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Aktuell / Beteiligung / Gemeinderat

Gemeinderat 13.12.2022

Beginn: 17 Uhr

Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf a. N.

TOP 1: LZP Talstadt, Bemusterung/Auswahl Oberflächen und Beleuchtung Schweizermühlegässle

Für das Sanierungsgebiet Talstadt soll die Art der Bepflasterung und Beleuchtung im Schweizermühlegässle ausgewählt werden.

TOP 2: SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrags

Der SRH-Konzern plant, seine Servicegesellschaften, die unter anderem auch für die
SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH tätig sind, mit Beginn des Jahres 2023 in
die Gemeinnützigkeit zu überführen. Zu diesem Zweck ist die Änderung der Gesellschaftsverträge sämtlicher beteiligter Gesellschaften notwendig. Da die Stadt Oberndorf Gesellschafter bei der SRH Krankenhaus Oberndorf a. N. GmbH ist, muss der Gemeinderat den Änderungen zustimmen.
Aktuell sind die Service Partner im SRH Konzern gewerbliche Gesellschaften. Mit der
Überführung in die Gemeinnützigkeit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen
werden, dass die Servicegesellschaften auch weiterhin zu guten Konditionen Ihre
Leistungen erbringen können, da die Steuerquote dieser Unternehmen nur so weiterhin auf niedrigem Niveau gehalten werden kann.

Zusätzlich zu dieser Änderung stehen noch weitere kleinere, teils redaktionelle Anpassungen des Gesellschaftsvertrages an.

TOP 3: KiTa-Projekt WABE e.V. an der Von-Gunzert-Straße

Auf dem Lindenhof ist der Bau eines neuen Kindergartens mit dem Träger “Wabe e.V.” geplant. Allerdings haben sich die Baukosten seit Frühjahr 2021 von rund 4,9 Mio Euro auf 9 Mio Euro fast verdoppelt. Nun soll der Gemeinderat entscheiden, ob aus dem Projekt ausgestiegen werden soll oder nicht.

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde das Thema kontrovers diskutiert. So reichten die Meinung von einem Weiterfolgen des Projekts wie bisher, über die Forderung nach einer Neuausschreibung der Gewerke durch die Stadt anstelle des Trägers Wabe e.V. bis zum Ausstieg aus dem Projekt.

Klar ist auf jeden Fall, dass die Stadt dringend Kindergartenplätze auf dem Lindenhof braucht. Bei einem Ausstieg müsste die Stadt nach Alternativen suchen.

TOP 4: Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung wurde zuletzt im Jahr 2012 geändert. Der
Feuerwehrausschuss schlägt nun in Abstimmung mit der Verwaltung die beigefügte
Neufassung der Satzung vor. Diese beinhaltet insbesondere Anpassungen der zusätzlichen Entschädigungen für Funktionsträger. Eine solche haben bisher lediglich die
Abteilungskommandanten, die Geräteverwalter, der Stadtkommandant und seine
Stellvertreter erhalten. Der Feuerwehrausschuss bittet hier künftig auch die stellvertretenden Abteilungskommandanten sowie die Funktionen Jugendwarte, Kleiderwarte und die Gerätewarte, die sich um die Atemschutzgeräte kümmern, zu berücksichtigen. Die jeweiligen Entschädigungen wurden prozentual von der jeweiligen Kommandantenentschädigung berechnet und sollen so transparenter werden. Als Grundlage für die Entschädigung des Kommandanten wurde der Vorschlag des Landesfeuerwehrverbands herangezogen. Die Darstellung der Funktions-Entschädigungssätze
soll als Anlage zur Satzung erfolgen.
Auf Vorschlag des Großteils der Bürgermeister im Landkreis Rottweil wird außerdem
eine Erhöhung des Stundensatzes bei Einsätzen auf 15 Euro – der Vereinbarung über
die Überlandhilfe entsprechend – befürwortet. Dementsprechend sieht der beigefügte
Entwurf eine Erhöhung des Stundensatzes bei Einsätzen und Brandwachen von 12
Euro auf 15 Euro vor. Für Feuersicherheitswachdienste soll die Entschädigung von 10
Euro auf 12,50 Euro angehoben werden.

Auch die Entschädigungen für Aus- und Fortbildungslehrgänge sollen angepasst und
transparenter gestaltet werden. Der Feuerwehrausschuss und die Verwaltung schlagen vor, die Entschädigung an die Ausbildungsstunden zu knüpfen. Dem folgt auch der Kreisfeuerwehrverband. Vorgeschlagen ist ein Stundensatz von 2 Euro pro Ausbildungsstunde.
Mit angepasst werden soll außerdem die jährliche Übungs- und Kameradschaftszuwendung der Stadt an die Kameradschaftskassen. Bisher lag diese bei 30 Euro pro Mitglied der Abteilung Kernstadt und 20 Euro pro Mitglied der anderen Einsatzabteilungen. Vorgeschlagen sind nun 60 Euro und 50 Euro. Bei der Jugend- und Alterswehr soll der Satz von 11 Euro auf 15 Euro erhöht werden. Dies soll nun auch Eingang in die Satzung finden und nicht wie bisher über einen separaten Beschluss festgelegt werden. Zuletzt angepasst wurde dieser Satz für die Übungs- und Kameradschaftszuwendung im Jahr 2001.


Kosten und Finanzierung
Durch die Anpassung der zusätzlichen Entschädigungen für Funktionsträger entstehen Mehrkosten in Höhe von 17.273 Euro pro Jahr.
Die Anpassung der Einsatz-Stundensätze wird höhere Kosten von ungefähr 12.000
Euro verursachen, die zum Teil durch Kostenersatzrechnungen wieder erwirtschaftet
werden können (gerechnet anhand der Entschädigungen 2020 mit 200 Einsätzen).
Die Neufassung der Satzung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

TOP 5: Festsetzung der Abwassergebühren ab 01.01.2023

Die Abwassergebühren für Schmutzwasser mit 2,70 Euro/m³ und für Niederschlagswasser mit 0,12 Euro/m² bleiben unverändert.

Die Kostenunterdeckung 2023 mit 222.240 Euro wird mit den Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren verrechnet.

TOP 6: Festsetzung der Wassergebühren ab 01.01.2023 (Vorberatung)

Vorwiegend aufgrund gestiegener Kosten, vor allem Stromkosten zur Wasser Förderung, soll der Wasserpreis von 2,60 Euro auf 3,10 Euro pro Kubikmeter erhöht werden.

Bei einer Anpassung der Gebühr auf 3,10 Euro/m³ würden rund 2.201.000 Euro zuzüglich Grundgebühren mit 280.000 Euro, zusammen also 2.481.000 Euro erwirtschaftet. Bei Gesamtaufwendungen von 3.002.700 Euro ergibt sich dann ein Jahresverlust von 161.700 Euro, der über die laufenden Gebühren der nächsten Jahre abgedeckt werden kann.
Bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Einwohner und Tag von ca. 125
Litern (Statistisches Landesamt) ergibt sich ein Wasserverbrauch von knapp 46 Kubikmetern im Jahr.
Bei einer Anhebung um 50 Cent/m³ errechnet sich damit ein Mehrpreis von rund 23
Euro (+7 % Mehrwertsteuer = 1,61 Euro), zusammen also knapp 25 Euro zusätzlich
pro Jahr und Person gegenüber der bisherigen Wassergebühr.

TOP 7: Ausübung des Vorkaufsrechts im Gebiet “Galgenbühl-Süd” in Oberndorf

Der Bebauungsplan „Galgenbühl-Süd“ weist das FlSt-Nr. 804/2 als reines Wohngebiet
(WR) aus. Das Grundstück ist unbebaut. Mit Kaufvertrag vom 20.09.2022 wurde das
Grundstück veräußert.
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BauGB steht der Stadt ein Vorkaufsrecht zu bei
unbebauten Grundstücken, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und
vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können (Innenbereichsvorkaufsrecht). Diese Voraussetzungen liegen vor.
Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss gemäß § 24 Abs. 3 BauGB durch das Wohl
der Allgemeinheit gerechtfertigt sein. Insbesondere die Deckung eines Wohnbedarfs
in der Gemeinde dient dem Wohl der Allgemeinheit. Im gesamten Stadtgebiet sind
nahezu keine städtischen Wohnbauflächen mehr vorhanden.

Sollte eine zeitnahe Bebauung durch den Käufer vorgesehen sein, kann der Käufer
das gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 27 BauGB abwenden, indem er sich zu einer
entsprechenden Bebauung selbst verpflichtet.
Da diese Erklärung einseitig erfolgt und für beide Seiten mit Unsicherheiten behaftet
ist, bietet sich der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung über diese Pflichten an.
In diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichtet sich der Käufer, das Grundstück
innerhalb einer Frist mit einer bestimmten Anzahl von Wohnungen zu bebauen. Im
Gegenzug verzichtet die Stadt auf die Ausübung des Vorkaufsrechts, behält sich
jedoch ein Kaufrecht bei Nichterfüllung nach Fristablauf vor. Dieses Recht kann durch
eine Vormerkung im Grundbuch gesichert werden.

TOP 8: Vergabe

Anstehende Vergaben sollen noch in diesem Jahr getätigt werden.

TOP 9: Haushalt- Einbringung

Nach ausgiebigen Beratungen wird der Haushalt 2023 durch den Bürgermeister mit einer Rede eingebracht. Die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 erfolgt dann im Januar 2023.

TOP 10: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
(29. November – 05. Dezember 2022)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. November 2022 folgenden nichtöffentlichen Beschluss gefasst:
Der Stellenplan 2023 wird als Teil des Haushalts 2023 beschlossen.

TOP 11: Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 12: Anfragen und Anregungen der Gemeinderäte

TOP 13: Bürgerfragestunde

Bei diesem Tagesordnungspunkt können Bürger und Bürgerinnen Fragen an den Bürgermeister und die Verwaltung stellen.

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