Beginn: 17.00 Uhr Besichtigung Mehrgenerationenhaus Lindenstr. 13
Treffpunkt : Lindenstr. 13
danach öffentliche Sitzung um ca. 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
TOP 1: Mehrgenerationenhaus Lindenstr. 13
Das große 1875 erbaute ehemalige Lehrerwohngebäude und heute denkmalgeschützte Gebäude neben dem „Don Bosco Haus“ in der Lindenstr. 13 soll ein sogenanntes Mehrgenerationenhaus werden. Das Erdgeschoß wird zukünftig der Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Dort sollen Jugendräume für die Kernstadt und die Büros der Stadtjugendpflege entstehen. In den weiteren Stockwerken sollen Seniorenkreise, Selbsthilfegruppen und die Musikschule untergebracht werden. Es wird also ein „Bürger“- Haus für alle Altersgruppen.
Zuerst muss das Gebäude allerdings umfangreich saniert werden. Die Gemeinderäte besichtigen das Haus und in der anschließenden Sitzung wird das weitere Vorgehen beraten.
TOP 2: Verbesserung des Hochwasserschutzes am Neckar (weitere Planung)
Am Neckar sind umfangreiche Maßnahmen zur zukünftigen Gewährleistung des Hochwasserschutzes erforderlich. Das Planungsbüro Wald + Corbe GmbH & Co. KG, Hügelsheim hat schon konkrete Voruntersuchungen für das Stadtgebiet Oberndorf gemacht. Nun sollen weitere Planungen beauftragt werden. Dabei geht es um Bereiche in Altoberndorf, Oberndorf und Aistaig, die in der Trägerschaft des Landes sind und um den Teil des Neckars in Oberndorf, der in den Jahren 1914 bis 1916 umgelegt wurde. Dieser damals neu verlegte Gewässerabschnitt ging an die Stadt Oberndorf über und die Stadt ist somit in diesem Bereich auch für den weiteren Hochwasserschutz zuständig. Die Stadt kann aber für die Planung und Durchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen beim Land Fördermittel beantragen. In der Sitzung geht es nun darum den weiteren Planungen des Landes zuzustimmen und für den Bereich des Neckars, für den die Stadt zuständig ist, ebenfalls weitere Planungen zur Vorbereitung eines Förderantrages zu beauftragen. Der aktuelle Stand der Planungen wird den Gemeinderäten in der Sitzung vorgestellt. Die Kosten betragen 225.000 € und umfassen den Anteil an den Planungsleistungen des Landes sowie Ingenieurhonorare und Voruntersuchungen bis zum Förderantrag.
TOP 3: Bebauungsplan „Brauereiareal“ (Vorentwurf)
Damit das Gelände der ehemaligen Oberndorfer Brauerei im Tal neu überbaut werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans ist das Ergebnis des durchgeführten Architekten -und Investorenwettbewerbs. Auf dem ehemaligen Brauereiareal sollen demnach ein Pflegeheim und innerstädtische Wohnungen gebaut werden. Mit dem Bebauungsplan wird dieses Vorhaben planungsrechtlich abgesichert. Der Gemeinderat berät und beschließt über den Vorentwurf.
TOP 4: Grundschule Lindenhof, insbesondere
4.1 Anbau Ganztagesbereich (Baubeschluss)
Die Grundschule Lindenhof wird in eine Ganztagesgrundschule überführt. Deshalb sind zusätzliche Betreuungsräume und Räume für die Ausgabe des Essens notwendig. Zwischen den beiden bestehenden Gebäuden soll ein Anbau errichtet werden. Der Gemeinderat berät über den Baubeschluss. Es kommen Kosten in Höhe von 950.000 Euro auf die Stadt zu. Ein Förderantrag beim Land soll gestellt werden.
4.2 Sanierungsmaßnahmen (Baubeschluss)
Die bestehenden Gebäude der Grundschule Lindenhof müssen umfassend saniert werden. Am Gebäude II erfolgt eine energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach, Fluchttreppenanlage) mit geschätzten Kosten von 406.000 Euro zzgl. Planungskosten. Das Gebäude I wurde schon 2013 entsprechend energetisch saniert. Die Sanitäranlagen in beiden Gebäuden stammen aus den 60er-Jahren und müssen ebenfalls saniert werden. Diese Maßnahme kostet laut Kostenschätzung ca. 230.000 Euro zzgl. Planungskosten. Auch die Heizung und das Nahwärmenetz der Schule müssen erneuert werden. Hierfür fallen laut Kostenschätzung ca. 250.000 Euro zzgl. Planungskosten an. Der Gemeinderat soll nun diese Baumassnahmen vorbehaltlich der Bewilligung staatlicher Fördermittel und der Bereitstellung von Geldern im Haushalt 20218 und 2019 beschließen.
Die Sanierungsmaßnahmen sollen insgesamt mit 886.000 Euro zzgl. Planungskosten zu Buche schlagen. Zusammen mit dem Anbau für die Ganztagesbetreuung werden 1,836 mio Euro zzgl. Planungskosten in den Schulstandort Lindenhof investiert.
TOP 5: Auftragsvergaben, insbesondere
5.1 Neubau Hochbehälter Barbarahalde
Für die Trinkwasserversorgung muss in der Barbarahalde ein Hochbehälter neu gebaut werden. In der Sitzung soll der Gemeinderat die Arbeiten an folgende Firmen vergeben: Erd –und Rohbauarbeiten an die Fa. Stotz Bau GmbH & Co. KG, Balingen zum Nettoangebotspreis von 456.457,87 Euro; Verfahrens- und Prozesstechnik an die Fa. KG Gesellschaft für Wassertechnik und Apparatebau GmbH 6 Co. KG, Nellingen zum Nettoangebotspreis von 114.649,70 Euro; Elektrotechnische Ausrüstung an die Fa. Eggs Elektroanlagen GmbH, Pliezhausen zum Nettoangebotspreis von 56.624,33 Euro; Leitungsverlege- und Rückbauarbeiten an die Fa. Flammer Rohrleitungsbau GmbH, Mössingen zum Nettoangebotspreis von 222.040,00 Euro. Insgesamt entstehen Kosten von 849.771,90 Euro. Die Stadt erhält einen Zuschuss in Höhe von 538.400,00 Euro.
5.2 „Bürgerhaus Krone“, Bochingen – Vergabe Platzgestaltung
Der Vorplatz des Kronesaals in Bochingen soll neu gestaltet werden Nachdem die Finanzierung gesichert ist und der Sperrvermerk im Haushalt aufgehoben wurde, sind die Arbeiten ausgeschrieben worden und sollen in der Sitzung des Gemeinderates vergeben werden. Das Gewerk „Vorarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Platz- und Wegebau, Treppenanlagen“ soll zum Angebotspreis von 162.707,93 Euro an die Firma Gebrüder Bantle GmbH & Co. KG, Bösingen vergeben werden. An dieselbe Firma soll auch das Gewerk „Vegetationsarbeiten + Ausstattung „ zum Angebotspreis von 45.631,26 Euro vergeben werden. Insgesamt fallen Kosten von 245.000 Euro an. Die Finanzierung erfolgt im Haushalt 2017 durch Fördermittel LEADER in Höhe von 93.600 Euro, Eigenmittel der Ortschaft Bochingen in Höhe von 50.000 Euro und Eigenleistungen der Bürger in Höhe von 66.000 Euro.
TOP 6: Aufhebung von Sperrvermerken
Im Haushaltsplan können sogenannte Sperrvermerke für Maßnahmen eingetragen werden. Das bedeutet, dass ein Vorhaben nicht automatisch umgesetzt werden kann, auch wenn es im Haushalt eingeplant ist, sondern der Gemeinderat erst noch einmal darüber beraten und den Sperrvermerk aufheben muss.
6.1 Planung Freizeitgelände Dollau
Die „Dollau“ soll als Freizeit- und Naherholungsgebiet aufgewertet werden. Im Gespräch ist z.B. das vom Tourismusverein kürzlich vorgestellte Turmprojekt mit Hochseilgarten, ein Strandkiosk/-cafe mit einem Zugangs- und Erlebnisbereich am Neckar oder ähnliches. Die Stadtverwaltung will nun ein umfassendes Konzept entwickeln, das sich bis in die Talstadt erstreckt. Mit diesem Konzept will sich die Stadt auch um ein Grünprojekt des Landes (kleine Gartenschau) bewerben. In einem ersten Schritt soll nun der Sperrvermerk in Höhe von 50.000 Euro im Haushalt aufgehoben werden, damit in weitere Planungen und die Auswahl eines Planungsbüros eingestiegen werden kann.
6.2 Medienausstattung an den Schulen
Die vorhandene Medienausstattung an der Verbundschule entspricht nicht mehr den aktuellen schulischen Herausforderungen. Die vorhandenen Geräte sind veraltet, funktionieren zum Teil nicht mehr und der aktuelle Server ist vollkommen überlastet. Dieser Zustand wurde auch von Schülern in den Jugendversammlungen 2016 und 2017 vehement kritisiert. Um den Unterricht zu gewährleisten, sollen nun im Vorgriff auf die Digitalisierung und weitere EDV-Ausstattung der Schulen an der Verbundschule kurzfristig erste Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu soll ein Sperrvermerk im Haushalt in Höhe von 48.000 Euro aufgehoben werden.
TOP 7: Verkaufsoffene Sonntage in Oberndorf a. N. 2017 – Terminänderung
Der ursprünglich am Sonntag, den 8.10.17 geplante verkaufsoffene Sonntag soll auf Sonntag, den 15.10.17 verschoben werden. Der antragstellende HGV begründet dies damit, dass am 8.10.17 in Rottweil im Zuge der Turmeinweihung auch ein verkaufsoffener Sonntag statt findet.
TOP 8: Stellenschaffung für eine/n Integrationsmanager/in
Zur besseren Integration der Flüchtlinge will die Stadt eine/n Integrationsmanager/in einstellen. Diese Person soll die einzelnen Asylbewerber eng beraten und begleiten und mit ihnen individuelle Integrationspläne erarbeiten und umsetzen. Die Vollzeitstelle ist auf zwei Jahre befristet und wird in dieser Zeit vom Land Baden-Württemberg gefördert. Der Gemeinderat muss der Schaffung dieser Stelle in seiner Sitzung erst noch zustimmen.
TOP 9: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 10: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte