Wo: Sitzungssaal des Rathauses
Beginn 18:00 Uhr
TOP 1 Bürgerfragestunde
Hier können Bürger, die ein Anliegen haben, Fragen an die Verwaltung stellen.
TOP 2 ASP Talstadt – Aktuelle Investorenplanung „Brauereiareal“
In der Sitzung wird der aktuelle Planungsstand zur Neuüberbauung des ehemaligen Brauereigeländes vorgestellt.
TOP 3 Sanierungsgebiet „Östliche Oberstadt“ – Abschlussbericht
Das Sanierungsgebiet „Östliche Oberstadt“ ist fertig. Im Gemeinderat wird ein Abschlussbericht vorgestellt.
TOP 4 Fasnet 2017 – Verkürzung der Sperrzeit
An der Fasnet 2017 dürfen die Gaststätten und Bars bis zur folgenden Uhrzeit offen haben:
„Schmotzigen“ auf Freitag à Sperrzeit beginnt um 4:00 Uhr
Samstag auf Sonntag à Sperrzeit beginnt um 5:00 Uhr
Montag auf „Fasnachtsdienstag“ à Sperrzeit beginnt um 5:00 Uhr
TOP 5 Verkaufsoffene Sonntage 2017
Aus Anlass des Frühlingsfestes und des Herbstfestes des Handels- und Gewerbeverein Oberndorf a. N. e.V. dürfen die Verkaufsstellen in der Oberstadt und Talstadt am Sonntag, 26 März 2017 und am Sonntag, 08. Oktober 2017 jeweils in der Zeit von 13-18 Uhr geöffnet sein.
TOP 6 Neufassung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)
Zukünftig sollen folgende Märkte in Oberndorf durchgeführt werden:
Gregorimarkt am 12.März
Junimarkt am 2. Montag im Juni
Julimarkt am 20.Juli
Michaelismarkt am 29. September
Weihnachtsmarkt am Wochenende des 2. Advents
TOP 7 Neubestellung der Gutachter der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a. N.
Die Stadt Oberndorf hat mit den Gemeinden Epfendorf und Fluorn-Winzeln eine Verwaltungsgemeinschaft. Diese drei Gemeinden haben einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Der Gutachterausschuss bewertet Grundstücke und Häuser auf Anfrage. Wenn man also wissen will, was ein Grundstück oder Haus wert ist, kann man bei diesem Gutachterausschuss ein Wertgutachten in Auftrag geben. Da die Amtszeit der aktuellen Mitglieder des Gutachterausschusses zum Jahresende abläuft werden nun vom Gemeinderat die Gutachter neu vorgeschlagen und von der Verwaltungsgemeinschaft dann eingesetzt.
TOP 8 Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Oberndorf sollen in Zukunft durch Bereitstellung im Internet unter www.oberndorf.de erfolgen. Ausgenommen davon sind Bauleitpläne wie zum Beispiel Bebauungspläne. Diese werden nach wie vor im „Schwarzwälder Bote“ veröffentlicht.