Beginn: 17 Uhr
Ort: Sitzungsaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Bürger/innen können konkrete Fragen an die Verwaltung stellen. Es dürfen jedoch keine Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten abgegeben werden.
TOP 2: Integrationsmanagement, Jahresbericht
Die Integrationsbeauftragten der Stadt berichten über ihre Arbeit mit Geflüchteten oder anderen zugezogenen Menschen.
TOP 3: Finanzbericht 2. Quartal 2025
Die Kämmerei berichtet über den aktuellen Stand der Finanzen, also wie sich die Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum Haushaltsplan entwickelt haben.
TOP 4: Badenova AG & Co. KG, Ergebnisabführungsvertrag für die badenovaERNEUERBARE GmbH
Mit dem neuen Zielbild aus dem Jahr 2022 hat die badenova AG & Co. KG ihren
Wachstumspfad für erneuerbare Stromerzeugung aus Wind und PV sowie für die
grüne Wärmeversorgung deutlich weiterentwickelt.
In der Vergangenheit wurden beide Bereiche von der badenovaWÄRMEPLUS GmbH
& Co. KG abgedeckt. Die Ausbauziele erneuerbarer Energien führte zu einer Optimierung, sodass das Wärmegeschäft auf der einen Seite und die erneuerbare Stromerzeugung (Wind und PV) auf der anderen Seite in voneinander getrennten Geschäftseinheiten abgebildet wurden. Für dieses Vorhaben hat der Aufsichtsrat der badenova
AG & Co. KG mit Beschluss vom 19. Juli 2023 der Gründung der 100-prozent Tochter
badenovaERNEUERBARE GmbH zum 01.01.2024 zugestimmt.
Um das Geschäft der erneuerbaren Stromerzeugung auch hinsichtlich aller Partner
und der Gesellschafter abzusichern, soll, ebenso wie bei den weiteren 100%igen
Tochtergesellschaften der badenova AG & Co. KG, die badenovaNETZE GmbH, die
badenIT GmbH und die badenova Energie GmbH, ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der badenovaERNEUERBARE GmbH und der badenova AG & Co. KG geschlossen werden.
Die Stadt Oberndorf a. N. ist Gesellschafterin der Badenova. Rechtlich bedarf der Gewinnabführungsvertrag nach § 8 Nr. 2 j des Gesellschaftsvertrags einer Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der badenova AG &
Co KG. Da es sich bei dem Vertragsschluss um keine laufende Verwaltung handelt,
bedarf es hierzu vorab der Entscheidung des Gemeinderats. Eine Genehmigung der
Rechtsaufsicht ist nicht erforderlich.
TOP 5: Einwohnerversammlung in Beffendorf – “Bereitstellung gemeindeeigener Flächen im ‘Wisoch’ für einen Windpark”
199 antragsberechtige Einwohner aus Beffendorf haben über ihre Vertrauensperson
Cordula Glatthaar mit Schreiben vom 26.04.2025 die Einberufung einer Einwohnerversammlung zum o.g. Thema beantragt.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.05.2025 wurde der Einwohnerantrag als zulässig erklärt. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) ist die Einwohnerversammlung innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Antragsdatum abzuhalten.
In Absprache mit der Ortsverwaltung Beffendorf wurde die Einwohnerversammlung
auf Montag, 14. Juli 2025, 19:00 Uhr terminiert.
Einwohnerversammlungen sind grundsätzlich öffentliche Veranstaltungen, zu denen
auch die Presse Zugang hat. Der Gemeinderat kann den Kreis der Teilnahmeberechtigten auf die Einwohner der Gesamtgemeinde oder auf die Einwohner der Ortschaft
Beffendorf beschränken.
Diese nach § 20a, Abs.1 Satz 4 und Satz 7, Halbsatz 3 GemO gegebenen Möglichkeiten, werden im vorliegenden Fall weder als zielführend noch praktikabel angesehen.
Neben dem Ausschluss der Presse würde eine Fokussierung auf die Einwohner von
Beffendorf auch bedeuten, dass Gemeinderäte, die nicht in Beffendorf wohnen, nicht
teilnahmeberechtigt sind. Zudem müssten wirksame Einlasskontrollen durchgeführt
werden.
