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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Verwaltungsausschuss Di 25.06.2024

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: Förderung nach “Leben mittendrin!” – Schramberger Straße 47, Beffendorf

Nach den Förderrichtlinien zur Stärkung und Belebung der Ortskerne „Leben mittendrin!“ fördert die Stadt den Abbruch von Gebäuden und den anschließenden Neubau
von Wohngebäuden. Für das Objekt Schramberger Straße 47 wurde ein Förderantrag
gestellt.
Das Gebäude ist nach Angaben des Antragstellers rund 80 – 90 Jahre alt und wurde
zuletzt 1971 ausgebaut. Bis 2023 war es bewohnt und steht seither leer.
Nach Abbruch sollen an gleicher Stelle sowie im südlichen Grundstücksteil zwei
Wohngebäude mit insgesamt zwei oder drei Wohneinheiten errichtet werden. Laut
den Förderrichtlinien muss der Neubau in Privateigentum stehen. Der private Antragssteller versichert dies und beabsichtigt, die Gebäude zu vermieten.
Ein Bauantrag wurde noch nicht gestellt. Die baurechtliche Zulässigkeit dürfte bei gesicherter Erschließung grundsätzlich gegeben sein.
Mit einem umbauten Raum von 1.100 m³ kann das Vorhaben mit dem Höchstbetrag
von 20.000 Euro gefördert werden.

TOP 2: Förderung nach “Leben mittendrin!” – Sommerhalde 2, Boll

Nach den Förderrichtlinien zur Stärkung und Belebung der Ortskerne „Leben mittendrin!“ fördert die Stadt den Abbruch von Gebäuden und den anschließenden Neubau
von Wohngebäuden. Für das Objekt Sommerhalde 2 wurde ein Förderantrag gestellt.
Das Gebäude wurde vor 1837 errichtet und zuletzt 1952 zum reinen Wohngebäude
umgebaut. Es war bis 2022 bewohnt und wurde 2023 von der Oberndorfer Wohnungsbau GmbH aufgrund des schlechten Zustands verkauft. Das Abbruchgebäude
dürfte dem Ortsbild abträglich sein, was ein Förderkriterium ist.
Der anschließende Neubau an gleicher Stelle soll als Mehrfamilienhaus mit neun
Wohneinheiten und Tiefgarage erfolgen. Laut den Förderrichtlinien muss der Neubau
in Privateigentum stehen. Der private Antragssteller versichert dies und beabsichtigt,
die Wohnungen zu vermieten.
Ein Neubau mit drei Geschossen und Tiefgarage dürfte sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Über die baurechtliche Zulässigkeit und die genauen Gebäudehöhen ist jedoch im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden. Ein Bauantrag
wurde noch nicht gestellt.
Mit einem umbauten Raum von 1.996 m³ kann das Vorhaben mit dem Höchstbetrag
von 20.000 Euro gefördert werden.

TOP 3: Kindergarten Boll – Investitionszuschuss zur Sanierung der Fenster (Vorberatung)

Die evangelische Kirchenpflege hat im Jahr 2022 bei der Stadt Oberndorf a. N. die
Sanierung der Fenster im Kindergarten Boll beantragt. Das Gebäude gehört der Kirchengemeinde, die Fenster sind teilweise 50 Jahre alt.
Laut bestehendem Kindergartenvertrag ist die Stadt verpflichtet, sich an 80 Prozent
der Sanierungs- und Investitionskosten am Gebäude zu beteiligen.
Im Haushalt 2023 wurden daraufhin 40.000 Euro eingestellt. Aufgrund der großen
Nachfrage für Handwerksleistungen konnte die Kirchengemeinde den Auftrag im vergangenen Jahr nicht vergeben. Nach Rückmeldung aus der Kämmerei kann der im
Haushalt 2023 eingestellte Betrag, weil konsumtiv eingestellt, nicht übertragen werden.
Die Aufwendungen für die Maßnahme betragen laut aktuellem Angebot vermutlich
nur 35.192,94 Euro. Die Stadt beteiligt sich demnach mit 28.154,35 Euro. Die Arbeiten werden laut Aussage der Kirchenpflege in den Kindergartenferien (5.8.2024- 23.8.2024) erbracht.

Der Verwaltungsausschuss berät die Angelegenheit für den Gemeinderat vor. Die Mittel in Höhe von 30.000 Euro müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

TOP 4: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 5: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

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