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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat Di 29.06.2021

Beginn: 17 Uhr

Ort: Klosterkirche, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

Zutritt nur mit medizinischer Maske (OP, FFP2).

TOP 1: Hochwasserschutzmaßnahme M4 (Kernstadt) – Zulässigkeit des Einwohnerantrages vom 28.04.2021

Das Thema Hochwasserschutz im Bereich der Kernstadt ist in der Oberndorfer Bevölkerung umstritten. Insbesondere die Planung, entlang des linkseitigen Neckarufers vom Freibad bis zum Parkplatz Hochbrücke ein Großteil der Bäume abzuholzen, weil einen Spundwand eingezogen werden soll, stieß auf Kritik. Der Naturschutzbund, die ÖdP, die Linke und der Sportanglerverein Oberndorf a. N. e.V. haben Info-und Protestveranstaltungen durchgeführt und Unterschriften für einen Einwohnerantrag zur erneuten Behandlung des Themas im Gemeinderat gesammelt.

Die Initiatoren argumentieren, dass es zum Fällen der Bäume durchaus Alternativen gibt und verlangen die bisherigen Planungen auszusetzen, ein Planfeststellungsverfahren in die Wege zu leiten, in dessen Rahmen ein Umweltverträglichkeitsgutachten eingeholt werden muss. Des weiteren fordern sie den Stopp etwaiger Fällungen von Bäumen oder Büschen. Die Baumaßnahmen sollen dann von einer unabhängigen ökologischen Baubegleitung vor Ort überwacht werden.

Am 29.04.2021 ist bei der Stadtverwaltung Oberndorf a.N. ein Einwohnerantrag nach § 20b Gemeindeordnung (GemO) zum Thema „Baumerhaltung trotz Hochwasserschutzmaßnahme – Hochwasserschutz mit Naturschutz verbinden“ eingegangen. Der Antrag wurde durch insgesamt 869 Unterzeichner unterstützt.
Ein Einwohnerantrag ist ein gesetzliches Instrument der Gemeindeordnung und hat
zum Ziel, dass eine bestimmte Angelegenheit im Gemeinderat behandelt wird. Ein
Einwohnerantrag darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, die zum Wirkungskreis der Gemeinde gehören und für die der Gemeinderat zuständig ist und in
denen innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits ein Einwohnerantrag gestellt
wurde. Diese Vorgaben erfüllt der eingereichte Einwohnerantrag.
Gemäß § 20b Abs. 2 GemO muss der Einwohnerantrag schriftlich eingereicht werden,
hinreichend bestimmt sein und eine Begründung enthalten. Richtet sich der Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderats oder beschließenden Ausschuss,
muss er innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht
sein. Der Einwohnerantrag vom 28.04.2021 ist schriftlich am 29.04.2021 bei der
Stadtverwaltung Oberndorf eingegangen. Der Einwohnerantrag nimmt Bezug auf den
Gemeinderatsbeschluss vom 09.02.2021 zum TOP „Hochwasserschutz am Neckar –
Bereich Kernstadt“. Der Antrag ist somit rechtzeitig eingegangen. Er ist hinreichend
bestimmt und begründet.
Der Antrag muss in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern mindestens von 1,5
v.H. der antragsberechtigten Einwohnern der Gemeinde, mindestens jedoch von 200
Einwohnern unterzeichnet sein. Die Stadt Oberndorf a.N. hatte am 28.04.2021 (Datum des Einwohnerantrags) 11.105 antragsberechtigte Einwohner. Daher sind mindestens 200 antragsberechtigte Unterschriften erforderlich. Die Auswertung der Unterschriftsblätter ergab 842 gültige Unterschriften. Damit ist das erforderliche Quorum erfüllt.
Gemäß § 20b Abs. 2 GemO soll der Antrag bis zu drei Vertrauenspersonen (mit Namen und Anschrift) benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Es sind drei Vertrauenspersonen mit den erforderlichen Angaben benannt.
Im Ergebnis steht also fest, dass der Einwohnerantrag nach § 20b GemO zulässig ist.
Über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags entscheidet der Gemeinderat. Der Gemeinderat hat zu prüfen, ob der Antrag die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Sonstige Gründe rechtfertigen keine Zurückweisung des Einwohnerantrags.
Ist der Antrag zulässig, hat der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln und die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags zu hören. Der vorliegende Antrag ist am 29.04.2021 eingegangen, so dass er bis spätestens 29.07.2021 im Gemeinderat behandelt werden muss.
Die Verwaltung wird deshalb den Sachverhalt in der Sitzung am 27.07.2021 zur
nochmaligen Beratung in den Gemeinderat einbringen.