In der Einwohnerversammlung können grundsätzlich nur Einwohner das Wort erhalten. Der Vorsitzende kann ortsfremden Personen die Beteiligung an der Diskussion
verwehren; wenn es sachdienlich ist kann er jedoch anderen Personen, wie z.B. auswärtigen Sachverständigen das Wort erteilen. Derartige Ausnahmen müssen sich am
Grundsatz der Gleichbehandlung orientieren.
Wenn keine Beschränkung auf die Teilnahme von Beffendorfer Einwohnern erfolgt,
können alle Einwohner der Gesamtstadt Oberndorf an der Diskussion teilnehmen.
Die Konstellation, allen Einwohnern der Gesamtstadt die Teilnahme zu gewähren,
aber nur Beffendorfer Einwohnern das Wort zu erteilen, gibt es nicht.
Der Gemeinderat soll über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
- Die von der Einwohnerschaft im Beffendorf beantragte Einwohnerversammlung zum Thema „Bereitstellung gemeindeeigener Flächen im ‚Wisoch‘ für den
Windpark“ findet am 14. Juli 2025 um 19:00 Uhr in der Turn- und Festhalle
Beffendorf statt. - Von den Teilnahmebeschränkungen gemäß § 20a, Abs. 1 Satz 4 und Satz 7,
Halbsatz 3 GemO wird kein Gebrauch gemacht. - In der Einwohnerversammlung können nur Einwohner der Gesamtstadt das
Wort erhalten. - Bürgermeister Winter beruft die Einwohnerversammlung ein und übernimmt
den Vorsitz.
TOP 6: Vergaben, insbesondere
6.1 Gymnasium – Erneuerung Mittelspannungshauptverteilung
Im Zuge der Sanierung und Ertüchtigung der Trafoanlage beim Gymnasium wurde
die Erneuerung der Mittelspannungshauptverteilung ausgeschrieben.
Die Erneuerung der Mittelspanungsanlage ist aus sicherheitstechnischer Sicht dringend erforderlich, da heute vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen nicht vorhanden sind und auf Grund des Alters der Anlage nicht nachgerüstet werden können.
Die Anlage entspricht noch dem baulichen Zustand von 1971. Die Erneuerung erfolgt
durch den Austausch der bestehenden Anlage. Die hierfür erforderlichen Arbeiten
wurden beschränkt ausgeschrieben.
Die im Schaltraum ebenso vorhandene Niederspannungshauptverteilung wurde bereits 2021 vollständig erneuert.
Der Beschlussvorschlag lautet:
Die Firma Hans Eisele GmbH, Glatten, erhält den Zuschlag für die Erneuerung der
Mittelspannungshauptverteilung der Trafoanlage des Gymnasiums zum Angebotspreis von 196.431,41 Euro.
Der Kostenvoranschlag betrug 112.000 Euro. Die Anlage wird also um 75,4 % teurer.
Die Lieferzeiten für technische Verteileranlagen betragen derzeit etwa 45 bis 48 Kalenderwochen auf Grund der starken Nachfrage in diesem Bereich infolge der Umstellung auf Elektromobilität und den verstärkten Einsatz von PV-Anlagen. Der Austausch der Anlage soll daher in den Sommerferien des kommenden Kalenderjahres 2026 erfolgen, um auch den Schulbetrieb so wenig wie möglich einzuschränken.
6.2 Rohrleitungsarbeiten am Trinkwassernetz in Aistaig
6.3 Neugestaltung Talplatz, Wassertechnik Brunnenanlage
Die Firma AQUAACTIV Springbrunnen & Wassertechnik GmbH, Lage, soll den Zuschlag für die Wassertechnik der Brunnenanlage auf dem Talplatz zum Bruttoangebotspreis von 470.254,53 Euro erhalten.
Wesentliche Bestandteile der Ausschreibung:
- 9 x Wasserattraktionen (Jumping-Jets), einschließlich Montageboxen
- sämtliche Zu- und Ablaufleitungen, sowie Strom- und Steuerkabel
- Wasseraufbereitungstechnik
- Dosiertechnik
- Pumpen für die Umwälzung und die Attraktionen einschließlich Frequenzumrichter
- hydraulische und elektrische Ausrüstung des Technikschachtes
- Schaltanlage zur Steuerung der Wasserattraktionen
- Be- und Entlüftungen der Wasserkammern
- 3 Hebeanlagen zur Entwässerung der Wasserkammern
- Ausrüstung eines Schmutzfangschachte
TOP 7: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 9: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte