    Bisher sind nur Grabmalaufsteller aufgeführt. Hier ist eine allgemeine Formulierung „Zulassung einer gewerblichen Tätigkeit“ vorgesehen.
    b) Ziffer 2
    Durch die Neuausschreibung der Grabherstellung und Durchführung von Bestattungen sind die Ausgaben der Stadt an das beauftragte Unternehmen stark gestiegen.
    Deshalb sollen die Gebühren erhöht werden. Ein normales Erdgrab würde dann statt 570 Euro nun 644 Euro kosten. Die Kosten für ein Urnenerdgrab steigen von 160 Euro auf 184 Euro. Die Grabherstellungskosten wären mit diesen Erhöhungen wesentlich teurer als in umliegenden Gemeinden, obwohl die Kosten damit nur zu 75% gedeckt sind.
    c) Ziffern 2.6 und 2.7 sowie 4.3
    Da bei muslimischen Bestattungen kein Sargabsenkapparat verwendet wird, ist hier künftig bei der Gebühr für die Grabherstellung und Beisetzung eine Unterscheidung zur üblichen Sargbestattung zu treffen. Zudem ist bisher keine Gebühr für die Beisetzung im inzwischen fertiggestellten Frühchenfeld festgesetzt.
    Für die anteilige Nutzung der Aussegnungshallen ist künftig eine besondere Gebühr in Höhe von 50,– Euro geplant, z.B. Stühle, Katafalk.
    d) Ziffer 3.4
    Künftig werden gerundete Beträge für die Verlängerungsgebühren berechnet.

TOP 8: Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 der Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad

Für die städtischen Eigenbetrieb Wasserwerk und Freibad liegen nun die Jahresabschlüsse für das Jahr 2018 vor.

Das Wasserwerk hat im Jahr 2018 einen Gewinn in Höhe von 28.621,02 Euro erwirtschaftet. Dieser Gewinn soll zur Tilgung früherer Verluste verwendet werden.

Das Freibad hat im Jahr 2018 einen Verlust von 214.666,91 Euro erwirtschaftet. Dieser Verlust muss aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt ausgeglichen werden.

TOP 9: Beschaffung mobiles Notstromaggregat für das Wasserwerk (Genehmigung außerplanmäßige Ausgabe)


In der Gemeinderatssitzung am 09.04.2019 wurde die Planung für ein stationäres Notstromaggregat im Wasserwerk Mühlberg und ein mobiles Gerät für das Pumpwerk Dieselbach vorgestellt. Der Beschaffung des stationären Notstromaggregats hat der Gemeinderat am 21. Mai 2019 zugestimmt. Auf die Beschaffung eines mobilen Geräts wurde seinerzeit verzichtet, da hierfür keine Zuschüsse in Aussicht standen. Um die Wasserversorgung auch im Falle eines Stromausfalles sicherstellen zu können, war bisher vorgesehen, eine Beschaffung im Wirtschaftsplan 2021 einzustellen.
Das Regierungspräsidium, Gemeinde- und Städtetag informierten nun kurzfristig über ein Konjunkturpaket der Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich der Wassersicherstellung. Damit kann eine Förderung bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben bei der Beschaffung des Notstromaggregates beantragt werden. Im Zuschusstopf sind bundesweit rund 5,8 Mio. Euro. Die Zuschüsse werden nach Eingang der För-deranträge in einem sogenannten „Windhundverfahren“ bewilligt.
Vorrangig sollen dabei Maßnahmen unterstützt werden, die einen Mittelabfluss noch in 2020 zur Folge haben. Die Förderanträge sind über die untere Wasserbehörde (Landratsamt) zu stellen und müssen sehr kurzfristig dorthin versandt werden.

Deshalb wird vorgeschlagen, die Beschaffung nun auf 2020 vorzuziehen und außerplanmäßig zu finanzieren.

Kosten und Finanzierung
Bei einer Beschaffung in 2020 entstehen außerplanmäßig Ausgaben in Höhe von voraussichtlich knapp 58.000 Euro. Ein Förderantrag über 29.000 Euro wurde am 09.10.2020 an die untere Wasserbehörde weitergeleitet.
Die Finanzierung in 2020 ist sichergestellt, da die Maßnahme Wasserleitungsbau im Gewerbegebiet Vogelloch (250.000 Euro) nicht vollständig in 2020 umgesetzt wird und entsprechende Mittel verfügbar sind.

Der Gemeinderat soll nun folgende Beschlüsse fassen:

  1. Der außerplanmäßigen Beschaffung eines mobilen Notstromaggregats für den Eigenbetrieb Wasserwerk für netto ca. 58.000 Euro in 2020 wird vorbehaltlich der Gewährung eines Zuschusses zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem günstigsten Bieter den Auftrag für die Lieferung des Notstromaggregats zu erteilen.

TOP 10: Bekanntgaben, insbesondere

10.1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse (September/Oktober 2020)

Der Gemeinderat und seine Ausschüsse haben in den letzten nichtöffentlichen Sitzungen im September und Oktober 2020 zu folgenden Themen Beschlüsse gefasst:
Grundstücksangelegenheiten:
– Verkauf von 2 Baugrundstücken im Baugebiet „Im Gehrn Süd“, Bochingen
– Verkauf von 2 Baugrundstücken im Baugebiet „Kienzlestraße“, Altoberndorf
Personalangelegenheiten:
– Besetzung der Leitungsstelle in der Kindertagesstätte Bochingen
– Besetzung einer Stelle in der Finanzverwaltung
– Besetzung einer Stelle im Bauverwaltungsamt
Sonstiges:
– Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2021 der Oberndorfer Wohnungsbau GmbH

TOP 11: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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