Beginn: 17 Uhr
Ort: Feuerwehrgebäude, Austr. 26, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Verkaufsoffene Sonntage 2026
Nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen maximal drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr festgesetzt werden. Die Gemeinden bestimmen diese Tage in eigener Zuständigkeit. Vom Handels- und Gewerbeverein wurden die Sonntage 17. Mai und 11. Oktober 2026 als verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die Kirchen haben den beiden Terminen zugestimmt.
TOP 2: 7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 2010 – Entwurfsfeststellung
In der Freiflächen-Photovoltaik Konzeption wurden verschiedene Flächen identifiziert
auf denen man PV-Anlagen errichten wollte. Auf dieser Basis wurde die FNP-Änderung gestartet.
Von ursprünglich 12 Flächen , die für Freiflächen- Photovoltaikanlagen vorgesehen waren, bleiben nach Herausnahme der Fläche “Hohen Egert”, die in einem besonderen Verfahren beschleunigt behandelt wird, und den Anregungen der Teilnehmer öffentlicher Belange, sowie privater Entscheidungen noch 4 Teilflächen übrig.
TOP 3: Fortschreibung Lärmaktionsplan 2025 – 4. Stufe, Beschluss
Aufgrund der Verpflichtung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 BImSchG
haben die Gemeinden Lärmaktionspläne (LAP) für Hauptverkehrsstraßen aufzustellen. Daher hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in der „Lärmkartierung 2022“ alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h neu analysiert.
Aufgrund der Verkehrsbelastungen der A 81, der L 415 und der L 424 ist die Stadt
Oberndorf am Neckar verpflichtet, für diese Straßen einen Lärmaktionsplan aufzustellen („Pflichtstecken“).
Seit der am 19.11.2019 beschlossenen 3. Stufe der Lärmaktionsplanung 2019 haben sich kaum Veränderungen in den Verkehrsströmen ergeben.
Daher soll die 4. Stufe des LAP im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben werden.
Vom Oberndorfer Gemeinderat und von einigen Ortschaftsräten werden an ausgewählten Stellen des Stadtgebiets für 2026 über den Untersuchungsumfang des Lärmaktionsplans 2025 hinausgehende freiwillige Verkehrszählungen und Lärmkartierungen gewünscht. Diese sollen in einem nächsten Schritt konkretisiert werden.
Kosten Lärmaktionsplan: Netto ca. 6.000 €
Finanzierung Lärmaktionsplan: planmäßig
TOP 4: Bebauungsplan “Härle-Sommerhalde, 8. Änderung” – Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung
Der Vorhabenträger plant, auf dem Flurstück 1534/1 der Gemarkung Boll das Firmengebäude der Firma Mauth im Verwaltungsbereich um ein zusätzliches Geschoss zu erweitern. Dieses soll als multifunktionaler Glasbaukörper ausgeführt werden.
Die Vorhabenfläche befindet sich derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Härle-Sommerhalde, 2. Änderung“. Der Bebauungsplan weist eine maximale Firsthöhe von 10 m auf. Das geplante Vorhaben ist auf Basis des derzeitigen Bebauungsplans nicht realisierbar, weshalb eine Bebauungsplanänderung angefragt wurde.
Die Änderung beinhaltet insbesondere die Änderung der maximalen Gebäudehöhe im
Bereich der geplanten Aufstockung. Die übrigen Festsetzungen (z.B. Baugrenzen, Art
der baulichen Nutzung) werden zu großen Teilen übernommen.
TOP 5: Bebauungsplan “GE Lindenhof-Süd I, 4. Änderung” – Erneute Entwurfsfeststellung
Die Firma Heckler & Koch plant südöstlich zwischen dem in Bau befindlichen Betriebsgebäude und der Grünfläche zum Wohngebiet einen weiteren Mitarbeiterparkplatz.
Während das Betriebsgebäude und der Parkplatz im Westen bereits auf Grundlage
des bisherigen Bebauungsplans „GE Lindenhof-Süd I, Änderung“ aus 1987 zulässig
sind und genehmigt wurden, sind die geplanten Parkplätze für Betriebsangehörige
ebenso wie offene Lagerplätze im Südosten laut dem bisherigen Bebauungsplan aus
Lärmschutzgründen unzulässig. Daher wurde die vorliegende Bebauungsplanänderung angefragt. Gleichzeitig sollen die schon im bisherigen Bebauungsplan möglichen
Nutzungen im Hinblick auf einen Anbau weiterhin zulässig bleiben.
Zwischenzeitlich und auch aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat der Vorhabenträger die Planung der Außenanlagen vollständig überarbeitet. Die überarbeiteten Außenanlagen und die Stellungnahmen wurden entsprechend des Abwägungsprotokolls in einen neuen Entwurf eingearbeitet.
Die Änderungen betreffen insbesondere:
Regenrückhalte- und Versickerungsanlage befindet sich zwischen Gebäude
und Lärmschutzanlage statt in der Grünfläche zwischen Lärmschutzanlage
und Wohngebiet,
bebaubare Flächen, Grünflächen und Baugrenze wurden neu angeordnet, um
die durch die neue Regenrückhalte- und Versickerungsanlage entfallenden
Stellplätze an anderer Stelle zu realisieren,
Neufassung der Schallimmissionsprognose und Anpassung der Lärmschutzanlage an die geänderte Planung,
Beibehaltung des eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe), in dem zum
Schutz der Bewohner des angrenzenden Wohngebiets nur nicht wesentlich
störende Betriebe und Nutzungen, deren Lärmemissionen die Werte eines
Mischgebietes nicht überschreiten, zulässig sind.
Aufgrund der Änderungen sind eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und eine
erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB wird die Gelegenheit zur Stellungnahme auf die geänderten oder ergänzten Teile beschränkt.
TOP 6: Vergaben
6.1 Anbindung des Prozessleitsystems der Wasserversorgung Oberndorf a. N. an das Prozessleitsystem der Badenova und Aufschaltung der Betriebsdaten – Vergabe
Die badenovaNETZE GmbH ist seit 2023 technischer Betriebsführer der Wasserversorgung Oberndorf a. N.. Bisher sind die Betriebsdaten nicht in das zentrale Prozessleitsystem eingebunden. Im Betriebsführungsvertrag vom 26.05.2025, ist in §2 „Allgemeine Pflichten und Aufgaben der Stadt“, Absatz 4, geregelt, dass „… Die Stadt
gewährt Zugriff zum Prozessleitsystem sowie die Anbindung der Datenübertragung
an das Leitsystem der Trinkwasserversorgung, zwecks unentgeltlicher Übernahme
von Betriebsdaten aus den Wasserversorgungsnetzen und Wasserversorgungsanlagen. Die Kosten zur erstmaligen Anbindung der Datenübertragung von bestehenden
sowie von neuen Anlagen an die Verbundleitwarte der badenovaNETZE trägt die
Stadt.“
Die Übertragung und Überwachung der Betriebsdaten ist für eine sichere und effiziente Überwachung, Steuerung und Dokumentation erforderlich. Die zeitnahe Umsetzung ist notwendig um IT-Sicherheit und Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Leistungsumfang:
- Installation einer zusätzlichen Siemens-SPS zur Datenübertragung
- Einrichtung einer sicheren VPN-Anbindung inkl. Firewall
- Lieferung und Montage von zwei neuen Touchpanels
- Anpassung der Außenstationen mit neuer Steuerungstechnik
- Projektierung der Visualisierung im Leitsystem
- Rückbau der alten Visualisierung und nicht mehr benötigter Komponenten
- Aktualisierung der Dokumentation
III. Kosten und Finanzierung
Kosten: 172.000 Euro netto (zzgl. Mwst.), planmäßig
Für unser bestehendes Prozessleitsystem entfallend damit die Unterhaltungs- und Erneuerungskosten. Im Bereich der kritischen Infrastruktur sind die Zeitabstände diesbezüglich sehr kurz. Unser System stand ohnehin vor einer Erneuerung, deren erwartbare Kosten in Höhe von ca. 90.000 Euro gegengerechnet werden können. Zudem entfallen die laufenden Kosten aus dem Servicevertrag mit der Firma VIVAVIS in
Höhe von ca. 30.000 Euro/Jahr.
6.2 Klärwerk Aistaig , Betonsanierung Belebungsbecken – Vergabe
Im Klärwerk müssen die Belebungsbecken saniert werden. Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb des Klärwerks. Zur Aufrechterhaltung der Reinigungsleistung können die vier Becken nur jeweils nacheinander außer Betrieb genommen werden.
Die Firma Karl Otto Stauss, Gammertingen, soll den Zuschlag für die Betonsanierung der Belebungsbecken im Klärwerk Aistaig zum Bruttoangebotspreis von
277.163,32 Euro erhalten.
6.3 Klärwerk Aistaig, maschinentechnische Ausrüstung Belebungsbecken – Vergabe
Auch die Belüftungseinrichtungen der Belebungsbecken in der Kläranlage Aistaig müssen erneuert werden. Zur Aufrechterhaltung der Reinigungsleistung können die vier
Becken nur jeweils nacheinander außer Betrieb genommen werden, in Abhängigkeit
von den Arbeiten der vorangegangenen Betonsanierung.
Die Firma Sülzle Kopf GmbH, Sulz a. N., soll den Zuschlag für die maschinentechnische Ausrüstung der Belebungsbecken im Klärwerk Aistaig zum Bruttoangebotspreis
von 764.401,97 Euro erhalten.
6.4 Karl-Wider-Schule Umbau Ganztagesbetreuung – Vergaben
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht der gesetzliche Anspruch auf Ganztagesbetreuung
an Grundschulen. Deshalb wird das Gebäude Karl-Wider-Schule entsprechend umgebaut. Für den Umbau der Ganztagesbetreuung wurden die Abbrucharbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Die Firma BERB GmbH aus Sulz soll den Zuschlag für das Gewerk „Abbrucharbeiten“ zum Angebotspreis von 79.878,73 Euro erhalten.
Die Kostenberechnung belief sich auf 107.500 Euro. Es gibt eine Förderung aus dem Investitionsprogramm Ganztagesausbau des Landes.
TOP 7: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 9: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte