Beginn: 17.00 Uhr Ort: Klosterkirche TOP 1: Weiterentwicklung Kindertagesstätten- Bewerbungen WABE e. V. und Kita Profil gGmbH Die Stadt Oberndorf plant, eine größere Kindertagesstätte auf dem Lindenhof zu bauen. Hierfür hat sie den Bau und Betrieb dieser Einrichtung öffentlich ausgeschrieben. Beworben haben sich zwei potentielle Träger: WABE e. V. und Kita Profil gGmbH mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Der Verwaltungsausschuss hat sich nach ausführlicher Diskussion mit acht Ja-Stimmen, einer Enthaltung und zwei Nein-Stimmen für den Träger “Wabe e.V.” ausgesprochen. Der Gemeinderat wird nun in seiner Sitzung abschließend beraten und soll folgende Entscheidungen treffen: 1. Der WABE e.V., Hamburg, wird das Grundstück FlST – Nr. 1382 an der Von -Gunzert-Straße ...
Beginn: 17 Uhr Ort: Seminarraum, Zimmer Nr. 2 im EG des Rathauses Top 1: Gründung und Beitritt zum Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen (Vorberatung) Die Entsorgung der bei der kommunalen Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlämme unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung). Seit 03.10.2017 ist die Neuordnung der Klärschlammverordnung in Kraft. Mit dieser Neufassung verbietet der Gesetzgeber aus Vorsorgegründen die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm, z.B. als Dünger. Auf diese Weise soll die Einbringung von giftigen und/oder belastenden Stoffen (z.B. Nitraten) und Mikroplastik in die Böden und damit in die Nahrungskette nachhaltig vermieden werden. Mit der Neufa...
Beginn: 17.00 Uhr Ort: Seminarraum, Zimmer Nr. 2 im EG des Rathauses TOP 1: Weiterentwicklung Kindertagesstätten- Bewerbungen WABE e. V. und Kita Profil gGmbH (Vorberatung) Die Stadt Oberndorf plant, eine größere Kindertagesstätte auf dem Lindenhof zu bauen. Hierfür hat sie den Bau und Betrieb dieser Einrichtung öffentlich ausgeschrieben. Beworben haben sich zwei potentielle Träger: WABE e. V. und Kita Profil gGmbH mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Der Verwaltungsausschuss berät nun das weitere Vorgehen für den Gemeinderat vor. TOP 2: Satzung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung – Vorberatung) Der Landkreis Rottweil ist zuständig für die Erstattung von notwendigen Schülerbeförderungskosten. Dies hat er in einer rechtsverbindlichen Satzung geregelt. Die...