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Gemeinderat 28.03.2017

Beginn: 17:00 Uhr

Wo: Sitzungssaal des Rathauses

TOP 1: Bericht des SRH Krankenhauses Oberndorf am Neckar

Über den Betrieb des Krankenhauses in Oberndorf berichtet der neue Eigentümer SRH Kliniken GmbH den Gemeinderäten.

TOP 2: Antrag von Frau Ortsvorsteherin Ruth Hunds auf Ausscheiden aus dem Amt als Ortsvorsteherin

Ortsvorsteherin Ruth Hunds hat den Antrag gestellt von ihrem Amt als Ortsvorsteherin und Ortschaftsrätin in Beffendorf auszuscheiden. Da Frau Hunds seit mehr als zehn Jahren Ortschaftsrätin und ehrenamtliche Ortsvorsteherin war, kann sie nach §16 GemO zurücktreten. Sie wird zu 31.03.2017 von Ihren Pflichten als Ortsvorsteherin von Beffendorf entbunden.

TOP 3: Wahl einer/eines Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers und deren/dessen Stellvertreter von Beffendorf

In der Sitzung wählt der Gemeinderat Roland Lauble als designierten Nachfolger von Ruth Hunds zum Ortsvorsteher von Beffendorf. Sein Stellvertreter soll Thomas Jochem werden.

TOP 4: Auftragsvergaben, insbesondere

4.1 Sanierung der Schulstraße in Aistaig

Im Stadtteil Aistaig ist die Sanierung der Schulstraße von einer Länge von ca. 400 Meter vorgesehen. Die komplette Straße mit Kanal und Wasserleitungen sowie der Straßenbeleuchtung wird neu gemacht. Gleichzeitig sollen auch die Kabel für die Breitbandversorgung (schnelles Internet) verlegt werden.

Die Erd-, Tief- und Straßenbauarbeiten sollen an die Firma Bantle, Bösingen zum Angebotspreis von 1.049.363,88 Euro vergeben werden. Den Auftrag für die Wasserleitung soll die Firma Tecoba, Endingen zum Angebotspreis von 49.905,63 Euro bekommen.

4.2 Erschließung Baugebiet „Aspen“

Auf dem Lindenhof soll das Baugebiet „Aspen“ bis zum Jahresende erschlossen werden. Die Firma Bantle, Bösingen soll den Zuschlag für die Straßen- und Tiefbauarbeiten zum Angebotspreis von 629.477,99 Euro erhalten.

4.3 Neubau von Verkehrsanlagen auf der L 415 und K 5502 / Kreisverkehrsplatz Bochingen

Beim Kreisverkehr in Bochingen sollen um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, verkehrliche Verbesserungen realisiert werden. Es wird ein durchgehender Radweg entlang der Strassen gebaut mit entsprechenden Fahrbahnquerungen für Fußgänger und Radfahrer, sowie zwei neuen Bushaltestellen.

Die Tief- und Straßenbauarbeiten sollen an die Firma Stumpp GmbH + Co KG, Balingen zum Angebotspreis von 561.248,28 Euro vergeben werden.

4.4 Neckarhalle – Sanierung Trinkwasserverordnung – Freigabe Nachtragsangebote

Aufgrund der neuen Trinkwasserverordnung müssen in der Neckarhalle Sanierungen gemacht werden. In der Sitzung wird der Gemeinderat Nachtragsangebote von Firmen die die Arbeiten ausführen wollen freigeben.

TOP 5: Bebauungsplan „Am Wasserwerk, 1. Änderung“, Aistaig (Entwurfsfeststellung)

Ein regionaler Investor plant im Baugebiet „Am Wasserwerk“ ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Dafür soll das bereits vorhandene Mehrfamilienhausgrundstück mit dem angrenzenden Einfamilienhausgrundstück verbunden werden, weil der Investor einen größeren Bauplatz braucht. Deshalb muss der bestehende Bebauungsplan geändert werden.

TOP 6: Bebauungsplan „Lindenhof-Nestelwasen“ (Entwurfsfeststellung)

Ein regionaler Investor beabsichtigt auf dem Lindenhof eine Wohnanlage aus vier Mehrfamilienhäusern zu errichten. Eine bestehende leerstehende Gewerbehalle und in einem zweiten Abschnitt ein bestehendes Wohnhaus werden zu diesem Zweck abgebrochen. Hierzu muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Entwurf wird im Gemeinderat vorgestellt.

TOP 7: Bebauungsplan „Am Brühlbach“, Bochingen (Aufstellungsbeschluss)

 Am Ortseingang von Bochingen (aus Richtung Boll) soll auf der linken Seite ein Lebensmittelmarkt zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung angesiedelt werden. Damit dies möglich ist, muss für die entsprechenden Flächen ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

TOP 8: Neuverpachtung der städtischen landwirtschaftlichen Grundstücke zum 01.11.2017

Landwirtschaftliche Grundstücke (Äcker und Wiesen), die der Stadt gehören, sollen neu an die Landwirte verpachtet werden.

TOP 9: Umstellung auf das NKHR – Künftige Gliederung des Haushalts und Verzicht auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz

Zum 01.01.2018 muss die Stadt Oberndorf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen NKHR einführen. Der Haushalt der Stadt wird zukünftig anders aufgebaut und gegliedert. Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Haushalt zukünftig nach Produkten zu gliedern. Bei der produktorientierten Haushaltsgliederung werden die Gesamtaufwendungen und Gesamterträge einer Einrichtung zum Beispiel des Gymnasiums ersichtlich. Man kann also ablesen, was der Betrieb des Gymnasiums die Stadt kostet.

Die Stadtverwaltung muss für das neue Haushalts- und Rechnungswesen zu Beginn eine Eröffnungsbilanz wie ein Unternehmen aufstellen. In der Vergangenheit hat die Stadt Oberndorf anderen Organisationen, wie zu Beispiel dem DRK, Investitionszuschüsse für den Kauf eines Fahrzeugs oder den kirchlichen Kindergärten für die Sanierung ihrer Gebäude gegeben. In Zukunft sind diese Zuschüsse ebenfalls in der Bilanz auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Investitionsgüter (Fahrzeuge, Gebäude…) abzuschreiben. Bei der Eröffnungsbilanz kann die Verwaltung aber auf die Aufnahme der Investitionszuschüsse vor der Einführung des NKHR verzichten.

 

 

 

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