TOP 2: Hochwasserschutz am Neckar – Bereich Umspannwerk/Fa. Storz Tanktechnik

Im Bereich des Umspannwerks in Oberndorf a.N. kommt es bei 100-jährlichem
Hochwasser teils zu massiven Ausbordungen. Für die Herstellung des Hochwasserschutzes im Bereich des Umspannwerks wurde im Jahre 2018 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Hierbei wurde in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg der Bedarf von Schutzmaßnahmen in diesem Bereich konkretisiert und deren
Umsetzbarkeit überprüft.
Gegenstand dieser Planung ist die Herstellung des Hochwasserschutzes für den Bereich der Maßnahme Nr. 6 der FGU-Konzeption. Neben dem Umspannwerk wird damit auch das Firmengelände eines Betriebs für Tanktechnik (Storz & Co.KG) geschützt. Der Schutz erfolgt durch eine ca. 260 m lange und 0,5 – 1,8 m hohe Hochwasserschutzmauer entlang der Böschungsoberkante des Neckars.
Ein Vertreter des Ingenieurbüros Wald + Corbe wird bei der Sitzung anwesend sein
und ausführlich informieren.
Kosten und Finanzierung
Kosten: ca. 1.080.000 Euro,
Anteil Stadt Oberdorf a.N. 30 %: ca. 324.000 Euro

TOP 3: Kindertagesstätte WABE e.V. – Inanspruchnahme des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“

Der Träger WABE e.V. ist von der Stadt Oberndorf a. N. beauftragt, auf dem Lindenhof ein neues Kinderhaus zu bauen. Bis jetzt gab es keine Möglichkeit, eine Förderung für den Bau dieser Kindertagesstätte zu bekommen. Nun will der Bund aber ein entsprechendes Förderprogramm bis zum 30. Juni 2023 verlängern, so dass der Träger WABE e.V. in den Genuss von Fördermitteln mit bis zu 600.000 Euro kommen könnte.

Dies bedeutet aber auch, dass die Planungsleistungen für die Kindertagesstätte
ausgeschrieben werden müssen und sich hieraus ein Zeitverzug von bis zu 9 Monaten und Mehrkosten für die Ausschreibung in Höhe von ca. 60.000 Euro ergeben.
Keinesfalls kann dann aber ein Bauantrag bis zum 30.09.2021 eingereicht werden.
Bei einer städtischen Investition oder beim Bau einer neuen Kindertagesstätte mit
einem anderen Träger wäre der Sachverhalt derselbe.
Mit WABE e. V. wurde vertraglich vereinbart, dass sich WABE e.V. um eventuell erhältliche Fördermittel sowohl zum Betrieb der Einrichtung als auch zur Herstellung und Ausstattung zu bemühen hat und diese dann an den Herstellungskosten abzusetzen sind. Eine entsprechende Förderung würde also der Stadt Oberndorf bis zu 600.000 Euro sparen.
Die Folge der Stellung eines Förderantrags ist, dass sich die Fertigstellung des Neubaus um ca. 9 Monate verzögert und die Bezugsfertigkeit bis zum Ende des Kindergartenjahres 2022/23 hinzieht.
Die Übergangslösung im katholischen Gemeindezentrum ist bislang bis zum 31.12.2022 befristet. Falls keine Verlängerung möglich ist, muss für die dort eingerichteten 44 Plätze eine neue Lösung gefunden werden. Eine Anfrage an die Katholische Kirchengemeinde zur Verlängerung der Übergangslösung ist bereits erfolgt.

TOP 4: Karg-Elert-Musikschule – Zuschuss 2021 bis 2024

Die Stadt Oberndorf a.N. fördert die Karg-Elert-Musikschule seit dem Jahre 1995
durch einen jährlichen Festbetrag. Dieser beläuft sich seit 2004 auf bis zu 50.000
Euro/Jahr. Der Zuschuss wurde in den letzten Jahren immer in vollem Umfang abgerufen.
Die aktuelle Bewilligung läuft am 31.12.2021 aus.
Mit Schreiben vom 11.04.2021 beantragt die Karg-Elert-Musikschule e.V. eine Aufstockung des Zuschusses auf jährlich 75.000 Euro. Die Vorsitzende des Vereins, Christina Fernández-Calvet hat in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.06.2021 über die Entwicklung der Musikschule berichtet und den Antrag auf Erhöhung des Zuschusses begründet.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses hatten jedoch die allgemeine Finanzlage der Stadt und auch die im Jahr 2020 erfolgte pauschale Kürzung aller Vereinszuschüsse um 15 Prozent im Blick. Deshalb sahen sie es nicht als gerechtfertigt an, den Zuschuss der Musikschule um die beantragte Summe von 25.000 Euro zu erhöhen. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses empfehlen dem Gemeinderat einstimmig den Zuschuss lediglich um 15.000 Euro zu erhöhen und die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses in den Jahren 2022 bis 2024 auf die Haushaltsberatungen zu verschieben. Die endgültige Entscheidung trifft nun der Gemeinderat.

TOP 5: Stadtwald – Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für Holzhieb

Aufgrund der aktuell hohen Holzverkaufspreise will der Forst entgegen der ursprünglichen Planung 1.800 fm zusätzliches Holz fällen und verkaufen. Um dies zu ermöglichen müssen 40.000 Euro überplanmässig für Unternehmerleistungen im Rahmen des Holzeinschlags bereitgestellt werden. Erlöse werden in Höhe von ca. 110.000 Euro erwartet.

TOP 6: Vergaben, insbesondere

6.1 Kanalreinigung und Kamerabefahrung nach EKVO – Vergabe

Die diesjährige Kanalinspektion nach Eigenkontrollverordnung findet im restlichen
Teilbereich von Beffendorf und in Hochmössingen statt. Vier Firmen wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Zur Submission lagen drei Angebote vor. Die Firma RS Kanal- und Umweltservice GmbH Balingen ist mit einem Bruttoangebotspreis von 59.742,64 Euro günstigste Bieterin. Die Arbeiten sollen bis Jahresende durchgeführt werden.

6.2 Straßenunterhaltungsarbeiten 2021 – Vergabe

Im Tiefbauprogramm 2021 sind allgemeine Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
von Straßenoberflächen vorgesehen.

Die Arbeiten wurden nach VOB ausgeschrieben. Zur Submission gingen drei Angebote fristgerecht ein. Günstigste Bieterin ist die Firma Gebr. Bantle GmbH & Co. KG, Bösingen mit einem Bruttoangebotspreis von 124.784,95 Euro.

Folgende Straßenabschnitte sollen bis Ende Oktober 2021 instandgesetzt werden:

Oberndorf

Teilbereiche in der Teckstraße: Instandsetzung der Oberfläche
Teilbereiche in der Werkstraße: Instandsetzung der Oberfläche
Teilbereich in der Austraße (Gehweg Freibad): Instandsetzung der Oberfläche
Teilbereich in der Neckarstraße: Rückbau von Querungshilfe; Herstellung von Fußgängerüberweg

Bochingen

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle „Öschle“


Boll

Teilbereiche der Lindenbühlstraße: Instandsetzung der Oberfläche
Beffendorf

Teilbereiche der Bruckgasse: Instandsetzung der Oberfläche

6.3 Kindergarten Boll Erweiterung – Vergabe Außenanlagen

Für die Kindergartenerweiterung in Boll wurde die Herstellung der Außenanlagen beschränkt ausgeschrieben. Es ist nur ein wertbares Angebot von der Firma Jürgen Wild, Garten-und Landschaftsbau, Altoberndorf in Höhe von 52.824,81 Euro eingegangen. Diese Firma soll nun mit der Herstellung der Außenanlage beauftragt werden.

6.4 Gymnasium – Sanierung Turnhallen G1 bis G3, Vergaben Gerüst, Notabdichtung und Betoninstandsetzung Anlieferung

Für die Sanierung der Turnhallen G1 bis G3 wurden folgende Gewerke beschränkt
ausgeschrieben:
Hallendach-Notabdichtung
Submissionstermin: 02.06.2021
Anzahl angefragte Firmen: 4 Firmen
Anzahl eingegangene Angebote: 2 Angebote, beide wertbar
günstigstes Angebot: Fritz GmbH, Sulz a.N.
Höhe Angebot: 50.158,50 Euro

Höhe Kostenberechnung: 35.057,40 Euro (+ 43,1 %)
Die Kostenberechnung der Architekten für die Notabdichtung während des Baubetriebs vom 12.04.2021 wurde um etwa 43 % überschritten. Seit Jahresbeginn 2021 kommt es zu stark ansteigenden Preisen und Lieferengpässe für verschiedene Baumaterialien. Hiervon sind auch Abdichtungsbahnen betroffen. Das Ende dieser Preisspirale ist im Moment nicht abzusehen. Dies spiegelt sich im nun vorliegenden Ausschreibungsergebnis wieder.
Gerüstarbeiten
Submissionstermin: 14.06.2021
Anzahl angefragte Firmen: 6 Firmen
Anzahl eingegangene Angebote: 2 Angebote, beide wertbar
günstigstes Angebot: QuadreX Gerüstbau GmbH, Ammerbuch
Höhe Angebot: 770.185,81 Euro

Höhe Kostenberechnung: 880.240,03 Euro (- 12,5 %)
Betoninstandsetzung Anlieferung Gymnasium
Submissionstermin: 14.06.2021
Anzahl angefragte Firmen: 4 Firmen
Anzahl eingegangene Angebote: 3 Angebote, alle wertbar
günstigstes Angebot: BSN GmbH & Co. KG, Mössingen
Höhe Angebot: 208.045,18 Euro

Höhe Kostenberechnung: 230.732,67 Euro (- 9,8 %)
Kosten und Finanzierung
Kosten: 1.028.389,49 Euro
Finanzierung: planmäßig HH 2021
Förderung: Die Maßnahme wird im Rahmen des Städtebauförderprogramms
mit 2.613.000 Euro gefördert.

TOP 7: Bekanntgabe von Beschlüssen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden (18. Mai – 15. Juni 2021)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2021 folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst:
Personalangelegenheiten:
 Besetzung der Stelle Baukontrolleur/in im Bauverwaltungsamt,
 Besetzung der Leitungsstelle des Amtes für Bildung und Sport.
Grundstücksangelegenheiten:
 Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Im Gehrn Süd, 1. Bauabschnitt“,
Bochingen,
 Baugebiet „Im Gehrn Süd, 1. Bauabschnitt“, Bochingen – Konzeptänderung
eines Bauvorhabens,
 Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet „Dorfanger“.
Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2021
folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst:
Personalangelegenheiten:
 Besetzung der Stelle Kulturmanager/in im Amt für Kultur, Jugend und Senioren.
Grundstücksangelegenheiten:
 Verkauf von zwei Bauplätzen im Baugebiet „Im Gehrn Süd, 1. Bauabschnitt“,
Bochingen,
 Weiterverpachtung der Beweidungsflächen „Brandhalde“, Aistaig und „Sommerhalde“, Boll.

TOP 8: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 9: Anfragen und Anregungen


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