Beginn: 17.30 Uhr
Ort: Feuerwehrgebäude, Austr. 26, 78727 Oberndorf a. N.
TOP 1: Bürgerfragestunde
Bürger/innen können Fragen zu kommunalpolitischen Themen an die Verwaltung und den Gemeinderat stellen.
TOP 2: Förderprogramm SKS – Interessenbekundung Sanierung Freibad
Das Freibad wurde in seiner jetzigen Form im Jahre 1990 eröffnet und gilt als sehr gut genutzte Freizeiteinrichtung. Die Ursprünge des Freibades sind aber wesentlich älter, wie Aufnahmen aus dem Jahre 1963 zeigen. Trotz sehr guter Pflege, Instandhaltung und Wartung ist nach mittlerweile 36 Betriebsjahren eine grundlegende Sanierung und Modernisierung im Bestand erforderlich.
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ hat sich nun die Möglichkeit eines Zuschusses für die Sanierung des Freibades ergeben. Für den Projektaufruf 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Das Programm zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen.
Interessenbekundungen können bis zum 15.01.2026 eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent.
Daher hat die Verwaltung die L & P Beratende Ingenieure GmbH aus Haar b. München beauftragt, die Projektskizze für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Projektaufruf 2025/2026) zu erstellen.
Die Gesamtsumme für die Sanierung beläuft sich auf ca.14,7 Mio. Euro (netto). Bei einer möglichen Zuschussquote von 45 v. H. ergäbe sich ein maximal möglicher Zuschuss für die Sanierung von rund 6,6 Mio. Euro. Die Stadt Oberndorf a.N. müsste Eigenmittel in Höhe von 8,087 Mio Euro aufbringen.
TOP 3: Bebauungsplan “Neckar-Talaue, 8. Änderung” – Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung
Der Vorhabenträger plant, auf dem Flurstück 603 der Gemarkung Oberndorf die Eröffnung eines Einzelhandelsbetriebs für Lebensmittel. Es handelt sich dabei um das weitläufige Gelände des ehemaligen Autohauses Rall , danach Auto Hassoun bei Aistaig.
Die Vorhabenfläche befindet sich derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neckar-Talaue, 1. Änderung“. Der Bebauungsplan weist die Fläche hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als eingeschränktes Gewerbegebiet aus und schließt dabei entsprechende Sortimente aus, die jedoch im geplanten Einzelhandelsbetrieb realisiert werden sollen. Das geplante Vorhaben ist auf Basis des derzeitigen Bebauungsplans nicht realisierbar, weshalb eine Bebauungsplanänderung angefragt wurde.
Die Änderung beinhaltet insbesondere die Zulässigkeit von kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben für Lebensmittel. Die übrigen Festsetzungen (z.B. Baugrenzen, Gebäudehöhen) werden zu großen Teilen übernommen und an die heutigen Gegebenheiten angepasst (z.B. FFH-Gebiet).
TOP 4: Neubau eines Mehrfamilienhauses, Flst. 1141/1, Lerchenweg, Lindenhof – Anwendung des Bau-Turbos
TOP 5: Radverkehrskonzeption, Vorhabenpriorisierung
TOP 6: Vorbereitung des Bürgerentscheids am 08.03.2026 – Besetzung des Gemeindewahlausschusses
TOP 7: Vergaben
TOP 8: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
TOP 9: Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 10: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte